Studiengang / Qualitätsniveau: Lehramt Musik HRGe, Master Titel des Moduls: Musiktheoretisch-musikwissenschaftliche Studien I Modul-
nummer I.1
Workload 180 h
Credits/
GP 6/4
Studienseme ster
1. Sem.
Häufigkeit des Angebots jährlich
Dauer 1 Semester 1 Teilmodule
a) Tonsatz 2
b) Didaktik der Musiktheorie 1 c) Musikwissenschaft Vertiefung I
(Musikgeschichte)
SWS a) 1 x 1 b) 1 x 2 c) 1 x 2
Credits/
GP a) 1/1 b) 2/0 c) 3/3
Lehr- und Lernformen der einzelnen
Veranstaltungen;
geplante Gruppengröße
a) Gruppenunterricht; 6 b) Gruppenunterricht; 6 c) Seminar; 30
2 Lehrziele des Moduls / Kompetenzen
a) Die Studierenden sollen spezielle satztechnisch-kompositorische und analytische Fertigkeiten erwerben.
b) Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, musiktheoretische Inhalte zu erfassen und sie angemessen zu unterrichten.
c) Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zu einer ausgewählten Problemstellung der musikgeschichtlichen Forschung, erproben spezifische Methoden und werden zur kritischen Reflektion des Forschungsgegenstands befähigt.
3 Lehrinhalte
a) Vertiefende Beschäftigung mit stilistisch verschiedenen Satztechniken, Gattungen und Formen, ggf. Schwerpunkt Popularmusik
b) Unterrichten musiktheoretischer Inhalte, Stellen und Reflektieren von
Gestaltungsaufgaben, Einbeziehen von Komponieren, Improvisieren und anderen Weisen musikalischer Praxis in den Musikunterricht.
c) Exemplarische Erarbeitung spezifischer Forschungsinhalte und Methoden der Musikgeschichte, kritischer Diskurs über Methoden und Inhalte
4 Lehrformen
a) Gruppenunterricht;
b) Gruppenunterricht;
c) Seminar.
5 Teilnahmevoraussetzungen (formal und inhaltlich) –
6 Prüfungsformen
a) studienbegleitend (Erstellen einer Mappe), benotet;
b) unbenotetes Testat aufgrund von Anwesenheit;
c) Impulsreferat zu einem Themenaspekt oder einer Sitzung der Veranstaltung.
7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Regelmäßige, aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Veranstaltungen;
Bestehen der Teilmodulprüfungen zu a) und c) mindestens mit "ausreichend".
8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) –
9 Stellenwert der Note für die Endnote
Die 11 Gewichtungspunkte des Modulclusters I haben einen Anteil an den insgesamt 41 Gewichtungspunkten (11 für Modulcluster I + 10 für Modulcluster II = 21
Gewichtungspunkte in den Fächern plus 20 Gewichtungspunkte für die Master-Arbeit, die gemäß § 12 Abs. 10 der Prüfungsordnung den festgesetzten 20 Credits
entsprechen) des Master-Studiums im Fach Musik von 26,8%. Die
Teilmodulprüfungen a) und c) des Moduls I.1 (4 Gewichtungspunkte; 9,7%) haben folgende Anteile an der Gesamtnote:
a) 2,4% (1 Gewichtungspunkt);
c) 7,3% (3 Gewichtungspunkte).
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Matthias Schlothfeldt; für die Teilmodule:
a) Prof. Dr. Roth, Prof. Eichner u.a.
b) Prof. Schlothfeldt, Haußmann
c) Prof. Dr. Brzoska, Prof. Dr. Jacob u.a.
11 Sonstige Informationen –
Studiengang / Qualitätsniveau: Lehramt Musik HRGe, Master Titel des Moduls: Musiktheoretisch-musikwissenschaftliche Studien II
Modul- nummer I.2
Workload 150 h
Credits/
GP 5/7
Studienseme ster
3. Sem.
Häufigkeit des Angebots jährlich
Dauer 1 Semester 1 Teilmodule
a) Didaktik der Musiktheorie 2 b) Musikwissenschaft Vertiefung II (Systematische
Musikwissenschaft)
SWS a) 1 x 2 b) 1 x 2
Credits/
GP
a) 2/4 b) 3/3
Lehr- und Lernformen der einzelnen
Veranstaltungen;
geplante Gruppengröße
a) Gruppenunterricht; 6 b) Seminar; 15
2 Lehrziele des Moduls / Kompetenzen
a) Die Studierenden sollen die Fähigkeit ausbauen, musiktheoretische Inhalte zu erfassen und sie angemessen zu unterrichten.
b) Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zu einer ausgewählten Problemstellung der systematischen Musikwissenschaft, erproben spezifische Methoden und werden zur kritischen Reflektion des Forschungsgegenstands befähigt.
3 Lehrinhalte
a) Unterrichten musiktheoretischer Inhalte, Stellen und Reflektieren von Gestaltungsaufgaben, Einbeziehen von Komponieren, Improvisieren und anderen Weisen musikalischer Praxis in den Musikunterricht
b) Exemplarische Erarbeitung spezifischer Forschungsinhalte und Methoden der Systematischen Musikwissenschaft, kritischer Diskurs über Methoden und Inhalte
4 Lehrformen
a) Gruppenunterricht;
b) Seminar.
5 Teilnahmevoraussetzungen (formal und inhaltlich) In der Regel erfolgreicher Abschluss von Modul I.1.
6 Prüfungsformen
a) Referat oder kleine Hausarbeit, ggf. Lehrprobe (30 Min.), benotet;
b) Impulsreferat zu einem Themenaspekt oder einer Sitzung der Veranstaltung.
7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Regelmäßige, aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten
Veranstaltungen; Bestehen der Teilmodulprüfungen a) und b) mindestens mit
"ausreichend".
8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) –
9 Stellenwert der Note für die Endnote
Die 11 Gewichtungspunkte des Modulclusters I haben einen Anteil an den
insgesamt 41 Gewichtungspunkten (11 für Modulcluster I + 10 für Modulcluster II = 21 Gewichtungspunkte in den Fächern plus 20 Gewichtungspunkte für die Master-
Arbeit, die gemäß § 12 Abs. 10 der Prüfungsordnung den festgesetzten 20 Credits entsprechen) des Master-Studiums im Fach Musik von 26,8%. Die
Teilmodulprüfungen a) und c) des Moduls I.2 (7 Gewichtungspunkte; 17,0%) haben folgende Anteile an der Gesamtnote:
a) 9,7% (4 Gewichtungspunkte);
b) 7,3% (3 Gewichtungspunkte).
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Matthias Schlothfeldt; für die Teilmodule:
a) Prof. Schlothfeldt, Haußmann;
b) Prof. Dr. Jacob.
11 Sonstige Informationen –
Studiengang / Qualitätsniveau: Lehramt Musik HRGe, Master Titel des Moduls: Musikpädagogische Studien I
Modul- nummer II.1
Workload 210 h
Credits/
GP 7/7
Studienseme ster
1.-2. Sem.
Häufigkeit des Angebots jährlich
Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen
c) a) Musikunterricht unter d) interkulturellen Aspekten e) b) Begleitveranstaltung zum f) Praxissemester
SWS a) 3 b) 4
Credits/
GP
a) 3/3 b) 4/4
Lehr- und Lernformen der einzelnen
Veranstaltungen;
geplante Gruppengröße
a) Seminar; 30 b) Seminar; 8 2 Lehrziele des Moduls / Kompetenzen
a) Die Studierenden sollen unterschiedliche musikpädagogische Positionen zur ,interkulturellen Musikerziehung‘ kennenlernen und unterrichtspraktische
Konsequenzen dieser Positionen durchdenken sowie anhand ausgewählter einschlägiger Unterrichtsgegenstände erproben.
b) Die Studierenden sollen die unter a) genannte Kompetenz unter Berücksichtigung alters- und lerngruppenspezifischer Parameter zur Anwendung bringen, also
entsprechenden Musikunterricht planen. Sie sollen ferner in mindestens drei Unterrichtsversuchen, die nach Möglichkeit auf Lerngruppen der unterschiedlichen Schulstufen zu verteilen sind (Orientierungs-, Mittel- und Oberstufe), zeigen, dass sie Unterrichtsplanungen zielorientiert und flexibel umsetzen und die entsprechende Unterrichtsdurchführung unter musikdidaktischen sowie lern-, wahrnehmungs- und entwicklungspsychologischen Kriterien reflektieren können.
3 Lehrinhalte
a) Unterschiedliche musikpädagogische Positionen zur ,interkultuellen Musikerziehung‘; unterrichtspraktische Konsequenzen dieser Positionen; deren Erprobung anhand ausgewählter einschlägiger Unterrichtsgegenstände (z. B.
entsprechende Schulbuchkritik).
b) Planung. Durchführung und Reflexion von selbstständig zu erteilendem Musikunterricht auf den drei Schulstufen (Orientierungs-, Mittel- und Oberstufe).
4 Lehrformen a) Seminar;
b) Seminar, schulpraktische Studien.
5 Teilnahmevoraussetzungen (formal und inhaltlich) –
6 Prüfungsformen
a) schriftliche Hausarbeit (8 bis 10 Seiten), Referat oder Sitzungsprotokoll;
b) drei benotete Unterrichtsversuche (Bewertungsgrundlage sind Unterrichtsplanung und -reflexion, nicht die Unterrichtsdurchführung).
7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Veranstaltungen; zudem:
a) Bestehen der Teilmodulprüfungen zu a) und b) mindestens mit "ausreichend" (s.
b) Punkt 6).
8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) –
9 Stellenwert der Note für die Endnote
Die 10 Gewichtungspunkte des Modulclusters II haben einen Anteil an den insgesamt 41 Gewichtungspunkten (11 für Modulcluster I + 10 für Modulcluster II = 21
Gewichtungspunkte in den Fächern plus 20 Gewichtungspunkte für die Master-Arbeit, die gemäß § 12 Abs. 10 der Prüfungsordnung den festgesetzten 20 Credits
entsprechen) des Master-Studiums im Fach Musik von 24,3%. Die
Teilmodulprüfungen a) und b) des Moduls II.1 (7 Gewichtungspunkte; 17,0%) haben folgende Anteile an der Gesamtnote:
a) 7,3% (3 Gewichtungspunkte);
b) 9,7% (4 Gewichtungspunkte).
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Dr. Stefan Orgass
11 Sonstige Informationen –
Studiengang / Qualitätsniveau: Lehramt Musik HRGe, Master
Titel des Moduls: Musikpädagogische Studien II/Begleitmodul Master-Arbeit Modul-
nummer II.2
Workload 180 h
Credits/
GP 6/3
Studienseme ster
3.-4. Sem.
Häufigkeit des Angebots jährlich
Dauer 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen
a) Ausgewählte Themen der Musikpädagogik
b) Begleitmodul Master-Arbeit
SWS a) a) 1 x 2 b) b) 1 x 2
Credits/
GP
a) 3/3 b) 3/0
Lehr- und Lernformen der einzelnen
Veranstaltungen;
geplante Gruppengröße
a) Seminar; 30 b) Seminar; 8 2 Lehrziele des Moduls / Kompetenzen
a) Die Studierenden sollen zu einem musikpädagogischen Thema die relevante wissenschaftliche Literatur kennenlernen und dabei die Standards wissenschaftlicher Recherche rekapitulieren. Sie sollen den mit dem jeweiligen musikpädagogischen Thema umrissenen Gegenstand oder Gegenstandsbereich anhand
unterrichtspraktischer Konsequenzen durchdenken.
b) Die Studierenden sollen – sowohl im Falle der Wahl des Faches Musikpädagogik als auch im Falle der Wahl des Faches Musikwissenschaft als Fach der Master-Arbeit – ihre Studien im Rahmen der Erstellung ihrer Master-Arbeit unter den
Gesichtspunkten der Standards wissenschaftlicher Arbeit reflektieren und
kommentieren. Sie sollen Anregungen aus dem Begleitmodul aufgreifen und in ihre Arbeit integrieren.
3 Lehrinhalte
a) Unterschiedliche musikpädagogische Positionen zum jeweils ausgewählten musikpädagogischen Thema; unterrichtspraktische Konsequenzen dieser Positionen.
b) Standards wissenschaftlicher Arbeit; Umsetzung dieser Standards im Rahmen des Abfassens der eigenen schriftlichen Hausarbeit (Master-Arbeit).
4 Lehrformen c) a) Seminar;
d) b) Seminar.
5 Teilnahmevoraussetzungen (formal und inhaltlich) In der Regel erfolgreicher Abschluss des Moduls II.1.
6 Prüfungsformen
a) schriftliche Hausarbeit (8 bis 10 Seiten), Referat oder Sitzungsprotokoll;
b) unbenotetes Testat aufgrund von Anwesenheit.
7 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Veranstaltungen; zudem:
c) Bestehen der Teilmodulprüfung zu a) mindestens mit "ausreichend" (s.
d) Punkt 6).
8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) –
9 Stellenwert der Note für die Endnote
Die 10 Gewichtungspunkte des Modulclusters II haben einen Anteil an den insgesamt 41 Gewichtungspunkten (11 für Modulcluster I + 10 für Modulcluster II = 21
Gewichtungspunkte in den Fächern plus 20 Gewichtungspunkte für die Master-Arbeit, die gemäß § 12 Abs. 10 der Prüfungsordnung den festgesetzten 20 Credits
entsprechen) des Master-Studiums im Fach Musik von 24,3%. Die 3
Gewichtungspunkte der Teilmodulprüfung a) des Moduls II.2 (7 Gewichtungspunkte insgesamt; 17,0%) hat einen Anteil an der Gesamtnote von 7,3%.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende Prof. Dr. Stefan Orgass
11 Sonstige Informationen –