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Betriebsinfo Arbeitsschutz

Gesundheitsschutz in Zahlen

Ausgabe 2008

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Betriebsinfo Arbeitsschutz

Gesundheitsschutz in Zahlen

Ausgabe 2008

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

2

Inhalt

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

5 Unfälle – Unfallgeschehen 2006

13 Berufskrankheiten – Berufskrankheitengeschehen 2006 21 Arbeitsunfähigkeit – Arbeitsunfähigkeitsdaten 2006 25 Volkswirtschaftliche Kosten

31 Renten – Versichertenrenten 2006

37 Arbeitsbedingungen – Anforderungen, Belastungen und Gesundheit 45 Arbeitszeit – Gestaltung und Gesundheit

49 Arbeitszeitmodell Rufbereitschaft 53 Ergonomie – Büro

57 Arbeitsstättenverordnung – Ein Überblick 61 Arbeitsmittel

65 Gefährdungsbeurteilung 71 REACH – Das REACH System

75 Vielfalt im Unternehmen – Gestaltungsspielräume im demographischen Wandel 79 Prävention – Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

83 BAuA – DASA – INQA

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

3

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits - medizin (BAuA) erstellt viele Veröffentlichungen, um ihr Wissen über gesunde, sichere und gut gestaltete Arbeitsplätze zu verbreiten. Diese reichen von eher theoretischen Forschungsberichten bis zu praktischen Handlungsleitfäden. Die Zielgruppen sind dabei sehr vielfältig.

Ein Schwerpunkt der Gruppe ›Soziale und wirt - schaftliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz - berichterstattung‹ liegt seit jeher in der Veröffent - lichung statistischen Zahlenmaterials aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben dem Bericht der Bundesregierung zum Stand von Sicher heit und Gesundheit bei der Arbeit

(www.baua.de/suga), dem auch die hier genutzten Statistiken zu großen teilen entnommen sind, ist die Kitteltaschenbroschüre ›Arbeitswelt im Wandel‹

und die in der Vergangenheit jährlich er schienene Publikation ›Gesundheitsschutz in Zah len‹ zu nennen.

Diese Broschüre gibt als Nachfolger der letzt - genannten einen Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz und viele damit eng verbunde- ne Bereiche. Sie richtet sich somit an alle, die im

betrieblichen Umfeld mit Arbeits- und Gesundheits - schutz betraut sind oder sich für den themenkreis interessieren. Neben kurzen Einstiegen in die we- sentlichen themen finden Sie auch Hinweise auf weitere Handlungshilfen.

Um diesen breitgefächerten Überblick zu ermög - lichen, haben zahlreiche Experten verschiedener Fachgruppen Artikel beigesteuert. Eine Übersicht der für die einzelnen themen zuständigen Fach - gruppen finden Sie auf Seite 86.

Die in der Broschüre dargestellten tabellen und Abbildungen stehen im Internet auf der Homepage der BAuA (www.baua.de) zur Verfügung.

Da wir diese Broschüre bei der Aktualisierung alle zwei Jahre gern den Wünschen der Leser anpassen wollen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns die ausgefüllte Feedback-Karte am Ende der Bro - schüre nach Möglichkeit per Fax zurücksenden.

Viel Spaß beim Lesen wünscht das Autorenteam:

Frank Brenscheidt, Simone Lüther, Anke Siefer

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Un F ä l l E

1

5

1

Unfälle –

Unfallgeschehen 2006

Was sind Unfälle?

Als Unfälle gelten Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei der Ausübung ihrer beruflichen tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte einen Unfall erleidet. Als Wegeunfälle werden Unfälle auf dem Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezeichnet. Verkehrsunfälle sind in dieser Zahl nur enthalten, wenn es sich gleichzeitig um Arbeits- oder Wegeunfälle handelt. Ein Unfall ist anzuzeigen, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie stirbt oder für mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist.

Wie berechnet man Unfallquoten?

Die Aussagekraft absoluter Unfallzahlen ist be grenzt, da die Zahl der beschäftigten Personen unbe rück - sichtigt bleibt. Zur vergleichenden Beurteilung von Unfallrisiken werden daher die absoluten Unfall - zahlen zu geeigneten Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt und Unfallquoten berechnet. Bei Arbeits - unfällen wird dafür die Zahl der ›Vollarbeiter‹ ge - nutzt. Die verschiedenen zeitlichen Beschäftigungs - verhältnisse (z. B. teilzeitbeschäftigung, Über - stunden) der Versicherten werden zur Ermittlung der Zahl der Vollarbeiter auf Beschäftigungsverhält -

nisse mit normaler ganztägiger Arbeitszeit (für das Jahr 2006: 1.580 Stunden) umgerechnet. In die Zahl der Vollarbeiter fließen anteilig z. B. ehrenamtlich tätige, Blutspender und Arbeitslose – die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen – ein, die ebenfalls in der Unfallversicherung versichert sind.

Bei den Wegeunfällen ist es sinnvoller, als Bezugs - größe die Zahl der Versicherungsverhältnisse zu wählen. Jede versicherte tätigkeit, ob als teilzeit- oder als Vollzeitbeschäftigung, bringt ein eigenes Wegeunfallrisiko mit sich. Darüber hinaus kann der - selbe Versicherte in mehr als einem Versicherungs - verhältnis stehen, wobei entsprechend mehr versicherte Wege zurückgelegt werden. Die optimale Bezugsgröße für die Häufigkeit von Wegeunfällen wäre die Zahl der auf dem Arbeitsweg zurück - gelegten Kilometer. Da diese nicht zur Verfügung steht, wird stattdessen von der Zahl der Versiche - rungsverhältnisse ausgegangen. Es gibt Erwerbs - tätige, die nicht jeden tag zur Arbeitsstätte fahren und somit eine geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen. Daher wird entsprechend dem tatsächlichen Risiko gewichtet.

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

6

Wann tritt ein Rentenfall ein?

Verläuft ein Arbeits- oder Wegeunfall tödlich oder so schwer, dass es zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung kommt, wird er in der Statistik als neue Arbeitsunfallrente ausgewiesen.

Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem Unfallereignis hinaus besteht (SGB VII). Für die übrigen Versicherten, die einen Arbeits- oder Wege - unfall erleiden, erbringen die Unfallversicherungs -

träger Bar- und Sachleistungen für medizinische, berufliche und/oder soziale Rehabilitation.

Ein Unfall mit todesfolge wird im Berichtsjahr registriert, wenn der tod sofort oder innerhalb von 30 tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Seit 1994 ist damit die Vergleichbarkeit mit anderen todesfall - statistiken hergestellt.

Auf unserer Homepage finden Sie auch Statistiken zu Unfällen in Heim und Freizeit sowie einen Überblick über das Gesamtunfallgeschehen in Deutschland unter

www.baua.de → Themen von A–Z → Statistiken → Unfälle

www.baua.de

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3.000

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1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollarbeiter (1960 bis 2006)

Meldepflichtige Arbeitsunfälle in Tsd.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

28,3 1.048 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle geht seit 1991 stetig zurück. Im Jahr 2006 liegt sie knapp über 1 Million und damit knapp über dem Niveau des Vorjahres. Dieser Rückgang wird auch in der Unfallquote bezogen auf 1.000 Vollarbeiter deutlich:

im Jahr 1991 lag sie bei 54,3 (2.016.153 Unfälle), 2006 bei 28,3. Letztere liegt sogar leicht unter der Unfallquote des Vorjahres (28,4), wobei die Anzahl der Unfälle leicht gestiegen ist (+ 1,7 %).

7 ab 1991 mit Daten

aus den neuen Bundesländern

Un F ä l l E

1

Quelle: SUGA 2006, S. 19

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

8

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (53,6) fallen im Vergleich zu den gewerblichen BGen (27,6) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (23,0) durch annähernd doppelt so hohe Unfallquoten auf. Noch höher liegen die Unfallquoten bei den gewerblichen Be rufsgenossen - schaften in den Wirtschaftsbereichen Bau (70,3) und Holz (65,3). Auch die Unfallquoten der Nah - rungs- und Genussmittelindustrie liegen weit über dem Mittel der gewerblichen BGen. Auch die Berei - che Steine und Erden, Metall und Verkehr zeichnen sich durch überdurchschnittliche Quoten aus.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter nach Wirtschaftszweigeinteilung der UV-Träger 2006

Bergbau Steine und Erden

Metall

Chemie Holz Papier und Druck Textil und leder

Bau Handel und Verwaltung Verkehr Gesundheitsdienst

Gewerbliche Berufs - genossenschaft landwirtschaftliche Berufs genossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nahrungs- und Genussmittel Gas, Fernwärme und Wasser

Feinmechanik und

Elektrotechnik Durchschnitt aller UVt 2006

2004 2005 2006 19

42 25

43 16

14

65 25

23

48

70 19

41 13

28

54 23

0 10 20 30 40 50 60 70

Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Quelle: SUGA 2006, S. 20

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neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollarbeiter (1960 bis 2006)

neue Arbeitsunfallrenten in Tsd.

neue Arbeitsunfallrenten

neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollarbeiter

0,62 22.941 neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollarbeiter

Auch die Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten geht in den letzten Jahren immer weiter zurück. Im Jahr 2006 wurden 22.941 neue Arbeitsunfallrenten in der Statistik ausgewiesen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Durch längere Bearbeitungszeiten bei der Feststellung der neuen Arbeitsunfallrenten kann es sein, dass die Renten nicht im Ereignisjahr ausge - wiesen werden.

Die Quote je 1.000 Vollarbeiter ist von 1,2 im Jahre 1991 um die Hälfte gesunken.

ab 1991 mit Daten

aus den neuen Bundesländern 100

80

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20

0

10

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4

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1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Un F ä l l E

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Quelle: SUGA 2006, S. 20

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Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle war im Jahr 2004 erstmals dreistellig. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr liegt sie 2006 mit 941 Unfällen weiterhin auf ähnlichem Niveau.

Davon ereigneten sich 642 tödliche Unfälle im Bereich der gewerblichen BGen, 230 bei der land - wirtschaftlichen BG und 69 Unfälle sind bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zu verzeichnen.

Als Unfallschwerpunkte bei den tödlichen Arbeits - unfällen sind dabei nach wie vor Absturzunfälle – insbesondere auf Baustellen – und Unfälle im inner - betrieblichen transport und Verkehr zu nennen.

Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (1960 bis 2006)

Anzahl

941 642 230 69 ab 1991 mit Daten

aus den neuen Bundesländern 6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Gewerbliche

Berufsgenossenschaften

Tödliche Arbeitsunfälle gesamt

Quelle: SUGA 2006, S. 21

Eine qualitative Analyse der tödlichen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft finden Sie im Forschungsbericht Fb 1024 der BAuA oder auf der Homepage der BAuA.

www.baua.de → Publikationen → Forschungsberichte

Publikationen

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Un F ä l l E

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2.500

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1.500

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11 Im Jahr 2006 wurden 193.983 meldepflichtige Wege -

unfälle registriert; das sind 20,9 % weniger als im Jahr 1991 (245.127). Entsprechend ist auch die für Wegeunfälle verwendete Unfallquote je 1.000 ge - wich tete Versicherungsverhältnisse verglichen mit 1991 (5,5) deutlich gesunken (4,4).

555 Wegeunfälle hatten im Berichtsjahr den tod zur Folge, das sind 24,0 % weniger als 1991 (730).

Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten liegt 2006 bei 7.291. Im Jahr 1991 waren es noch 9.077 Renten.

Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle (1960 bis 2006)

Meldepflichtige Wegeunfälle in Tsd. Tödliche Wegeunfälle

193.983 ab 1991 mit Daten

aus den neuen Bundesländern 6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Meldepflichtige Wegeunfälle

Tödliche Wegeunfälle

555

Quelle: SUGA 2006, S. 22

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

www.bast.de

Straßenverkehrsunfälle

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12

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2

13 In Deutschland gilt ebenso wie in vielen anderen

Ländern ein gemischtes Berufskrankheitensystem (Liste und Einzelfälle). Berufskrankheiten sind durch Definition Krankheiten, die die Bundesregierung als Berufs krankheit bezeichnet und die Versicherte infolge einer versicherten tätigkeit erleiden (SGB VII, § 9(1).

2

Berufskrankheiten –

Berufskrankheitengeschehen 2006

SGB VII, § 9 – Auszug

(1) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustim - mung des Bundesrates als Berufskrank heiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Ver - sicherungs schutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden tätigkeit erleiden.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrank - heiten zu bezeichnen, die nach den Erkennt nissen der medizinischen Wissen schaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personen grup pen durch ihre ver sicherte tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind ...

Weiteres regelt die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997, zuletzt ge ändert mit der Verordnung zur Änderung der Berufskrank heiten-Verordnung (BKV-ÄndV) vom 5. September 2002.

Rechtsgrundlage

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

14

Welche Berufskrankheiten gibt es?

Die Berufskrankheiten sind in der Anlage zur Berufs krankheiten-Verordnung aufgeführt (Liste der Berufskrankheiten). Sie finden sie zum Download auf der BAuA-Homepage im Bereich ›Berufskrank - heiten‹ (www.baua.de/prax/bk). Einen kurzen Über - blick über die Haupt- und obergruppen finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite. In diese Liste

können ausschließlich Erkrankun gen aufgenommen werden, »denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind«.

Darüber hinaus ist im Einzelfall die Anerkennung und Entschädigung einer Erkrankung gemäß § 9 (2) SGB VII »wie eine Berufskrankheit«möglich, wenn nach neuen medizinisch-wissenschaftlichen Er kennt - nissen die Voraussetzungen des § 9 (1) SGB VII erfüllt sind, aber eine entsprechende Krankheit noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenom men wurde.

Wie ist die Anzeigepflicht geregelt?

Die Anzeige einer Berufskrankheit kann sowohl von Unternehmern als auch von Ärzten vorgenommen werden. Für die Unternehmer und für die Ärzte besteht unter den im SGB VII benannten Voraus - setzungen eine Anzeigepflicht.

Welche Voraussetzungen für die Anerkennung und die Entschädigung gibt es?

Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit aner - kannt werden kann, muss die schädigende Ein - wirkung ihre Ursache in der versicherten tätigkeit haben (haftungsbegründende Kausalität), und die Einwirkung wiederum muss ursächlich für die Erkrankung sein (haftungsausfüllende Kausalität).

Bei einigen Berufskrankheiten müssen zusätzlich – neben diesen Kausalzusammenhängen und den jeweiligen medizinischen Merkmalen – besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dies bedeutet, dass eine Erkrankung trotz beruflicher Verursachung nicht als Berufskrankheit anerkannt wird, wenn sie nicht zur Unterlassung 1 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten

11 Metalle und Metalloide 12 Erstickungsgase

13 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe

2 Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten 21 Mechanische Einwirkungen

22 Druckluft

23 Lärm

24 Strahlen

3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

4 Erkrankungen der Atemwege und der lungen, des Rippen- fells und Bauchfells

41 Erkrankungen durch anorganische Stäube 42 Erkrankungen durch organische Stäube 43 obstruktive Atemwegserkrankungen

5 Hautkrankheiten

6 Krankheiten sonstiger Ursache

Quelle: Ausschnitt aus der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Ver- ordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV-ÄndV) vom 5. September 2002.

Berufskrankheiten

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BE R U F S K R A n K H E I T E n

2

15 aller tätigkeiten gezwungen hat, die für die Ent -

stehung, die Verschlimmerung oder das Wiederauf - leben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Bei Hauterkrankungen muss außerdem ein schweres oder wiederholt rückfälliges Krankheitsbild vorliegen.

Für neue Berufskrankheitenrenten gelten ähnliche Voraussetzungen wie für neue Arbeitsunfallrenten (siehe Kapitel 1). So muss als Voraussetzung für die Zahlung einer Rente an Versicherte eine Minderung der Erwerbs fähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche nach Erkrankung hinaus bestehen. Für die übrigen Versicherten, die an einer anerkannten Berufs krank heit leiden, erbringen die Unfallver - sicherungsträger auch hier Bar- und Sachleistungen für medizinische, berufliche und/oder soziale Rehabilitation.

tod als Folge einer Berufskrankheit wird nach der Rechtssprechung an genommen, wenn die Berufs - krank heit alleinige Ursache oder min -

des tens recht lich wesentliche teil - ursache des todes war.

Um das Berufskrankheiten gesche - hen sachgerecht beurteilen zu kön - nen, sind eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Diese stehen nicht

immer mit dem eigentlichen Krank heitsgeschehen im Zusam menhang, beeinflussen aber die statisti - schen An gaben erheblich:

– die rechtliche Entwicklung (Er weiterung der Liste der Berufs krankheiten)

– Änderung der Anerkennungspraxis (Anerkennung des Versicherungs falles ohne Eintritt des Leis - tungs falles für bestimmte Berufskrankheiten wie die Lärmschwerhörigkeit, die Asbestose und die Silikose)

– Einbeziehung der Daten aus den neuen Bundes - ländern ab 1991.

Das Zusammentreffen all dieser Faktoren Anfang der 90er Jahre findet seinen Ausdruck in einem rapiden Anstieg der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und – mit leichter zeitlicher Verzö - gerung – auch der Fälle der anerkannten Berufs - krankheiten.

SGB VII, § 193 (2)

Haben Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, dass bei Versicherten ihrer Unter - nehmen eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben sie diese dem Unfallversiche - rungs träger anzuzeigen.

SGB VII, § 202

Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, dass bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Ärzte oder Zahnärzte haben die Versicherten über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten...

Anzeigepflicht

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16

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

Das Berufskrankheitengeschehen entwickelte sich im Jahr 2006 uneinheitlich. Während die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit auf 64.182 gestiegen ist (2005: 62.569), sind bei den Anerkennungen (14.732; 2005: 16.519) und bei der Zahl der neuen Berufskrankheitenrenten (4.940;

2005: 5.651) deutlich sinkende Zahlen zu verzeich - nen. Die Zahl der todesfälle Berufserkrankter mit tod infolge der Berufskrankheit blieb mit 2.575 gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (2005:

2.600).

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und neue Berufskrankheitenrenten (1960 bis 2006)

Fälle in Tsd.

14.732 4.940 64.182 120

100

80

60

40

20

0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Anerkannte Berufskrankheiten neue Berufskrankheitenrenten

ab 1991 mit Daten

aus den neuen Bundesländern

Quelle: SUGA 2006, S. 23

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17 Die Zahl der Verdachtsanzeigen beläuft sich für das Jahr 2006 auf 64.182 Fälle. Sie ist damit im Vergleich zum Jahr 2005 um 1.613 Fälle (2,6%) gestiegen. Die Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) stellen mit 17.526 Fäl len (27,3%) wie in den vergangenen Jahren den Haupt anteil, gefolgt von der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 9.413 Fällen (14,7%) und den bandscheiben bedingten Erkrankungen der Lenden - wirbelsäule durch langjähriges Heben oder tragen schwerer Lasten oder durch langjährige tätigkeiten in extremer Rumpfbeuge haltung (BK-Nr. 2108) mit 5.839 Fällen (9,1%).

Die Zahlen der Verdachtsanzeigen liegen deutlich über denen der Anerkennungen einer Berufskrank heit. Eine Ursache dafür wird am Beispiel der Haut erkran kungen dargelegt: Im Jahr 2006 wurden 724 Haut erkrankungen (BK-Nr. 5101) als Berufskrankheit aner kannt. Ein Vielfaches größer ist dagegen die Zahl der Fälle, bei denen die Aner - ken nung nicht er folgte, weil die besonderen versicherungsrechtlichen Voraus setzungen wie die Unterlassung aller gefähr denden tätigkeiten und die wiederholte Rückfällig keit oder Schwere der Erkrankung nicht erfüllt waren. Hinter diesen Zahlen stehen schwerwiegende Schick - sale. Die Sorge um die weitere Ausübung des Berufes ist insbeson - dere auf Grund der derzeit beengten Arbeits marktlage groß. Es besteht somit zunehmend die Notwendigkeit, den Betroffenen durch Arbeits schutz maßnahmen den Arbeitsplatz zu erhalten.

Die mit Abstand größte Diskrepanz zwischen Verdachtsanzeigen und Anerkennung zeigt sich bei den bandscheibenbedingten Erkran - kungen der Hals- oder Lendenwirbelsäule auf Grund bestimmter lang - jähriger Belastungen (BK-Nr. 2108: 5.839 Verdachtsanzeigen/198 An - erkennungen, BK-Nr. 2109: 947 Verdachtsanzeigen/2 Anerkennun gen, BK-Nr. 2110: 373 Verdachtsanzeigen/8 Anerkennungen). Die Aner - kennungskriterien für diese Berufskrankheiten müssen sich streng an gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen über die ursächli chen Arbeitsbelastungen orientieren, da es sich bei diesen verbreiteten Gesundheitsstörungen um Krankheiten mit multifaktoriellen, d.h.

auch außerberuflichen Belastungen handelt.

Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2006

Hauterkrankungen (5101) Berufskrankheit (BK-nr.)

lendenwirbelsäule, Heben und Tragen (2108) Infektionskrankheiten (3101)

Asbestose (4103) lungen-/Kehlkopfkrebs, Asbest (4104) Atemwegserkrankungen, allergisch (4301) Atemwegserkrankungen, chemisch-irritativ/toxisch (4302) Meniskusschäden (2102) lärmschwerhörigkeit (2301)

Verdachtsanzeigen Anerkennungen

0 5.000 10.000 15.000 20.000

Fälle 249

1.342 152

1.442 423

2.404 829 3.309

2.027 3.764

530 4.603 198

5.839 5.444

9.413 724

17.526

BE R U F S K R A n K H E I T E n

2

Quelle: SUGA 2006, S. 24

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Zur Anerkennung als Berufskrankheit kamen ins - gesamt 14.732 Fälle. Dies bedeutet gegenüber 2005 einen Rückgang um 1.787 Fälle bzw. 10,8 %. Die Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) ist mit 5.444 Fällen (37,0 %) nach wie vor die am häufigsten an - erkannte Berufskrankheit, gefolgt von der Asbestose (BK-Nr. 4103) mit 2.027 Fällen (13,7 %) und der Sili - kose (BK-Nr. 4101) mit 957 Fällen (6,5 %).

Die durch Asbest verursachten Erkrankungen Asbestose (BK-Nr. 4103), Lungen- oder Kehlkopf - krebs (BK-Nr. 4104) und Mesotheliom (BK-Nr. 4105) machen zusammen mit 3.813 Fällen 25,9 % aller Anerkennungen aus. In Deutschland ist die Herstel - lung und Verwendung von Asbestprodukten seit 1993 verboten. Es können aber 20 bis 30 Jahre ver - gehen, bis eine asbestbedingte Krankheit ausbricht.

Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2006

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

18

lärmschwerhörigkeit (2301) Berufskrankheit (BK-nr.)

Mesotheliom, Asbest (4105)

lungen-/Kehlkopfkrebs, Asbest (4104)

Silikose (4101)

Hauterkrankungen (5101)

Infektionskrankheiten (3101)

Atemwegserkrankungen, allergisch (4301) Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten (3102) Asbestose (4103)

0 1.000 2.000 4.000 5.000 6.000

Fälle 35

362 152

423 144

530 264 724

258 828 767 829 920

957 393

2.027 417

5.444

Anerkennungen neue Renten

Quelle: SUGA 2006, S. 24

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19 Mesotheliom, Asbest (4105)

Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2006

BE R U F S K R A n K H E I T E n

2

Im Jahr 2006 starben 2.575 Versicherte an den Fol - gen einer Berufskrankheit. Dies bedeutet im Ver - gleich zum Jahr 2005 eine Abnahme um 25 Fälle bzw. 1,0 %. Mehr als die Hälfte der todesfälle infolge einer BK (56,1 %) sind auf die Einwirkung asbest - haltiger Stäube zurückzuführen (BK-Nrn. 4103, 4104 und 4105). Bei 13,2 % lag eine Erkrankung an einer Silikose (BK-Nr. 4101) vor.

29,2 %

Übrige

22,5 %

Silikose (4101)

13,2 %

Ionisierende Strahlen (2402)

5,6 %

Chronische obstruktive

Bronchitis / Emphysem (4111)

2,6 %

Asbestose (4103)

4,3 %

lungen-/Kehlkopfkrebs, Asbest (4104)

in Klammern: die BK-nummern

22,6 %

Gesamt: 2.575 Fälle

Quelle: SUGA 2006, S. 25

(21)

20

(22)

0

0 20 40 60 80 100 120 140 160

5 10 15 20 25

Fälle je 100 Versicherte

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeits - tage sinkt seit einigen Jahren. Dies zeigt sich insbesondere in der Anzahl der Fälle pro 100 Versicherte, die sich im Berichts - jahr auf 98,4 verringert hat (2005: 103,2).

Die durchschnittliche Dauer eines AU- Falles bleibt mit 12,0 tagen nahezu unver - ändert (2005: 12,2). Allerdings zeigt sich bei diesen Daten ein deutlicher Alters - effekt: Mit steigendem Alter steigt auch die durchschnittliche Falldauer für Arbeits - unfähigkeiten.

3

Arbeitsunfähigkeit –

Arbeitsunfähigkeitsdaten 2006

AR B E I T S U n F ä H I G K E I T

3

Gesamt 65 und älter

60–65 55–60 50–55 45–50 40–45 35–40 30–35 25–30 20–25 15–20

12 98

21 26

24 103

19 114 17 102 15 96 13

92 11

90 10

87 8

91 7

117 5

130

Tage je Fall Fälle je 100 Versicherte

Tage je Fall Alter von … bis unter … Jahre

Arbeitsunfähigkeit nach Altersgruppen 2006

21

Quelle: SUGA 2006, S. 36

(23)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

In der Betrachtung der Wirtschaftszweige zeigen sich einige Unterschiede: So sind in der Landwirt - schaft durchschnittlich weniger Fälle zu verzeich - nen, allerdings ist die durchschnittliche Falldauer höher. Im Bereich der Dienstleistungen verhält es sich umgekehrt. Die durchschnittlich längsten Falldauern sind im Baugewerbe zu verzeichnen (13,3), die kürzesten im Wirtschaftszweig Finan zie - rung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (10,6).

0

0 20 40 60 80 100 120 140 160

5 10 15

Fälle je 100 Versicherte

Durchschnitt Öffentliche und pri - vate Dienstleistungen Finanzierung, Vermietung

und Unternehmens- dienstleister Handel, Gastgewerbe und Verkehr Baugewerbe Produzierendes Gewerbe, ohne Baugewerbe land-, Forstwirtschaft, Fischerei

12 98

12 112

11 85

12 89

13 96

12 107

13 71

Tage je Fall

22

Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen 2006

Fälle je 100 Versicherte Tage je Fall

Quelle: SUGA 2006, S. 36

(24)

23 Diese Statistiken über Arbeitsunfähigkeit basieren auf Angaben über Pflichtversicherte und

freiwillig Versicherte der folgenden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen:

– Bundesverband der Allgemeinen ortskrankenkassen (Wissenschaftliches Institut der Allgemeinen ortskrankenkassen)

– Bundesverband der Betriebskrankenkassen – Bundesverband der Innungskrankenkassen

– Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen

– Verband der Angestelltenkrankenkassen und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

Insgesamt standen für diese Auswertung Daten von etwa 30 Millionen Versicherten zur Ver - fügung, wobei nur etwa zwei Drittel davon die Auswertung nach Wirtschaftszweigen zulassen.

Diese von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zusammengeführten Daten bilden auch die Grundlage für die Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten im folgenden Kapitel.

Datengrundlage

AR B E I T S U n F ä H I G K E I T

3

(25)

24

(26)

VO l K S W I R T S C H A F T l I C H E KO S T E n

4

4

Volkswirtschaftliche Kosten

25 Die Schätzungen in diesem Kapitel basieren auf den

im Kapitel 3 erläuterten Arbeitsunfähigkeits daten von rund 30 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenver sicherungen. Wie jede Modellrechnung gehen auch diese Schätzungen der volkswirtschaft - lichen Pro duktionsausfälle (Lohn kosten) und der Verlust an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Brutto - wertschöp fung) von bestimmten Annahmen aus.

So wird z. B. anhand der volkswirt - schaftlichen Gesamt rechnung des Statistischen Bundes amtes ange - nommen, dass die Lohnkosten der Arbeit nehmer und die Bruttowert -

schöpfung der Erwerbs tätigen auf die Daten der vorgenannten Versicherten der gesetz lichen Krankenversicherung übertragbar sind. Da die Schätzung mit stark gerundeten Wer ten erfolgt, sind Rundungsfehler und Diffe renzen in der Spalten summierung teil weise nicht zu ver meiden.

Über wirtschaftliche Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aus betrieblicher Sicht informiert die Broschüre ›Mit Sicherheit mehr Gewinn‹ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Publikationen

Mit Sicherheit mehr Gewinn

Wirtschaftlichkeit von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

(27)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

26

Die Schätzung der Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit gibt volkswirtschaftlich gesehen ein Präventionspotenzial und mögliches Nutzen - potenzial an. Mit einer durchschnittlichen Arbeits - unfähigkeit von 11,6 tagen je Arbeitnehmer erge- ben sich im Jahr 2006 insgesamt 401,4 Millionen Arbeits unfähigkeitstage.

Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin die volkswirtschaftlichen Produk - tionsausfälle auf insgesamt 36 Milliarden Euro bzw.

den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 65 Milliar - den Euro. Dies entspricht 1,6 % bzw. 2,8 % des Bruttonationaleinkommens.

Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle

und der ausgefallenen Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2006

34.696 Tsd.Arbeitnehmer x 11,6Arbeitsunfähigkeitstage

401,4 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, bzw. 1,1 Mio ausgefallene Erwerbsjahre

Schätzung der Produktionsausfallkosten anhand der lohnkosten (Produktionsausfall)

1,1 Mio.ausgefallene Erwerbsjahre x 33.100 €durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt

ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit 36 Mrd. €

Anteil am Bruttonationaleinkommen 1,6 %

Schätzung des Verlustes an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Bruttowertschöpfung)

1,1 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 59.400 € durchschnittliche Bruttowertschöpfung

ausgefallene Bruttowertschöpfung 65 Mrd. €

Anteil am Bruttonationaleinkommen 2,8 %

Quelle: SUGA 2006, S. 28

(28)

27

VO l K S W I R T S C H A F T l I C H E KO S T E n

4

Entsprechend den meisten Arbeitsunfähigkeitstagen weist die Diagnosegruppe Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes auch den höchsten Produktionsausfall (8,5 Mrd. €) und den höchsten Ausfall an Bruttowertschöpfung (15,4 Mrd. €) auf. An zweiter Stelle liegen Verletzun - gen, Vergiftungen, gefolgt von Krankheiten des Atmungssystems.

V Psychische und Verhaltensstörungen 42,6 3,8 6,9

IX Krankheiten des Kreislaufsystems 25,4 2,3 4,1

X Krankheiten des Atmungssystems 50,6 4,5 8,2

XI Krankheiten des Verdauungssystems 25,9 2,3 4,2

XIII Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 95,2 8,5 15,4

XIX Verletzungen, Vergiftungen 53,6 4,8 8,7

alle anderen Übrige Krankheiten 108,1 9,7 17,5

I– XXI Alle Diagnosegruppen 401,4 36,0 65,0

ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähig- Produktions- Ausfall an

keitstage (Mio.) ausfall Bruttowertschöp- (Mrd. €) fung (Mrd. €)

Produktionsausfälle und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2006

Quelle: SUGA 2006, S. 29

(29)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

28

Betrachtet man die Arbeitsunfähigkeit in einzelnen Wirtschaftszweigen unter Berücksichtigung der Arbeitnehmeranzahl und des durchschnittlichen Arbeitnehmerentgeltes ist auffällig, dass die daraus resultierenden Produktionsausfälle pro Arbeits - unfähig keitstag sehr unterschiedlich sind. Während in der Landwirtschaft nur 50 € pro Arbeits unfähig - keitstag anfallen, sind dies im Produzierenden Gewerbe schon 126 €. Ähnliches gilt auch für den Bruttowertschöpfungsausfall.

Auch der Ausfall an Bruttowertschöpfung ist in der Landwirtschaft mit 58 € pro Arbeitsunfähigkeitstag am geringsten. Die größten Verluste sind hier im Bereich Finanzierung, Vermietung und Unterneh - mens dienstleistungen zu verzeichnen (256 € pro Arbeitsunfähigkeitstag).

A + B Land-, Forstwirtschaft, Fischerei 436,0 9,1 4,0 18.400 21.200

C – E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 7.490,0 12,9 96,9 45.800 68.100

F Baugewerbe 1.722,0 12,8 22,0 29.400 38.900

G – I Handel, Gastgewerbe und Verkehr 8.565,0 11,0 94,0 26.500 38.300

J + K Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister 5.615,0 9,0 50,7 33.800 93.400

L – Q Öffentliche und private Dienstleistungen 10.868,0 13,0 141,1 30.500 39.400

Alle Wirtschaftszweige 34.696,0 11,6 402,5 33.100 59.400

Code Wirtschaftszweige1 Arbeitnehmer Arbeitsunfähig- Arbeit- Bruttowert-

im Inland keitstage nehmerentgelt schöpfung

in Tsd. (Ø in € je An) (Ø in € je An)

Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftszweigen 2006

Tage pro

Arbeitnehmer Tage in Mio.

(30)

0,2 460 50 0,2 530 58

12,2 1.624 126 18,1 2.415 187

1,8 1.029 81 2,3 1.361 107

6,8 797 73 9,9 1.152 105

4,7 836 93 13,0 2.310 256

11,8 1.085 84 15,2 1.402 108

36,5 1.052 91 65,5 1.888 163

Produktionsausfall Ausfall an Bruttowertschöpfung

Mrd. € je Arbeit- Mrd. €

nehmer in €

je Arbeit- nehmer

in € pro Arbeits-

unfähig keits - tag in €

pro Arbeits- unfähig keits -

tag in €

VO l K S W I R T S C H A F T l I C H E KO S T E n

4

29

1 Klassifikation der Wirtschafts - zweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), NACE Rev. 1

Rundungsfehler Quelle: SUGA 2006, S. 29/30

(31)

30

(32)

31 Bei Renten denkt man zunächst an den ›wohlver -

dienten Ruhestand‹ im Alter. Diesen erreichen die Deutschen im Jahr 2006 in der Regel zu Beginn des 64. Lebensjahres (durchschnittliches Zugangsalter:

Männer 63,3 Jahre; Frauen 63,2 Jahre). Neben diesen Rentenformen sowie Witwen- und Waisen - renten gibt es auch Verrentungen wegen vermin - derter Erwerbsfähigkeit. Darunter versteht man die

5

Renten –

Versichertenrenten 2006

RE n T E n

5

Nach § 33 Abs. 3 SGB VI gibt es seit 2001 eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten gezahlt wird:

Teilweise erwerbsgemindertsind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 1 SGB VI).

Voll erwerbsgemindertsind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch

1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und

2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 Abs. 2 SGB VI).

Rechtsgrundlage

Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit, den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit verdienen zu können. Hier liegt das durchschnittliche Zu - gangsalter – bei anhaltend steigender tendenz – erwartungsgemäß deutlich darunter (Männer 50,5 Jahre; Frauen 49,3 Jahre).

(33)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

32

Altersrenten

Rentenbestand am 31. Dezember 2006

Zum 31.12.2006 dokumentiert die Deutsche Renten - versicherung (DRV) einen Bestand von 24.616.750 Renten. Bei mehr als 2/3 davon handelt es sich um Altersrenten (69,5 %). Die zweitgrößte Gruppe mit 22,3 % bilden die Witwen-/Witwer renten. Auf die volle Erwerbsminderung entfallen 6,1 %, auf die teil - weise Erwerbsminderung 0,5 %. Die Waisen-/Erzie - hungsrenten haben einen Anteil von 1,7 %.

17.117.097

volle Erwerbsminderung

1.491.584

Waisen-/Erziehungsrenten

418.663

teilw. Erwerbsminderung

110.847

Witwen-/Witwerrenten

5.478.559

Quelle: DRV 2007

(34)

33

RE n T E n

5

Altersrenten

Rentenzugänge 2006

Betrachtet man nun die Rentenzugänge, ergibt sich folgendes Bild: Auch hier weisen die Altersrenten mit 58,2 % und die Witwen-/Witwerrenten mit 24,0 % die höchsten Prozentwerte auf. Die Erwerbs - minderungsrenten haben bei den Rentenzugängen mit 12,3 % insge samt (volle Erwerbsminderung 10,4 %, teilweise Erwerbsminderung 1,9 %) einen höheren Anteil als bei den Renten beständen. Auch die Waisen-/Erziehungs renten zugänge liegen mit 5,5 % deutlich höher.

756.994

volle Erwerbsminderung

134.770

Waisen-/Erziehungsrenten

71.720

teilw. Erwerbsminderung

24.949

Witwen-/Witwerrenten

311.924

Quelle: DRV 2007

(35)

34

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

Psych. und Verhaltensstörungen

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Im Vergleich zum Jahr 2005 sind mit 158.351 im Jahr 2006 3,4 % weniger Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu verzeichnen.

Dabei ist der Rückgang in einzelnen Diagnose - gruppen besonders stark. Dies betrifft in erster Linie Krankheiten des Kreislaufsystems (5,5 %) und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (10,8 %).

51.433

neubildungen

23.019

übrige Diagnosen

40.371

Krankheiten des Kreislaufsystems

17.036

Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems

und des Bindegewebes

26.492

Quelle: DRV 2007

(36)

35 Diese sinkenden Zahlen zeigen sich bei beiden Ge -

schlechtern. Zudem fällt auf, dass die Neuver rentun - gen auf Grund von Psychischen und Verhaltens - störungen bei Frauen einen besonders hohen Anteil an der Gesamtverrentung wegen ver minderter Erwerbs - fähigkeit haben.

Außerdem zeigt sich, dass Krankheiten des Kreis - lauf systems bei Männern etwa drei mal so oft eine Ursache für verminderte Erwerbsfähigkeit darstellen.

Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Diagnosegruppen (2004 bis 2006)

Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes Psychische und Verhaltensstörungen Krankheiten des Kreislaufsystems neubildungen

0

30.000 20.000 10.000 10.000 20.000 30.000

Rentenzugänge Frauen Rentenzugänge

Männer

13.331 12.917 11.733

27.123 27.844 26.979 4.899

4.575 4.285

11.634 11.332 11.032 18.375

16.783 14.759

25.563 25.133

24.454

14.475 13.443

12.751

13.209 12.349

11.987

2004 2005 2006

2004 2005 2006 2004 2005 2006

2004 2005 2006

RE n T E n

5

Quelle: SUGA 2006, S. 41

(37)

36

(38)

37

AR B E I T S B E D I n G U n G E n

6

6

Arbeitsbedingungen –

Anforderungen, Belastungen und Gesundheit

Um die stetigen Veränderungen in der Arbeitswelt besser beschreiben zu können, wurden vom Bundes institut für Berufsbildung (BIBB) und dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) seit dem Jahr 1978 wiederholte Befragungen zu Arbeitsbedingungen in Deutschland durchgeführt.

Die BAuA ist bei der Befragung 1998/1999 erstmals als Projektpartner einbezogen worden, um insbes on - dere auch arbeitsbelastungs- und beanspru chungs - orientierte Fragen einzubeziehen.

Die aktuelle Be fragung aus dem Jahr 2005/2006 wurde nunmehr gemeinsam vom BIBB und der BAuA durch geführt. Durch diese Zusammen arbeit wurde eine stärkere Kon zentra tion auf die Arbeitsbedin gungen und die sich daraus ergebenden

Beanspruchungen ermöglicht.

Die nunmehr aufbereitet vor - liegenden Daten bieten differen - zierte, repräsentative Informatio - nen über Erwerbstätige und Arbeits plätze in Deutsch land.

Die Befragung zeichnet sich im Vergleich zu vielen anderen

Untersuchungen da durch aus, dass sie sowohl eine repräsentative Stichprobe der Erwerbsbevölke rung darstellt als auch durch die gleich zeitige Erhebung von Belastung und Befindlichkeits- bzw. Erkran - kungs daten Zusammen hänge zwischen Belastun gen und körperlichen Beeinträchtigungen abbilden kann.

Im Mittelpunkt der Befragung stehen daher zum einen Fragen zum Arbeitsplatz (tätigkeits schwer - punkte, Anforde rungs niveau, Kenntnisanforderun gen,

In der aktuellen – fünften – Erwerbstätigenbefragung wurden 20.000 Erwerbstätige ab 15 Jahren mit einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche in Deutschland befragt, wobei mit Erwerbstätigkeit eine mit einem Einkommen verbundene tätigkeit gemeint war. Hierbei wurden ehrenamtlich tätige Personen genauso ausgeschlossen wie Personen in einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der ersten Ausbildung. Ausländer wurden nur bei hinreichenden Deutschkenntnissen in die Erhebung einbezogen. obwohl ohne feste Vergütung beschäftigt, wurden mithelfende Familienangehörige und Personen mit maximal dreimonatiger Unterbrechung der tätigkeit befragt. Die Befragung wurde anders als die vorausgehenden Befragungen (persönliche face to face Interviews) com - puterunterstützt per telefon durchgeführt.

BIBB / BAuA Erwerbstätigenbefragung 2006

(39)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

38

Arbeitsanforderun gen, Weiterbildungsbedarf, Arbeits - bedingungen, Arbeits belastungen etc.) und Fragen zu Beanspru chungen und gesundheitlichen Beein - trächtigungen, zum anderen Zusammenhänge zwi - schen Bildung und Beschäftigung im weiteren Sinne.

Angst, arbeitslos zu werden, und die wirtschaftliche lage des Betriebs

Ein erheblicher Belastungsfaktor im Arbeitsleben ist die Angst um die eigene Arbeitsstelle. Diese kann auch in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage des Betriebes gesehen werden. Darüber hinaus hat sie Auswirkungen auf die Motivation, das Wohlbe fin den und die Gesundheit der Beschäftigten.

obwohl fast 80 % der Befragten keine oder eher geringe Angst haben, ihren Job zu verlieren, beurtei - len nur ungefähr 55 % die wirtschaftliche Lage ihres Betriebes als gut oder sehr gut. Bei dieser Frage war allerdings auffällig, dass mehr als ein Viertel der Be - fragten kein Urteil dazu abgaben.

Gefahr, den Job zu verlieren

keine Gefahr

29,7 %

keine Angabe, fehlend

10,7 %

sehr hoch

4,0 %

hoch

7,1 %

eher gering

48,5 %

Quelle: GIZ 2005, S. 32

(40)

39

Arbeitsbedingungen und Belastungen

AR B E I T S B E D I n G U n G E n

6

Liegt eine Arbeitsbedingung (wie z. B. Arbeiten unter Lärm, Arbeiten im Stehen etc.) häufig vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass diese auch von allen Betroffenen als Belastung empfunden wird.

So arbeiten z. B. hochgerechnet 17,7 Millionen Menschen (also 53,4 % der 33,2 Mio. Beschäftigten) häufig im Sitzen, belastend findet dieses nach eigenen Aussagen immerhin jeder Fünfte (19,6 % oder entsprechend 3,5 Mio. Beschäftigte). Ähnliches gilt für das Arbeiten im Stehen.

Arbeit im Stehen

Arbeitsbedingungen in Mio.

davon als belastend wahrgenommen Arbeit im Sitzen

Heben/Tragen schwerer lasten

(M.: > 20 kg; F.: > 10 kg) 51,9 % 7,6

Rauch, Staub, Gase, Dämpfe 57,3 4,6

Kälte, Hitze, nässe, Feuchtigkeit,

Zugluft 53,1 % 7,0

Öl, Fett, Schmutz, Dreck 31,8 % 5,9

Zwangshaltung

(gebückt, hockend, kniend, liegend) 50,8 % 4,8

Erschütterungen, Stöße,

Schwingungen 54,4 % 1,5

grelles licht, schlechte Beleuchtung 57,1 % 3,1 gefährliche Stoffe, Strahlung 36,1 % 2,3

Schutzkleidung, -ausrüstung 11,8 % 7,0

lärm 54,0 % 8,0

Lärm hingegen gehört für weniger als halb so viele Beschäftigte (8 Mio.) zum Alltag. Aufgrund der vergleichsweise hohen Belastungsquote (54,0 %) ist die Zahl der Erwerbstätigen, die sich durch Lärm be lastet fühlt, mit 4,3 Mio. aber sogar höher.

Auch das Heben und tragen schwerer Lasten stellt für mehr als die Hälfte der 7,6 Mio. Betroffe - nen eine Belastung dar.

25,7 % 18,8

17,7 19,6 %

Quelle: BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2006

(41)

40

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

Arbeitsanforderungen und -bedingungen

Den an sie gerichteten Anforderungen fühlt sich der größte teil der Befragten gewachsen. Während sich 13,7 % durch die fachlichen Anforderungen eher unterfordert und nur 4,6 % eher überfordert fühlen, kehrt sich dieses Verhältnis bei der Arbeitsmenge um: Hier geben nur 6,4 % an unter-, 17,4 % hin - gegen überfordert zu sein.

Untersuchungen zeigen deutlich, dass Anforderun - gen in diesem Bereich je nach Branche und Beruf von einem Großteil der Beschäftigten wahrgenom - men werden. Unabhängig von der Einschätzung dieses Sachverhalts durch die Experten ist es aber auch gleichzeitig so, dass nicht jeder Beschäftigte das auch als beanspruchend empfindet.

Hochgerechnet 17,8 Millionen Erwerbstätige stehen häufig unter termin- und Leistungsdruck.

Hinzu kommt, dass dieser von fast 60 % der Betrof - fenen als Belastung angesehen wird. Ähnliches gilt für Störungen bei der Arbeit. Auch vorgegebene Mindestleistungen (Stückzahl oder Zeit) führen wie schnelles Arbeiten zu hohen Belastungsquoten.

Anforderungen an Qualität und Quantität

Anteil in % 100

80

60

40

20

0

Anforderungen an fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten

Anforderungen durch Arbeitsmenge bzw. Arbeitspensum

13,7

81,5

4,6 6,4

76,0

17,4

eher unterfordert in der Regel den Anfor- derungen gewachsen eher überfordert

Quelle: GIZ 2005, S. 37

(42)

41

Arbeitsanforderungen und Belastungen

AR B E I T S B E D I n G U n G E n

6

Fast 60 % der Befragten (oder hochgerechnet 19,5 Mio.) müssen häufig verschiedene Vorgänge gleichzeitig im Auge behalten; als belastend sieht dies aber nur jeder Vierte an.

Termin- und leistungsdruck

Arbeitsanforderungen in Mio.

davon als belastend wahrgenommen Arbeitsdurchführung in

Einzelheiten vorgeschrieben Arbeitsgang wiederholt sich

bis in alle Einzelheiten 14,4 % 17,1

neue Aufgaben 15,8 % 13,0

Verfahren verbessern;

neues ausprobieren 9,2

gestört; unterbrochen (Kollegen, schlechtes

Material, Maschinen störungen, Telefon) 59,8 % 15,3

Stückzahl, Mindestleistung,

Zeit vorgeschrieben 45,0 % 10,3

2,9 39,5 % verschiedene Arbeiten / Vorgänge

gleichzeitig im Auge behalten 26,5 % 19,5

kleiner Fehler – großer finanzieller

Verlust 44,6 % 5,1

an Grenzen der leistungsfähigkeit

gehen 69,2 % 5,6

nicht Gelerntes / nicht Beherrschtes wird verlangt

sehr schnell arbeiten 42,1 % 14,6

17,8 7,6

59,4 % 29,7 %

Quelle: BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2006

(43)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

42

Gesundheitliche Beschwerden und entsprechende ärztliche oder therapeutische Behandlungen

Schmerzen im unteren Rücken, Kreuzschmerzen

Gesundheitliche Beschwerden in Mio.

davon ärztlich/therapeutisch behandelt Schmerzen im nacken-,

Schulterbereich

Schmerzen in Armen und Händen 48,4 % 6,8

Schmerzen in der Hüfte 60,6 % 3,7

Schmerzen in den Knien 54,4 % 6,1

Schmerzen in den Beinen, Füßen,

geschwollene Beine 35,1 % 6,7

Kopfschmerzen 36,5 % 9,6

Atemnot 0,9

Husten 53,0 % 2,5

laufen der nase oder niesreiz 34,6 % 4,0 Augenbeschwerden, d.h. Brennen,

Schmerzen, Rötung, Jucken, Tränen 47,8 % 6,4

Hautreizungen, Juckreiz 50,2 % 2,7

nächtliche Schlafstörungen 21,8 % 6,6

Allg. Müdigkeit, Mattigkeit,

Erschöpfung 14,9 % 14,2

Magen- oder Verdauungsbeschwerden 59,8 % 3,4 Hörverschlechterung, Ohrgeräusche 50,9 % 4,2

nervosität, Reizbarkeit 13,8 % 9,1

niedergeschlagenheit 16,1% 6,1

Schwindelgefühl 51,9% 1,6 Burnout 27,5 % 2,4 Depression 54,1 % 1,4 andere Beschwerden 42%

14,1 15,3 67,4 %

61,7 %

67,7%

0,9 Herzschmerzen, Stiche,

Schmerzen in der Brust 63,2 % 1,8

Quelle: BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2006

(44)

BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

43

Gesundheit

Während lediglich 10 % ihren allgemeinen Gesund - heitszustand als nicht gut bezeichnen, werden drei akute gesundheitliche Beschwerden von mehr als 40 % der Befragten genannt:

– Schmerzen im unteren Rücken/Kreuzschmerzen – Schmerzen im Nacken- oder Schulterbereich – Allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit, Erschöpfung.

Wegen der beiden Erstgenannten sind viele der Befragten in der Vergangenheit bereits in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung gewesen

Betriebliche Gesundheitsförderung

Nur ungefähr ein Drittel der Betriebe bot in den letzten zwei Jahren Maßnahmen zur Gesundheits - förderung an. Über die Hälfte hingegen machten keinerlei Angebote in diese Richtung.

Wenn Gesundheitsförderungsmaßnahmen ange - boten wurden, wurden diese von 65,6 % der Erwerbs -

tätigen genutzt. keine Angabe

Teilnahme an Gesundheitsförderungsmaßnahmen Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Betrieb

0,1 %

nicht teilgenommen

34,3 %

teilgenommen

65,6 %

nein 57,3

ja 33,0

weiß nicht 5,7

keine Angabe/fehlend 4,0

Gesundheitsförderungsmaßnahmen in den letzten 2 Jahren in %

Die hier dargestellten Daten geben einen ersten Überblick über die Situation der Beschäftigten in Betrieben. Differenziertere z. B. berufs- oder branchen - bezogene Auswertungen finden Sie im Bericht›Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006‹und im Internet (www.baua.de/Arbeitsbedingungen).

Weitere Auswertungen zur beruflichen Qualifikation und zur Weiterbildung sind auf der Homepage des BIBB einzusehen (www.bibb.de/de/wlk21738.htm).

Publikationen

AR B E I T S B E D I n G U n G E n

6

Quelle: GIZ 2005, S. 44 Quelle: GIZ 2005, S. 44

(45)

44

(46)

45

AR B E I T S Z E I T

7

7

Arbeitszeit –

Gestaltung und Gesundheit

Die Frage nach der Beanspruchung durch eine tätig keit beinhaltet auch immer die Frage nach der Expo sitionsdauer. Die Dauer und die Lage der Arbeitszeit sind bestimmend für die gesundheitliche und sozi ale Beanspruchung und für mögliche gesundheitliche Folgen. Deshalb kommt der Gestaltung der konkre ten Arbeitszeit - modelle auf der betrieblichen Ebene eine wesentliche Bedeutung für die Gesunderhal tung von Beschäftigten über das gesamte Erwerbs leben zu. Während die Arbeitszeiten in den 1980er- und 1990er-Jahren im trend immer kürzer wurden, beobachten wir heute einen zunehmenden Anstieg der Arbeitszeiten. Gleichzeitig wird der Anspruch an einen zeitlich flexiblen Einsatz der Mitarbei - ter auf Seiten des Betriebes immer größer.

Um die Gesundheit und auch die Motivation der Beschäftigten auf Dauer zu erhalten, ist es wichtig, die Arbeitszeit so zu gestal - ten, dass sie möglichst wenig beeinträchtigend ist.

Folgende Gestaltungs empfehlungen sollten berücksichtigt werden:

Dietägliche Arbeitszeitsollte nicht zu lang sein. Sie sollte 8 Stun - den nicht überschreiben. Eine Ausdeh nung auf 10 Stunden ist gesetzlich möglich, sollte aber nur bei fehlenden Gestaltungsalter - nativen auf der betrieblichen Ebene genutzt werden. Insbeson dere für ältere Beschäftigte ist es günstiger, die Arbeitszeit möglichst gut zu ›dosieren‹. Pausen zeiten und Ruhezeiten zwischen den Schichten sind hier für die Regeneration besonders wichtig. Der Mensch ist keine Maschine. Über den Schichtverlauf werden die vorhandenen Ressourcen verbraucht. Ein Indiz dafür ist das nach der 9. Arbeitsstunde deutlich ansteigende Unfallrisiko.

Befragungen zeigen auch, dass Beschäftigte, die lange bzw.

über lange Arbeitszeiten haben, sich gesundheitlich weniger fit fühlen und häufiger mit ihrem Leben unzufrieden sind.

Die wöchentliche Arbeitszeitdarf nach dem Arbeits zeitgesetz bei entsprechenden Ausgleichs zeiten zeitweise auf bis zu 60 Stunden erhöht wer den. Diese Ausdehnung der Arbeitszeit stellt aber unter gesundheitlichen Aspekten und unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine sehr hohe Heraus forde - rung für die Beschäftig ten dar. Wo es durch organisatorische Gestaltung möglich ist, sollte auf so lange Arbeitszeiten verzich tet werden.

Pausensind wichtig. Bei der Gestaltung des Arbeitstages dürfen die Pausen nicht zu kurz kommen. Ziel einer guten Pausen - gestaltung ist es, die im Schichtverlauf auftretende Ermüdung mög lichst so ›abzupuffern‹, dass die Gesamtermüdung am Ende des Arbeitstages möglichst gering ist. Da neben ist es natürlich insbesondere aus betrieb li cher Sicht von hoher Bedeutung, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter über den tagesverlauf mög - lichst zu erhalten. Mit der Müdigkeit sinkt die Konzentration und steigt die Zahl der Fehler. Entspannungsphasen eingestreut in den Arbeitstag dagegen helfen, die Aufmerksamkeit und Leistungs - fähigkeit zu erhalten.

Vorhersehbarkeit und Einflussnahmesind, was die Zufrieden - heit mit der Arbeitszeit betrifft, die Schlüsselbegriffe. Auch hier gilt: Fehlende Einbe zie hung der Mitarbeiter bei der Arbeitszeit - gestaltung führt häufig zu Unzufriedenheit und Demotivation.

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BEtRIEBSINFoARBEItSSCHUtZ

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Je besser die privaten Belange der Mitarbeiter berücksichtigt werden und je weniger Konflikte für den Mitarbeiter im Bereich der ›Work-life balance‹entstehen, desto höher die Zufriedenheit und Moti va tion.

Die Aspekte Vorhersehbarkeit und Einflussnahme haben insbe - sondere bei der Gestaltung ›kritischer‹ Arbeitszeitsysteme eine hohe Bedeutung. Ein Arbeits zeitmodell, das insbesondere auch unter gesundheitlichen Aspektenhohe Anforderungen an die Mitarbeiter stellt, ist die Schichtarbeit. Bei der Arbeit im Schicht - dienst werden die Arbeiten in der Regel zu wechselnden tages - zeiten mit oder ohne Einbeziehung der Nacht durchgeführt, wo bei insbe sondere die Arbeit in der Nacht hohe Anforde run gen an die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter stellt. Sie müssen sozusagen gegen ihre ›innere Uhr‹ arbeiten. Als tagaktive Wesen verfügen die Men schen über die besten Leistungsvoraus setzun gen am tag, während unser organismus in der Nacht eher auf Schlaf gestellt ist. Das ›Anarbeiten‹ gegen diese innere Uhr kostet zusätzliche Anstrengung und beinhaltet ein erhöhtes gesund heitliches Risiko – auch im Hinblick auf Arbeits- und Wegeunfälle. Deshalb sollte bei der Gestaltung möglichst darauf geachtet werden, so wenig Nachtarbeit zu planen wie betrieblich möglich ist. Wo auf Nacht - arbeit nicht verzichtet werden kann, sollten möglichst kurze Nacht - arbeitsblöcke geplant werden (möglichst nicht mehr als 3 Nächte in Folge). Auch der Schicht wechsel rhythmus ist nicht von un - wesentlicher Bedeutung für die gesund heitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter. Vorliegende Unter suchungs ergebnisse zeigen, dass der Vorwärtswechsel (Früh-Spät-Nacht) zu weniger Beein - trächtigungen führt als der Rückwärts wechsel (Nacht-Spät-Früh).

Eine nicht unwesentliche Bedeutung in Bezug auf die gesund heit - lichen Auswirkungen der Schichtarbeit kommt auch den Anfangs - zeiten der einzelnen Schichten zu. Beginnt die Frühschicht zu früh, wird sie für die Beschäftigten zu einer Halbnachtschicht.

Endet die Nachtschicht zu spät, wird erfahrungsgemäß die Schlaf - zeit am Vormittag zu kurz. Hier kann nur unter Einbezie hung der Mitarbeiter eine Balance gefunden werden. Denn an dieser Stelle ist es besonders wichtig, auch Rahmenbedingungen wie die

Möglich keiten für die Fahrt zur Arbeit oder auch die Entfernung des Wohnorts zu berücksichtigen. Bei der Schichtarbeit sind die Arbeits zeiten der Beschäf tigten nicht an die gesellschaftlich wirk - samen Freizeitmuster gekoppelt, d. h. die Schichtarbeiter arbeiten, wenn andere frei haben und haben frei, wenn andere arbeiten.

Diese tatsache stellt eine besondere Herausforderung im Sinne der sozialen Integrationdar. Den Kon takt zur Familie und zu Freunden zu pflegen, wird im Vergleich zur tagarbeit deutlich schwerer. Ehrenamtliches Engagement oder die regelmäßige teilnahme in Vereinen ist deutlich erschwert. Deshalb ist es gerade für die Beschäftig ten in Schichtarbeit beson ders wichtig, sie in die Gestaltung der Schichtsysteme einzube ziehen und die einmal aufgestellten Schichtpläne verlässlich einzuhalten. Was für die tagarbeit in Bezug auf die Länge der Arbeitszeit gilt, ist für die Gestaltung der Schichtarbeit von noch größerer Bedeutung. Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Schicht arbeit erhöht nochmals das Unfallrisiko – im Ver gleich zur tagarbeit. Außerdem nimmt die Unfall wahrscheinlichkeit mit der Anzahl der Schichten in Folge (insbesondere bei Nachtarbeit) nochmals deutlich zu.

Unbestritten ist, dass das gesundheitliche Risiko für Schicht - arbeiter vergleichsweise erhöht ist. Eine regelmäßige arbeits - medizinische Untersuchung ist deshalb empfohlen. Die Unter - suchungskosten trägt das Unternehmen.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen in Zusam men hang mit Schichtarbeitsind besonders kurz nach der Aufnahme der Arbeit in einem Schichtsystem zu erwarten – Schichtarbeitsintoleranz – oder aber bei älteren Beschäftigten oder Mitarbeitern, die schon lange im Schichtdienst sind. An dieser Stelle be kommt das Phänomen der demographischen Entwicklung eine besondere Bedeutung. Der Anteil älterer Beschäftigter an der Belegschaft steigt. Das trifft auch für die Schichtarbeiter zu. Mit dem Alter nimmt allerdings die Fähigkeit ab, sich an wechseln de Schlaf- und Wachzeiten anzupassen. Schlafstö run gen und Erschöpfung sind häufig die Folge. Für ältere Beschäftigte ist die Gestaltung der Schicht systeme für die langfristige Erhaltung der Gesund heit deshalb von besonderer Bedeutung. Hier müs sen auf betrieblicher

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