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Arbeitsschutz organisieren, aber wie?

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Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich Arbeitsschutz HEUREKA

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro Beratungsunterlage 2

Arbeitsschutz organisieren, aber wie?

Stand: 15.02.2007

Es zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers in Abhängigkeit von der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sor- gen und die erforderlichen Mittel bereit zu stellen (§ 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). Wie er den Arbeitsschutz organisiert, bleibt ihm weitestgehend freigestellt. Es muss nicht immer ein so genanntes Managementsystem sein.

Jeder Unternehmer sollte sich jedoch folgende Fragen stellen:

• Welche Ziele verfolge ich im Arbeitsschutz? z. B.

o Verhütung von Unfällen,

o Senkung von Ausfallzeiten allgemein,

o Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten unter Einbeziehung sozialer und indi- vidueller Aspekte?

• Sind die Gefährdungen durch Tätigkeiten, Betriebsmittel und Gefahrstoffe bewertet worden?

• Welche Maßnahmen sind zur Minimierung der Gefährdungen nötig und wie werden sie umgesetzt?

• Wie und wo werden die Unterlagen zum Arbeitsschutz aufbewahrt und wem sind sie zugänglich, z. B. über das betriebliche Intranet?

• Sorge ich allein für den Arbeitsschutz und trage die ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtversäumnissen auch allein oder

o habe ich konkrete Aufgaben an andere Personen übertragen und diese so auch ordnungs- und strafrechtlich mitverantwortlich gemacht? Z. B. für die

ƒ Bereitstellung von Arbeitsschutzmitteln

ƒ Arbeitsunterweisungen der Beschäftigten

ƒ Koordinierung mit Fremdunternehmen

o Sind diese Personen entweder im Rahmen des Arbeitsvertrages oder durch eine zusätzliche Beauftragung schriftlich bestimmt?

o Haben diese Personen

ƒ die administrativen und

ƒ die materiellen Möglichkeiten zur Wahrnehmung der Verantwortung?

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Möglichkeiten der vertiefenden Recherche zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation finden sich unter

http://www.ms.niedersachsen.de → Themen → Arbeitsschutz → Betrieblicher Arbeits- schutz → Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

www.sozialnetz.de → Arbeit und Gesundheit → Arbeitsschutzverwaltung: „direkt zum An- gebot“ → betrieblicher Arbeitsschutz → ASCA → ASCA-Erhebungsinstrumentarium → Teil A/B

http://lasi.osha.de → Publikationen → Broschüren/Schriften nach Anbietern → Bestellliste der LASI-Veröffentlichungen

LV 33 „Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle“;

LV 22 „Arbeitsschutzmanagementsysteme - Handlungshilfe zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“;

LV 21“ Arbeitsschutzmanagementsysteme - Spezifikation zur freiwilligen Einführung, An- wendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“

Referenzen

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