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VA-160203-HMP-Wirtschaftliche-Verordnungsweise-Heilmittel

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Heilmittel

Stand: 3. Februar 2016

iStockphoto.com/millann

Rationale und wirtschaftliche Verordnungsweise von Heilmitteln

Die steigenden Kosten im Heilmittelbereich stehen im Fokus der Krankenkassen. Die Kran- kenkassen initiieren daher zunehmend Prüfverfahren. Unsere Checkliste soll Sie bei der Ver- ordnung von Heilmitteln unterstützen.

Checkliste - Bitte stellen Sie sich vor jeder Verordnung die folgenden Fragen:

Kann das angestrebte Behandlungsziel auch durch andere Maßnahmen – sportliche Betätigung, Änderung der Lebensführung etc. – erreicht werden?

Fand ein persönlicher Arzt- Patientenkontakt statt?

Hinweis: Auch vor Folgeverordnungen ist eine Untersuchung des Patienten erforder- lich. Dabei sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Be- funde zu berücksichtigen.

Ist die maximale Verordnungsmenge je Verordnung medizinisch wirklich notwendig?

Ist die maximale Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls medizinisch notwendig?

Hinweis: Die Verordnungsmenge je Rezept bzw. die maximale Gesamtverordnungs- menge muss aus medizinischer Sicht nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden.

Kann ich „Doppelstunden“ bzw. „Doppelbehandlungen“ verordnen?

Zunehmend werden solche Doppelbehandlungen nachgefragt. Sie sind in der Heil- mittel-Richtlinie nicht erwähnt und im Heilmittelkatalog nicht vorgesehen! Sie können daher nur im Ausnahmefall indiziert sein. Bedenken Sie, dass bei einer Doppelbe- handlung Ihr Patient auch das Doppelte der normalen Behandlungszeit „aushalten“

muss. Die Vor- und Nachbereitungszeit dürfen nicht als Behandlungszeit gerechnet werden. Für eine Doppelbehandlung werden zwei Therapieeinheiten abgerechnet, die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ erhöht sich dadurch nicht.

Habe ich ein im Heilmittelkatalog aufgelistetes Heilmittel verordnet?

Hinweis: Halten Sie sich konsequent an den Heilmittelkatalog und unterscheiden Sie zwischen vorrangigem, optionalem und ergänzendem Heilmittel sowie Heilmittelkom- binationen, auch bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Behandlungsbedarf. Die gleichzeitige Verordnung verschiedener Heilmittelarten für einen Patienten ist grund-

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Verordnung Aktuell – Heilmittel 3. Februar 2016

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sätzlich möglich (z. B. Physiotherapie und Ergotherapie), jedoch nur dann ausrei- chend, zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn dadurch ein Synergismus erreicht wird.

Die Verordnung mehrerer Heilmittel, z. B. innerhalb der Physiotherapie, bei verschie- denen Diagnoseschlüsseln, ist grundsätzlich möglich - sofern es sich um zwei unter- schiedliche, voneinander unabhängige Erkrankungen handelt (z. B. Krankengymnas- tik in WS 1 bei Erkrankung der Wirbelsäule und gleichzeitige Verordnung von Lymph- drainagen wegen Lymphstau nach OP).

Habe ich ein wirtschaftliches Heilmittel (vorrangig/optional, ergänzend) ausgewählt?

Hinweis: Es gibt deutliche Preisunterschiede z. B. bei der Physiotherapie (Manuelle Therapie vs. Krankengymnastik) oder der Wärmetherapie (Fango vs. Heißluft). Die aktuellen Preisvereinbarungen finden Sie unter http://www.kvb.de/verordnungen/heil- mittel/richtliniengesetze/.

Habe ich die Therapiedauer nach dem medizinischen Bedürfnis meines Patienten ausgewählt?

Hinweis: Bei Manueller Lymphdrainage oder Logopädie können verschiedene Thera- piezeiten verordnet werden, je nach Indikationsschlüssel und Therapiefähigkeit 30, 45 oder 60 Minuten.

Ist eine Gruppentherapie statt einer Einzeltherapie möglich?

Entspricht die verordnete Behandlungsfrequenz der Frequenzempfehlung aus dem Heilmittelkatalog?

Hinweis: eine höhere Therapiefrequenz als die im Katalog angegebene sollte medizi- nisch begründet sein.

Liegt ein komplexes Schädigungsbild vor? Denn nur dann ist eine Standardisierte Heilmittelkombination (D1) indiziert, jedoch können im Regelfall maximal zehn Thera- pieeinheiten verordnet werden.

Ist bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls die medizinische Begründung ange- geben und detailliert formuliert?

Ist der verordnete Hausbesuch medizinisch begründet?

Weitere Informationen zum Thema Heilmittel finden Sie unter http://www.kvb.de/verordnun- gen/heilmittel/.

Antworten auf formelle Fragen die Verordnungsmuster betreffend geben wir in unseren Aus- füllhilfen unter http://www.kvb.de/verordnungen/formelles/.

Zum Download und z. B. zur Auslage in Ihrem Wartezimmer steht Ihnen unter

http://www.kvb.de/verordnungen/patientenhinweise/ ein Patientenhinweis zum Thema „Mas- sagetherapie“ zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

Referenzen

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