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Zauneidechsen-rückwanderungssperren Maßnahmenblatt M8

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/8 Seite 1

Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der

Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche

Maßnahmenblatt

M8

M_Verm_Rep_2

Zauneidechsen- rückwanderungssperren

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahme Gemarkung Bebertal;

Flur 2;

Flst.: 60, 69/62.

Flur 3;

Flst.: 213, 214, 215, 212/2, 217/1, 217/2, 220/1, 223/3, 223/5, 233/3, 233/4, 239/2, 243/1, 243/2, 244/2, 245/1, 258/1, 263/7.

Flur 12;

Flst.: 10/1 Flur 16;

Flst.: 26/12, 26/5, 26/8, 27/15.

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Konflikt:

K_Art_Rep_1: Verletzung / Tötung von Zauneidechsen.

Lage:

Umfeld der angelegten Zauneidechsenbiotope Beschreibung:

K_Art_Rep_1: Durch Bodenbewegungen kann es zu einer Verletzung oder Tötung von Zauneidechsen kommen. Dieser Konflikt kann durch Einwanderung von Tieren von angelegten

Zauneidechsenhabitate in noch vorhandene Lebensräume im Vorfeld hervorgerufen werden.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/8 Seite 2

Maßnahme

Beschreibung / Zielsetzung:

M_Verm_Rep_2 Umfang: 2 Sperren

Zur Vermeidung von Konflikten mit § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bezüglich der Zauneidechse durch Rückwanderung von bereits vergrämten oder umgesetzten Zauneidechsen in die Vorhabenfläche werden Rückwanderungssperren eingerichtet. Diese Rückwanderungssperren werden als Wanderungsbarriere zwischen den angelegten Zauneidechsenhabitaten und der Vorhabenfläche errichtet.

Durchführung:

Es wird eine vertikale Wanderungssperre aus Folie oder anderem Material, welches nicht von Zauneidechsen überklettert werden kann, mit mindestens 50 cm Höhe aufgestellt. Die Errichtung erfolgt dergestalt, dass Zauneidechsen die Sperre nicht unterlaufen können.

Der Absperrzaun wird im Abstand von 50 m mit geschlitzten KG Rohren (150 mm Durchmesser) mit einem ca.

50 bis 70 mm breiten Schlitz bestückt. Diese Rohre werden so eingegraben, dass der Schlitz ebenerdig abschließt und das Rohr zur Maßnahmenfläche offen ist. Auf diese Weise können Zauneidechsen und andere Tiere (z. B. Kleinsäuger) den Zaun nach außen überwinden, eine Rückwanderung in die Vorhabenfläche ist allerdings nicht möglich.

Siehe auch Skizze.

Zeitraum:

Die Errichtung der Rückwanderungssperren erfolgt mit Anlage der speziellen Zauneidechsenbiotope (Maßnahme M_CEF_RBP_5, Maßnahmenblatt M14 in Anlage 5/14). Die Maßnahme endet mit betrieblicher

Inanspruchnahme der Zauneidechsenlebensräume (vgl. M7) Typ der Maßnahme:

Vermeidungsmaßnahme

Zeitpunkt der Durchführung:

Maßnahme beginnt mit Anlage von Zauneidechsenbiotopen (siehe Karte) und endet, wenn Zauneidechsenlebensräume entsprechend M7 vollständig betrieblich beansprucht sind.

Pflege und Unterhaltung:

Einmal jährlich Überwachung und gegebenenfalls Herstellung der Funktionsfähigkeit.

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja

künftige Sicherung: keine Sicherung notwendig, da Grundstücke für betriebliche Nutzung erworben / gepachtet werden.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/8 Seite 3

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