Architektonisch anspruchsvolles Verwaltungsgebäude mit Produktions-/Logistik- Büroflächen – auch für Eigennutzer…
Eine Unternehmensliegenschaft mit Anspruch und Nachhaltigkeit
Zum Verkauf steht eine Gewerbeliegenschaft bestehend aus einem architektonisch anspruchsvollen Verwaltungsgebäude mit angrenzen- den Produktions- und Logistikflächen.
Das zweigeschossige Verwaltungsgebäude, dass durch einen begrün- ten Innenhof und bodentiefen Fenstern über eine tolle Belichtung verfügt, wurde 1992 realisiert.
Die großzügig geschnittenen Büro-, Besprechungs-, Showroom und sind hochwertig ausgestattet. Für Mitarbeiter steht eine helle, mit Küche ausgestattete Kantine zur Verfügung. Die Sanitärbereiche sind mit einem hellen modernen Interieur ausgestattet.
An die Verwaltung angrenzend befindet sich die ebenfalls 1992 er- richtete Logistikhalle.
Der ca. 9 m hohe Hallenbereich, UKB ca. 7,50 m, ist teilweise mit einer zweiten Ebene als Lagerbühne in Stahlkonstruktion ausgestattet; das Hochregallager ist ca. 14 m hoch, UKB ca. 10,55 m. Die Andienung der Hallenflächen erfolgt über vier Rampen-Hub-Bühnen.
Die vorhandene Trolly-Anlage wird vor Übergabe der Flächen ausgebaut, kann jedoch auch vom Erwerber übernommen und verwertet werden.
Die gesamten Gebäude sind mit einer Brand- und Einbruchmeldeanlage abgesichert; die Beheizung erfolgt über eine Gas-Zentralheizung, die Hallenbereiche verfügen über eine Fußbodenheizung.
Ein Personen-/Lastenaufzug verbindet die beiden Ebenen im Verwaltungs-/Hallenbereich.
Das Gebäude-Ensemble bietet Ihnen die Möglichkeit einer Kom-
Objektbeschreibung
Andienung
Rückseite
Quelle: WFMG
Makrolage
Autobahnanbindungen
A44 1,6 km
A57 1,6 km
mit Anbindungen an die A61, A52
Städte
Mönchengladbach-City 3 km
Krefeld 16 km
Düsseldorf 25 km
Venlo 42 km
Köln 57 km
Antwerpen 170 km
Bahnhof
HBF Mönchengladbach 4 km
Flughäfen
Düsseldorf-MG 2 km
Düsseldorf International 30 km
Mikrolage
Die Liegenschaft befindet sich im Gewer- begebiet Dohrweg im Osten von Mönchen- gladbach. In der näheren Umgebung haben sich bereits namhafte Unternehmen wie unter anderem das Siemens Schuhcenter sowie die Siemes Verwaltung, das Merce- des-Autohaus Herbrand-Jansen, das Mode- unternehmen Cinque, ADA – das System- haus, ein Hornbach-Bau-markt und ein REAL-Warenhaus angesiedelt. Ein Lebens- mittelmarkt befindet sich ca. 400 m, eine ÖPNV-Haltestelle der Linie 017 in ca. 200 m Entfernung.
Quelle: www.tim-online.nrw.de/GeoBasis-DE / BKG 2019, EuroGeographics, Bezirksregierung Köln Abteilung Geobasis NRW
Vorgaben Bebauungsplan Nr. 294
Grundstück 17.651 m²
Gemarkung: Neuwerk,
Flur: 56, Flurstücke: 101/336
Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück vorhanden!
Gebietsausweisung: GE-Gebiet
GRZ: 0,8
GFZ: 2,0
Bebauungsmöglichkeit: 7-geschossige Gebäude, offene Bauweise
Quelle: www.tim-online.nrw.de/GeoBasis-DE / BKG 2019, EuroGeographics, Bezirksregierung Köln Abteilung Geobasis NRW
Flächenangebot
Verwaltungsgebäude, Baujahr 1992
Erdgeschoss - teilbar ca. 1.230 m²
Obergeschoss - teilbar ca. 1.218 m²
Die in den beigefügten Grundrissplänen dargestellte Teilung des Verwaltungsgebäudes in vier eigenständige Einheiten ist nur
beispielhaft und kann an die Anforderungen des Mieters angepasst werden.
Hallengebäude, Baujahr 1992
Hallenhöhe ca. 9 m; UKB ca. 7,50 m ca. 735 m²
zweite Ebene ca. 430 m²
Werkstatt-/Technikräume ca. 159 m² Hallenhöhe ca. 14 m; UKB ca. 10,55 m ca. 2.221 m²
Gesamtnutzfläche ca. 5.993 m²
PKW-Stellplätze
ca. 120 Stück auf dem Gelände vorhanden
Grundstück 17.651 m²
Besprechungsraum OG
Lager
Ausstattung
Cat5-Verkabelung über Kabelkanäle (Glasfaser in Vorbereitung)
Repräsentativer Empfangsbereich
Teilweise Klimageräte im Verwaltungsbereich
Hochwertig maßgefertigte Einbauschränke
Naturstein- sowie Teppichböden in den Büros, Fliesen in den Sanitärbereichen
Begrüntes, geschmackvoll angelegtes Atrium
Fußbodenheizung mit moderner Gasbrennwerttechnik
Sanitärräume
Küchen / Aufenthaltsräume
Betonboden mit Industriebeschichtung in der Halle
Gaszentralheizung
Heizkörper im Verwaltungsgebäude
Fußbodenheizung im Hallenbereich
Grünflächen
Stellplätze und Rangierflächen
Eingangsbereich
Lager
Galerie
Innenhof
Büroraum
Eingangsbereich Verwaltung
Fotos Verwaltungsbereich
Lager
Lager
Lager
Lager
Fotos Hallenbereich
Konditionen
KAUFPREIS: € 5.600.000,- zzgl. Mwst.
Vermittlungshonorar
Dieses Angebot ist nur für Sie bzw. für Ihr Unternehmen bestimmt.
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Kaufvertrages ist im Falle des Erwerbs ein Honorar zu zahlen; der auf den Käufer entfallende Anteil beträgt 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dieses Honorar ist fällig und zahlbar mit Zustandekommen des Kaufvertrages.
Übernahme: Nach Vereinbarung.
Eigentümer: PMC Holding GmbH
Energetische Angaben:
- Endenergieverbrauch Wärme: 135,0 kWh/(m²a), Erdgas - Endenergieverbrauch Strom: 30,0 kWh/(m²a)
- Ausweisart: Verbrauchsausweis
- Verbrauchskennwert gesamt: 165,0 kWh/(m²a) - Energieeffizienzklasse: F
- Baujahr: 1992 Innenhof
Kantine
Beratung und Verkauf
bienen + partner Immobilien GmbH
Beethovenstraße 40 I 41061 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0)2161 82 39 33 I Fax.: +49 (0)2161 82 39 366 Büro Düsseldorf
Königsallee 61 | 40215 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211. 88 24 24 61 | Fax: +49 (0) 211. 88 24 22 00 info@bienen-partner.de I www.bienen-partner.de
Ihre Ansprechpartner: Norbert Bienen
Rolf Zimmermann
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis zu unseren Kunden als ein Vertrauensverhältnis. Die Ausführung der uns erteilten Aufträge erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der wirtschaft- lichen Interessen unser Auftraggeber. Als Mitglied des IVD
Immobilienverband Deutschland legen wir großen Wert darauf, die Standesregeln unseres Berufsstandes einzuhalten.
Diese Geschäftsbedingungen sind ein verbindlicher Bestandteil des von uns unterbreiteten Angebotes auf Abschluss eines Maklervertrages.
1. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den angesprochenen Empfänger und Auftraggeber bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung verpflichtet den Angebotsemp- fänger zur Zahlung des vollen Honorars, wenn der Dritte, an den das Angebot weitergegeben wird, einen Kauf- oder Mietvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
2. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits einem Empfänger bekannt sein, so hat dieser uns hiervon innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich Kenntnis zu geben und die Quelle glaubhaft zu belegen.
3. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dabei werden wir die beiderseitigen Interessen unparteiisch wahren. Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass wir nur für eine Seite tätig sind.
In diesem Falle erhöhen sich die unter §4 dieser Bedingungen genannten Honorarsätze auf das Doppelte.
4. Höhe der Honorare
Sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen bzw. in unseren Angebotsunterlagen nichts anderes angegeben ist, sind für unsere Tätigkeit folgende Honorare an uns zu zahlen:
a) bei Kaufverträgen:
bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (Asset Deal) vom Verkäufer und Käufer jeweils 3 % bezogen auf den Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden
Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Unternehmensanteilen (Share Deal) berechnen wir dem Unter-nehmer 5 % des
Übernahmepreises.
bei Projekten, Generalunter- oder Generalübernehmerverträgen berechnen wir jeder Vertragsseite jeweils ein Honorar in Höhe 3 % auf der Basis der bei diesem Vertrag vereinbarten Gegenleistung.
bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks unter Einbeziehung bestehender Aufbauten.
b) bei Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen:
mit einer fest vereinbarten Laufzeit bis 5 Jahre = 3 Monats-mieten.
mit einer fest vereinbarten Laufzeit von mehr als 5 Jahren = 4 Monatsmieten.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten oder Incentives bleiben bei der Berechnung des Honorars unberücksichtigt. Bei Staffelmietvereinba- rungen gilt als Berechnungsgrundlage die Durchschnittsmiete der fest vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages.
Alle vorgenannten Honorarsätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5. Anspruch auf Honorierung und Begleichung
Unser Honorar ist fällig sobald auf Grund unseres Nachweises bzw.
unserer Vermittlung der Hauptvertrag zustande kommt.
Soweit nichts anderes vereinbart, ist das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.
Unser Honoraranspruch wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu von unserem Angebot abweichenden Bedingungen erfolgt.
6. Ersatzgeschäft
Kommt anstelle der von uns nachgewiesenen Vertragsgelegenheit ein Ersatzgeschäft (Miete statt Kauf bzw. Kauf statt Miete) zu Stande, so sind die unter Punkt 4. aufgeführten Honorare zu zahlen.
Die Verpflichtung zur Zahlung der unter Punkt 4 aufgeführten Honorare besteht auch dann, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages Folgegeschäfte zu Stande kommen, die ursächlich auf die vermittelnde Tätigkeit zurückzuführen sind.
7. Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu
informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns eine
Vertragsabschrift zur Verfügung zu stellen.
Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungs-tätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
8. Haftung/Schadenersatz
Die von uns unterbreiteten Angebote und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Verhaltens übernommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, haben wir Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die
Geltendmachung von Schaden- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Tage des Entstehens des Anspruchs.
9. Schlussbestimmungen
Aufhebung, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der mit uns getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform. Diese gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.
Kündigungen von Verträgen sind uns gegenüber schriftlich zu erklären.
Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Für unsere geschäftliche Tätigkeit und geschlossene Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Mönchengladbach.
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Vertragspartnern
wirtschaftlich gewollten Ergebnis möglichst nahe kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns anerkannt werden. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Mönchengladbach / Düsseldorf, Dezember 2018