Verordnung Aktuell
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Kontakt zu Ihrem Beratungscenter www.kvb.de/verordnungen
LANR : «LANR»
Heilmittel
Stand: 30. Juni 2021
iStockphoto.com/millann
Langfristiger Heilmittelbedarf - neue Diagnosen zum 1. Juli 2021
Ihre Patient:innen mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel. Besteht ein solcher langfristiger Heilmit- telbedarf, kann eine Verordnung gleich für jeweils zwölf Wochen ausgestellt werden.
In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie;
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf) kommen durch den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Die PVS-Hersteller sind rechtzeitig informiert worden, um eine fristgerechte Einbindung zum 1. Juli 2021 sicherzustellen.
Für diesbezüglich entstehende Verordnungskosten werden Sie im Falle einer Wirtschaftlich- keitsprüfung entlastet.
Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.