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Maßnahmenblatt M3 Festlegung Fäll- und Rodungszeiträume / Zeitraum Abraumarbeiten

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/3 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M3 Seite 1

“LBP Großer Anger“

Maßnahmenblatt

M3

M_Verm_3

Festlegung Fäll- und Rodungszeiträume / Zeitraum

Abraumarbeiten

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahme Innerhalb Antragsfläche (RBP);

Gemarkung Magdeburg, Flur 294, Flst. 294, Flst. 1, 2, 3, 45/4, 46/4, 47/4, 48/4, 49/4, 10010, 10008, 10006, 10004, 10077, 10075, 10073, 10013, 10002, 10000, 10001, 79/19, 10015; 10018

Gemarkung Magdeburg, Flur 295, Flst. 122/1, 122/2, 122/3, 123/1, 118/1, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 245/117, 116, 182/113, 113/1, 112, 111, 110, 109, 106/1, 105, 201/104, 104/1, 274/103, 273/103, 105, 201/104, 101, 102, 99/1, 137, 132, 133/1, 133/2, 136/4, 136/5, 136/6, 138/1, 138/2, 138/3, 138/4, 138/5, 138/6, 275/141, 276/141, 142

Konflikt:

K_Art_1 - Tötung / Verletzung flugunfähiger Vögel / Zerstörung von Eiern; Verschiedene Arten; Zeitraum Anfang März bis Ende Oktober

Lage: gesamte Antragsfläche

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/3 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M3 Seite 2 Beschreibung: Mögliche Zerstörung von Gelegen bzw. die Tötung/Verletzung fluchtunfähiger Jungvögel. Die möglicherweise betroffenen Arten brüten im Ergebnis von Anlage 9 des RBP im Zeitraum von Anfang März bis Ende August. Eine Vorfeldberäumung in diesem Zeitraum kann zur Zerstörung von Eiern und Tötung/Verletzung fluchtunfähiger Tiere führen. Hierbei sind auch potenziell brütende Arten, die im Rahmen der Untersuchungen z.B. als Nahrungsgast festgestellt wurden und für die geeigneten Bruthabitate vorhanden sind, berücksichtig (z.B.

Wacholderdrossel).

Maßnahme

Beschreibung / Zielsetzung: M_Verm_3 Fläche: 95,83 ha Fäll- und Rodungszeiten:

Der aus Vogelschutzsicht unkritische Zeitraum für Fäll- und Rodungszeiten ist auf den Zeitraum 1. November bis 20. Februar eines jeden Jahres beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraumes können Fäll- und Rodungsarbeiten durchgeführt werden.

Sollen im Zeitraum 1.9. bis 30.10 oder im Zeitraum 21. 2. bis 20.3. Fäll-/Rodungsarbeiten durchgeführt werden, wird alternativ durch Begehungen geprüft, ob nistende Vögel vorhanden sind. Eine Fällung / Rodung ist möglich, wenn keine brütenden Tiere / Jungtiere festgestellt werden.

Zeitraum Abraumarbeiten:

Abraumarbeiten werden zwischen 1.9. und 10.3. durchgeführt, da in diesem Zeitraum nicht mit Bruten der nachgewiesenen (bodenbrütenden) Offenlandarten zu rechnen ist. Im Zeitraum zwischen 11.3. und 31.3. kann durch gezielte Untersuchung der Vorkommen von Kiebitz, Flussregenpfeifer und Fasan festgestellt werden, ob (Teil)Flächen ohne Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorgaben beräumt werden können. Abraumarbeiten sind dann möglich, wenn keine brütenden Tiere / Jungtiere festgestellt werden.

Zeitpunkt der Durchführung Während des Abbaus

Hinweise zur Pflege keine

Typ der Maßnahme: Verminderungs-/Vermeidungsmaßnahme

Eigentum und Unterhaltung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Unterhaltung: keine Unterhaltung notwendig

Referenzen

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