Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.
Herausgabe
Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit)
Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de
Verantwortlich: Sigrid Karck
Ausgabe - Nr.: 04/2014 ausgegeben am: 17. Januar 2014
Sitzung des Hauptausschusses
Die Mitglieder des Hauptausschusses treten am
Montag, 27. Januar 2014, 15 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1,
zu einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen.
T a g e s o r d n u n g:
Nichtöffentliche Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung werden Vergabeentscheidungen behandelt.
Ludwigshafen am Rhein, 16.01.2014 gez.
Dr. Eva Lohse Oberbürgermeisterin
Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bean- tragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antrag der Fa. BASF SE vom 28.03.2012 zur wesentlichen Änderung der Isobuten-Anlage;
Vorhaben: Sicherheitstechnische Nachrüstung an Kolonnen.
Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau Q 245, Anlage-Nr. 01.09, Gemarkung Oppau, Flurstück-Nr.: 4003/35.
Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderun- gen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.
Ludwigshafen am Rhein, Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.
Dillinger Beigeordneter
Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens be- antragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antrag der Fa. BASF SE vom 07.05.2013 zur wesentlichen Änderung der Indol-Fabrik Rohrbrücken- anbindung Dimethylsulfat und Ethylendiamin
Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau D 311, E 305, Anlage-Nr. 15.07.
Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderun- gen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.
Ludwigshafen am Rhein, Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.
Dillinger Beigeordneter
Rechtsverordnung über das Naturdenkmal „Platane Von-Sturmfeder-Straße 14“
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 28 des Bundesna- turschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 3-7 und 22 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in der Fassung vom 28. Septem- ber 2005 (GVBl. S. 387, letzte berücksichtigte Änderung: Anlagen 1 und 2 zu § 25 Abs. 2 neu gefasst durch Verordnung vom 22.06.2010; GVBl. S. 106), die in der Gemarkung Maudach gelegene Platane
„Von-Sturmfeder-Straße 14“ als Naturdenkmal auszuweisen.
Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörige Karte liegen in der Zeit vom 27.01.2014 bis 28.02.2014 bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen – Bereich Umwelt –, Bismarckstr. 29, Zimmer 106, während nachfolgender Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9.00-12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00- 16.00Uhr
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Naturschutzbehörde vorbringen.
Ludwigshafen am Rhein, 15.01.2014 Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein – Untere Naturschutzbehörde –
gez.
Klaus Dillinger Beigeordneter