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Maßnahmenblatt M24

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlage 4/6 Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/24

im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Seite 1

Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der

Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche

Maßnahmenblatt

M24

M_Komp_Ein_2-7 M_Komp_Wald_7

Naturschutzfachliche Aufwertung und Waldbegründung außerhalb der

Antragsfläche auf den

Maßnahmenflächen 6.1, 6.2, 11.1 und 11.2

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahme Gemarkung Behnsdorf, Flur 4, Flst 8/1 und 1/1

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Wald Übersicht

Konflikt:

K_Biot_1: Wertpunkteverlust K_Wald_1: Waldverlust

Lage: Außerhalb der Antragsfläche

Beschreibung:

K_Biot_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Wertpunkteverlust der Biotope innerhalb der

Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise) kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/15.

Nach Umsetzung der Wiedernutzbarmachung verbleibt ein Defizit von 387.942 Wertpunkten, welches durch Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche kompensiert wird.

K_Wald_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt eine Waldinanspruchnahme innerhalb der Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/15. Die

Waldflächeninanspruchnahme beträgt 19,3 ha.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlage 4/6 Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/24

im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Seite 2

Maßnahme

Beschreibung / Zielsetzung: M_Komp_Ein_2-7 / M_Komp_Wald_7 Fläche: variiert Beschreibung:

M_Komp_Ein_2-7 und M_Komp_Wald_7 werden als eine Maßnahme zusammengefasst. Die Maßnahme besteht aus den folgenden Kompensationsflächen:

Teilfläche 6.1: Flst. 8/1. Fläche: 1,09 ha, Ruderalflur Teilfläche 6.2: Flst. 8/1. Fläche: 2,01 ha, Ruderalflur Teilfläche 11.1: Flst. 1/1. Fläche: 1,63 ha, Acker

Teilfläche 11.2: Flst. 1/1. Fläche: 0,89 ha, Acker (mit Gehölzen / Ruderalflur im SW-Eck, rd. 400 m²) Auf allen Teilflächen erfolgt eine Aufforstung.

Die Teilflächen 11.1 und 11.2 dienen zusätzlich der Kompensation des Wertpunktedefizits (Konflikt K_Biot_1). Bei M_Komp_Ein_2-7 handelt sich somit um einen Teil der Kompensationsmaßnahme M_Komp_Ein_2 (Naturschutzfachliche Aufwertung außerhalb der Antragsfläche).

Die Teilflächen 6.1, 6.2, 11.1 und 11.2 dienen der Kompensation des Walddefizits (Konflikt K_Wald_1). Die hier stattfindende Kompensation von Walddefizit wird M_Komp_Wald_7 bezeichnet.

Die bereits vorhandenen Gehölze in Teilfläche 11.2 bleiben erhalten und sollen möglichst in die Pflanzungen integriert werden.

M_Komp_Ein_2-7

Ziel ist die Entwicklung eines Mischwaldes (XGV) aus heimischen Arten mit Waldrand (WRB) und krautigem Randstreifen.

Die Maßnahme erfolgt auf den Teilfläche 11.1 und 11.2 auf Ackerflächen (AI, 5 WP/m²). Es erfolgt eine Aufforstung zu einem Mischwald (XGV, 12 WP/m²). Bestehende Gehölze werden einbezogen, die in Teilfläche 11.2

vorhandenen verbuschenden Ruderalfluren (rd. 500 m²) bleiben erhalten und werden unverändert mit dem entsprechenden Biotopwert in die Berechnung eingestellt.

Dies führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen von insgesamt 212.000 WP. Dies teilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Teilflächen auf.

Teilfläche Istzustand Planzustand Wertpunkte

Planzustand Biotoptyp Fläche Biotopwert Biotoptyp Fläche Planwert

11.1 AI 1,63 ha 5 WP/m² XGV 11.800 m² 12 WP/m² 141.600 WP

WRB 3.000 m² 20 WP/m² 60.000 WP URA 1.500 m² 13 WP/m² 19.500 WP

Zwischensumme 81.500 WP 221.100 WP

11.2 AI 0,84 ha 5 WP/m² XGV 6.000 m² 12 WP/m² 72.000 WP

WRB 1.600 m² 20 WP/m² 32.000 WP URA 800 m² 13 WP/m² 10.400 WP URA

(Erhalt)

0,05 ha 14 WP/m² URA 500 m² 14 WP/m² 7.000 WP

Zwischensumme 49.000 WP 121.400 WP

Summe 130.500 WP 342.500 WP

Wertpunktezuwachs 212.000 WP

Es ergibt sich ein Wertpunktezuwachs von insgesamt 212.000 Wertpunkten. Die einzelnen Flächen sind in der Übersicht dargestellt. Die Durchführung erfolgt zusammen mit der Aufforstung der Teilflächen 6.1 und 6.2, siehe dortige Beschreibung.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlage 4/6 Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/24

im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Seite 3

M_Komp_Wald_7

Ziel ist die Aufforstung der Teilflächen (siehe oben) zu Mischwald (XGV) aus heimischen Arten. Innerhalb der Teilflächen 6.1 und 6.2 wird eine Rückegasse (rd. 5 m breit) angelegt. Die Rückegasse wird als Bestandteil des Waldes XGV bilanziert. Entlang der Außenränder der jeweiligen Teilflächen wird ein rd. 5 m breiter krautiger Randstreifen (URA) sowie ein rd. 10 m breiter Waldrand (WRB) geschaffen.

Hieraus ergibt sich eine reine Aufforstungsfläche (WRB / XGV) von insgesamt 5,62 ha. Die Flächen sind in der Übersicht dargestellt.

Krautiger Randstreifen (URA)

Der Randstreifen am Außenrand der Flächen ist insgesamt rd. 5 m breit und hat eine Fläche von rd. 0,3 ha. Die Anlage erfolgt durch Selbstbegrünung. Da bereits jetzt am Rand der Fläche stellenweise Ruderalfluren vorhanden sind, ist eine schnelle Begrünung zu erwarten. Eine Einsaat erfolgt daher nicht. Die Flächen werden nach fünf und zehn Jahren zwischen 20. Februar und 20. März geschlegelt, um den Bestand länger offen zu halten.

Allgemeine Angaben Wald / Waldrand (XGV / WRB):

Die gesamte Pflanzung und Pflege erfolgt nach forstlichen Kriterien, insbesondere unter Verwendung forstlicher Baumschulware.

- Bodenvorbereitung: Schlägeln, Pflügen oder Mulchen, gegebenenfalls Aufriss verdichteter Flächen (bestehender Weg). Eine spezielle Vorbereitung des Bodens (z. B. spezielle Gründung etc.) für die Pflanzung ist aus Sicht des Bearbeiters im vorliegenden Fall nicht notwendig, da es sich um Ackerflächen bzw. Ruderalfluren mit

ausreichender Eignung handelt.

- Pflanzung: Einsatzstandortheimischer Laubbäume entsprechend nachfolgender Listen. Die Herkünfte der Forstbaumarten müssen den Vorgaben des FoVG entsprechen. Sonstige Gehölze sollen aus regionaler Herkunft stammen.

Pflanzung in Reihen oder Gruppen, jedoch in flächiger Mischung auf der Fläche (trupp- und gruppenweise Mischung). Die Angaben zu Pflanzenzahlen richtet sich nach dem Merkblatt Pflanzenzahlen zur künstlichen Bestandsbegründung- Anhang II (MLU 2017). Aufgrund der Neubegründung und der somit geringen Beschattung (Schirmstellung), wird der obere Rahmen bei der Bemessung der Pflanzenzahlen zugrunde gelegt.

- Grundlagen zu Auswahl der Baumarten:

Zielwaldtyp ist ein Kiefern - Laubholz -Mischbestand. Der Waldtyp aus Kiefern mit Eichen und Birken entspricht nach NW-FVA 2015 dem standortgemäßen Waldtyp auf mäßig trockenen, ziemlich armen Standorten (Vorhaben).

Kiefer (Pinus sylvestris): Anteil 30 %. Die Art weist derzeit landesweit wenig Schäden auf (WZB 2017) und hat nach NW-FVA 2015 nur ein mittleres Trockenheitsrisiko und geringes Sturmschadenrisiko bei einer hohen Standortleistungsfähigkeit (NW-FVA 2015).

Als weitere Baumarten sind Eiche (Quercus robur) und Hainbuche (Carpinus betulus) vorgesehen.

Anpflanzungen von Douglasie (Pseudotsuga menziesii) erfolgen trotz einer hohen Standortleistungsfähigkeit (NW- FVA 2015) nicht, da die Aufforstungsflächen auch zur Biotopwerterhöhung dienen sollen.

In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind Abweichungen von den nachfolgenden Pflanzenlisten, Pflanzqualitäten und sonstigen Angaben möglich. Ausgeschlossen ist der Einsatz fremdländischer und nicht standortheimischer Laubgehölze wie Roteiche (Quercus rubra), Robinie (Robinia pseudoacacia), Pappeln (Balsampappel (Populus balsamifera), Hybridpappel (Populus x canadensis) und Grauerle (Alnus incana).

- Zum Erreichen es Kulturziels sind die Vorgaben nach der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. Juli 2012 anzusetzen.

Die Verteilung der Pflanzen in der Aufforstungsflächen hat bei Fertigstellung (Abnahme) eine Flächendeckung von mindestens 90 % aufzuweisen. Unbestockte Flächen größer 1.000 m² sind nicht zulässig.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlage 4/6 Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/24

im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Seite 4

Waldrand (WRB)

Es wird ein insgesamt rd. 10 m breiter Waldrand auf einer Fläche von rd. 1,0 ha aus folgenden Baum- und Straucharten angelegt. Nadelgehölze (Kiefer) werden im Waldrand nicht gepflanzt.

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Weißdorn 30,0 3.000 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 2.860 Hasel 20,0 2.000 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 1.900 Rose 10,0 1.000 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 950 Roter

Hartriegel

20,0 2.000 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 1.900

Eberesche 10,0 1.000 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 960 Reihenpflanzung. Maximale Reihenabstände 1,5 m.

- Zaun:

Die Teilflächen werden vollständig umzäunt. Reh- und kleintiersicher (hasendicht), Qualität M, Höhe mind. 1,60 m.

Wald (XGV)

Es wird ein Mischbestand aus Nadel- und Laubholz (nur heimische Arten) auf einer Fläche von insgesamt 4,12 ha angelegt.

Die Arten werden in Reihenpflanzung auf Lücke in flächigen Gruppen von mindestens 20 Pflanzen einer Art, d. h.

10 Pflanzen in zwei benachbarten Reihen. Maximale Reihenabstände 1,5 m.

Eingesetzt wird forstliches Pflanzgut.

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Kiefer 40,0 16.500 1,5 m 0,6 m 1jS (1/o), 10-20 cm; WHD >5 mm 18.350 Eiche 30,0 12.340 1,5 m 0,7 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 11.750 Hainbuche 20,0 8.250 1,5 m 0,7 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 7.850 Linden 10,0 4.125 1,5 m 0,7 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 3.925

Typ der Maßnahme:

Kompensationsmaßnahme, Waldersatz

Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: Mit Rechtskraft der Genehmigung, frühestens 2020 Ende: 30 Jahre nach Beginn

Pflege und Unterhaltung

Krautiger Randstreifen: Schlegeln alle 5 Jahre bis zum Ende der Maßnahme

Wald und Waldrand: Ausmahd und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Als prinzipieller Mäuseschutz werden pro 2.500 m² rund 3 m hohe Sitzkrücken für Greife aufgestellt.

Die Pflege endet nach Anwuchs der gepflanzten Gehölze, spätestens 7 Jahre nach Pflanzung. Danach erfolgt eine forstliche Nutzung einschließlich der damit einhergehenden Pflegemaßnahmen.

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung: grundbuchliche Sicherung kann erfolgen

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