11.11.2013
Feiertagsgesetz beachten
Sonntage und insbesondere die "stillen Feiertage" sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von der Hektik des Alltags befreien, eine Unterbrechung des Arbeitsrhythmus darstellen und die Möglichkeit der Erholung und Entspannung bieten sollen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein weist darauf hin, dass nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Darbietungen und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, die nicht dem Wesen des Feiertags angepasst sind, am Volkstrauertag, Sonntag, 17. November, und am Totensonntag, Sonntag, 24. November 2013, jeweils ab 4 Uhr verboten sind. Öffentliche sportliche Veranstaltungen sind bis 13 Uhr verboten.
Verstöße gegen das LFtG können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.