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Effiziente Lüftungsanlagen Was für eine gute Anlage zu beachten ist

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Academic year: 2022

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Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband Association suisse et liechtensteinoise de la technique du bâtiment Associazione svizzera e del Liechtenstein della tecnica della costruzione Associaziun svizra e liechtensteinaisa da la tecnica da construcziun

Für Lüftungsanlagen sind verschiedene Regelwerke sowie gesetzliche Vorschriften zu beachten. Diese geben die Rahmenbedingungen für gute Lüftungs­

anlagen sowohl im Bereich Konzeption und Planung wie auch bei der Realisierung und Instandhaltung vor.

Diese Informations­Kampagne sensibilisiert bezüglich der bestehenden Normen, Richtlinien und Merkblät­

ter, so dass diese besser bekannt und konsequent angewendet werden. Dadurch sollen effiziente und einfach instand zu haltende Anlagen realisiert werden.

Effiziente Lüftungsanlagen

Was für eine gute Anlage zu beachten ist

Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Grundlagen

Wärme­ und Feuchteschutz im Hochbau 180 Behaglichkeit

EnV EnG

Raumnutzungsbedingungen für die Energie­ und Gebäudetechnik

2024 Standardnutzungen

kantonales Energierecht

Klimadaten für Bauphysik, Energie­ und Gebäudetechnik Harmonisiert im Rahmen der MuKEn

2028 Klimadaten 2028 Klimadaten

Fach­Grundlagen

Lüftungs­ und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen

382/1 Lüftungsanlagen allgemein

Lüftung in Wohnbauten 2023 Lüftungsanlagen Wohnbauten

Hygiene­Anforderungen an raumluft­

technische Anlagen und Geräte Instandhaltung lüftungstechnischer Anlagen VA104-01

Hygiene­Anforderungen

95-2 Instandhaltung Brandschutzrichtlinie Lufttechnische Anlagen

VKF 26-03 Brandschutz

Berechnung

Klimatisierte Gebäude – Leistungs­

und Energiebedarf 382/2

Leistungs­ und Energiebedarf Dimensionierungshilfe

Energiebedarf, Verbrauch, Bewertung

Energieausweis für Gebäude 2031 Energieausweis

SIA-Effi zienzpfad Energie 2040 Effi zienzpfad

Graue Energie von Gebäuden 2032 Graue Energie

Ergänzungen

Elektrische Energie im Hochbau 380/4 Elektrische Energie

Energieeffi zienz von Gebäuden – Einfl uss von Gebäudeautomation und Gebäude­

management

386.110 Energieeffi zienz

VDMA-Richtlinie 24186: Leistungspro­

gramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden des Verbands Deutscher Maschinen­ und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Dimensionierungshilfe Komfortlüftung Energiegesetz des Bundes Energieverordnung des Bundes

Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen

EKAS-Checkliste 6807 Instandhaltung

Jedes Gebäude braucht ein Lüftungskonzept. In diesem Konzept ist durch die Planenden zu klären, ob die Lüftung unter Mitwirkung der Benutzer, durch automatisch geregelte Öffnungen (z. B. automatische Fenster) oder durch eine mechanische Lüftungsanlage erfolgt. Das Vorgehen regelt / beschreibt die SIA­Norm 180.

Falls der Entscheid zu Gunsten einer mechanischen Lüftungs­

anlage fällt, sind zu Beginn bei der Konzeption unter anderem der für die Lüftungsanlage benötigte Platzbedarf zu definieren, sowie die Zugänglichkeit für die Instandhaltung der Lüftungsanlage zu klären. Die Normen SIA 382/1 und SIA 382/2 liefern hierzu Grundlagen.

Für die Konzeption, Planung, Installation und Instandhaltung sind die entsprechenden Normen und Richtlinien des SIA und des SWKI sowie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten (vgl. untenstehende Abbildung).

Bemerkung: Es gilt immer alle Regelwerke komplementär zu beachten.

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Kontrollfragen

Können die untenstehenden Kontrollfragen mit ja beantwortet werden, stehen die Chancen gut, dass eine effiziente und wartungsfreundliche Lüftungsanlage realisiert wird.

Basiert die Konzeption, Planung und Realisierung der Anlage auf den aktuellen Versionen der Regelwerke?

Werden die gesetzlichen Grundlagen gemäss Vollzugshilfe EN­4 eingehalten?

Steht genügend Installationsraum für die Luftaufbereitung (Zentrale) und in den Steigzonen sowie für die horizontale Verteilung zur Verfügung, damit die Lüftungsleitungen richtig dimensioniert werden können?

Sind die erforderlichen Schallanforderungen (SIA 181, SIA 382/1, SIA 2023 und SIA 2024) für die entsprechende Raumnutzung mit dem gewählten Konzept (Schalldämpfer, Durchlässe) einzuhalten?

Ist eine einfache und kosteneffiziente Instandhaltung der Lüftungsanlage sichergestellt (vgl. EKAS­Checkliste 6807)?

Sind alle am Projekt beteiligten Akteure (inkl. Architekt und Bauherrschaft) über das vorliegende Informationsblatt informiert?

Auslöser der Kampagne

Der Bundesrat hat die für elektrische Ventilatoren geltenden Bestimmungen der EU­Verordnung Nr. 327 / 2011 in die Energieverordnung übernommen. Die Revision ist seit dem 1.8.2014 in Kraft.

Ventilatoren mit einer elektrischen Eigenleistung zwischen 125 W und 500 kW dürfen ab dem 31.12.2014 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Effizienzanforderun­

gen der EU­Verordnung Nr. 327 / 2011 Anhang 1 Tabelle 2 entsprechen. Die Abgabe von bereits vorher importierten Geräten wird noch bis zum 31.07.2016 möglich sein.

Diese Verschärfung der Effizienzvorschriften nimmt das Bundesamt für Energie BFE zusammen mit dem Schweizerisch­

Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband suissetec zum Anlass, um eine Informations-Kampagne für effiziente Lüftungsanlagen zu lancieren. Da der effiziente Betrieb von Lüftungsanlagen von weit mehr als von energieeffizienten Ventilatoren abhängt, wird die Kampagne bewusst breiter gefasst. Die Kampagne soll zudem gezielt alle betroffenen Akteure vom Architekten bis zum Betreiber der Anlagen ansprechen.

Hierarchie der Regelwerke

Die gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich Energie­

effizienz von Lüftungsgeräten sind im Energiegesetz (EnG) und in der Energieverordnung (EnV) des Bundes geregelt. Die Mindestanforderungen bezüglich Energieeffizienz von ganzen Lüftungsanlagen unterstehen – auf Grund der in der Bundes­

verfassung verankerten Zuständigkeit – bei den Kantonen.

Diese wiederum haben ihre Energiegesetzgebung weitgehend harmonisiert. Sowohl die Bundes­ wie auch die Kantonalrecht­

lichen Bestimmungen sind für die Bewilligungsfähigkeit einer Lüftungsanlage zwingend zu erfüllen. Zusätzlich müssen für die Bewilligung einer Lüftungsanlage die Brandschutzvorgaben gemäss der Richtlinie der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) erfüllt sein.

Die national geltenden Normen und Richtlinien des SIA und des SWKI ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Bundes und der Kantone. Sie sind als Stand der Technik anerkannt. Die Einhaltung dieser Normen und Richtlinien ist die Vorausset­

zung für die Erstellung eines mängelfreien Werkes. In Streit­

fällen werden sie als Basis hinzugezogen und erhalten dadurch verbindlichen Charakter.

Weitere Informationen finden Sie auf www.energieschweiz.ch / lueftungsanlagen

EnergieSchweiz Bundesamt für Energie BFE CH­3003 Bern

Tel. 058 462 56 11, Fax 058 463 25 00 contact@bfe.admin.ch, www.energieschweiz.ch

suissetec

Schweizerisch­Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband CH-8021 Zürich

Tel. 043 244 73 00, Fax 043 244 73 79 info@suissetec.ch, www.suissetec.ch

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