DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/13 Seite 1 Projektbezeichnung
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der
Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche
Maßnahmenblatt
M13
M_CEF_RBP_4
Schaffung von Quartieren für Fledermäuse
(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=
continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
ökologischen Funktion)
Lage der Maßnahme siehe Teilmaßnahmen
Vorhabenträger
Norddeutsche Naturstein GmbH
Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Konflikt:
K_Art_Mamm_2: Verlust von (potenziellen) Fledermausquartieren
Lage:
Außerhalb der Antragsfläche
Beschreibung:
K_Art_Mamm_2: Der Konflikt umfasst die Beanspruchung von Lebensraum, d. h. von Sommerquartieren von Fledermäusen. Hiervon sind mehrere potenzielle Naturquartiere (Baumhöhlen) sowie ein sicheres Kastenquartier sowie ein sicheres Baumquartier betroffen.
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Maßnahme
Beschreibung / Zielsetzung: M_CEF_RBP_4 Fläche: siehe Teilmaßnahmen Ziel der Maßnahme ist die Schaffung und Etablierung von künstlichen Fledermausquartieren im Umfeld des Hartsteintagebaus Dönstedt-Eiche. Hierzu werden Kastengruppen unterschiedlicher Zusammensetzung bei Bodendorf aufgehängt.
Zusätzlich wurde 2018 ein Winterquartier zur Erhöhung der Besiedlungswahrscheinlichkeit der Kastenquartiere insbesondere mit Mopsfledermaus und zur Erhöhung der allgemeinen Habitatqualität im Umfeld der
Kastengruppen geschaffen.
Die Maßnahme M_CEF_RBP_4 teilt sich somit in zwei Teilmaßnahmen auf:
- Teilmaßnahme M_CEF_RBP_4-1: Schaffung von Kastenquartieren für Fledermäuse und
- Teilmaßnahme M_CEF_RBP_4-2: Anlage eines Winterquartiers für Fledermäuse (bereits 2018 erfolgt).
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Teilmaßnahme
M_CEF_RBP_4-1
Schaffung von Kastenquartieren für Fledermäuse
Fläche: insgesamt 6 Kastengruppen Zielsetzung / Beschreibung
Es werden insgesamt 6 Kastengruppen (je Fläche eine Kastengruppe) aufgehängt.
Lage der Maßnahmenflächen:
U/4: Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 71/18, 55/2, 71/13 U/5: Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 121/4, 122/4 U/6-1: Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 121/4, 122/4 U/6-2: Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 121/4, 122/4 U/7a: Gemarkung Süplingen, Flur 7 Flst. 128/10, 128/11 U/7b: Gemarkung Süplingen, Flur 7 Flst. 128/9, 128/10, 128/11
Umsetzung
Die Kastenquartiere werden in den Flächen U/4b, U/5, U/6-1, U/6-2, U/7a und U/7b geschaffen
Innerhalb der genannten Flächen soll jeweils eine Kastengruppe aufgehängt werden. Je Gruppe ist folgende Zusammensetzung vorgesehen:
- 2 St. Schwegler Nisthöhle 1B, Marderschutz, 32mmFlugloch (00202/0), - 2St. Schwegler Kleinfledermaushöhle 3FN (00138/2),
- 1St. Schwegler Fledermausflachkasten (00139/9), - 2St. Schwegler Fledermaushöhlen 2F (00134/4) und - 1St. Schwegler Fledermaushöhlen 2FN (00136/8).
Die Nisthöhlen dienen der Verringerung der Konkurrenz mit Vögeln. Aufgrund der räumlichen Nähe der einzelnen Aufhängungsorte entsteht ein räumlich zusammenhängendes Kastenquartier mit 36 Kästen.
Die Aufhängung beginnt auf Teilflächen 2019. Angesichts der umfangreichen Fällungen, die wegen Käferbefalls und Trockenschäden derzeit in verschiedenen Waldbeständen der Region durchzuführen sind, wird der späteste Termin zur Aufhängung auf 6 Monate nach Rechtskraft der Genehmigung festgesetzt. Da die entsprechenden Waldbestände erst 3 Jahre oder später nach Rechtskraft der Genehmigung aufgehängt werden, ist dieser Zeitpunkt ausreichend, den verlorengehenden Lebensraum zu ersetzen.
Die Maßnahme endet 30 Jahre nach Rechtskraft der Genehmigung, da dann die Alt- und Starkholzentwicklung im Bereich der Flächen für Alt- und Starkholzentwicklung soweit fortgeschritten sein wird, dass Kastenquartiere nicht mehr notwendig sind. Ab diesem Zeitpunkt wird die Unterhaltung eingestellt, die Kästen können im Gelände verbleiben.
Typ der Maßnahme:
CEF-Maßnahme
Zeitpunkt der Durchführung
Beginn: ab 2019, spätestens 6 Monate nach Rechtskraft der Genehmigung Ende: 30 Jahre nach Rechtskraft Genehmigung
Hinweise zur Pflege und Unterhaltung
Alle zwei Jahre: Reinigung aller Kästen und Ersatz/Reparatur zerstörter Kästen Eigentum und Sicherung
Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein
künftige Sicherung: Eigentumsflächen; eine grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen.
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Teilmaßnahme
M_CEF_RBP_4-2 Anlage eines Winterquartiers für
Fledermäuse
Fläche: punktuell
Zielsetzung / Beschreibung
Der Bunker bei Bodendorf wurde im Sommer 2018 als Winterquartier hergerichtet. Der Nachweis der Nutzung durch Fledermäuse (Kot/Fraßspuren; wahrscheinlich Langohr) erfolgte im Herbst 2018.
Die Umsetzung / Detailplanung ist in Beiblatt 1 beschrieben.
Die Maßnahme gilt als beendet, wenn auch die Maßnahme „Schaffung von Kastenquartieren für Fledermäuse“
endet, da die Schaffung des Winterquartieres der Erhöhung der Attraktivität der Kastenquartiere im Umfeld dient.
Typ der Maßnahme:
CEF-Maßnahme
Zeitpunkt der Durchführung
Beginn: 2018 ist die Umsetzung erfolgt
Ende: 30 Jahre nach Rechtskraft Genehmigung Hinweise zur Pflege und Unterhaltung
Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Verschlusses und gegebenenfalls Reparatur Eigentum und Sicherung
Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein
künftige Sicherung: Eigentumsflächen; eine grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen.