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Aufgaben für den Arbeitsschutz

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Academic year: 2022

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Head Mounted Displays

Aufgaben für den Arbeitsschutz

Ambient Intelligence basierte Beleuchtungssysteme

Biologische Wirkung

von blauem Licht im Blick

Persuasive Technologien im Arbeitsschutz

Verhalten lenken, ohne zu manipulieren

Schwerpunkt: Ambient Intelligence

Aktuell 4 13

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Beschäftigten beeinflusst werden soll.

Die BAuA begleitet diese Entwicklun- gen und erforscht die Rahmenbedin- gungen für deren sicheren Einsatz und deren gesundheitliche Auswir- kungen. Ziel ist es, Praxishilfen für Hersteller und Anwender solcher Produkte zur Verfügung zu stellen.

baua Aktuell: Welche Entwicklungen erwartet die BAuA?

Dr. Karl-Ernst Poppendick: Die Tech- nologie wird sich rasant weiterentwi- ckeln, auch wenn nicht immer der Be- griff „AmI“ verwendet, sondern eher von „Neuen Technologien“ gesprochen wird. Für die BAuA ist es eine Heraus- forderung, sich rechtzeitig mit den neuen Technologien zu befassen, da- mit diese sich nicht am Markt etablie- ren, bevor die damit verbundenen Ri- siken hinreichend bekannt sind. Ganz aktuell sind wir im Bereich der intelli- genten Beleuchtungssysteme gefragt – hier haben wir erste Forschungser- gebnisse, die unmittelbar in die Po- litikberatung einfließen. Sowohl die Normung als auch der Ausschuss für Arbeitsstätten befassen sich mit die- sen Fragen. Im Bereich der Produkti- onssysteme werden zunehmend Kon- zepte wie Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) zum Einsatz kommen. Gleichzeitig bewegen sich die unterschiedlichen Bereiche, in denen AmI-Technologien eingesetzt werden, aufeinander zu. Die Grund- prinzipien bei der Unterstützung im privaten Umfeld, auch Ambient As- sisted Living (AAL) genannt, ähneln denen im Arbeitsumfeld AAS. Hier gilt es, sich abzustimmen und in be- stimmten Bereichen zusammenzu- arbeiten. Foto: BAuA, Titelfoto: Uwe Völkner, Fox

Interview Herausforderung

Ambient Intelligence 2 Schwerpunkt

Innovative Technologien 3 Aufgaben für den Arbeitsschutz 4 Mehr Sicherheit,

größere Leistungsfähigkeit 5 Biologische Wirkung

von blauem Licht im Blick 6 BAuA-Projekt für

besseres Raumklima 7

Steuern, überwachen,

kontrollieren 8

Verhalten lenken,

ohne zu manipulieren 8 Arbeits-, Daten- und

Persönlichkeitsschutz 9 Internet-Landkarte zu

Ambient Intelligence 9 Recht

Untersagungsverfügungen 10 Veranstaltungen

Termine 20

10. Deutscher Gefahrstoffschutz- preis: Neue Ideen gesucht 20 Weltgesundheitsorganisation zu Gast in der BAuA 21 Messe

A+A 2013 21

Intern • Extern

Demografiefeste Pflegepraxis –

von Anfang an 22

Mit Sicherheit preiswürdig 23 DASA

In Arbeit 24

Herausforderung Ambient Intelligence

Interview mit Dr. Karl-Ernst Poppendick, Leiter des Fachbereichs „Produkte und Arbeitssysteme“ der BAuA

baua Aktuell: Warum beschäftigt sich die BAuA mit Ambient Intel- ligence (AmI)?

Dr. Karl-Ernst Poppendick: Bei AmI- Technologien handelt es sich um Sys- teme, die den Menschen in seinem Umfeld situationsbezogen und indivi- duell unterstützen, das heißt, sie stel- len sich adaptiv auf die Situation ein.

Daher wird oft auch von „intelligen- ten“ Systemen gesprochen. Aus der Forschung heraus entstehen in ver- schiedenen Bereichen praktische An- wendungen, wie zum Beispiel Daten- brillen (Head Mounted Displays), die komplexe Arbeitstätigkeiten un- terstützen können. Für die Bundes- anstalt sind diese Technologien von besonderer Bedeutung, da sie die Chance für eine humanzentrierte Ar- beitsgestaltung bieten. Die Technik passt sich also dem Menschen an und nicht umgekehrt. Gleichzeitig stellen wir jedoch auch fest, dass die Technik für weitere Rationalisierungen einge- setzt werden kann und viele Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten nur unzureich- end geklärt sind.

baua Aktuell: Welche Schwerpunkte setzt die BAuA?

Dr. Karl-Ernst Poppendick: Die Bun- desanstalt beschränkt sich auf den Bereich der adaptiven Arbeitsassis- tenzsysteme (AAS). Sie befasst sich mit den Chancen und Risiken dieser Technologien für die Arbeitswelt. Da- bei legen wir die Schwerpunkte auf bestimmte Produktentwicklungen wie „intelligente Schutzkleidung“

für Einsatzkräfte der Feuerwehr oder Datenbrillen. Ein weiterer Arbeitsbe- reich liegt in intelligenten Beleuch- tungssystemen, bei denen beispiels- weise durch die Steuerung des Blau- lichtanteils die Leistungsfähigkeit von

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Schwerpunkt

pulation des Verhaltens durch die Technik erreicht ist.

Langfristige Wirkungen noch nicht absehbar

Weiterhin rücken auch die neuen Chancen der Anpassbarkeit der Tech- nologien an den Menschen für die Forschung der BAuA in den Mittel- punkt. Die Adaptivität von künftigen Arbeitssystemen bietet einerseits große Chancen hinsichtlich der ergo- nomischen Gestaltung und Optimie- rung von Belastungen. Sie kann an- dererseits aber auch eine neue Quali- tät der Rationalisierung von Prozessen mit sich bringen, deren langfristige Wirkungen auf die Beschäftigten un- bekannt sind. Denn die Anpassbarkeit von zukünftigen Arbeitssystemen so- wie die Menge und Transparenz von Informationen über Beschäftigte er- möglichen auch Strategien konse- quenter Effi zienzsteigerung. So lassen sich viele Aspekte der ergonomischen Gestaltung verbessern, aber auch die Arbeitsintensität weiter erhöhen.

Neue Technologien gewinnen wei - ter an Bedeutung in der aktuel- len und zukünftigen Arbeitswelt. Die Forschung der BAuA im Bereich Am- bient Intelligence (AmI) umfasst seit 2009 zum Beispiel neue sicherheits- technische Lösungen, innovative Ar- beitsassistenzsysteme wie „Head Mounted Displays“ (Datenbrillen) oder Fragen der intelligenten Klima- und Beleuchtungssteuerung. Erste Ergebnisse dieser Projekte zeigen neue Chancen für die Gestaltung gu- ter Arbeit, aber auch Risiken, die sich beispielsweise aus erhöhten Anforde- rungen an die menschliche Informa- tionsverarbeitung ergeben und beim Nutzer zu erhöhter Beanspruchung führen können. Es gilt nun, diese Er- kenntnisse bei der betrieblichen Ver- wendung der Technologien präventiv anzuwenden – etwa durch Normung, Regelsetzung oder durch die Erstel- lung von Leitfäden. Besonders bei der Verwendung von neuen Technologien haben die Unternehmen Unterstüt- zungsbedarf hinsichtlich der Sicher- heit und Gesundheit ihrer Beschäftig- ten. Zudem hat sich gezeigt, dass mit den neuen Technologien zahlreiche ethische, soziale und rechtliche Fragen verbunden sind. So entstehen etwa Konfl ikte zwischen Arbeits- und Da- tenschutz oder den Persönlichkeits- rechten.

Gewonnene Kenntnisse auf andere Bereiche übertragen Aus strategischer Sicht geht es dar- um, Schlüsselfragen zu identifi zie- ren und anhand der Untersuchung von prototypischen Arbeitssystemen Antworten zu erarbeiten, die sich im Idealfall auch auf andere Anwendungs- bereiche übertragen lassen. Zum Bei- spiel bieten die Head Mounted Dis- plays die Möglichkeit, Fragen der Kom- patibilität von Aufgabe und Technik so zu behandeln, dass generische Prin-

zipien oder auch Empfehlungen für den Einsatz vergleichbarer Techno- logien in den Betrieben erkennbar werden.

Neue Technologien werfen viele Fragen auf

Zu den übergreifend wichtigen Fra- gen zählen auch Eff ekte des Alters der Menschen, die die jeweilige Techno- logie nutzen. So kann die altersbeding- te Veränderung der Sehfähigkeit bei der Gestaltung von neuartigen Dis- plays ein wichtiger zu berücksichtigen- der Faktor sein. Auch die Wirkungen von „intelligenten“, automatisierten Sicherheitseinrichtungen an Maschi- nen auf die menschliche Wahrneh- mung, die Bewertung von Risiken so- wie das daraus resultierende Verhal- ten müssen sorgfältig untersucht wer- den: Tragen die innovativen Sicher- heitstechnologien auch bei komplexen Mensch-Technik-Interaktionen zu ei- ner Verbesserung des Schutzniveaus bei? Eines ist sicher: Die Technologie wird das menschliche Erleben, Ent- scheiden und Verhalten beeinfl ussen – jedoch nicht immer in die gewünschte Richtung.

Persuasive Technologien

Techniken, die das menschliche Ver- halten gezielt beeinfl ussen, nennt man persuasive Technologien. Sie werden etwa im Internet für individuelle Wer- bung eingesetzt: Hat man einmal ein bestimmtes Produkt gesucht, wird auf einigen Internetseiten passgenaue Werbung platziert, um das Kaufver- halten zu beeinfl ussen. Aber diese Technologie bietet auch Chancen – etwa um sicherheits- und gesundheits- gerechtes Verhalten zu fördern. So kann beispielsweise sicherheitsge- rechtes Verhalten genau zum richti- gen Zeitpunkt angeregt werden. Dabei muss man sich immer fragen, wann die Grenze zur unerwünschten Mani-

Innovative Technologien

Ambient Intelligence bei Arbeitsmitteln und Arbeitssystemen

Schwerpunkt

Durch AmI entstehen neue Formen der Mensch-Maschine-Interaktion.

Fotos: Uwe Völkner, Fox

Dr. Lars Adolph, Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich „Produkte und Arbeitssysteme“ der BAuA

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Schwerpunkt

Fotos: BAuA/Ulrich Hold

Dr. Matthias Wille, Fachgruppe „Human Factors, Ergonomie“ der BAuA

Britta Grauel, Fachgruppe „Human Factors, Ergonomie“ der BAuA

mussten gleichzeitig Anzeigen in ei- ner sogenannten Monitoringauf- gabe beachten. Dabei zeigte sich, dass die Probanden mit einem Tablet-PC schneller arbeiten als mit einem HMD.

Auch die Reaktion auf Anzeigen beim Tablet-PC war tendenziell besser als beim HMD. Die Beanspruchung wurde mit mehreren Fragebögen zu verschiedenen Zeiten erhoben und zeigt neben einer allgemeinen Steige- rung über die Zeit auch höhere Werte beim HMD. Ebenso kommt es zu einer Wechselwirkung zwischen Zeit und Displaytyp, da der Anstieg der Bean- spruchung über die Zeit beim HMD steiler ist als beim Tablet-PC. Dies trifft ebenso für den Verlauf der visu- ellen Ermüdung zu. In Interviews wurde in beiden Studien der unbeque- me Sitz des Kopfträgers bemängelt.

Bewertung der Ergebnisse und Transfer in die Praxis

Die Wechselwirkungen der Eigen- schaften von Head Mounted Display, Mensch, Aufgabe und Umgebung sind beim optimalen Einsatz zu be- rücksichtigen. Beachtet werden müs- sen unter anderem Eigenschaften wie Gewicht oder Einstellmöglichkeiten der HMDs sowie deren Industrietaug- lichkeit. Bei der Arbeitsumgebung muss etwa gewährleistet werden, dass das Tragen von HMDs nicht zu Unfällen führt – beispielsweise an Gefahrenstellen. Auch individuelle Merkmale von Beschäftigten wie das Tragen einer Gleitsichtbrille müssen berücksichtigt werden.

Die Komplexität vieler Arbeitsauf- gaben lässt ihre Bewältigung ohne Unterstützung kaum zu. Große er- forderliche Wissensmengen, viele Schrittfolgen oder große Konsequen- zen von Fehlern sprechen für die Ver- wendung von Arbeitshilfen. Neue Technologien wie Head Mounted Dis- plays (HMDs) bieten hier innova tive Möglichkeiten der Unterstützung.

HMDs sind Anzeigegeräte, die am Kopf des Verwendenden befestigt sind.

Der Hauptvorteil liegt in der freien Be- nutzbarkeit beider Hände während des Abrufens von Informationen.

Forschungsprojekt zu HMDs Aus Sicht des Arbeitsschutzes er- geben sich vor allem Fra gen nach der Passung zwischen Aufgabe und Technologie sowie nach den Auswir- kungen des Tragens von HMDs auf den Menschen. Im Forschungspro- jekt „Head Mounted Displays: Bedin- gungen des sicheren und beanspru- chungsoptimalen Einsatzes“ werden diese Auswirkungen erforscht. Die Erkenntnisse werden für die betrieb- liche Praxis aufgearbeitet und sollen etwa bei der Erstellung von Gefähr- dungsbeurteilungen unterstützen.

Fallstudie in der Industrie

Zunächst hat die BAuA auf Basis eines Expertenworkshops Aufgaben- kriterien herausgearbeitet, die für eine sinnvolle Unterstützung durch HMDs sprechen. Anschließend wurde die Aufgabe der industriel- len Instandhaltung für die Fallstu- die ausgewählt. Startpunkt war eine ausführliche Aufgabenanalyse, bei der Instandhaltungsteams während der Störungsbehebung beobachtet und anschließend schriftlich be- fragt wurden. Aus der Aufgaben- analyse ergab sich, dass insbeson-

dere die örtlich getrennte Störungs- diagnose im Team Potenzial für die Unterstützung durch HMDs bot.

Freiwillige Teams probierten den Einsatz von HMDs während des lau- fenden Betriebes aus. HMDs wurden grundsätzlich als unterstützend emp- funden, jedoch nicht mit ihrem aktu- ellen Design.

Laborstudien zu körperlicher und mentaler Beanspruchung In zwei Laborstudien wurde der Ein- satz von HMDs über mehrere Stunden erprobt und mit anderen Darstellungs- möglichkeiten von Informationen (Wandmonitor oder Tablet-PC) vergli- chen. In einer Studie, in der die Pro- banden einen Motor auseinander- und zusammenbauten, wurde die physiolo- gische Beanspruchung besonders be- obachtet. Hier zeigte sich, dass in einer vor und nach der Untersuchung durch- geführten Messung der Sehschärfe und des Gesichtsfeldes keine Verän- derungen durch das HMD auftra- ten. In einer videobasierten Haltungs- analyse zeigten sich aber steifere Be- wegungsabläufe bei Verwendung des HMDs und eine elektrische Ab- leitung der Muskelaktivität (Elekt- romyogramm) zeigte eine tenden- ziell höhere Anspannung der Nacken- muskulatur.

Der Fokus einer zweiten Studie lag auf der mentalen Beanspruchung.

Hier bauten die Probanden nach einer bildbasierten Montageanweisung Spielzeugmodelle zusammen und

Aufgaben für den

Arbeitsschutz

Head Mounted Displays

Head Mounted Display aus dem Projekt.

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Schwerpunkt

Intelligente Schutzausrüstung

Mehr Sicherheit,

größere Leistungsfähigkeit

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein Thema des Arbeits- schutzes, das mit der neuesten Gene- ration von Schutzkleidung wieder in das Blickfeld der Forscher und Ent- wickler rückt. Sie entwickeln „intelli- gente“ Funktionen für eine verbesser- te Sicherheit der Beschäftigten und ver- schieben gleichzeitig durch die größe- re Leistungsfähigkeit der PSA die Gren- zen ihrer Einsatzmöglichkeiten.

SAFE –

Semipermeable Schutzanzüge Bei der Feuerwehrschutzkleidung sind es im Wesentlichen zwei Entwick- lungen, die die „Intelligenz“ von Schutzkleidung ausmachen: Auf der einen Seite müssen bestehende Be- kleidungskonzepte konsequent wei- terentwickelt und verbessert werden, beispielsweise durch neue Schnittfüh- rungen und den Einsatz neuer Mate- rialien. Auf der anderen Seite steh- en vor allem die aktuellen techni- schen Entwicklungen, die die Erwei- terung des Funktionsumfangs durch elektronische Komponenten, zum Beispiel Sensoren sowie Kommuni- kations- und Ortungssysteme vor- sehen. Erfahrungen mit dieser neu- en Generation PSA konnte eine Pro- jektgruppe der BAuA im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungspro-

jekts „SAFE – Semipermeable Anzüge für Einsatzkräfte“ sammeln. Dabei sollte ein Filtermaterial entwickelt werden, das eine große Bandbreite an typischen Schadgasen toxischer Industriechemikalien, aber auch an Kampfstoffen binden kann. Gleich- zeitig sollte ein offener atmungsak- tiver Schutzanzug längere Einsatzzei- ten ermöglichen – auch im abwehren- den Brandschutz.

Kommunikation mit Nutzer und Umwelt Um die Sicherheit von Einsatzkräften zu er- höhen und Fehlent- scheidungen zu vermei- den, kommunizieren die neuesten Schutzan- zugmodelle mit ihrem Träger und ihrer Um- welt oder auch unter- einander, indem sie fortlaufend Da- ten sammeln und diese auswer- ten. Sie warnen vor Gefahren, die von integrierten Sensoren regis- triert werden (zum Beispiel einen zu hohen Gehalt giftiger, aber un- sichtbarer Substanzen in der Atem- luft) oder vor einer Überbeanspru- chung ihres Trägers. Über Anzeigen (beispielsweise ein Display in einer Schutzbrille oder LEDs in einer Feuer- wehrschutzjacke) warnen sie den Trä- ger aktiv und fordern möglicherweise zum Rückzug aus einer gefährlichen Situation auf. Aber auch der passi- ve Schutz erfährt eine Aufwertung, wenn etwa so genannte „Smart-Texti- les“ eingesetzt werden. Sie kommen meist ohne elektronische Komponen- ten aus und zeichnen sich vor allem durch neue innovative und „intelli- gente“ Materialien aus (zum Beispiel

Phasenwechselmaterialien, elektro- lumineszente textile Materialien, super - absorbierende Gele).

Neue Interaktionsformen

Weitere Projekte der BAuA befassen sich mit „Entscheidungsrelevanz und Verhaltenseffekten von intelligenter Schutzkleidung“, das heißt, mit den Auswirkungen der „Kleidungsintelli- genz“ auf Mensch, Arbeit und Orga- nisation. Je komplexer die intelligen- ten Funktionen, desto weitreichender und vernetzter sind die Konsequenzen für das ganze System. Mit der zuneh- menden Technologisierung entstehen neue Interaktionsformen, deren Aus- prägungen und Effekte gegenwärtig

noch nicht vollständig erfasst werden können. Daher muss für die Bewer- tung der Gebrauchstauglichkeit von intelligenter Schutzkleidung ein ganz- heitlicher Ansatz gewählt werden, der unter anderem auch Verhaltenseffekte von Nutzern umfasst.

Chancen und

Risiken für die Zukunft

Die BAuA widmet sich ihren Projek- ten aus dem Themenbereich intelli- gente Schutzkleidung mit unterschied- lichen Sichtweisen: Im Vordergrund steht die Frage, wie diese Technologie das menschliche Handeln im realen Arbeitseinsatz sinnvoll und zuverläs- sig unterstützen kann, aber auch, wel- che Gefährdungen zum Beispiel bei schlechter Konstruktion von ihr aus- gehen können. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gehen der Frage nach, welche Chancen und Ri- siken zu erwarten sind, wie die neue Funktionalität zukünftig zu bewerten ist und unter welchen rechtlichen Bedingungen die neue Generation Schutzkleidung eingesetzt werden kann.

Tobias Bleyer, Fachbereich „Produkte und Arbeitssysteme“ der Fotos: BAuA BAuA

Integrierte Sensoren warnen vor einer Überbe- anspruchung des Trägers.

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Schwerpunkt Schwerpunkt

Lichtwirkungen liegt in einem evolu- tionären Mechanismus, der auf die An- passung des Menschen an das natür- liche Tageslicht und den Tag-/Nacht- Wechsel zurückzuführen ist. Tages- licht gibt der inneren Uhr die notwend- igen Hinweise über die Tageszeit und ermöglicht damit die Anpassung wich- tiger Körperfunktionen an die äußere Umgebung. Demnach verwendet der Körper die Lichtinformationen bei- spielsweise zur Anpassung der Kör- perkerntemperatur, zur Ausschüttung von Stresshormonen am Morgen oder zur Unterdrückung von Schlafhor- monen am Abend.

Einfluss auf die innere Uhr nehmen Da weißes Licht von LED-Lampen ähn- lich wie das Tageslicht einen hohen Blauanteil enthält, kann auch von der LED-Beleuchtung am Arbeitsplatz ein Einfluss auf die innere Uhr ausgehen.

Man kann also über die blauen Licht- anteile in der künstlichen Beleuch- tung von Arbeitsstätten einen direk- ten Einfluss auf die innere Uhr und viele verschiedene Körperrhythmen nehmen (die so genannte biolo- gisch wirksame Beleuchtung). Mit AmI-basierten Beleuchtungssyste- men können die ausgelösten nicht-

visuellen Wirkungen dazu genutzt Foto: Uwe Völkner, Fox

werden, um Beschäftigte bei der Aus- führung ihrer Arbeitsaufgaben zu unterstützen.

Anwendungschancen von blauem Licht

So kann eine plötzliche Erhöhung der Beleuchtungsstärke und des Blaulicht- anteils bei Arbeitsgängen mit hohem Unfallrisiko oder bei Störfällen bei- spielsweise die Aufmerksamkeit und Problemlösefähigkeiten verbessern.

Weiterhin kann eine dynamische Veränderung des Blaulichtanteils in den Wintermonaten Lichtmangel kompensieren und zu einer besse- ren Anpassung der menschlichen Physiologie an die dunkle Jahres- zeit beitragen. In der Folge dieser Licht- interventionen sind positive Auswir- kungen auf das Unfallgeschehen mög- lich: Stör- und Arbeitsunfälle durch Müdigkeit und Unachtsamkeit könn- ten reduziert werden.

Störung der inneren Uhr durch Licht zur falschen Zeit Demgegenüber kann biologisch wirk- sames Licht auch falsche Signale an die innere Uhr senden. In solchen Fällen führt eine unsachgemäße Lichtexpo- sition mit „Licht zur falschen Zeit“ zu einer Störung des inneren Zeitsystems des Menschen. Der dadurch ausgelös- te Zustand kann Müdigkeit am Tag, Schlaflosigkeit in der Nacht, Magen- Darm-Beschwerden oder einge- schränkte Aufmerksamkeit und ver- minderte Problemlösefähigkeiten zur Folge haben. Diese Beeinträchtigun- gen können sich verstärken, wenn die falsche Beleuchtung andauert. Hohe Level von Aufmerksamkeit können nur aufrechterhalten werden, wenn eine stabile zeitliche Organisation der Körperfunktionen sichergestellt ist.

Forschungsprojekt zu Beleuchtungssystemen

Um die Auswirkungen der genannten Lichtwirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten besser einschätzen zu können, untersucht Im klassischen Sinne dient die Be-

leuchtung von Arbeitsstätten der Verbesserung von Sehleistung und Sehkomfort sowie der Vermeidung von Arbeitsunfällen. Allerdings haben sich mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Wirkungen des Lichts auf den Menschen und der Etablierung einer neuen Lampentech- nologie (wie der LED) im Rahmen der Ambient Intelligence (AmI) neue Fra- gestellungen zu Chancen und Risiken für den Arbeitsschutz ergeben.

Blaues Licht macht aktiv

Mit der Erforschung sogenannter nicht-visueller Lichtwirkungen wurde eine Verbindung zwischen Licht und Gesundheit hergestellt. Nicht-visuelle Wirkungen beschreiben den Einfluss des Lichts auf physiologische Körper- funktionen wie den Schlaf-/Wach- Rhythmus, das Aufmerksamkeits- level, die Leistungsbereitschaft, die Körperkerntemperatur und die Pro- duktion verschiedener Hormone. Die Entdeckung dieser Wirkungen war eng verbunden mit der Erforschung blaulichtempfindlicher Sehzellen im menschlichen Auge. Eine Aktivierung dieser Zellen mit blauem Licht ruft ei- nen aufmerksamen und wachen Zu- stand hervor. Der Ursprung dieser

AmI-basierte Beleuchtungssysteme

Biologische Wirkung

von blauem Licht im Blick

Auch für Büroräume stehen neuartige Beleuchtungssysteme zur Verfügung.

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Schwerpunkt Schwerpunkt

Die Einstellung eines behaglichen, gesunden und leistungsfördern- den Raumklimas gehört auch auf- grund unterschiedlicher Vorlieben zu den komplexen Problemen der Ge- bäudetechnik. Während umfangreiche Erkenntnisse über die theoretischen Zusammenhänge der Einflussfakto- ren bestehen, lassen konventionelle Raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) keine individuell ausgerich- teten Steuerungsmechanismen zu.

Hier liegen die Chancen eines AmI- basierten Gebäudeautomatisations- systems: Ein in den Arbeitsraum inte- grierter Mikrocomputer ermittelt über

AmI-basierte Regelung raumlufttechnischer Anlagen

Jan Krüger, Fachgruppe

„Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit“ der BAuA

Fotos: Intellux, BAuA

entsprechende Sensoren (zum Beispiel für Temperatur oder Feuchtigkeit) den Ist-Zustand und regelt durch Aussen- dung von Steuersignalen automatisch den Raumklimazustand an die beste- hende Haustechnik. Auch die indivi- duellen Bedürfnisse der Menschen im Raum können so berücksichtigt werden.

Laufendes Projekt zur

Klimaregelung mit AmI-Systemen Ziel eines BAuA-Projekts ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der Klimaregelung mittels konventio- neller Systeme im Vergleich zu AmI- die BAuA die Chancen und Risiken im

Forschungsprojekt F2302 „Beleuch- tung von Arbeitsstätten: Folgenab- schätzung von AmI-basierten Be- leuchtungssystemen“. Einen wichti- gen Baustein dieses Projekts bildet dabei ein Fremdforschungsprojekt mit Schlafforschern und Neurobio- logen der Charité-Klinik in Berlin. In aufwändigen Experimenten wird der Einfluss von biologisch wirksamer Beleuchtung auf die innere Uhr, Schlaf- qualität, Daueraufmerksamkeit und subjektive Wachheit des Menschen un- tersucht. Das Foto zeigt einen Studien- teilnehmer, der im Schlaflabor für die Polysomnographie vorbereitet wird.

Das ist ein weltweit verwendetes Rou- tineverfahren zur Messung von Bio- signalen während der Schlafperiode.

In der gesamten Schlafenszeit wer- den physiologische Parameter wie Hirnströme, Augenbewegungen, Muskelaktivität und Herzaktivität erfasst. Die Brille diente lediglich da- zu, eine grelle Lichtexposition des Probanden während der Anbringung der Messsonden zu verhindern.

Normung von

biologischen Lichtwirkungen Auf dem Gebiet der biologischen Licht- wirkungen werden zurzeit Normen er- arbeitet. Im April 2013 veröffentlichte das DIN eine Spezifikation mit Pla- nungsempfehlungen für eine biolo- gisch wirksame Beleuchtung. Die Spe- zifikation enthält konkrete Planungs- werte für Beleuchtungsstärken und Farbtemperaturen. Das Normungs- vorhaben wurde unter Wissenschaft- lern und Fachleuten kontrovers dis- kutiert, unter anderem weil die Aus- wirkungen auf Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen bis zum jetzigen Zeitpunkt wissen- schaftlich nicht hinreichend unter-

sucht sind. Vor diesem Hintergrund ermöglichen die Erkenntnisse des Forschungsprojekts F2302 ein bes- seres Verständnis der physiologi- schen Mechanismen und damit eine Evaluation dieser Planungsempfeh- lungen vor dem Hintergrund sicher- heits- und gesundheitsrelevanter Aspekte. Momentan wird der Gegen- stand der nicht-visuellen Wirkungen von Licht nicht im gesetzlichen Regel- werk behandelt, da es nur wenige Stu- dien über Störungen der inneren Uhr durch künstliche Beleuchtung gibt.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Erkenntnisse zum Einfluss von künst- licher Beleuchtung auf die Gesund- heit und die damit verbundenen Risi- ken von hoher Relevanz sind und auch bei der Normung und Regelsetzung sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Systemen zu untersuchen und Ansatz- punkte zur Verbesserung der Rege- lung von RLT-Anlagen unter Einbezie- hung von AmI-Systemen zu formu- lieren. Dies erfolgt exemplarisch am Phänomen der „trockenen Luft“ in Büroräumen: Hierfür soll ergänzend zum derzeitigen Wissensstand ein Konzept für Labor- und Felduntersu- chungen entwickelt, getestet und mit Versuchsreihen sowohl am Dummy als auch mit Probanden erprobt wer- den. Damit sollen die Zusammen- hänge zwischen raumklimatischen Belastungsgrößen (wie relative Luft- feuchte, Luftbewegung und Lufttem- peratur) und physiologischen Parame- tern (zum Beispiel Hautfeuchte, Lid- schlag oder Tränenfilmaufrisszeit) er- fasst werden. Die ermittelten Erkennt- nisse sollen in die Programmierung von AmI-Modulen umgesetzt werden.

Dr. Kersten Bux Die Polysomnographie im Versuch.

BAuA-Projekt für besseres

Raumklima

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Schwerpunkt

Ambient-Intelligence-basierte sicherheitstechnische Lösungen stellen eine neue Form der Sicher- heitstechnik dar. Durch die Anwen- dung integrierter AmI-basierter Sicherheitstechnik wird beispielswei- se eine direkte Interaktion zwischen Mensch und Maschine ohne trennen- de Schutzeinrichtungen wie Schutz- zäune ermöglicht. So kann ein hohes Maß an Flexibilität der Prozessabläu- fe und damit verbunden eine höhere Arbeitsproduktivität erreicht werden.

Was zunächst positiv klingt, birgt jedoch auch Risiken, die bei her- kömmlichen sicherheitstechnischen Lösungen nicht auftreten. Daher er- forscht die Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin die Rah- menbedingungen für den sicheren betrieblichen Einsatz AmI-basierter Systeme.

Anwendungsbereiche

Aml-basierte Sicherheitstechnik wird aktuell insbesondere zur Gefahrenbe- reichsüberwachung eingesetzt, beispiels- weise im Maschinen- und Anlagen- bau oder bei fahrerlosen Transportsys- temen. Zweites Hauptanwendungs- gebiet ist die Zustandsüberwachung, etwa von Maschinen und Anlagen, um einerseits die Sicherheit der Ma- schine zu gewährleisten, und anderer- seits, um deren Effizienz zu steigern.

Weitere Anwendungsgebiete sind Zu- tritts-, Rechte- und Freigabemanage- ment-Systeme, die zum Beispiel das unbefugte Betreten von bestimmten Arbeitsbereichen oder das unerlaubte Benutzen von Arbeitsmitteln verhin- dern. Aml-basierte Sicherheitstechnik wird außerdem für Gefährdungs - beurteilungen genutzt. Beispiele da- für sind Systeme zur dosimetrischen

Schwingungsmessung in Fahrer- sitzen von Flurförderzeugen oder für grenzwertbezogene Messungen von Gefahrstoffen in Chemieanlagen.

Personenerkennungssysteme als Schlüssel

Um eine gefahrlose Interaktion zwi- schen Mensch und Maschine gewähr- leisten zu können, muss sichergestellt sein, dass der menschliche Körper zuverlässig erfasst und in Form von Steuerungsparametern in die Planung und Steuerung der Bewegungsabläufe der Maschine integriert wird. Dabei spielen Personenerkennungssysteme eine wesentliche Rolle. Schwerpunkt der Forschung ist es daher, AmI-ba- sierte Verfahren zur sicheren Perso- nenerkennung in verschiedenen An- wendungsszenarien zu untersuchen und ein Klassifizierungssystem zu entwickeln, das eine gezielte Auswahl von Personenerkennungssystemen für Anwendungen in Arbeitssystemen er- möglicht.

Marlies Kittelmann

Steuern, überwachen, kontrollieren

AmI-basierte Sicherheitstechnik

Haben Sie schon mal im Internet Werbung bekommen, die speziell für Sie maßgeschneidert zu sein schien? Haben Sie dann möglicherwei- se mehr gekauft als Sie ursprünglich wollten? Solche Werbung ist ein Beispiel für sogenannte „persuasive Technolo- gien“, also der Einsatz von Computern zur gezielten Verhaltensbeeinflussung der Benutzer. Wir alle neigen etwa dazu, auf Signalfarben zu reagieren, so dass leuchtende und besonders auf- fällige Schaltflächen öfter angeklickt werden als graue Flächen, deshalb sind auf kommerziellen Internetseiten

Verhalten lenken, ohne zu manipulieren

Persuasive Technologien im Arbeitsschutz

Kaufbuttons genau in solchen leucht- enden Farben gestaltet.

Adaptive Systeme erkennen Nutzerverhalten

Besondere Wirkungen ergeben sich zusätzlich durch die Verbreitung adaptiver Systeme im Rahmen von Ambient Intelligence. Moderne Computersysteme können sich im- mer besser auf ihre Nutzer einstellen und verwenden diese Informationen, um deren Verhalten zu lenken. So werden Benutzer inzwischen auto- matisch „erkannt“, so dass Technik auf frühere Verhaltensweisen zu- rückgreifen und auf unsere indivi- duellen Vorlieben eingehen kann.

Was sich beim Internetkauf in per- sönlichen Empfehlungen aufgrund früherer Einkäufe zeigt, kann auch für den Arbeitsschutz relevant sein, beispielsweise wenn bestimmte Risikosituationen erkannt werden und genau dann an die notwendige Schutz ausrüstung erinnert wird.

Chancen nutzen, Risiken erkennen

Durch eine solche Assistenzfunktion bieten persuasive Systeme die Chan- ce, Unfälle zu verhindern. Gleich- zeitig muss sorgfältig darauf geach- tet werden, nicht in die Handlungs- steuerung der arbeitenden Perso- nen einzugreifen. Es darf nicht zu unfreiwilliger und möglicherweise unbewusster Manipulation von Ver- halten kommen. Die Entscheidung über das Verhalten muss letztlich bei jeder Person selbst liegen. Hier geht es auch um die Klarheit von Verant- wortung.

Daher untersucht die BAuA noch vor einer großflächigen Verbreitung die Wirksamkeit und die Chancen, aber auch die Grenzen und Risiken sol- cher Systeme durch eine Reihe von Laborexperimenten, um deren Ein- satz im Sinne einer Assistenzfunkti- on zu fördern beziehungsweise miss- bräuchliche Verwendung möglichst auszuschließen. Matthias Hartwig

(9)

Die BAuA hat eine Forschungs- landkarte veröff entlicht, die Pro- jekte zu Ambient Intelligence (AmI) und Adaptiven Arbeitsassistenzsyste- men (AAS) übersichtlich darstellt.

Das Online-Angebot unter www.ami- map.de katalogisiert und visualisiert damit die Aktivitäten und den For- schungsstand im Bereich von neuen Technologien in der Arbeitswelt – bei- spielhaft sind Head Mounted Displays, smarte Schutzkleidung, adaptive Um- gebungssteuerungen oder intelligente Mensch-Maschine-Interaktionen. Die BAuA nimmt dabei eine Rolle als Wis- sensmanagerin ein und richtet ihr An- gebot an Hochschulen, forschende Ein- richtungen in privater und öff entlicher Hand oder andere öff entliche Einrich- tungen sowie Unternehmen mit eige- ner Entwicklung und Fachexperten.

Ziel der digitalen Karte ist es, blinde Flecken in der Forschungslandschaft zu fi nden, geeignete Kooperations- partner zu suchen sowie Planung und Koordinierung von Forschung und Entwicklung zu vereinfachen.

Foto: BAuA

Arbeits-, Daten- und Persönlichkeitsschutz

Internet-

Landkarte zu Ambient

Intelligence

Ambient Intelligence aus rechtlicher Sicht Vernetzung zeigen

Ambient-Intelligence-Systeme bieten im Bereich Arbeitsschutz vielfältige Möglichkeiten. Dabei gilt es jedoch, auch die rechtliche Lage im Auge zu behalten. Denn je mehr persönliche Daten von Beschäftigen erfasst werden, desto mehr arbeits-, datenschutz- und persönlichkeits- rechtliche Fragestellungen ergeben sich. Die BAuA hat dazu zwei Gut- achten in Auftrag gegeben, die die be- sonderen Probleme näher beleuchten sollen.

Gutachten zur

individuellen Arbeitsgestaltung Im Rahmen des Gutachtens „Ergono- mie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz“

wurde aus rechtlicher Perspektive un- tersucht, ob beziehungsweise unter welchen Rahmenbedingungen eine Erfassung mitarbeiterbezogener Pa- rameter insbesondere zur angepass- ten Arbeitsplatzgestaltung in Unter- nehmen möglich ist. Bezogen auf die physische Gestaltung gilt zum Bei- spiel: Je genauer eine Personengrup- pe oder eine einzelne Person defi niert ist, desto besser können beispielswei- se Arbeitsplätze im Sinne der Ergono- mie für diese gestaltet werden. Denn in einer angepassten Gestaltung liegt erhebliches Potenzial, insbesondere für die Prävention von Muskel-Ske- lett-Erkrankungen. Dazu sind jedoch zum Teil umfangreiche Daten über den betreff enden Personenkreis not- wendig – etwa die Erfassung verschie- dener Körpermaße. Sowohl bei einer kollektivbezogenen Anpassung als auch bei einer – wohl eher seltenen – fi xierten Individualisierung kann sich beispielsweise der Zugang für andere Beschäftigte oder Bewerber erschwe- ren. Als Beispiele sind hier Kollektive

„kleiner Frauen“ oder „großer Män- ner“ vorstellbar. Dadurch resultieren zusätzliche Fragen hinsichtlich der

Schwerpunkt

Nutzbarkeit solcher Kriterien für die Personalauswahl, auch in Bezug auf betriebliche Gender- und Diversity- Themen.

Gutachten zu Feuerwehr- Schutzanzügen mit Sensoren Im Gutachten „Zulässigkeit von Feu- erwehr-Schutzanzügen mit Sensoren und Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten“ wird das Thema persönliche Schutzklei- dung mit integrierten Sensoren ju- ristisch näher betrachtet. Bei dieser neuartigen Schutzkleidung werden die Vitalparameter der Einsatzkräf- te erfasst, um Rückschlüsse auf die gesundheitliche Beanspruchungs- situation im Einsatz zu ziehen und Gefahren zu erkennen. Der Einsatz dieser Technik ist jedoch mit erhebli- chen Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Einsatzkräfte verbunden, die zu vermeiden sind.

Die zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus den spezifi schen Vorschrif- ten für Feuerwehren, dem Betriebs- und Personalvertretungsrecht sowie den spezifi schen Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz etwa in Hinblick auf Erhebung, Speicherung und Übermittlung der erfassten Da- ten. Vor dem tatsächlichen Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung mit dieser Technik sind außerdem verschiedene Zulassungsanforderun- gen zu beachten – unter anderem die Anforderungen aus dem Medizinpro- duktegesetz. Dr. Lars Adolph

Das Gutachten zu Schutzanzü- gen mit Sensorik gibt es unter www.baua.de/de/Publikationen/

Fachbeitraege/F2278.html Das Gutachten zur individuellen Arbeitsgestaltung erscheint in Kürze: www.baua.de/publikationen

Info

Die Landkarte ist interaktiv gestaltet.

(10)

Recht

und zu einer Perforation des Darms führen oder Blockaden verursachen.

Zuständige Behörde: Regierungs- präsidium Freiburg; Dienstgebäude Schwendistraße 12, 79102 Freiburg Az.: 57-5551.11-2/BH/MSE / Magnet- kugeln/Magnetwürfel (UV 015/13) Ladegerät – Charger „USB Hybrid Charger“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85044055900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Das Ladegerät ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Darüber hi- naus ist das elektrische Betriebsmittel und auch die Verpackung nicht mit dem Herstellerzeichen oder der Han- delsmarke versehen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 1)

Ladegerät – Charger „USB Charger“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85044055900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Das Ladegerät ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Darüber hinaus ist das elektrische Be- triebsmittel und auch die Verpackung nicht mit dem Herstellerzeichen oder der Handelsmarke versehen (§ 2 Abs.

2 Nr. 2 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Be- vollmächtigten oder Einführers feh- len (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches

Gefährliche technische Produkte

Untersagungsverfügungen

Bekanntmachung von Untersagungsverfügungen gemäß § 31 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes – ProdSG*)

Magnetspielzeug „magnestic“

Neodym-Würfel

a. magnestic Neodym-Würfel aus 216 magnetischen Kugeln (N 35) mit Dose (Pearl Bestellnummern NC 9927-75 (nickel), NX 1011-75 (gold), NX-1012- 75 (blau), NX 1013-75 (grün), NX 1014- 75 (rot)

b. magnestic Neodym-Würfel aus 216 magnetischen Würfeln (mini cubes) NX1015-906 (nickel), NX1016-906 (schwarz), NX1018-906 (gold) GTIN/EAN-Codes: Keine Angaben Fa. Pearl GmbH, Pearl-Straße 1–3, 79426 Buggingen

Magnetspielzeug „magnestic“ Neodym- Würfel.

Hauptmangel: Beide Produkte haben entsprechend ihrer magnetischen Anziehungskraft einen Flussindex von ca. 500 kG²mm². Sie erfüllen damit die Anforderungen der Spiel- zeugnorm nicht, da sie sowohl in den Kleinteilezylinder passen – weshalb sie einfach verschluckt werden kön- nen – ,als auch den maximal zulässi- gen Flussindex von 50 kG² mm² um ein vielfaches übersteigen. Die in den o. g. Produkten enthaltenen 216 klei- nen Magnetkugeln können vorher- sehbar insbesondere auch von Klein- kindern gefunden und verschluckt werden, mit der Folge schwerer Ver- letzungen. Wird mehr als ein Magnet oder ein Magnet und ein ferromagne- tischer Gegenstand verschluckt , kön- nen sich die Teile gegenseitig über die Darmwände hinweg anziehen

Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 2) Ladegerät – Charger

„Mini 3 in 1 Charger“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85044055900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Ladegerät – Charger „Mini 3 in 1 Charger“.

Hauptmangel: Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 3)

Haartrockner – Hair dryer „Sonar SN-8893“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85163100000

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Die Verpackung des Produkts ist mit dem GS-Zeichen der TÜV Product Service GmbH verse- hen. Nach Mitteilung der GS-Stelle (TÜV Product Service GmbH) wurde für dieses Produkt keine Bescheini- gung nach § 21 Abs. 2 ProdSG aus- gestellt. Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtig- ten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG). Auf dem Produkt fehlt das Bildzeichen oder der Warn- hinweis nach Ziff er 7.1 der DIN EN 60335-2-23.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 4)

Fotos: BAuA

(11)

Recht

Fotos: BAuA

Haarglätter – Hair straighteners

„Sonar SN-782“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85163200

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 5)

Haar Lockenstab –- Hair curling iron

„Ailisi ALS-6801“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85163200

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Die Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 6)

Haarschneidemaschine – Hair scissors „Sonar SN-7561“ GTIN/EAN- Codes: Warencode 85102000000 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Die Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr.

2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 7)

Rasierer - Shaver „Sonar SN-9266“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85101000

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Rasierer – Shaver „Sonar SN-9266“.

Hauptmangel: Die Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 8) Rasierer – Shaver „RSCW-V2“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85101000

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Rasierer – Shaver „RSCW-V2“.

Hauptmangel: Die Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr.

2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 9) Radio „NNS NS-017U“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 85271900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Die Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr.

2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 10)

Lichterkette – Rope Light „360L LED LIGHTS“GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Produkte sind nicht mit der CE-Kennzeichnung ver- sehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV).

Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG). Das Produkt (Licht- kette) ist mit der Schutzart IP44 (Verwendung innen und außen) ge- kennzeichnet. Danach sind folgende Abweichungen von den Normanfor- derungen erkennbar: Der Anschluss- stecker ist nicht in IP44 ausgeführt, die Leitungslänge zwischen Stecker und erster Lampenfassung muss mindestens 1,5 m betragen (DIN EN 60598-2-20 Abschn. 20.11.3 / DIN EN 60598-1 Abschn. 9.2, 9.2.5) (tatsächli- che Leitungslänge beträgt ca. 0,55 m).

Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile:

Das Gehäuse der Steuereinrichtung ist ohne Werkzeug zu öffnen; ak- tive Teile sind berührbar (DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i. V. m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1). Die Anforderungen der Norm werden nicht erfüllt.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 11)

(12)

Recht

i. V. m. DIN EN 50598-2-20 Abschnitt 20.11.2 ergab, dass bei der ersten Be- lastung die Leitung durchreißt; da- durch sind aktive Teile berührbar. Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Beständigkeit gegen Feuer und Entzündung

Während der Prüfung nach der DIN EN 60598-1 Abschnitt 13.3.1 bildet sich an der Steuereinrichtung eine Flamme, die nicht selbstständig er- lischt; es bilden sich brennende Trop- fen, die das Fließpapier entzünden.

Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

RFA-Screening der Lötstellen der Leiterplatine

Das Analyseprotokoll weist einen Bleigehalt im Lot von ca. 30 % auf.

Dies liegt deutlich oberhalb des zu- lässigen Wertes von 0,1 %.

Nach den Anforderungen der EG- Richtlinie 2002/95/EG zur Beschrän- kung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beträgt der Grenz- wert für Blei 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 12)

Lichterkette – Rope Light „Christmas Decorations“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Sicherheitstechnische Teilprüfung durch die Gerätesicherheitsprüfstelle beim Staatlichen Gewerbeaufsicht- samt Hildesheim.

Ergebnis: Abmessungen des Steckers Die Prüfung der Maßhaltigkeit nach der DIN VDE 0620 Teil 101 Abschnitt 7 und Normblatt 1 ergab, dass die An- Lichterkette – Rope Light „Merry

Christmas“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Lichterkette – Rope Light „Merry Christmas“.

Hauptmangel: Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Sicherheitstechnische Teilprü- fung durch die Gerätesicherheits- prüfstelle beim Staatlichen Ge- werbeaufsichtsamt Hildesheim.

Ergebnis: Abmessungen des Steckers Die Prüfung der Maßhaltigkeit nach der DIN VDE 0620 Teil 101 Ab- schnitt 7 und Normblatt 1 ergab, dass die Anforderung der Norm nicht er- füllt wird.

Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Nach der Prüfung gemäß der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i. V. m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1 dringt der Prüffinger in das Gehäuse der Steuereinrichtung ein; dadurch sind aktive Teile berührbar. Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Leiterquerschnitt

Der ermittelte Soll-Nennquerschnitt von 0,5 mm² wird nach der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.11.1 nicht eingehalten. Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Zugentlastungsprüfung

Die Prüfung nach der DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10, 5.2.10.1

forderung der Norm nicht erfüllt wird.

Äußere und innere Leitungen – Leiterquerschnitt

Der ermittelte Soll-Nennquerschnitt von 0,5 mm² wird nach der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.11.1 nicht eingehalten. Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Zug- entlastungsprüfung

Die Prüfung nach der DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10, 5.2.10.1 i. V. m. DIN EN 50598-2-20 Abschnitt 20.11.2 ergab, dass bei der ersten Be- lastung die Leitung durchreißt; da- durch sind aktive Teile berührbar. Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

RFA-Screening der Lötstellen der Leiterplatine

Das Analyseprotokoll weist einen Bleigehalt im Lot von ca. 29 % auf.

Dies liegt deutlich oberhalb des zu- lässigen Wertes von 0,1 %. Nach den Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikge- räten beträgt der Grenzwert für Blei 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 13)

Lichterkette – Rope Light GTIN/EAN- Codes: Warencode 94054099900 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Lichterkette – Rope Light.

Hauptmangel:Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe

Fotos: BAuA

(13)

Recht

Foto: BAuA

(Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Die Lichtkette ist mit der Schutzart IP44 (Verwendung innen und außen) gekennzeichnet. Danach sind folgen- de Abweichungen von den Anforde- rungen erkennbar:

Der Anschlussstecker ist nicht in IP44 ausgeführt, die Leitungslänge zwischen Stecker und erster Lampen- fassung muss mindestens 1,5 m be- tragen (DIN EN 60598-2-20 Abschn.

20.11.3 / DIN EN 60598-1 Abschn.

9.2, 9.2.5) (tatsächliche Leitungslänge beträgt ca. 1,20 m).

Die stromführenden Anschlüsse an der elektronischen Steuereinrich- tung sind nur verklebt. Eine wirksa- me Zugentlastung ist nicht gegeben (DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10 i.

V. m. DIN EN 60798-2-20 Abschnitt 20.11.2).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 14)

Lichterkette – Rope Light GTIN/EAN- Codes: Warencode 94054099900 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel:Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Die Lichtkette ist mit der Schutzart IP44 (Verwendung innen und außen) gekennzeichnet. Danach sind folgen- de Abweichungen von den Anforde- rungen erkennbar:

Der Anschlussstecker ist nicht in IP44 ausgeführt, die Leitungslänge zwischen Stecker und erster Lampen- fassung muss mindestens 1,5 m be- tragen (DIN EN 60598-2-20 Abschn.

20.11.3 / DIN EN 60598-1 Abschn.

9.2, 9.2.5) (tatsächliche Leitungslänge beträgt ca. 1,05 m).

Ein stromführender Anschluss an der elektronischen Steuereinrichtung ist

nur verklebt. Eine wirksame Zugent- lastung ist nicht gegeben (DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10 i. V. m. DIN EN 60798-2-20 Abschnitt 20.11.2).

Auf bau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Das Gehäuse der Steuereinrichtung ist ohne Werkzeug zu öffnen; aktive Teile sind berührbar (DIN EN 60598- 2-20 Abschnitt 20.7.16 i. V. m. DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m. DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1). Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 15)

Lichterkette – Rope Light GTIN/EAN- Codes: Warencode 94054099900 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Lichterkette – Rope Light.

Hauptmangel:Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Die Lichtkette ist mit der Schutzart IP44 (Verwendung innen und außen) gekennzeichnet. Danach sind folgen- de Abweichungen von den Anforde- rungen erkennbar:

Der Anschlussstecker ist nicht in IP44 ausgeführt, die Leitungslänge zwischen Stecker und erster Lampen- fassung muss mindestens 1,5 m be- tragen (DIN EN 60598-2-20 Abschn.

20.11.3 / DIN EN 60598-1 Abschn.

9.2, 9.2.5) (tatsächliche Leitungslänge beträgt ca. 0,70 m).

Die stromführenden Anschlüsse an der elektronischen Steuereinrichtung

sind nur verklebt (DIN EN 60598- 1 Abschnitt 5.2.10 i. V. m. DIN EN 60798-2-20 Abschnitt 20.11.2). Eine wirksame Zugentlastung ist nicht ge- geben.

Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Das Gehäuse der Steuereinrichtung ist ohne Werkzeug zu öffnen; ak- tive Teile sind berührbar (DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i. V. m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1).

Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 16)

Lichterkette – Rope Light GTIN/EAN- Codes: Warencode 94054099900 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Sicherheitstechnische Teilprüfung durch die Gerätesicherheitsprüfstelle beim GAA Hildesheim.

Ergebnis: Abmessungen des Steckers Die Prüfung der Maßhaltigkeit nach der DIN VDE 0620 Teil 101 Ab- schnitt 7 und Normblatt 1 ergab, dass die Anforderung der Norm nicht er- füllt wird.

Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Nach der Prüfung gemäß der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i. V. m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1 dringt der Prüffinger in das Gehäuse der Steuereinrichtung ein; dadurch sind aktive Teile berührbar. Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Leiterquerschnitt

Der ermittelte Soll-Nennquerschnitt von 0,5 mm² wird nach der DIN EN

(14)

Recht

Hauptmangel: Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Sicherheitstechnische Teilprüfung durch die Gerätesicherheitsprüfstelle beim GAA Hildesheim.

Ergebnis: Abmessungen des Steckers Die Prüfung der Maßhaltigkeit nach der DIN VDE 0620 Teil 101 Abschnitt 7 und Normblatt 1 ergab, dass die An- forderung der Norm nicht erfüllt wird Äußere und innere Leitungen – Leiterquerschnitt

Nach der Prüfung gemäß der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i.V.m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i. V. m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1 dringt der Prüffinger in das Gehäuse der Steuereinrichtung ein; dadurch sind aktive Teile berührbar. Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Zugentlastungsprüfung

Es ist keine Zugentlastung im Bereich der Leitungseinführung an der Steu- erelektronik vorhanden. Die Leitung wird nur von den Lötverbindungen gehalten(DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10, 5.2.10.1 i.V.m. DIN EN 50598- 2-20 Abschnitt 20.11.2). Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

RFA-Screening der Lötstellen der Leiterplatine

Das Analyseprotokoll weist einen Bleigehalt im Lot von ca. 38 % auf.

Dies liegt deutlich oberhalb des zu- lässigen Wertes von 0,1 %.Nach den Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikge- räten beträgt der Grenzwert für Blei 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 18) 60598-2-20 Abschnitt 20.11.1 nicht

eingehalten. Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Zugentlastungsprüfung

Die Prüfung nach der DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10, 5.2.10.1 i.

V. m. DIN EN 50598-2-20 Abschnitt 20.11.2 ergab, dass bei der ersten Belastung die Leitung durchreißt;

dadurch sind aktive Teile berührbar.

Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Beständigkeit gegen Feuer und Entzündung

Während der Prüfung nach der DIN EN 60598-1 Abschnitt 13.3.1 bildet sich an der Steuereinrichtung eine Flamme, die nicht selbstständig er- lischt; es bilden sich brennende Trop- fen, die das Fließpapier entzünden.

Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

RFA-Screening der Lötstellen der Leiterplatine

Das Analyseprotokoll weist einen Bleigehalt im Lot von ca. 37 % auf.

Dies liegt deutlich oberhalb des zu- lässigen Wertes von 0,1 %. Nach den Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikge- räten beträgt der Grenzwert für Blei 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 17)

Lichtschlauch – Rope Light „10 LED ROPE LIGHTS“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Lichtschlauch – Rope Light „LED Tube“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel:Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Sicherheitstechnische Teilprüfung durch die Gerätesicherheitsprüfstelle beim GAA Hildesheim.

Ergebnis: Abmessungen des Steckers Die Prüfung der Maßhaltigkeit nach der DIN VDE 0620 Teil 101 Abschnitt 7 und Normblatt 1 ergab, dass die An- forderung der Norm nicht erfüllt wird Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Die Verklebung der Endkappe ist nicht ausreichend. Die Endkappe lässt sich leicht von Hand entfernen.

Dadurch werden aktive Teile zugäng- lich (DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i.V.m. DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i.V.m. DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1). Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Leiterquerschnitt

Nach der Prüfung gemäß der DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i.V.m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i.V.m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1 dringt der Prüffinger in das Gehäuse der Steuereinrichtung ein; dadurch sind aktive Teile berührbar. Die Anforde- rung der Norm wird nicht erfüllt.

Äußere und innere Leitungen – Zugentlastungsprüfung

Bei der Prüfung löst sich die End- kappe mit der Anschlussleitung; die Leitung reißt an den Lötstellen ab.

Es sind aktive Teile berührbar (DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10, 5.2.10.1 i.V.m. DIN EN 50598-2-20 Abschnitt 20.11.2). Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

RFA-Screening der Lötstellen der Leiterplatine

Das Analyseprotokoll weist einen Blei- gehalt im Lot von ca. 29 % auf. Dies

Foto: BAuA

Lichtschlauch – RopeLight

„10 LED ROPE LIGHTS“.

(15)

Recht

Fotos: BAuA

liegt deutlich oberhalb des zulässigen Wertes von 0,1 %.Nach den Anforde- rungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elek- tro- und Elektronikgeräten beträgt der Grenzwert für Blei 0,1 Gewichtspro- zent im homogenen Material.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 19) Batterien „HUATAI Battery“

GTIN/EAN-Codes:

Warencode 850650909000

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Batterien „HUATAI Battery“.

Hauptmangel: Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG). Batterien sind nicht mit dem Symbol nach der Anlage zu § 17 BattG gekennzeichnet.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 20)

Personenwaage – Scales „Personal Scale“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 84231010000

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Personenwaage – Scales „Personal Scale“.

Hauptmangel:

Angabe (Name und Adresse) des Her- stellers bzw. Bevollmächtigten oder Ein- führers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 21)

Lichterkette – Rope light „Han- dicraft“ GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 22) Lichterkette – Rope light GTIN/EAN-Codes:

Warencode 94054099900

Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Produkt ist nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen (§ 3 Abs. 1 der 1. ProdSV). Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevollmächtigten oder Einfüh- rers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Die Lichtkette ist mit der Schutzart IP44 (Verwendung innen und außen) gekennzeichnet. Danach sind folgen- de Abweichungen von den Anforde- rungen erkennbar:

Der Anschlussstecker ist nicht in IP44 ausgeführt, die Leitungslänge zwischen Stecker und erster Lampen- fassung muss mindestens 1,5 m be- tragen (DIN EN 60598-2-20 Abschn.

20.11.3 / DIN EN 60598-1 Abschn.

9.2, 9.2.5) (tatsächliche Leitungslänge beträgt ca. 1,20 m).

Die stromführenden Anschlüsse an der elektronischen Steuereinrich- tung sind nur verklebt. Eine wirksa- me Zugentlastung ist nicht gegeben (DIN EN 60598-1 Abschnitt 5.2.10

i.V.m. DIN EN 60798-2-20 Abschnitt 20.11.2). Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt

Aufbau – Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile

Das Gehäuse der Steuereinrichtung ist ohne Werkzeug zu öffnen; ak- tive Teile sind berührbar (DIN EN 60598-2-20 Abschnitt 20.7.16 i.V.m.

DIN EN 61347-2-11 Abschnitt 8 i.V.m.

DIN EN 61347-1 Abschnitt 10.1).

Die Anforderung der Norm wird nicht erfüllt.

Zuständige Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: 14-LG000007586-59 Sy (UV 016/13, lfd. Nr. 23) Lenkradbezug – Wheel cover

„Steering Wheel Cover“ GTIN/EAN- Codes: Warencode 39269097900 Fa. BIG ICE SRL, Viale Spartaco 118, 00174 Roma, Italien

Hauptmangel: Angabe (Name und Adresse) des Herstellers bzw. Bevoll- mächtigten oder Einführers fehlen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).

Ergebnis der chemischen Untersu- chung und Beurteilung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg:

Nach dem Ergebnis der durchge- führten chemischen Untersuchung auf flüchtige polyzyklische aroma- tische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist die Summe der ermittelten Gehalte der 16 von der amerikanischen Um- weltbehörde (EPA) als die häufigsten in Umweltproben nachgewiesenen flüchtigen polyzyklischen aromati- schen Kohlenwasserstoffe (PAK) grö- ßer als 1000 mg/kg im schwarzen äu- ßeren Kunststoffmaterial und größer als 950 mg/kg im schwarzen, inneren Kunststoffmaterial der vorliegenden Probe. Der Gehalt an Benzo[a]pyren als die Leitsubstanz dieser EPA-PAK lag im schwarzen äußeren Kunststoff- material der Probe bei 4,5 mg/kg und im schwarzen inneren Kunststoff- material der Probe über 30 mg/kg.

Nach der Empfehlung des Bundes- instituts für Risikobewertung (BfR) sind als Orientierungswerte folgende

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