Verordnung Aktuell
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Kontakt zu Ihrem Beratungscenter www.kvb.de/verordnungen
LANR : «LANR»
Heilmittel
Stand: 30. Juni 2021
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Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf
Die Diagnoseliste wird zum 1. Juli 2021 um das sogenannte Post-COVID-19-Syndrom („Long-COVID“) als besonderer Verordnungsbedarf ergänzt.
Mit der Aufnahme dieser Indikationen in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbe- darfe wird Ihnen ermöglicht, von der Höchstmenge je Verordnung nach Heilmittelkatalog ab- zuweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen zu kalkulieren. Zudem ist auch die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkata- log aufgeführt ist, für diese Verordnungen nicht zu berücksichtigen.
Diagnosegruppe
ICD-Code Diagnose Physiotherapie Ergotherapie
U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet WS/AT SB1/PS2/PS3
Die PVS-Hersteller sind dementsprechend rechtzeitig informiert worden, um eine fristge- rechte Einbindung zum 1. Juli 2021 sicherzustellen.
Für diesbezüglich entstehende Verordnungskosten werden Sie im Falle einer Wirtschaftlich- keitsprüfung entlastet.
Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.