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Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche in der Kompensationsfläche Süd

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/8 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M8 Seite 1

“LBP Großer Anger“

Maßnahmenblatt

M8

M_Komp_3

M_Verm_5-2 (M_CEF_1-2) M_Verm_5-3 (M_CEF_1-3)

M_Verm_6-1 M_Verm_6-2

Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche in der Kompensationsfläche Süd

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion); sonst: Sonstige Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushaltes

Lage der Maßnahme Außerhalb Antragsfläche (RBP);

Gemarkung Magdeburg, Flur 294, Flst. 1, 2, 3, 45/4, 46/4, 47/4, 48/4, 49/4, 10010, 10008, 10006, 10004, 10077, 10075, 10073, 10013, 10002, 10000, 10001, 79/19, 10015, 152/35, 10012

Konflikte:

K_Biot_1 - Wertpunkteverlust

K_Biot_2 - Beanspruchung von Biotopen mit besonderer Lebensraumfunktion

K_Art_2 - Verlust von Lebensstätten von Brutvögeln des Offenlandes

K_Art_4 - Beanspruchung von Nahrungsflächen von Zugvögeln

Lage: gesamte Antragsfläche

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/8 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M8 Seite 2 Beschreibung:

K_Biot_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Wertpunkteverlust der Biotope innerhalb der

Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise) kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/7.

nach Umsetzung der Wiedernutzbarmachung verbleibt ein Defizit von 749.637 Wertpunkten, welches durch Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche kompensiert wird.

K_Biot_2: Verlust von besonderem Lebensraum in Form von Feuchtstellen im Acker.

K_Art_2: Beanspruchung von Lebensstätten von Brutvögeln des Offenlandes, die innerhalb der Antragsfläche als Brutvogel erfasst wurden sowie der Arten, die innerhalb der Antragsfläche potenziell als Brutvogel zu erwarten sind (mehrere Arten).

K_Art_4: Beanspruchung von Nahrungsflächen von Zugvogelarten.

Maßnahme

Allgemeine Zielsetzung: M_Komp_3 Fläche: 9,23 ha

In der Kompensationsfläche Süd werden die an Antragsfläche angrenzenden Ackerflächen extensiviert. Dies führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen.

Die Extensivierung dient zudem der Schaffung / Aufwertung von Lebensraum von Offenlandvogelarten (M_Verm_5 (M_CEF_1), verschiedene Teile) und der Schaffung von Äsungsflächen für Wintergäste (M_Verm_6,

Teilflächen).

Es ist folgende flächenmäßige / inhaltliche Unterteilung vorgesehen:

- M_Komp_3-1, M_Verm_5-2 (M_CEF_1-2), M_Verm_6-2:

Extensivierung von Äckern außerhalb der Antragsfläche durch extensive Ackernutzung oder Schaffung von Ruderalfluren

- M_Komp_3-2, M_Verm_5-3 (M_CEF_1-3), M_Verm_6-2:

Anlage eines Feuchtbereiches im Acker.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/8 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M8 Seite 3

Teilmaßnahme M_Komp_3-1, M_Verm_5-2 (M_CEF_1-2) und M_Verm_6-2

Fläche: 8,4 ha

Zielsetzung:

Die südlich bzw. nordöstlich an die jeweilige Abbaufläche angrenzenden Ackerflächen werden mit Beginn des Abbaus extensiviert. Die Extensivierung kann durch extensive landwirtschaftliche Nutzung oder Entwicklung von Ruderalfluren erfolgen. Dies führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen.

Diese Flächen werden bereits während des Abbaus z.B. aufgrund des erhöhten Insektenangebotes Nahrung für Offenlandarten wie z.B. der Feldlerche oder Wachtel bieten und auch als Deckungsflächen fungieren. Sie werden zudem als Nahrungsflächen für Wintergäste geeignet sein.

Zum langfristigem Erhalt des Offenlandcharakters ist zumindest eine sporadische Nutzung oder Pflege notwendig. Zur optimalen Förderung des (Insekten)Nahrungsangebotes und der Deckungsstrukturen insbesondere im Winter ist der Erhalt vertikaler Strukturen notwendig. Deswegen ist nachfolgend jeweils die

"Minimal"- und "Maximal"nutzung bzw. -pflege angegeben.

Umsetzung „extensive landwirtschaftliche Nutzung“:

Die extensive landwirtschaftliche Nutzung umfasst prinzipiell folgende Punkte:

- Kein Einsatz von Pestiziden. Alle 5 Jahre ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Herbizideinsatz zulässig, wenn dies zu Unkrautbekämpfung notwendig ist.

- Kein Einsatz von Düngemitteln außer eine auf die Belange des Grundwasserschutzes abgestimmte Entzugsdüngung.

- Drillabstände und Saatgutdichte maximal 50 % der üblichen Werte der jeweils angebauten Art.

Die notwendige Mindestnutzung umfasst eine Ernte bzw. Mahd von mindestens 50 % der Fläche alle 5 Jahre.

Die zulässige Maximalnutzung muss eine ausreichende Deckung und Nahrungsverfügbarkeit im Winter (Offenlandarten, Wintergäste) gewährleisten. Hierzu ist folgendes vorgesehen:

- 10 % der Fläche werden nicht abgeerntet, um Deckungsstrukturen zu erhalten. Die nicht abgeerntete Fläche wird gleichmäßig auf den Maßnahmenbereich verteilt.

- Der Stoppelumbruch und der Umbruch der Deckungsflächen erfolgt im Frühjahr ab den 28.2. Ein Umbruch im Herbst wird ausgeschlossen.

- Eine jährliche Nutzung ist im Rahmen der extensiven ackerbaulichen Nutzung möglich und – unter den o.g.

Bedingungen – zu Erreichung des Kompensationszieles „Extensive Ackernutzung“ sinnvoll und notwendig.

Umsetzung „Ruderalflurentwicklung":

Die Flächen werden der Selbstbegrünung überlassen.

Mindestpflege: Mahd von 50 % der Fläche alle 5 Jahre.

Maximalnutzung: 10 % des Aufwuchses bleiben pro Pflege-/Nutzung gleichmäßig verteilt, z. B. als Streifen, erhalten.

Zur Erreichung des Kompensationszieles „Ruderalflurentwicklung“ ist keine jährliche Nutzung notwendig.

Zeitpunkt der Durchführung

Mit Beginn der betrieblichen Nutzung im jeweiligen Flurstück.

Hinweise zur Pflege s.o.

Typ der Maßnahme: Kompensationsmaßnahme / Verminderungs-/Vermeidungsmaßnahme

Eigentum und Unterhaltung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Unterhaltung: s.o.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den Anlage 10 Kiessandtagebau Großer Anger - Anhang 5/8 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblatt M8 Seite 4

Teilmaßnahme M_Komp_3-2 und M_Verm_5-3 (M_CEF_1-3)

Fläche: 8.500 m²

Zielsetzung:

Im Nordwesten der Kompensationsfläche Süd wird dauerhaft ein Feuchtbereich im Acker als zusätzlicher Lebensraum z.B. für Arten wie Kiebitz angelegt.

Die Maßnahme entspricht somit zum Teil in Lage und Durchführung der Kompensationsmaßnahme M_Verm_6 (Erhalt und Aufwertung von Äsungsflächen, vgl. Anhang 5/4).

Umsetzung:

Nach Festlegung der genauen Abgrenzung wird im Ergebnis eines Aufmaßes entschieden, ob eine Vertiefung im vorhandenen Abraum notwendig ist. In diesem Fall wird eine Mindestüberdeckung des Senkenbodens mit bindigem Material in einer Stärke von 0,5 m gewährleistet.

Bei Anlage mehrerer Feuchtstellen im Feuchtbereich werden mindestens 6 Flächen mit je 1.000 m²

Mindestfläche und 10 m Mindestbreite angelegt. Jede Senke muss 0,5 bis 1 m Tiefe bezogen auf die Umgebung aufweisen. Mutterboden wird entfernt.

Begrünung:

Der Feuchtbereich wird der Selbstbegrünung überlassen.

Pflege / Nutzung:

- Es erfolgt keine ackerbauliche Nutzung.

- Eine Herbizidbehandlung im Herbst ist zur Unkrautbekämpfung möglich, wenn angrenzend eine ackerbauliche Nutzung stattfindet.

- Alle 5 Jahre erfolgt eine Mahd von 50% der Fläche.

Zeitpunkt der Durchführung

Mit Beginn der betrieblichen Nutzung im jeweiligen Flurstück

Hinweise zur Pflege s.o.

Typ der Maßnahme: Verminderungs-/Vermeidungsmaßnahme

Eigentum und Unterhaltung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Unterhaltung: s.o.

Referenzen

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