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Informationen zur Wirtschafts- und Strukturpolitik

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Academic year: 2022

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(1)

Fragen an:

Dr. Christel Degen

Dritte Stellungnahme des

Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Reform der

Europäischen Strukturförderung in der Förderperiode 2007 – 2013

Wirtschafts- und Strukturpolitik

Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand

Verantwortlich:

Heinz Putzhammer

Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

Bundesvorstand

Abteilung

Struktur- und Umweltpolitik Handwerkssekretariat

Ausgabe

01/2006 – 10. Februar 2006

Entgelt bezahlt, Postvertriebsstück A 44484

(2)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ... 1

1 Verbindlichkeit der Leitlinien ... 3

2 Finanzrahmen ... 3

3 Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007 – 2013 ... 6

3.1 Konzentration der Strukturfonds auf drei Ziele ... 6

4 Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007 – 2013 ... 8

4.1 Die Förderung von Innovation und Unternehmergeist sowie des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft ... 9

4.2 Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ... 11

4.2.1 Frauenerwerbsbeteiligung ... 12

4.3 Berücksichtigung des territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik ... 12

5 Programmierung und Planung der neuen Förderperiode ... 13

6 Fondsverwaltung ... 15

6.1 Monofondsprinzip ... 15

6.2 Berichterstattung und Evaluierung ... 16

7 Partnerschaftsprinzip ... 16

Übersicht: Tabellen und Schaubilder

Tabelle 1: ESF-Bewilligungen und Teilnehmereintritte nach Schwerpunkten/Politikfeldern ... 8

Tabelle 2: Anteil der Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt in den Ländern, in Prozent der bewilligten Mittel ... 15

Schaubild 1: BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards (KKS) ... 5

Schaubild 2: Indikatoren der regionalen Wettbewerbs- fähigkeit im Jahr 2004 in den neuen Ländern gegenüber den alten Ländern, in Prozent ... 7

Schaubild 3: Relative Ausstattung mit Potentialfaktoren in den neuen Ländern gegenüber den alten Ländern, in Prozent ... 7

Schaubild 4: Bruttoinlandsausgaben für FuE (GERD) in Prozent des BIP ... 10

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Vorwort

Mit der Einigung über den künftigen Finanzrahmen der Europäischen Union im Europäischen Rat von Brüssel am 15.–17. Dezember 2005 haben die Staats- und Regierungschefs einen Haushaltsrahmen für die Jahre 2007– 2013 verabschiedet. Nach langen Verhandlungen ist damit ein Kompromiss zustande gekommen, der die Handlungsfähigkeit der EU unter Beweis stellt und Planungssicherheit bewirkt.

Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass der EU im Zeitraum 2007 bis 2013 ein Gesamthaushalt von 862 Milliarden Euro zur Verfügung stehen soll. Das sind 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Zwar erhalten nun die neuen Mitgliedstaaten aus Osteuropa weniger als zunächst geplant, die Zuwendungen liegen allerdings höher als von der britischen Präsidentschaft vorgeschlagen, da das Gesamtbudget aufgestockt wurde. Auch bleibt für die ärmeren Länder mehr Zeit, Anträge auszuarbeiten, sodass in Zukunft der Teil des Etats, der aufgrund nicht genutzter Mittel bislang verfallen ist, besser ausgeschöpft werden kann.

Der erzielte Kompromiss ermöglicht es nun, die operationelle Planung fort- zuschreiben. Darüber hinaus bleibt ausreichend Zeit, alle längerfristigen Programme anzupassen. Das war insbesondere ein Anliegen der neuen Mitgliedstaaten, deren Aufholprozess wesentlich von der EU-Förderung abhängt. Dieses Paket, mit dem sich alle 25 Mitgliedstaaten einverstanden erklärten, kam nicht zuletzt durch den Verzicht der Bundesregierung auf 100 Millionen Euro pro Jahr für die Neuen Länder zustande.

Trotz des partiellen Verzichts bietet der Deal über die EU-Finanzplanung auch Chancen: die deutsche „Nettozahler-Position“ liegt unverändert bei gut 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, obwohl mit der Osterweiterung der Anteil der ärmeren Länder gewachsen ist. Mit dem Beschluss des Rates, den Agrarhaushalt 2008 einer Überprüfung zu unterziehen, den bisherigen „Britenrabatt“ um 10,5 Milliarden Euro abzuschmelzen und ihn bis spätestens 2013 ebenfalls zu überprüfen, hat sich die EU zusätzlichen Handlungsspielraum für Zukunftsinvestitionen verschafft. Dies entspricht auch einer gewerkschaftlichen Position, mit deren vollständiger Umset- zung ab 2014 begonnen werden kann.

Für die Strukturfonds stehen ab 2007 EU-weit 307,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hauptkürzungen betreffen das neue Ziel 3, d. h. das alte INTERREG. Hierfür wird es insgesamt nur noch 7,5 statt 13 Milliarden Euro geben, d. h. 2,4 Prozent der Fonds.

Mit 48,8 Milliarden Euro und damit 15,8 Prozent liegen die Mittel für das neue Ziel 2 (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) unterhalb der zunächst vorgeschlagenen 17,2 Prozent. Davon entfallen etwa 21,4 Prozent, d. h. 10,4 Milliarden Euro, auf die sogenannten „Phasing out“

Regionen.

Was das Ziel der Konvergenz (Ziel 1) betrifft, sollen nunmehr nach der Einigung im Dezember mit 81,7 Prozent (251,3 Milliarden Euro) mehr Mittel dafür bereit stehen als ursprünglich vorgesehen. Darunter 20,0 Prozent (61,4 Milliarden Euro) für den Kohäsionsfonds inklusive

„Phasing out“-Regionen und Mitgliedstaaten.

(4)

Deutschland wird in der kommenden Förderperiode Strukturfondsmittel in Höhe von 23,1 Milliarden Euro erhalten. Davon entfallen 14,1 Milliarden auf Ziel 1 (neue Bundesländer und Lüneburg), 8,1 Milliarden auf Ziel 2 (struktur- politische Maßnahmen in den alten Bundesländern) und 861 Millionen auf die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit des Ziel 3.

Für die neuen Länder ist von Bedeutung, dass die Kofinanzierungssätze für EFRE, ESF und den Kohäsionsfonds, die die Mitgliedstaaten selbst finan- zieren müssen, auf 15 Prozent gesenkt wurden. Die so genannte n+2-Re- gelung (Ausarbeitung und Abwicklung der Maßnahmen bis zu zwei Jahre über den ursprünglichen Planungszeitraum hinaus) soll nur für den Zeitraum 2007 bis 2010 für diejenigen Länder, deren durchschnittliches Bruttoin- landsprodukt pro Kopf zwischen 2001 und 2003 unter 85 Prozent des EU- Durchschnitts liegt, durch eine n+3-Regelung ersetzt werden.

Mit der Einigung auf dem Europäischen Rat werden die eigentlichen Verhandlungen über die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Europäi- schem Parlament, Rat und Kommission im Frühjahr 2006 beginnen.

Das Parlament hat Mitte Januar 2006 mit großer Mehrheit gegen den Finanzierungsplan gestimmt. Die Abgeordneten kritisieren die Höhe des Agrarhaushalts und erinnern an ihre Forderung vom Juni 2005 nach einem größeren Finanzrahmen (975 Milliarden Euro bzw. 1,18 Prozent BNE). Die Kommission hatte ursprünglich rund 1,2 Prozent BNE der EU (fast 1 Billion Euro) gefordert. In den anstehenden Verhandlungen will das Parlament gegenüber dem Rat und der Kommission für mehr Geld für Bildung und Forschung eintreten.

Dies dürfte jedoch schwierig werden, denn der Ratsvorsitz wird als Sprach- rohr der Regierungen höchstens eine geringe Aufstockung des Gesamt- budgets zugestehen. Auch die Möglichkeiten, Positionen innerhalb des Etats umzuschichten, gelten als begrenzt. Die Agrarsubventionen sind eine Fixgröße, und versprochene Hilfen für einzelne Regionen werden auf Widerstand der betroffenen Regierungen stoßen. Als denkbar gilt dagegen der Einsatz von möglichst flexiblen Finanzinstrumenten sowie der Rückgriff auf zusätzliche Mittel außerhalb des Budgets. Dazu gehören z. B. zweckge- bundene Kredite der Investitionsbank.

Nicht zuletzt geht es dem Parlament darum, mehr Mitsprache bei Entschei- dungen über EU-Ausgaben zu erstreiten. Diese Position wird vom Deut- schen Gewerkschaftsbund unterstützt.

Wie alle anderen nationalen Parlamente muss auch der Deutsche

Bundestag die Änderungen des Eigenmittelbeschlusses noch ratifizieren.

Der Rat wird über die Leitlinien zur Kohäsionspolitik, auf die die vorliegende DGB-Stellungnahme Bezug nimmt, voraussichtlich zwischen Mai und Juli 2006 einen Beschluss fassen. Die Strukturfondsverordnungen mit den operativen Programmen und strategischen Rahmenplänen werden folgen.

Die Zustimmungspflicht von Kommission und Parlament ermöglichen es auch dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften, Einfluss für weitere Verbesserungen zu erzielen.

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Dritte Stellungnahme zur Reform der Europäischen Strukturförderung für die Förderperiode 2007– 2013

Die Neugestaltung der europäischen Strukturförderung soll zusätzlich zu den Verordnungsvorschlägen der Europäischen Kommission durch Strategische Leitlinien der Gemeinschaft geregelt werden. Die Kom- mission startete im Herbst 2005 eine Internetkonsultation zu den neuen strategischen Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung.

Der DGB nimmt zu der Mitteilung der Kommission „Die Kohäsions- politik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung – Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007– 2013” unter Verweis auf seine zweite Stellungnahme zu den Verordnungsvor- schlägen der Europäischen Kommission vom Juli 2004 und zu den Verhandlungen im Rat sowie unter Verweis auf seine erste Stellung- nahme vom Juli 2003 und auf die Stellungnahme des Europäischen Gewerkschaftsbundes vom Oktober 2004 wie folgt Stellung:

1 Verbindlichkeit der Leitlinien

Der DGB fordert die rechtliche Verbindlichkeit der Leitlinien. Diese müssen mit den Verordnungen im Einklang stehen. Damit die Leitlinien zur verbindlichen Grundlage für eine gemeinsame Strukturpolitik

werden, müssen sie vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden.

2 Finanzrahmen

Die zukünftigen Europäischen Strukturfonds stehen im Zeichen von zwei großen Projekten: der Integration der 10 neuen Mitgliedsländer in die Union und der Zielsetzung der Lissabon-Strategie, wonach die Union bis 2010 zum erfolgreichsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden soll. Bei der Umsetzung beider Projekte fällt den Europäischen Strukturfonds eine Schlüsselposition im Hinblick auf die Finanzierung dieser Projekte zu – dies wird durch den Vorschlag der Kommission zu den Strategischen Leitlinien deutlich.

Die erweiterte EU der 25 braucht eine substantielle Strukturpolitik, um das im Entwurf der EU-Verfassung bestätigte Vertragsziel einer

„harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes“ zu errei- chen, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete (…) zu verringern” (Art.158 EGV) und um „die Beschäftigungsmöglich- keiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen“ (Art.146 EGV). Danach ist die Solidarität zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen

wesentlich, um sozioökonomische Kohäsion auf interregionaler Ebene in der EU zu erreichen.

(6)

In Anbetracht dieser Aufgaben hat der DGB den Vorschlag der

EU-Kommission hinsichtlich des Finanzrahmens für die Strukturförde- rung in der Periode 2007– 2013 unterstützt. Mit der ursprünglich von den Nettozahlern geforderten Einschränkung der Einzahlungen in den EU-Haushalt auf 1 Prozent des BNE kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Hingegen ist die Beibehaltung einer Absorptionsgrenze von 4 Prozent des BNE pro Mitgliedstaat sinnvoll, um insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten einen effizienten Mittelabfluss sicherzustellen.

Beim Gipfeltreffen am 16. und 17. Juli machte Ratspräsident Juncker einen Vorschlag für die Finanzierung der Strukturpolitik, der für alle Mitgliedstaaten akzeptabel gewesen wäre. Großbritannien erhob jedoch zunächst immer neue Forderungen und lehnte den Kompro- missvorschlag letztlich ab mit der Folge, dass bis Anfang Dezember 2005 noch kein Finanzhaushalt für die Zeit 2007– 2013 vorlag und damit die Finanzierung der strukturpolitischen Maßnahmen bis heute nicht abschließend geklärt ist.

Bis Mitte Dezember war davon auszugehen, dass – sollte es im Laufe der britischen Präsidentschaft zu einer Einigung kommen – die Finan- zierung in etwa folgendermaßen aussehen würde:

Statt der von der Kommission vorgeschlagenen 336 Milliarden-Euro- Förderung für alle Fonds in der gesamten Periode 2007– 2013 wären nur noch 308 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Die Hauptkür- zungen hätten das neue Ziel 3, d. h. das alte INTERREG und dort vor allem die sogenannte transnationale Zusammenarbeit betroffen. Dabei handelt es sich um die Zusammenarbeit von Regionen, die nicht unmit- telbar in Grenzgebieten liegen. Für Ziel 3 wären dann insgesamt nur noch 7,5 statt 13 Milliarden bereitgestellt worden. Priorität haben hier die neuen Binnengrenzen, d. h. Grenzen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten (zwischen Deutschland, Österreich, Polen, Tsche- chische Republik, Slowakei, Ungarn und Slowenien).

Ferner sah der Juncker-Vorschlag vor, gegenüber dem Kommissions- vorschlag Mittel von Ziel 1 zugunsten des neuen Ziel 2 umzuverteilen, was für Deutschland geheißen hätte, dass die neuen Bundesländer etwas weniger Mittel zugunsten der alten Länder erhalten hätten. Dies hätte im Wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen in Ostdeutschland getroffen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sollen jedoch mehr Mittel für Ziel 1 zur Verfügung stehen, als bislang vorgesehen, während die Mittel für Ziel 2 unterhalb der bisherigen Vorschläge liegen.

In den Ratsarbeitsgruppen wurde vorwiegend noch um die Frage verhandelt, ob auch private Mittel zur Kofinanzierung der Projekte herangezogen werden dürfen. Der DGB ist der Auffassung, dass es möglich sein muss, auch private Mittel zur Kofinanzierung heranzu- ziehen, da die Existenz vieler Projekte andernfalls gefährdet ist. Gerade wenn es um integrierte Ansätze der Innovationsförderung gehen soll, ist eine private Kofinanzierung unerlässlich.

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BIPproKopfinKKS* BIPproKopfinKaufkraftstandards(KKS).(EU-25=100) Quelle:Eurostat

*Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU-25), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt.

Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt (und umgekehrt). Die zugrunde liegenden Zahlen sind in KKS ausgedrückt, einer einheitlichen Währung, die Preisniveauunterschiede zwi- schen Ländern ausgleicht und damit aussagekräftige BIP-Volumenvergleiche erlaubt.

Man beachte, dass dieser Index EU25 = 100 auf der Basis von KKS primär für Ver-

260 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0

Japan Vereinigte Staaten Norwegen Island Türkei Rumänien Kroatien Bulgarien Vereinigtes Königreich Schweden Finnland Slowakei Slowenien Portugal Polen Österreich Niederlande Malta Ungarn Luxemburg Litauen Lettland Zypern Italien Irland Frankreich Spanien Griechenland Estland Deutschland Dänemark Tschechische Republik Belgien

Eurozone (12 Länder) EU (15 Länder) EU (25 Länder)

2004 2005 Quelle:Eurostat

BIP pro Kopf in KKS*

BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards (KKS). (EU-25 = 100)

* Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Euro- päischen Union (EU-25), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU-Durchschnitt (und umgekehrt). Die zugrunde liegenden Zahlen sind in KKS ausgedrückt, einer einheitlichen Währung, die Preisniveauunterschiede zwischen Ländern ausgleicht und damit aussagekräftige BIP-Volumenvergleiche erlaubt. Man beachte, dass dieser Index EU25 = 100 auf der Basis von KKS primär für Vergleiche zwischen Ländern und nicht für Periodenvergleiche gedacht ist.

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3 Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007 – 2013

3.1 Konzentration der Strukturfonds auf drei Ziele:

Ziel 1: Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit

Mit dem Ziel „Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ soll die bis- herige Ziel-1-Förderung als zentraler Bestandteil der EU-Struktur- fonds fortgesetzt werden. Unter dieses Ziel sollen alle Regionen fallen, die weniger als 75 Prozent des BIP/Kopf in der EU-25

aufweisen. In diese Ziel-Kategorie werden auch diejenigen Regionen aufgenommen, die auf Grund des statistischen Effektes aus der Ziel-1-Förderung herausfallen würden. Die vom statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Regionen erhalten im Rahmen einer Phasing-out-Phase eine Beihilfe, die mit der Zeit immer mehr abnehmen wird.

Nach aktuellen Berechnungen der Kommission würden zwar viele ost- deutsche Regionen in die neue Ziel-1-Förderung fallen, allerdings werden andere in die Phasing-out-Phase fallen.

Darüber hinaus sollen diejenigen Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 90 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt, über den Kohäsionsfonds in den Bereichen Verkehr und Umwelt gefördert werden. Dem Ziel 1 sollen ungefähr 81,7 Prozent der Finanzmittel zufallen.

Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Die Europäische Kommission tritt des Weiteren dafür ein, dass es auch nach 2006 eine Förderung jenseits der Ziel-1-Förderung geben soll. Sie hat in ihren Vorschlägen ein neues Ziel 2 geschaffen, das die der- zeitigen Ziele 2 und 3 zusammenfasst. Inhaltlich soll sich das neue Ziel 2 auf zwei Pfeiler stützen. Der erste regionale Pfeiler soll den strukturellen Wandel in industriellen, städtischen und ländlichen Gebieten fördern und voranbringen. Im Bereich der regionalen Wett- bewerbsfähigkeit geht es in erster Linie um die Unterstützung der Lissabon-Strategie und hauptsächlich um die Förderung von Innovation und Wissensgesellschaft.

Der zweite national orientierte Pfeiler, der sich an der europäischen Beschäftigungsstrategie orientiert, soll sich auf Maßnahmen zur Förde- rung von Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität, Arbeitsproduktivität und soziale Integration konzentrieren. Nach den Vorstellungen der Kommission soll das neue Ziel 2 in die Verantwortung der Mitglied- staaten gehen, die in Bezug auf den strukturellen Wandel selbst die förderwürdigen Regionen auswählen. Für die arbeitmarktpolitische Förderung aus dem ESF bleibt es in der Verantwortung der Mitglied- staaten zu entscheiden, auf welcher Ebene, national und/oder regional, sie ihre operationellen Programme auf der Basis des nationalen strate-

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gischen Rahmenplans entwickeln wollen. Dieser Ansatz wird vom DGB unterstützt. Dieses Ziel soll ungefähr 15,8 Prozent der gesamten Struk- turfondsmittel binden.

Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung

Arbeitslosigkeit: Differenz der Arbeitslosenquote in % alter Länder minus neue Länder

Indikatoren der regionalen Wettbewerbsfähigkeit im Jahr 2004 in den neuen Ländern gegenüber den alten Ländern, in Prozent

–35 –30 –25 –20 –15 –10 –5 0 Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung

Arbeitslosigkeit: Differenz der Arbeitslosenquote in Prozent alter Länder minus neue Länder Pro-Kopf-Einkommen (2004)

Produktivität (2004)

Erwerbstätigenquote (2004)

Arbeitslosigkeit (2004)

Bevölkerungs- wachstum (1991 bis 2004)

Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung Berechnung der GEFRA

–80 –70 –60 –50 –40 –30 –20 –10 0

Lohnstückkosten (2004) Kapitalintensität (2002) Patentintensität (2004) FuE-Beschäftigungsanteile*

(2002)

Erreichbarkeit** (2001) Auslandsumsatz (2004) Betriebsgröße (2004)

Relative Ausstattung mit Potentialfaktoren in den neuen Ländern gegenüber den alten Ländern, in Prozent

Anmerkungen: * FuE-Beschäftigungsanteile = Beschäftigungsanteile von FuE-intensiven Industrien im Verarbeitenden Gewerbe und Bergbau.

** Erreichbarkeit = Erreichbarkeit zum nächsten Oberzentrum Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung Berechnung der GEFRA

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Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit

Das dritte Ziel – die europäische territoriale Zusammenarbeit – setzt an dem Erfolg der laufenden Gemeinschaftsinitiative INTERREG an und betrifft die Förderung von Grenzregionen, der interregionalen Zusam- menarbeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union. Für die zukünftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll ein neues Rechtsinstrument geschaffen werden, das in Form einer grenzübergreifenden Regionalbehörde arbeiten und die bestehenden Reibungsverluste, die auf Grund der administrativen und rechtlichen Unterschiede an den Grenzen entstehen, bewältigen soll. Für dieses Ziel sind 2,4 Prozent der Mittel reserviert.

4 Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007–2013

Im Kontext der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollen nach dem Vorschlag der Kommission bei den im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Programmen die Mittel gezielt für drei prioritäre Ziele eingesetzt werden:

• die Verbesserung der Attraktivität der Mitgliedstaaten sowie ihrer Regionen und Städte

• die Förderung von Innovation und Unternehmergeist sowie des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft

• sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen Der DGB begrüßt, dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Phasen der Ausarbeitung und Durchführung von Projekten und Programmen in den Strategischen Leitlinien erneut

ESF-Bewilligungen und Teilnehmereintritte nach Schwerpunkten/Politikfeldern

bewilligte ESF-Mittel ESF-Solls Teilnehmer 2000 – 2004 2000 – 2006 2000 – 2004

Schwerpunkt/ Politikfeld in Mio. E in % in % Anzahl in %

1. Aktive Arbeitsmarktpolitik 688,3 47,6 41,8 242.774 47,4

2. Gesellschaft ohne Ausgrenzung 258,2 17,8 23,0 127.512 24,9

3. Lebenslanges Lernen 71,9 5,0 5,6 *

4. Anpassungsfähigkeit/Unternehmergeist 122,0 8,4 10,9 70.810 13,8 5. Chancengleichheit von Frauen und Männern 288,3 19,9 17,4 71.352 13,9

6. Lokales Kapital 18,7 1,3 1,3 **

gesamt 1.447,5 100,0 100,0 512.448 100,0

* keine Teilnehmerförderung

** keine Teilnehmerförderung im engeren Sinne Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung

Datenlieferungen Bundes-OP-Evaluation

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explizit benannt wird. Dies bezieht sich sowohl auf spezielle Maß- nahmen zur Förderung der Gleichstellung oder zur Bekämpfung von Diskriminierung, als auch auf die sorgfältige Prüfung, wie sich Projekte und die Fondsverwaltung auf Männer und Frauen auswirken. Allerdings müssen in Zukunft aus den Ergebnissen der Prüfungen und Evalua- tionen (Halbzeitbilanzen) möglichst frühzeitige Konsequenzen (Nach- steuern) gezogen werden.

Dies erfordert die systematische Integration von Gender-Aspekten in die ex-ante Analyse, d. h. die Programm- und Maßnahmenplanung muss auf der Grundlage geschlechtsspezifischer Daten erfolgen.

Ebenso müssen die bisher in allen Fonds verankerten Querschnitts- ziele Gender-Mainstreaming, Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Umweltwirksamkeit beibehalten und weiterverfolgt werden.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Konzentration auf die drei Ziele „Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“, „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und „Europäische territo- riale Zusammenarbeit“ bietet die Chance, weiterhin eine beschäfti- gungsorientierte Strukturpolitik durchzuführen, die zur Kohäsion in der EU beiträgt.

Allerdings müssen zur Nutzung dieses Potentials der Strukturpolitik aus der Sicht des DGB insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

4.1 Die Förderung von Innovation und Unternehmergeist sowie des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft

Die Vorschläge der Kommission für das Ziel „Konvergenz” sind so angelegt, dass in den strukturschwächsten Regionen der EU weiterhin eine substantielle regionsgebundene und beschäftigungswirksame Strukturentwicklung stattfinden kann. Der DGB begrüßt insbesondere, dass für die neuen Bundesländer bis 2013 weitestgehend eine Förde- rung sichergestellt ist, die der bisherigen „Ziel-1“-Förderung entspricht.

Weiterhin unterstützen wir die strategische Intention der Leitlinien, erhebliche Anstrengungen in die Steigerung des Humankapitals zu unternehmen, den Zugang zur Beschäftigung zu verbessern und die soziale Eingliederung zu stärken.

Für KMU sollen der Zugang zu Finanzressourcen gesichert werden und F+E und Innovation gefördert werden. Dabei plädiert der DGB für das Zugrundelegen eines erweiterten Innovationsbegriffs. Rohstoffarme, exportorientierte Hochlohnländer wie die Bundesrepublik Deutschland können sich nur so lange am Weltmarkt behaupten, wie sie in der Lage sind, einerseits innovative Spitzenprodukte zu erbringen und anderer- seits in den traditionellen Produktbereichen durch fortwährende Prozessinnovationen Standortnachteile zu kompensieren.

Permanente Innovation ist die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit, die Voraussetzung für die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Arbeit. Innovation ist demnach mehr als High- Tech- und technikzentrierte Förderung. Die Förderung von Spitzentech-

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g() InProzentdesBIP Quelle:Eurostat.OECD

2003 2004

Japan Vereinigte Staaten Norwegen Rumänien Bulgarien Vereinigtes Königreich Schweden Finnland Slowakei Portugal Polen Österreich Niederlande Ungarn Luxemburg Lettland Italien Irland Frankreich Spanien Griechenland Deutschland Dänemark Tschechische Republik Belgien

Eurozone (12 Länder) EU (25 Länder)

Quelle:Eurostat.OECD

4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0

Bruttoinlandsausgaben für FuE (GERD) In Prozent des BIP

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nologien ist zwar wichtig, aber dabei dürfen nicht die Stärken des Standortes Deutschland vernachlässigt werden. Auch im hoch entwi- ckelten Industriestaat Deutschland können Low-Tech-Unternehmen mit guten Produkten und Ideen erfolgreich sein. Ihre Produkte entstehen mit hoch technisierten Anlagen, in diesen Unternehmen arbeiten immer noch die meisten Beschäftigten in Deutschland. Eine Innova- tionspolitik sollte die gesamte Innovationskette im Blick haben und die Zusammenhänge zwischen Low- und High-Tech stärker nutzen.

Die bundesrepublikanische Technologie- und Innovationspolitik setzt jedoch im Kern auf ein reduziertes Verständnis von Wettbewerbsfähig- keit und von Innovationsprozessen an, die mehr Wert auf technikzen- trierte und auf kapitalintensive Bereiche legen und weniger auf soziale, organisatorische und strukturelle Innovationen. Diese eingeengte Inno- vationspolitik greift deshalb zu kurz, weil sie die Potenziale der

Beschäftigten nicht im Blick hat, die Träger von betrieblichen Innova- tionen sind. Über die Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung können sich die Beschäftigten in betrieblichen Innovationsprozessen engagieren. Rechtliche Einschnitte bei der Mitbestimmung würden diese Innovationsprozesse eher behindern. Angesichts der Heraus- forderungen, vor denen Deutschland im Wandel zur Wissensgesell- schaft steht, erscheinen Investitionen in Beschäftigte eine vielverspre- chende Strategie zu sein, weil sie alle Ressourcen – auch die betrieb- lichen – mobilisiert. Die Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Inte- ressenvertreter – Betriebsräte, Gewerkschaften – in Innovations- prozesse ist auch über die betriebliche Ebene hinaus unverzichtbar.

4.2 Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen Die Vorschläge für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und

Beschäftigung“ bergen hingegen die Gefahr einer Inkohärenz der Zielset- zungen. Der Mittelansatz (15,8 Prozent der für die Fonds verfügbaren Gesamtsumme) ist der Weite der Zielsetzungen nicht angemessen.

Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit“ setzt sich aus den alten Zielen 2 und 3, mithin aus arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Elementen zusammen. Diese Verbindung ist dann zu begrüßen, wenn sie zu Synergieeffekten zwischen Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik führt. Zwar wird in den Strategischen Leitlinien die inhaltliche Verknüp- fung angedeutet, jedoch nicht näher ausgeführt.

Für den arbeitsmarktpolitischen Teil soll es ähnlich wie im bisherigen Ziel 3 nationale Programme geben. Inhaltlicher Schwerpunkt bleibt die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie. Die Anbin- dung an die beschäftigungspolitischen Ziele der Lissabon-Strategie ist damit gegeben. Der DGB tritt dafür ein, im Rahmen dieser Zielsetzung vorrangig aktive, präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- losigkeit und zur Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeits- markt zu fördern. Die Maßnahmen sollten regionale Besonderheiten (erhöhte Arbeitslosigkeit und die Bedarfe) beachten.

Der regionalpolitisch orientierte Teil des neuen Ziel 2 soll weiterhin auf Regionsebene programmiert werden. Im Gegensatz zur bisherigen

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Praxis soll es jedoch für die Abgrenzung der förderfähigen Regionen keine nach einheitlichen Kriterien erstellte Gebietskulisse in der EU mehr geben. Den Mitgliedstaaten wäre damit völlig freie Hand gelassen, in welchen Regionen und für welche Projekte sie ihre

Ziel-2-Gelder einsetzen. Das Ziel 2 könnte ab 2007 von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat in sehr unterschiedlicher Weise ausgestaltet sein.

Der DGB spricht sich dafür aus, für die Definition der förderfähigen Regionen wie bisher einheitliche Abgrenzungskriterien zu erhalten und als Förderziel weiterhin die regionale Kompetenzentwicklung beizu- behalten. Es muss beim Einsatz der Fonds oberstes Ziel bleiben, Regionen die Möglichkeit zur Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Poten- tiale zu geben und damit nachhaltig Beschäftigung zu sichern.

Die Orientierung an der Lissabon-Strategie kann hierzu beitragen. Im Hinblick auf eine nachhaltige Regionalentwicklung können aber auch Schwierigkeiten auftreten, wenn mit der Förderung anstelle der Regional- und Arbeitsmarktentwicklung nur allgemeine, auf volkswirt- schaftlicher Ebene messbare Ziele der Wettbewerbsfähigkeit und des gesamtwirtschaftlichen Wachstums verfolgt werden. Die Kommission schlägt u.a. vor, die Mittel des neuen Ziel 2 für europäische Infrastruk- turprojekte ergänzend zu den TEN-Projekten einzusetzen. Das mag insgesamt der Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit dienen und im Einzelnen die Attraktivität einer Region verbessern; ein Beitrag zur dauerhaften Beschäftigungssicherung in der Region ist dadurch jedoch nicht automatisch gewährleistet. Förderung von Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Lissabon-Strategie darf mithin nicht heißen, dass arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen und beschäftigungswirksame Regionalentwicklung nicht weiterverfolgt werden.

4.2.1 Frauenerwerbsbeteiligung

Bezogen auf die Frauenerwerbsbeteiligung liegt Deutschland seit dem Jahr 2000 im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Zwar hat Deutsch- land mit einer Beschäftigungsquote von 59,9 Prozent die EU-weite Ziel- quote für die Frauenbeschäftigung von 57 Prozent für das Jahr 2005 leicht überschritten, aber das Arbeitsvolumen der Frauen ging in den vergangenen Jahren zurück. Um unzulängliche Therapien zu

vermeiden, sollten in der Diskussion um eine Erhöhung der Frauener- werbsbeteiligung Beschäftigungsquoten in Vollzeitäquivalenten als zusätzlicher Indikator verwendet werden.

4.3 Berücksichtigung des territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der DGB fordert die Weiterführung und den Ausbau der grenzüber- schreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des Ziels „grenzübergrei- fende Zusammenarbeit“. Die Projektarbeit in diesem Förderziel kann aufgrund vorhandener Erfahrungen methodisch und inhaltlich innova- tiver gestaltet und stärker auf eine beschäftigungswirksame Regional-

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entwicklung orientiert werden, als im Vorschlag der Kommission zu den Strategischen Leitlinien vorgesehen. Es muss mit mehr Nachdruck als bisher um grenzübergreifende Beschäftigungsförderung und um gemeinsamen Infrastrukturausbau gehen. Entscheidend ist außerdem der Aufbau und die Weiterentwicklung partnerschaftlicher Strukturen, in denen regionale Akteure gemeinsam an grenzüberschreitender Regional- und Arbeitsmarktentwicklung arbeiten können. Rückzug auf die neuen Grenzräume ist das falsche Signal, insbesondere in den Grenzräumen zwischen den EU-15-Ländern. Die grenzüberschreitende Kooperation ist dort noch nicht so stabil, dass sie ohne Hilfe von Brüssel überleben könnte.

Diejenigen EUREGIOS (bspw. NRW), in denen sich Partnerschafts- strukturen für die Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Akteure bereits entwickelt haben, müssen weiter unterstützt werden, um an gemeinsamen Grenzen verstärkt zu kooperieren. In anderen EUREGIOS (bspw. Sachsen) muss der Aufbau dieser Strukturen unter- stützt werden. Dabei muss der lokale Bezug sichergestellt bleiben. Die neu einzuführenden „Regionalbehörden“ können ebenfalls ein Instru- ment sein, um Information und Teilhabe regionaler Akteure zu gewähr- leisten. Mit den Interregionalen Gewerkschaftsräten (IGR), den von Gewerkschaften selbst entwickelten grenzüberschreitenden Koopera- tionsgremien, besteht bereits eine sozialpartnerschaftliche Struktur, deren Arbeit Unterstützung verdient.

5 Programmierung und Planung der neuen Förderperiode

Das System der Programmierung und Planung soll mit den strategi- schen Leitlinien grundlegend erneuert werden. Diese sollen als Grund- lage für „Nationale Strategiepläne“ dienen, welche dann ihrerseits Basis für die nationale Programmierung sind. Der DGB tritt dafür ein, diese strategischen Pläne im Sinne der sozialen und regionalen Kohä- sion der EU auf europäischer und auf nationaler Ebene so stringent wie möglich zu gestalten – ohne gemeinsame Grundlagen kann die euro- päische Kohäsionspolitik ihre Ziele nicht erreichen.

Die Grundsätze der Kohäsionspolitik (strategische Planung, mehrjährige Programmierung, dezentrale Verwaltung, systematische Begleitung und Bewertung, Partnerschaft, Zusätzlichkeit und Kofinanzierung, geteilte Verantwortung) werden durch den Vorschlag der Kommission zu den Strategischen Leitlinien bestätigt. Die seit langem geäußerte Kritik der Überbürokratisierung greift die Kommission in der Form auf, dass sie ausschließlich Monofonds-Programme vorschlägt und damit in Zukunft für ein Ziel jeweils nur noch ein Fonds zuständig wäre. Des Weiteren will sie die Stufen der Programmierung auf zwei reduzieren, d. h. die bisherige Planungsabfolge aus regionalen Entwicklungsplänen, Gemeinschaftlichem Förderkonzept und Operationellen Programmen wird abgelöst durch ein zweistufiges Planungssystem aus nationalem strategischem Rahmenplan und Operationellen Programmen.

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Innerhalb der Bundesrepublik sollte die Einführung einer nationalen Strategie proaktiv als Instrument zum Abbau regionaler Disparitäten verstanden werden. Dazu gehört einerseits der Abbau des Ost-West- Gefälles – die Europäische Strukturförderung insgesamt ist Teil des Aufbaus Ost. Ebenso sind die Fonds auch ein Instrument, um zum Abbau regionaler Unterschiede in den alten Ländern beizutragen.

Die Strategiepläne sind im Wesentlichen auf die Europäische Beschäf- tigungsstrategie und auf die Lissabon-Strategie hin orientiert. Das ist dann sinnvoll, wenn damit wie beim ESF wirklich beschäftigungs- fördernde und beschäftigungswirksame Maßnahmen durchgeführt werden. Jedoch können die Strukturfonds nicht das Allheilmittel sein, mit deren Hilfe sich die bisher verfehlten Ziele der Lissabon-Strategie doch noch erreichen ließen. Die Strukturfondsinvestitionen in soziale und regionale Kohäsion können keine makroökonomischen Investiti- onsprogramme ersetzen und sollten auch nicht dazu umgewidmet werden.

Der Abbau regionaler Disparitäten sollte der Dreh- und Angelpunkt der europäischen wie der nationalen Strategien sein, auf den die weiteren strategischen Orientierungen wie der Infrastrukturausbau oder die Investitionen in Forschung und Innovation bezogen sein sollten. Die derzeitigen Haushaltsverhandlungen überlagern jedoch gerade jenen wichtigen Punkt: Bisher baute das System der europäischen Struktur- politik auf der Solidarität zwischen den strukturstarken und schwachen Regionen auf. Dieser ausgleichspolitische Ansatz konzentriert die strukturpolitischen Hilfen auf die strukturschwächsten Gebiete Europas. Die eingesetzten Wirkungskontrollen attestierten dieser Politik durchaus positive Effekte.

Dieser Ausgleichspolitik steht die Idee gegenüber, die Europäischen Strukturfonds im Sinne der Lissabon-Strategie unter wachstumsorien- tierten Aspekten einzusetzen und diese auf die Wachstumszentren in der Union zu konzentrieren (André Sapir Groupe 2003). Diese inhalt- liche Neuorientierung hat in dem Leitlinienentwurf insbesondere beim regionalpolitischen Strang des neuen Ziel 2 deutlichen Niederschlag gefunden. Dadurch entsteht aus Sicht des DGB ein bislang noch unge- löster Zielkonflikt zwischen Wachstum (in der Anlage der Lissabon- Strategie enthalten) und Ausgleich (im Konzept der Strukturfonds fest- geschrieben, siehe oben), was sich in den beiden regionalpolitisch motivierten Zielen manifestiert. Auf der einen Seite soll das Ziel 1 die strukturschwächsten Gebiete der EU an den Gesamtdurchschnitt heranführen, gleichzeitig sollen auf der anderen Seite im Ziel 2 im Sinne der Lissabon-Strategie die strukturpolitischen Mittel unter Wachstumsgesichtspunkten eingesetzt werden. Wie beide Ziele unter dem Dach der europäischen Strukturfonds realisiert werden können, ist derzeit nicht absehbar.

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6 Fondsverwaltung

6.1 Monofondsprinzip

Die Kommission schlägt vor, die Abwicklung der Förderung in Zukunft nach dem „Monofondsprinzip“ vorzunehmen, d. h. die Förderung aus dem Regionalfonds EFRE und aus dem Sozialfonds ESF voneinander getrennt nebeneinander abzuwickeln.

Bisher galt der Grundsatz, dass der Mitteleinsatz aller Fonds insgesamt den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Göteborg-Stra- tegie, dem Gender-Mainstreaming und der Unterstützung von KMU dienen sollte. Diese Querschnittsziele wurden weniger als quantitative Vorgaben, sondern vielmehr als qualitative Ausrichtungen verstanden.

Die Förderung bekam eine Gesamtorientierung, und die unterschied- lichen Fonds sollten nicht neben- oder gar gegeneinander eingesetzt werden. Bisher scheiterten die Querschnittsziele allerdings in der Förderpraxis an den wenig operationellen Anforderungen. Im Förder- alltag der Verwaltungsbehörden kamen sie kaum vor.

Mit den strategischen Leitlinien kommt die Kommission den nationalen und regionalen Behörden bzw. Fondsverwaltern entgegen, denen die Integration der Querschnittsziele in ihre Förderpraxis nicht gelungen ist. Insbesondere wird die nachhaltige Entwicklung von der Euro- päischen Kommission zwar erwähnt, ihre Umsetzung aber nicht nach- drücklich gefordert. Das von der Europäischen Kommission vorgeschla- gene „Monofonds“-Prinzip ist dann skeptisch zu beurteilen, wenn es der integrierten Förderung entgegensteht und zu einer „Versäulung“

der unterschiedlichen Fördertatbestände führt. Projekte der Arbeits- marktpolitik und der Wirtschaftsförderung drohen damit völlig vonein- ander abgekoppelt und ohne Bezug zueinander durchgeführt zu werden.

Der DGB ist hingegen der Ansicht, dass der integrierte Mitteleinsatz und der parallele Einsatz der Fonds zur Koordinierung der arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Ziele notwendig ist. Integrierte Projekte, wie z. B. die Bildung von Unternehmensverbünden und regionalen Koopera- tionsnetzwerken, müssen konsequent entwickelt werden. Ebenso

Anteil der Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt in den Ländern, in Prozent der bewilligten Mittel

Luftrein- Hoch-

Abwasser haltung Abfall Altlasten wasser

(3.1) (3.2) (3.3) (3.4) (3.5)

Brandenburg 51 % 5 % 31 % 13 %

Mecklenburg-Vorpommern 40 % 42 % 19 %

Sachsen 71 % 1 % 23 % 6 % <1 %

Sachsen-Anhalt 72 % 2 % 0 % 26 %

Thüringen 91 % 1 % 1 % 3 % 4 %

Neue Länder (ohne Berlin) 68 % 4 % 17 % 10 % 1 %

Quelle: Aktualisierung der GFK-Halbzeitbewertung der Länder Abweichungen durch Rundungsfehler

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müssen die bisher mit allen Fonds verankerten Querschnittsziele Gender-Mainstreaming, Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und

Umweltwirksamkeit beibehalten und weiterverfolgt werden. Weiterhin ist die Entwicklung von gendersensiblen regionalen Entwicklungszielen für alle Handlungsfelder erforderlich – hier könnten die Fonds-

verwaltungen eine entsprechende Rolle übernehmen.

Zur nachhaltigen Strukturentwicklung gehört die Balance sozialer, ökonomischer und ökologischer Ziele – der DGB bezweifelt, dass sich dieses mit einer Monofondsförderung durchhalten lässt. Die Kommis- sion schlägt zur Vereinfachung der integrierten Förderung vor, die Möglichkeit vorzusehen, Maßnahmen, die inhaltlich zu einem Fonds gehören, mit den Mitteln des anderen zu fördern. Nach den Vorstel- lungen des DGB müssen diese Möglichkeiten so weit reichend wie nötig ausgestaltet und so weitgehend wie möglich auch genutzt werden. Beispielsweise wäre eine kombinierte Förderung von Unter- nehmensnetzwerken und Kompetenznetzwerken sinnvoll.

6.2 Berichterstattung und Evaluierung

Die vielfach angestrebten Vereinfachungen bei der Planung und Umsetzung der Fonds müssen die Effizienz des Mitteleinsatzes verbessern. Die angestrebte Einschränkung der Pflichten der Mitglied- staaten zur Berichterstattung über die Fondsverwaltung können einen Verlust an Stringenz bedeuten. Insbesondere warnt der DGB vor der Abschaffung der Halbzeitevaluierungen. Diese sind von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, die Effizienz der Förderung im Verlauf einer Förderperiode zu prüfen und Rückschlüsse über ggfs. notwenige Ände- rungen der Programmierung zu ziehen. Ohne Halbzeitevaluierungen besteht ein hohes Risiko einer nicht zielgerichteten Mittelverwendung.

7 Partnerschaftsprinzip

Für eine beschäftigungsorientierte, effiziente und nachhaltige Regional- politik ist es unverzichtbar, dass die Sozialpartner in alle Stufen der Umsetzung der EU-Strukturpolitik einbezogen werden. Insofern sollte in den strategischen Leitlinien festgelegt werden, dass die Sozial- partner bei der Entwicklung der Operationellen Programme, der Programmarchitektur, der Durchführung und der Evaluierung beteiligt sind. Entsprechend müssen die Organisation und die Aufgaben der Begleitausschüsse geregelt werden.

Der Dialog mit den Sozialpartnern in den Mitgliedstaaten und in den Regionen hat das erklärte Ziel, vor Ort die relevanten Akteure einzube- ziehen, um mit ihnen auf die Region passende Gesamtentwicklungs- konzepte aufzustellen. Partnerschaft beginnt auf der lokalen Ebene mit der Bildung von regionalen Bündnissen, die an konkreten Einzel-

projekten arbeiten, und setzt sich in den Begleitstrukturen auf Landes- und Bundesebene fort, in denen die Wirtschafts- und Sozialpartner ihren Teil zur Abwicklung und Umsetzung der Förderung beitragen. Die Wirtschafts- und Sozialpartner nehmen diese Partnerschaft und diese

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Mitwirkungsmöglichkeiten sehr ernst, da sie ihnen die Möglichkeit geben, zu einer beschäftigungswirksamen Regionalentwicklung beizu- tragen. Die Europäischen Institutionen haben den Nutzen des Partner- schaftsprinzips wiederholt anerkannt. Sie können sich auf Studien stützen, die die positiven Auswirkungen des Partnerschaftsprinzips belegen.

Das Prinzip der Partnerschaft ist damit entscheidend für die erfolg- reiche Umsetzung der strukturpolitischen Programme. Der von der Kommission vorgeschlagene Artikel 10 der Allgemeinen Verordnung muss in jedem Fall erhalten bleiben. Darüber hinaus muss die gegen- wärtige Praxis in Deutschland auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zu einer echten Beteiligungskultur weiterentwickelt werden.

Sozialpartner müssen an der „Technischen Hilfe” (u. a. für Qualifizie- rung) partizipieren, Transfer und Beratung müssen gefördert werden.

Der Vorschlag der Kommission, 2 Prozent aller Mittel aus dem ESF für Projekte einzusetzen, die unmittelbar von den Sozialpartnern getragen werden, muss unbedingt beibehalten werden. Die Mittelverwendung in dieser Fördertranche sollte an den Gedanken des „Lokalen Kapitels für soziale Zwecke“ anknüpfen: die Gelder sollten auf lokaler und regio- naler Ebene unmittelbar verfügbar sein und an Projektpartnerschaften vergeben werden.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner müssen darüber hinaus auf euro- päischer, nationaler und regionaler Ebene frühzeitig in die Programm- planung und Programmumsetzung eingebunden werden.

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Aktuelle Ausgaben

aus den Jahren 2002 bis 2005 zu folgenden Themen

01/03 Das ABC von 43 Lohnsteuer-Grundbegriffen 2003 02/03 Offensive für Beschäftigung

und Wirtschaftswachstum 03/03 Stellungnahmen des Deutschen

Gewerkschaftsbundes (DGB) zu verschiedenen Gesetzesvorhaben der Steuer- und

Haushaltspolitik für 2004 vor dem

Finanzausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

04/03 Verteilungsbericht 2003 – Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer setzt sich fort 01/04 Das ABC von 45 Lohnsteuer-Grundbegriffen 2004 02/04 Zur Rolle und Verantwortung der Wirtschafts-

wissenschaft in der Politikberatung

01/05 Das ABC von 46 Lohnsteuer-Grundbegriffen 2005 02/05 Überlegungen und Forderungen zur

Weiterentwicklung der Steuerpolitik in der neuen Legislaturperiode 03/05 Strukturreformen als Wachstumsmotor?

Ein Vergleich zwischen Deutschland und Schweden

04/05 Verteilungsbericht 2005

Umverteilung nach oben verschärft Stagnation und Massenarbeitslosigkeit

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