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gemäß § 52 Abs. 2a Bundes-Berggesetz (BBergG) für den Kiessandtagebau GROSSER ANGER Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Rahmenbetriebsplan

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A l l g e m e i n v e r s t ä n d l i c h e Z u s a m m e n f a s s u n g z u m

R a h m e n b e t r i e b s p l a n

gemäß § 52 Abs. 2a Bundes-Berggesetz (BBergG) für den Kiessandtagebau

G R O S S E R A N G E R

Unternehmer: Kies- und Baustoffwerke Barleben GmbH & Co. KG

Wiedersdorfer Straße 3 39126 Magdeburg

Planersteller: Dr.-Ing. Martin Fahlbusch Dr. Fahlbusch + Partner Sorge 29

D-38678 Clausthal-Zellerfeld Tel.: 05323/71583-0

Fax: 05323/71583-8

Magdeburg, im November 2018

________________________________

Kies- und Baustoffwerke Barleben GmbH & Co. KG

- Unternehmer -

(2)

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Seite

1 ALLGEMEINE ANGABEN ... 5

1.1. ERLÄUTERUNG DES VORHABENS ... 5

1.2. ZULASSUNGSZEITRAUM ... 6

1.3. LAGE DES TAGEBAUS ... 7

1.4. INFRASTRUKTURELLE ERSCHLIESSUNG ... 7

1.5. BELEGSCHAFT ... 7

1.6. BETRIEBSZIEL ... 8

2 ANGABEN ZUR LAGERSTÄTTE ... 9

2.1. GEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE ... 9

2.2. HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE ... 9

3 TAGEBAUPLANUNG UND TAGEBAUBETRIEB ... 11

3.1. ROHSTOFFVORRÄTE ... 11

3.2. NUTZUNGSZEIT UND JÄHRLICHER FLÄCHENBEDARF ... 11

3.2.1. JAHRESABSATZ... 11

3.2.2. NUTZUNGSZEIT ... 11

3.2.3. JÄHRLICHER FLÄCHENBEDARF ... 12

3.3. AUFSCHLUSS, HERRICHTUNG, ABRAUMARBEITEN ... 12

3.3.1. AUFSCHLUSSVERFAHREN ... 12

3.3.2. OBERBODENVERWERTUNG ... 12

3.3.3. ABRAUMVERWENDUNG ... 13

3.4. GEWINNUNGSBETRIEB ... 13

3.4.1. ABBAUVERFAHREN ... 13

3.4.2. GERÄTEEINSATZ ... 13

(3)

3.5. FÖRDERUNG ... 13

4 TAGESANLAGEN ... 14

4.1. AUFBEREITUNG ... 14

4.2. VERLADUNG UND TRANSPORT ... 14

4.3. BETRIEBS- UND SOZIALEINRICHTUNGEN ... 14

5 EMISSIONSSCHUTZ ... 15

5.1. GERÄUSCHSCHUTZ ... 15

5.2. STAUBSCHUTZ ... 15

6 WIEDERNUTZBARMACHUNG ... 16

7 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT ... 17

7.1. SCHUTZGUT MENSCH EINSCHLIESSLICH MENSCHLICHE GESUNDHEIT ... 17

7.2. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT .. 17

7.3. SCHUTZGUT BODEN ... 18

7.4. SCHUTZGUT WASSER ... 18

7.5. SCHUTZGUT LANDSCHAFT ... 18

7.6. SCHUTZGUT KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER ... 19

7.7. ZUSAMMENFASSUNG ... 19

(4)

A N L A G E N V E R Z E I C H N I S

Anlage

LAGEPLAN M 1 : 10.000 1

ABBAUENSSTANDS- UND ABRAUMLAGERUNGSPLAN

M 1 : 10.000 2

WIEDERNUTZBARMACHUNGSPLAN M 1 : 10.000 3

SCHNITTDARSTELLUNGEN M 1 : 1.500 4

Schnittdarstellungen 1 bis 4 4/1

Schnittdarstellungen 5 bis 7 4/2

(5)

1 ALLGEMEINE ANGABEN

1.1. ERLÄUTERUNG DES VORHABENS Die Firma

Kies- und Baustoffwerke Barleben GmbH & Co. KG

Wiedersdorfer Straße 3 39126 Magdeburg - Unternehmer -

betreibt im Norden von Magdeburg innerhalb des Bergwerksfeldes Barleben (Bergwerksfeld Nr. III-A-E-f-804/90/216) und des als grundeigen eingestuften Feldes „Barle- ben West“ einen Kiessandtagebau (Adamsee).

Die in diesem Tagebau gewonnenen Rohstoffe werden mit einer Gurtförderanlage der im Sü- den des ehemaligen Kiessandtagebaus Rothensee (heutige Bezeichnung: Barleber See II) be- findlichen Aufbereitungsanlage des Kieswerks zugeführt.

Die innerhalb des Bergwerksfeldes Barleben anstehenden Restvorräte reichen aus, den Roh- stoffbedarf des Antragstellers noch für einen Zeitraum von voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahren zu decken.

Zur Wahrung der Versorgungssicherheit der Baustoffindustrie im Großraum Magdeburg sind die Kies- und Baustoffwerke Barleben auf den Aufschluss einer Anschlusslagerstätte in un- mittelbarer Nähe zum Absatzraum angewiesen.

Diese Anschlusslagerstätte wurde im Osten des Bergwerksfeldes Barleben, d. h. zwischen ge- genwärtig betriebenem Tagebau Barleben und der Kiessandaufbereitungsanlage, durch Er- kundungsmaßnahmen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Lagerstätte des grundei- genen Bodenschatzes „Quarz und Quarzit, soweit sie sich zur Herstellung von feuerfesten Er- zeugnissen oder Ferrosilizium eignen“. Die notwendige Eignungsfeststellung und Rohstoffe- instufung für das Feld

(6)

„Magdeburg Großer Anger“

(Nr.: VI-f-888/09)

(nachfolgend „Großer Anger“) wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen mit Schreiben vom 21.12.2009, Aktenzeichen 53-34216-VI-888/09-19572/2009 und Lageriss vom 11.01.2010 (Az.: 53-34216-VI-888/09-221/2010) bestätigt.

Der Unternehmer plant den Abbau des grundeigenen Bodenschatzes „Quarz und Quarzit“

gemäß § 3 BBergG Abs. 4 im grundeigenen Feld Großer Anger auf einer Fläche von rund

- 95,83 ha -.

Wegen der Flächengröße von über 25 ha muss für das Vorhaben nach UVPV-Bergbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Für die Zulassung des Rahmenbetriebs- plans nach § 52 Abs. 2a BBergG ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

1.2. ZULASSUNGSZEITRAUM

Als Zulassungszeitraum für den vorliegenden Rahmenbetriebsplan werden

- 25 Jahre - beantragt.

Der o. a. Zulassungszeitraum entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Lagerstätte Großer Anger.

(7)

1.3. LAGE DES TAGEBAUS

Das grundeigene Feld Großer Anger liegt im Bereich der

Gemarkung Magdeburg,

kreisfreien Stadt Magdeburg,

Bundesland Sachsen-Anhalt.

(vgl. dazu Anlage 1).

1.4. INFRASTRUKTURELLE ERSCHLIESSUNG

Der Aufbereitungsstandort der Kies- und Baustoffwerke Barleben verfügt über eine gesicherte verkehrliche Erschließung über die Straße „Zur Schleuse“ an die Wiedersdorfer Straße/

August-Bebel-Damm (K 1170). Diese Erschließung soll weiterhin unverändert genutzt wer- den.

Der Aufbereitungsstandort Magdeburg – Rothensee verfügt über eine ausgezeichnete Ver- kehrsanbindung (direkte Auf- und Abfahrt zur BAB A 2, direkte Anbindung an das Industrie- gebiet Rothensee mit diversen Kunden im Bereich Fertigteilproduktion, Betonpflasterherstel- lung sowie Transportbeton). Darüber hinaus besteht über eine kurze Zwischenfracht per LKW die Möglichkeit zur Nutzung der unternehmenseigenen Schiffsverladeanlage.

Hinsichtlich der infrastrukturellen Erschließung des Tagebaus Großer Anger für den LKW- Verkehr ergeben sich bei Fortführung des Abbaus im Feld Großer Anger keinerlei Änderun- gen.

1.5. BELEGSCHAFT

Die Kies- und Baustoffwerke Barleben beschäftigt im Raum Magdeburg derzeit 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind zwölf Arbeitnehmer im Kieswerk Rothen- see, welches vom Tagebau Barleben mit Rohmaterial versorgt wird, beschäftigt. Bei Fortfüh- rung des Abbaus im Feld Großer Anger ergeben sich keinerlei Änderungen.

(8)

1.6. BETRIEBSZIEL

Aus den in der Lagerstätte Großer Anger anstehenden Rohstoffen werden in der Aufberei- tungsanlage durch Klassieren folgende Produkte erzeugt:

Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 für Beton,

Gesteinskörnungen nach DIN EN 13242 für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische,

Gesteinskörnungen nach DIN EN 13043 für Asphalt,

Gesteinskörnungen nach DIN EN 13139 für Mörtel,

Mineralgemische sowie

Füllmaterialien und weitere nicht klassifizierte Materialien zur Verwendung in der Bauwirtschaft.

Die Endprodukte werden zu mehr als 93% im Großraum Magdeburg abgesetzt.

(9)

2 ANGABEN ZUR LAGERSTÄTTE

2.1. GEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE

Die Kiessandlagerstätte Großer Anger wurde in den Jahren 2001 und 2009 durch neun Boh- rungen erkundet.

Die Lagerstätte Großer Anger befindet sich im Elbeurstromtal nördlich von Magdeburg.

Die Lagerstätte zeigt einen homogenen Rohstoffkörper. Die Kiessande werden in die Weich- selkaltzeit und die Saalekaltzeit eingestuft. Es handelt sich um feinkiesige Mittel – bis Grob- sande, in die Partien aus Fein- und Mittelkies sowie Steinsohlen eingelagert sind.

Durch die Erkundungsbohrungen wurde für die Anschlusslagerstätte Großer Anger folgender Schichtenaufbau nachgewiesen:

durchschnittliche Mächtigkeit

[m]

Lithologie Stratigraphie

0,3 Schluff, braungrau, tonig, sandig, humos

(Mutterboden)

Holozän

1,0 Schluff, tonig mit Sand, schluffig, graubraun

(Auelehm)

Holozän

10,4 Fein- bis Mittelkies, braungrau, grobkiesig sowie Mittel- bis Grob- sand, grau, schwach kiesig (Nutzhorizont)

fluvial, Weichsel-Kaltzeit glazifluviatil, Saale-Kaltzeit

k. A. Feinsande sowie Schluffe (Liegendschichten)

glazifluviatil, Saale-Kaltzeit

Der Kiesgehalt (Korndurchmesser größer als 2 mm) liegt in der Lagerstätte Großer Anger zwischen 24 und 32 Massenprozent.

Die Qualität der Lagerstätte Großer Anger entspricht die der Lagerstätte Barleben.

2.2. HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE

(10)

Es besteht die im Folgenden dargestellte hydrogeologische Situation: Der bindige, gering was- serwegsame Auelehm bildet in der Elbaue die Schutzschicht für den Grundwasserleiter (Grundwasserdeckschicht). Bei einer Ausbildung von mehr als einem Meter kann die Au- elehmbasis ständig bzw. temporär im Grundwasser liegen und der Grundwasserspiegel wird damit leicht gespannt. Den Liegendstauer des Grundwasserleiters bilden die unter dem Plei- stozän auftretenden tertiären Tone und Schluffe.

Die Grundwasserfließrichtung wird in den gut permeablen Talschottern durch die Lage zum Hauptvorfluter Elbe bestimmt. Im Lagerstättengebiet ergibt sich daher eine auf den Strom ge- richtete Hauptfließrichtung von West nach Ost. Bei Elbhochwasser kann sich die Grundwas- serfließrichtung infolge Exfiltration stromnah zeitweilig umkehren. Auf dem geplanten Ab- baufeld „Großer Anger“ weicht die Grundwasserströmung von den ehemaligen natürlichen Verhältnissen vor Kiessandabbau ab und ist SW nach NE auf die beiden Barleber Seen ausge- richtet. Generell ist ein Grundwassergefälle für die Elbaue zwischen 0,2 ‰ und max. etwa 1

‰ typisch.

Im Auengebiet östlich der Ortslage Barleben liegt der Grundwasserflurabstand bei Mittelwas- serverhältnissen überwiegend zwischen 1 und 2 m unter Gelände. Die Vorfluter Schrote und Sülze verlaufen abschnittsweise in sehr flachen, schmalen Geländesenken, die Grundwasser- flurabstände unter 1 m besitzen.

Bei Grundwasserstandsschwankungen bis zu ca. 1,5 m ist auf der geplanten Abbaufläche

„Großer Anger“ mit folgenden Grundwasserflurabständen zu rechnen:

Hochwasserverhältnisse flächenhaft unter 1,0 m u. GOK,

Mittelwasserverhältnisse allgemein zwischen 1,0 – 2,0 m u. GOK,

Niedrigwasserverhältnisse um 2,0 m u. GOK.

Zusammenfassend ergeben sich durch die Errichtung der Abgrabungsgewässer Großer Anger bei bestehenden Grund- und Oberflächenwassernutzungen im Umfeld des Planungsgebietes keine Auswirkungen hinsichtlich Menge und Qualität. Der abbaubedingte Eingriff in den Grundwasserkörper beeinträchtigt die abstromseitig gelegenen Kiesseen Barleben I und II hin- sichtlich Wasserstand und Wasserqualität nicht.

(11)

3 TAGEBAUPLANUNG UND TAGEBAUBETRIEB

3.1. ROHSTOFFVORRÄTE

Es können im antragsgegenständlichen Abbaubereich rund

- 14,1 Mio. t - Kiessand gewonnen werden.

Die verwertbaren Vorräte liegen bei rund

- 13,4 Mio. t -.

3.2. NUTZUNGSZEIT UND JÄHRLICHER FLÄCHENBEDARF

3.2.1. JAHRESABSATZ

Der Unternehmer geht langfristig von einem durchschnittlichen Jahresabsatz in Höhe von im Mittel

- 550.000 t/a -

an aufbereiteten Rohstoffen aus (Bandbreite: 450.000 bis 650.000 t/a).

3.2.2. NUTZUNGSZEIT

Unter Ansatz der verwertbaren Vorräte der Abbaufläche und der durchschnittlichen verwert- baren Jahresproduktion (550.000 t/a) ist von einer Nutzungszeit von

- 24,4 Jahren -

für die in der Anlage 2 dargestellten Abbauflächen auszugehen.

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3.2.3. JÄHRLICHER FLÄCHENBEDARF

Der durchschnittliche jährliche Flächenbedarf beträgt, bezogen auf die reine Abbaufläche rund - 3,8 h/a -.

3.3. AUFSCHLUSS, HERRICHTUNG, ABRAUMARBEITEN

3.3.1. AUFSCHLUSSVERFAHREN

Der Lagerstättenaufschluss im Feld Großer Anger soll im südlichen Bereich der Abbauflächen erfolgen.

3.3.2. OBERBODENVERWERTUNG

Der wertvolle, da zu schützende und wiederzuverwertende, belebte Oberboden (Ackerkrume) wird im Vorlauf, d. h. vor den unterlagernden Abraummassen abgetragen.

Hinsichtlich der Verwertung der anfallenden Oberbodenmassen soll folgendermaßen verfah- ren werden:

Der Oberboden soll als rekultivierungsfähiges Substrat im Tagebau Großer Anger für die Wiedernutzbarmachung eingesetzt und

für bodenverbessernde Maßnahmen verwertet werden.

Der Oberboden soll möglichst umgehend nach Abtrag einer Verwendung zugeführt werden. Ist dieses nicht möglich, wird der Oberboden kurzzeitig in Wällen entlang des Tagebaurandes zwischengelagert.

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3.3.3. ABRAUMVERWENDUNG

Die anfallenden Abraummassen werden abbaubegleitend zur Modellierung der Seeufer vor der Endrekultivierung innenverkippt. Die geplante Abraumverkippung ist in Anlage 2 darge- stellt.

Der anfallende Abraum soll vollständig für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ver- wendet werden.

3.4. GEWINNUNGSBETRIEB

3.4.1. ABBAUVERFAHREN

Der Abbau der anstehenden Kiese und Sande erfolgt ausschließlich im Nassschnitt über die gesamte Lagerstättenmächtigkeit.

Die Abbaurichtung ist im Südfeld nach Südwesten gerichtet. Im Nordfeld wird der Abbau zu- erst in Richtung Nordwesten geführt und schwenkt nach Erreichen der Grenze des Abbaufel- des in Richtung Südosten um.

3.4.2. GERÄTEEINSATZ

Im Tagebau Großer Anger kommt ein elektrisch betriebener Saugbagger zum Einsatz.

3.5. FÖRDERUNG

Die Rohstoffe werden über eine schwimmende Druckrohrleitung einem Schöpfrad zur Was- ser-Feststoff-Trennung zugeführt. Das Schöpfrad übergibt den Rohkies auf eine stationäre Strossenbandanlage. Diese Bandanlage ist bereits vorhanden. Sie dient derzeit der Förderung des Rohkieses von dem Tagebau Barleben zu dem Kieswerk Rothensee.

Diese Bandanlage wird nach Beendigung der Gewinnung im Tagebau Barleben bis in den Os- ten der Bahnlinie eingekürzt.

Während des Abbaus im Nordfeld des Tagebaus wird die Bandanlage erweitert.

(14)

4 TAGESANLAGEN

4.1. AUFBEREITUNG

Bei Abbau des Feldes Großer Anger wird die vorhandene Aufbereitungsanlage Rothensee weiter genutzt. Standort und Aufbau dieser Aufbereitungsanlage werden nicht verändert.

4.2. VERLADUNG UND TRANSPORT

Die Zwischenlagerung der Endprodukte erfolgt in Form von Kegelhalden bzw. einer Längs- halde.

Der Regelablauf bei der Verladung auf die Abholerfahrzeuge kann wie folgt beschrieben wer- den: Ein Abholer (LKW-Fahrer) meldet sich mittels Codekarte am Computerterminal an und wählt Einsatzort, Produktsorte und Menge aus. Anschließend fordert das Verladesystem den Abholer zur Bestätigung der gewählten Parameter auf und startet anschließend automatisch den Verladeprozess. Das angeforderte Kies-Sandgemisch wird dann entsprechend der Anfor- derung des Abholers aus verschiedenen Unterflurabzügen der Körnungs- und Sandhalde zu- sammengestellt und über Verladebänder und ein Wägeband einer zentralen Verladeeinrich- tung zugeführt.

Einzig im Fall der Bedienung der Kleinabnehmer (z. B. Privatkunden) oder bei witterungs- bzw. betriebsbedingten Ausfällen erfolgt die Verladung der LKW von den Produkthalden mit einem Radlader.

4.3. BETRIEBS- UND SOZIALEINRICHTUNGEN

Die im Süden der Aufbereitungsanlage Rothensee bestehenden Betriebs- und Sozialeinrich- tungen werden bei Abbau der Lagerstätte Großer Anger weiter unverändert genutzt.

(15)

5 EMISSIONSSCHUTZ

5.1. GERÄUSCHSCHUTZ

Für den Tagebaubetrieb Großer Anger wurde ein Schalltechnisches Gutachten erstellt.

Im Ergebnis des Gutachtens wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der durchgeführ- ten Messungen an den maßgeblichen Immissionsorten die Lärmimmissionsrichtwerte sicher eingehalten werden.

5.2. STAUBSCHUTZ

Die Rohstoffe befinden sich bei Gewinnung und Aufbereitung in feuchtem Zustand, Staubbe- lästigungen sind hier auszuschließen. Gleiches gilt für die abzutragenden Oberboden- und Ab- raummassen, da sie sich im grubenfeuchten Zustand befinden.

Staubquellen können dagegen in Trockenperioden die Rohstoffhalden und die Fahrwege im Abraum- und Aufbereitungsbereich sein. Hier ist notfalls eine zeitweise Wasserbenetzung durch Sprühfahrzeuge vorgesehen. Zu diesem Zweck kann Wasser mit Pumpen aus dem vor- handenen Kiessee entnommen werden.

(16)

6 WIEDERNUTZBARMACHUNG

Für den Tagebau Großer Anger wurde ein Landschaftspflegerischer Bergleitplan erarbeitet, der dem Rahmenbetriebsplan beigefügt ist.

Im Tagebaufeld Großer Anger soll die Wiedernutzbarmachung abbauparallel erfolgen. Anla- ge 3 enthält den Wiedernutzbarmachungsplan, die Anlagen 4/1 und 4/2 die zugehörigen Schnitte.

Durch den Einbau lagerstätteneigener Massen soll die Gestaltung der Seeuferlinien vorge- nommen werden. Bei den Erdarbeiten werden gezielt Flachuferbereiche erzeugt, was im der- zeitig betriebenen Tagebau Barleben wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung nach- weislich ökologisch sehr wertvoller Biotopbereiche war und ist.

Für den Tagebau Großer Anger sieht der Landschaftspflegerische Begleitplan die Anlage zweier naturnah gestalteter Landschaftsseen vor.

(17)

7 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Für das Vorhaben Kiessandtagebau Großer Anger wurde auf der Grundlage unfangreicher Sondergutachten ein Umweltbericht erarbeitet, der dem vorliegenden Rahmenbetriebsplan beigefügt ist.

Nachfolgend werden die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammengefasst.

7.1. SCHUTZGUT MENSCH EINSCHLIESSLICH MENSCHLICHE GESUND- HEIT

In dem Umweltbericht wurde festgestellt, dass Gewinnungs- und Aufbereitungsbetrieb zu keinen umwelterheblichen Immissionen im Bereich der schutzbedürftigen Nachbarschaft füh- ren.

7.2. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT

Zur Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt werden folgende Maßnahmen ergriffen:

möglichst langer Erhalt der Vorfeldflächen durch abbau-abschnittsweise Beräumung,

abbauparallele Durchführung der Wiedernutzbarmachung,

frühzeitige Pflanzung von Gehölzen vor Beseitigung eines gesetzlich geschützten Feldgehölzes,

Festlegung der Zeiträume für die Vorfeldberäumung unter Vogelschutzgesichtspunk- ten (Fäll- und Rodungsarbeiten zwischen 1.11. und 20.2., Abraumarbeiten zwischen 1.9. und 10.3. eines jeden Jahres),

Schaffung von Lebensraum für Offenlandarten im Rahmen der Wiedernutzbarma- chung im Tagebau sowie durch Extensivierung von Ackerflächen außerhalb des Tage- baus,

Schaffung von Äsungsflächen für Gastvögel innerhalb der Tagebaufläche im Rahmen der Wiedernutzbarmachung und durch Extensivierung von Äckern außerhalb der Ta- gebaufläche.

(18)

Zur Kompensation der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Schutzgü- ter Arten/Biotope, Boden und Landschaftsbild) erfolgt die Schaffung von naturnahen Land- schaftsseen mit auentypischen Biotopen in deren Uferzonen.

7.3. SCHUTZGUT BODEN

Zur Verminderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden folgende Maßnahmen ergriffen:

schonender Umgang mit dem Boden durch möglichst direkten Einbau auf Rekultivie- rungsflächen nach dessen Abtrag bzw. fachgerechte Behandlung bei dessen Zwischen- lagerung (Haldenhöhenbegrenzung, Begrünung),

sorgfältiger Umgang mit boden- bzw. wassergefährdenden Stoffen,

vorlaufende archäologische Untersuchungen im Abbauvorfeld, um den Verlust von Bodendenkmalen zu vermeiden.

Zur Kompensation der Beeinträchtigung des Schutzguts Boden erfolgt die Schaffung naturna- her Biotoptypen im Rahmen der Wiedernutzbarmachung.

7.4. SCHUTZGUT WASSER

Im Ergebnis eines hydrogeologischen Gutachtens, welches für das Vorhaben Großer Anger erstellt wurde, wurde festgestellt, dass das Vorhaben zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf Wasserstände, Wasserhaushaltsbilanz, Wassergüte sowie andere Wassernutzungen führt.

Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erfolgt ein sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ferner wird vermieden, dass Wasser aus der Schro- te in die entstehenden Kiesseen übertritt.

7.5. SCHUTZGUT LANDSCHAFT

Es erfolgt die Gestaltung zweier naturnaher Landschaftsseen mit auentypischen Biotoptypen in deren Uferzonen.

Erhebliche vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Landschaft sind auszuschließen.

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7.6. SCHUTZGUT KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER

Nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf Sachgüter (z. B. Elektroleitungen, Straßen und Wege) werden durch Einhaltung ausreichender Abstände und die standsichere Gestaltung von Endböschungen vermieden.

Zur Vermeidung des Verlustes von Bodendenkmalen werden im Abbauvorfeld vorlaufend archäologische Untersuchungen durchgeführt.

7.7. ZUSAMMENFASSUNG

Unter Beachtung der Verminderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ist das Vorhaben Kiessandtagebau Großer Anger umweltverträglich.

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Referenzen

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