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Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes gem. § 4 der Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 15.05.2021

43 / 2021

Öffentliche Bekanntmachung der

Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes

gem. § 4 der Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte des Kreises Plön

Gemäß § 4 der Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte des Kreises Plön wird folgender Auszug aus der Entgeltvereinbarung vom 01.01.2021 zwischen dem Kreis Plön einerseits und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, dem Landesausschuss Schleswig-Holstein des Verbands der privaten Krankenversicherung und dem Landesverband Nordwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Kostenträger) andererseits bekannt gemacht:

§ 2 Benutzungsentgelte

(1) Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden folgende Benutzungsentgelte auf der Grundlage des geeinten Kosten- und Leistungsnachweises (KLN) vom 22.07.2020 festgelegt:

Rettungsmittel: Pauschalentgelt EUR: Entgelt ab 1. Beförde- rungskilometer EUR:

RTW 962,84 -

KTW 70,66 1,31

KTW-Fernfahrten 70,66 2,00

NEF 504,12 -

(2) Für Beförderungen mit Rettungsmitteln i.S.d. § 4 Abs. 3 SHRDG sind Benutzungsentgelte für RTW in Ansatz zu bringen. Der Einsatz eines VEF ist als NEF abzurechnen.

(3) Als KTW-Fernfahrten gelten Beförderungen ab 100 km.

(4) Es gelten die Grundsätze der Entgeltberechnung und –erhebung, wie sie in der Eckpunktevereinbarung vom 01.01.2019 vereinbart wurden.

§ 4 Gültigkeit

Die öffentlich-rechtlichen Benutzungsentgelte gelten für Einsätze ab 01.01.2021. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 01.01.2020 und ist öffentlich bekannt zu machen.

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