Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr
Az.: 23.12001-274.10; 012.31-3941356
Sitzungsvorlage KT/25/2018
Abschluss öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Bau und Betrieb der Hardtwaldschule Neureut
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
8 Kreistag 17.05.2018 öffentlich
1 Anlage Entwurfsfassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karls- ruhe und dem Landkreis Karlsruhe über den Bau und Betrieb der Hardtwaldschule Neureut (Anlage zur Sitzungsvorlage).
I.Sachverhalt
Die Hardtwaldschule in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe sowie die Waldschule, Grundschule in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe, befinden sich beide in unmittelbarer Nachbarschaft am Rande des Waldgebietes im Ortsteil Neureut.
Künftiges Ziel soll sein, die Kooperation beider Schulen intensiv voranzutreiben, um den Inklusionsgedanken auch am Schulstandort Neureut in die Tat umzusetzen. Die unmittelbare Nachbarschaft beider Schulen zueinander, die hervorragenden räumlichen Gegebenheiten sowie die langjährige Einbindung beider Schulen im Ortsteil Neureut bieten hierfür ideale Voraussetzungen.
Das angedachte Kooperationsmodell kann am Beispiel der gelungenen Kooperationen der Ludwig Guttmann Schule (LGS) Außenstelle Kronau („Kronauer Modell“) sowie der Außenstelle Gaggenau im „Schulzentrum Dachgrub“ mit allgemeinen Schulen umge- setzt werden.
Der bestehende Schulverbund der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad, SBBZ mit dem Förderschwerpunkt motorische und körperliche Entwicklung (Mitglieder des Schulver- bundes: Landkreise Karlsruhe, Rastatt und Calw sowie Stadtkreise Karlsruhe und Ba- den Baden), hat bereits zwei erfolgreiche Kooperationsmodelle initiiert und umgesetzt.
Insbesondere das bis über die Landesgrenzen hinaus bekannte „Kronauer Modell“ fin- det auch in Fachkreisen große Beachtung.
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Seite 2 Aber auch das jüngste Kooperationsmodell der LGS Außenstelle Gaggenau ist ein Leuchtturmprojekt, welches seit Ende 2015 erfolgreich besteht.
Die LGS und die EKS, welche über ein gemeinsames Schulgebäude verfügen, koope- rieren beispielsweise in folgenden Bereichen eng miteinander:
- gemeinsame Planung und Durchführung von Festlichkeiten (Schulfeste, Weih- nachtsfeiern, Fasching, etc.)
- Projekttage
- Psychomotorikgruppen - gemeinsame Pausen
- gemeinsame Gesamtlehrerkonferenz in Planung
Auch mit der Realschule gibt es gemeinsame Projekte und Begegnungen.
In Anlehnung an diese beispielhaft gelungenen Integrationsprojekte, welche unter Be- teiligung der Stadt Karlsruhe als regionalem Partner des Schulverbundes eingerichtet wurden, haben Stadt- und Landkreis Karlsruhe großes Interesse an der Umsetzung eines weiteren integrativen Modellprojektes für die Hardtwaldschule in Neureut.
Im aktuellen Schuljahr 2017/18 befinden sich 56 Schüler in der Hardtwaldschule, davon 44 Schüler aus dem Landkreis und 12 Schüler aus der Stadt Karlsruhe.
Gemeinsam mit den Schulleitungen von Hardtwaldschule und Waldschule können Stadt- und Landkreis Karlsruhe eine zukunftsorientierte Förderung der Schülerinnen und Schüler beider Schulen im Rahmen einer gemeinsamen Konzeption erreichen.
Erste konzeptionelle Überlegungen sehen folgende mögliche gemeinsame Projekte vor:
- gemeinsame Projekttage
- gemeinsame Nutzung der Werkstätten der HWS
- Schulhofgestaltung unter Leitung der technischen Lehrer der HWS - Projekte mit dem Schülerhort der Waldschule am Nachmittag - Schulgartengestaltung
- Austausch von Klassenräumen, um Schülerkontakte im Schulalltag zu ermögli- chen
Die Verwaltungen von Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden gemeinsam mit den Schulleitungen von Hardtwaldschule und Waldschule das angedachte Integrationsmo- dell in die Wege leiten und entwickeln.
Ziel dabei ist eine zukunftsorientierte sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler im Einzugsgebiet. Basis hierzu ist die bedarfsgerechte innere und äußere räumliche Planung und Umsetzung.
Die Angelegenheit wurde in der gemeinsamen Sitzung von Stadt- und Landkreis Karls- ruhe des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 22.02.2018 zur Kenntnis genommen.
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Seite 3 Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Bau und Be- trieb der Hardtwaldschule Neureut zwischen Stadt- und Landkreis Karlsruhe kann die geplante Kooperation beider Gebietskörperschaften umgesetzt werden. Die Anlage 1 enthält einen Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welcher sich an der be- stehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Schulverbundes der LGS orientiert.
Die Vereinbarung enthält u.a. die Regelung, dass sich der Landkreis Karlsruhe anteils- mäßig an den Sanierungskosten für die Hardtwaldschule beteiligt.
Der Vereinbarungsentwurf ist auf Verwaltungsebene zwischen Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie den juristischen Diensten beider Häuser abgestimmt.
Die obere Schulaufsichtsbehörde, Abteilung 7 - Schule und Bildung im Regierungsprä- sidium Karlsruhe hat dem vorgelegten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz bereits zugestimmt.
Die erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit wurde vom Regie- rungspräsidium (RP) Karlsruhe unter dem Vorbehalt in Aussicht gestellt, dass die vom RP vorgeschlagenen Änderungen / Ergänzungen in der Vereinbarung noch berücksich- tigt werden. Vorwiegend handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Die Anlage 1 enthält den überarbeiteten Vereinbarungsentwurf (Änderungen rot markiert).
Inhaltlich legt die Vereinbarung im Wesentlichen den Schulbezirk, die Mitwirkungs- rechte der Beteiligten Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie die Abwicklung der Verwal- tungskosten, Investitionskosten und Betriebskosten fest.
Die Stadt Karlsruhe wird die Beschlussfassung in ihrem zuständigem Gremium voraus- sichtlich im Juni 2018 einholen.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.04.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden sich in dem zwischen Stadt- und Landkreis Karlsruhe beschlossenen Mietvertrag widerspiegeln. Dieser hat Auswirkungen auf die Baumaßnahmen sowie die Höhe der Mietzahlungen des Landkreises.
Aufgrund der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung getroffenen Regelung zur ge- meinsamen Finanzierung von Baumaßnahmen wird sich der Landkreis Karlsruhe, ab- hängig von den jeweiligen Schülern im Stadt- und Landkreis, künftig anteilsmäßig an den Sanierungsmaßnahmen der Hardtwaldschule beteiligen.
Im Haushaltsansatz für 2018 sind 800.000 € für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (energetische Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen) der Hardtwaldschule einge- stellt.
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Seite 4 III. Zuständigkeit
Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist für Schulangelegenheiten der Verwaltungsaus- schuss zuständig. Aufgrund der Bedeutung der Maßnahme erfolgt die Beschlussfas- sung im Kreistag.