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Untersuchung von frischem Obst und Gemüse auf Chlorat- und Perchlorat-Rückstände Fortführung des Schwerpunktes von 2014

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

20.05.2016 Seite 1 von 3 ________________________________________________________________________________________________________________

Schwerpunktbericht 16-2015

Untersuchung von frischem Obst und Gemüse auf Chlorat- und Perchlorat-Rückstände Fortführung des Schwerpunktes von 2014

Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit

Die Untersuchung von Obst- und Gemüseproben auf Chlorat- und Perchlorat-Rückstande wurde im Jahr 2015 als Schwerpunktprogramm fortgeführt. Es wurden insgesamt 468 Obst- und Gemüsepro- ben auf diese beiden Verbindungen überprüft, im Jahr zuvor waren es 325 Proben. Es handelte sich dabei um 43 Kartoffelproben, 213 Obstproben und 212 Gemüseproben. Die Herkunft der Proben ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Perchlorat-Rückstände

Mittlerweile geht man davon aus, dass Perchlorat in der Umwelt als Ablagerung auf natürlich vorkom- mendem Stickstoff- und Kaliumverbindungen vorliegt, dass es sich beim Abbau von Hypochlorit (Des- infektion von Wasser) bildet und es bei der Herstellung und Entsorgung von Ammoniumperchlorat (Raketentreibstoff, Sprengstoff etc.) entsteht. Wasser, Boden und Düngemittel gelten somit als Haupt- eintragsquellen in/auf Lebensmitteln.1

Die rechtliche Bewertung der Perchlorat-Rückstände erfolgt nach der Kontaminanten-Verordnung (VO (EU) Nr. 1881/2006), Höchstgehalte sind dort für Perchlorat jedoch nicht festgesetzt. Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung durch die EFSA im Oktober 2014 hat die Kommission die Referenz- werte für Obst und Gemüse überarbeitet. Sie wurden für Obst und Gemüse auf 0,1 mg/kg festgesetzt, ausgenommen sind Blattgemüse und Kürbisgewächse mit 0,2 mg/kg bzw. Sellerie und Spinat im Ge- wächshaus angebaut mit 0,5 mg/kg und Kopfsalate, frische Kräuter im Gewächshaus angebaut mit 1,0 mg/kg.1

In 35 der 468 (7,5 %) untersuchten Proben wurden Perchlorat-Rückstände quantifiziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 50 %. Vorrangig waren Blattgemüse, Fruchtgemüse und Kartof- feln mit Perchlorat kontaminiert, dies korreliert mit den Ergebnissen von 2014. In 32,7 % (Vorjahr 47,5

%) des untersuchten Blattgemüses und in 9,9 % (Vorjahr 23,2 %) des untersuchten Fruchtgemüses wurde Perchlorat ermittelt, bei den Kartoffeln waren es 11,6 % der Proben (Vorjahr 7,9 %). Bei den Obstproben wurden lediglich in 4 Proben (1,9 %, Vorjahr 8,3 %) Rückstände ermittelt.

Die höchsten Perchlorat-Gehalte wiesen drei Rucolaproben auf. Die Gehalte lagen bei 0,2, 0,432 und 0,655 mg/kg, zwei Proben überschritten somit den Referenzwert von 0,2 mg/kg, eine gesundheitliche Beeinträchtigung war entsprechend durchgeführter Risikobewertung nicht gegeben.

Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse ist in Tabelle 1 dargestellt.

übriges Europa: 199 Afrika: 12

Südamerika: 29 Asien: 32

Deutschland: 196

davon Sachse Anhalt: 71 Abb. 1 Herkunft der Proben

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

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Tabelle 1: Untersuchung von Obst und Gemüse auf Perchlorat-Rückstande

Lebensmittelgruppe

Anzahl un- tersuchter Proben

Proben ohne Rück-

stände

Proben mit Rück- ständen

davon Rück- stände über 0,02 mg/kg

davon Rückstände über dem Refe- renzswert

Beerenobst 73 73 0 - -

Kernobst 29 29 0 - -

Steinobst 46 44 2 - -

Zitrusfrüchte 23 21 2 1 -

sonstige Früchte 42 42 0 - -

Kartoffeln 43 38 5 5 -

Blattgemüse/frische

Kräuter 55 37 18 16 2

Fruchtgemüse 81 73 8 - -

Hülsengemüse 13 13 0 - -

Kohlgemüse 7 7 0 - -

Sprossgemüse 34 34 0 - -

Wurzelgemüse 22 22 0 - -

gesamt 468 433 35 22 2

Chlorat-Rückstande

Es wird heute davon ausgegangen, dass Chlorat als Nebenprodukt entsteht, wenn Chlor, Chlordioxid oder Hypochlorit zur Desinfektion von Wasser/Trinkwasser eingesetzt wird.

Rechtlich als nicht mehr zulässiges Pflanzenschutzmittel definiert, gilt für Chlorat immer noch ein EU- weiter Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nach VO (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 (1) b). Proben mit gesicherten Höchstgehaltsüberschreitungen unterliegen nach LFGB § 9 (1) 3. einem Verkehrsverbot. Es wird je- doch zurzeit im Ständigen Ausschuss, Sektion Pflanzenschutzmittelrückstände ein Entwurf zur Ände- rung der VO (EU) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Chlorat-Höchstmengen diskutiert. Des Weiteren wurde der Wert für die akute Referenzdosis in einer EFSA-Stellungnahme auf 0,036 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Gemäß einem Schreiben des BMEL vom 26.06.2015 wird empfohlen, die vorgeschlage- nen Aktionswerte für die Bewertung daher nicht mehr anzuwenden, sondern eine Risikobewertung durchzuführen.

In 49 Proben von 468 Proben (10,5 %) wurden Chlorat-Rückstände quantifiziert, die Belastungshäufig- keit ist mit der vom Vorjahr vergleichbar. Am häufigsten waren Gemüse- und Kartoffelproben (35 Pro- ben) mit Chlorat belastet. In 46,1 % des untersuchten Hülsengemüses - vorrangig Tiefkühlware Erbsen, im Vorjahr nicht untersucht - und in 23,7 % (Vorjahr 15 %) des untersuchten Blattgemüses konnte eine Kontamination mit Chlorat festgestellt werden. In einer Rucolaprobe lagen 0,477 mg/kg vor und in ei- ner Kopfsalatprobe wurden 1,77 mg/kg ermittelt. Eine Berechnung der Ausschöpfung der akuten Refe- renzdosis anhand des EFSA PRIMo-Modells und gemäß den Vorgaben des BMEL ergab für Kinder 95 %.

Bei Obst lag Chlorat in 6,6 % der Proben vor, im vergangenen Jahr waren es 4,9 %. Die häufigsten Nachweise gab es bei Beerenobst. 2 Proben enthielten Gehalte über 0,02 m/kg, wobei eine Ananas- Probe (Herkunft Philippinen) ein Chlorat-Gehalt von 0,555 mg/kg aufwies. Eine Berechnung der Aus- schöpfung der akuten Referenzdosis anhand des EFSA PRIMo – Modells und gemäß den Vorgaben des BMEL ergab für Kinder 30 %.

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

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Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in nachfolgender Tabelle 2 veranschaulicht:

Tabelle 2: Übersicht zu allen untersuchten Proben auf Chlorat-Rückstände

Lebensmittelgruppe

Anzahl unter- suchter Pro-

ben

Proben ohne Rückstände

Proben mit Rückständen

davon Rück-stände über 0,02 mg/kg

Beerenobst 73 65 8 -

Kernobst 29 28 1 -

Steinobst 46 45 1 1

Zitrusfrüchte 23 22 1 -

sonstige Früchte 42 39 3 1

Kartoffeln 43 37 6 2

Blattgemüse/frische

Kräuter 55 42 13 10

Fruchtgemüse 81 75 6 3

Hülsengemüse 13 7 6 6

Kohlgemüse 7 7 0 -

Sprossgemüse 34 30 4 1

Wurzelgemüse 22 22 0 -

gesamt 468 419 49 24

Fazit

Die Belastung der im LAV untersuchten Lebensmittel mit Perchlorat ist weiter rückgängig, aber speziell in Gemüseproben noch deutlich vorhanden. Die EU empfiehlt, auch weiterhin Lebensmittel wie verar- beitetes Obst- und Gemüse, Kindernahrung, Gewürze, Kräuter, Tee und Getränke auf Perchlorat- Rückstände zu überprüfen (Monitoring), um gezielte Maßnahmen zur Absenkung der Belastung an- wenden zu können.

Die Belastung vor allem von vorgereinigten Obst- und Gemüseproben hat sich bisher nicht entschei- dend verbessert, akute gesundheitliche Risiken wurden aber nicht festgestellt. Ähnlich wie beim Perchlorat sollte der Fokus der Überprüfung zukünftig bei verarbeiteten Produkten einschließlich Kin- dernahrung liegen.

1 European Commission, Directorate General for Health and Food Safety, Safety of the Food Chain:

“Statement as regards the presence of perchlorate in food endorsed by the Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed on 10 March 2015”

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale)

Tel.: 0345 5643 0 / Fax: 0345 5643 403

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www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

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