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Maßnahmenblatt M15

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Academic year: 2022

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Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der

Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche

Maßnahmenblatt

M15

M_Komp_Ein_1 M_CEF_RBP_3 M_CEF_RBP_5-2 M_Komp_Wald_1

Naturschutzfachliche Aufwertung durch Wiedernutzbarmachung

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahme Gemarkung Bebertal;

Flur 2;

Flst.: 60, 69/62, 89/55, 91.

Flur 3;

Flst.: 206, 208, 209, 210, 211/1, 212/2, 212/3, 213, 214, 215, 217/1, 217/2, 220/1,220/2, 220/3, 220/4, 223/3, 223/4, 223/5, 223/6, 224/1, 233/3, 233/4, 233/5, 233/6, 234/2, 234/3, 239/2, 239/3, 243/1, 243/2, 244/1, 244/2, 245/1, 245/2, 246/1, 247/1, 251/1, 251/2, 251/3, 253/10, 253/7 253/8, 256/1, 256/2, 256/3, 256/4, 256/5, 258/2, 258/1, 263/6, 263/7, 296/256

Flur 12;

Flst.: 9/2, 9/7, 10/1, 12/1 12/2, 12/3, 21/2, 21/7, 32/9, 119/9, 153.

Flur 16;

Flst.: 22/1, 24/1, 26/12, 26/13, 26/5, 26/8, 27/15, 27/16, 27/17.

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

(2)

Konflikt:

K_Biot_1: Wertpunkteverlust.

K_Biot_2: Beanspruchung von Biotopen mit besonders bedeutender Lebensraumfunktion.

K_Biot_3: Beanspruchung von gesetzlich geschützten Biotopen.

K_Biot_4: Beanspruchung von FFH-Lebensraumtypen.

K_Art_Avi_2_Gehölz: Beanspruchung von Lebensstätten der Gilde Gehölzbrüter - Sonstige

K_Art_Rep_2: Beanspruchung von Zauneidechsenlebensraum.

K_Wald_1: Waldflächenverlust

Lage: Gesamte Antragsfläche

Beschreibung:

K_Biot_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Wertpunkteverlust der Biotope innerhalb der

Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise) kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/15.

Nach Umsetzung der Wiedernutzbarmachung verbleibt ein Defizit von 387.942 Wertpunkten, welches durch Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche kompensiert wird.

K_Biot_2: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von Biotopen mit besonders bedeutender Lebensraumfunktion auf einer Gesamtfläche von rund 12,10 ha.

K_Biot_3: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von gesetzlich geschützten Biotopen auf einer Gesamtfläche von rund 2.600 m².

K_Biot_4: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von FFH-Lebensraumtypen (Wald und Grünland) auf einer Gesamtfläche von rund 3,5 ha.

K_Art_Avi_2_Gehölz: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von Gehölzen auf einer Gesamtfläche von rund 6.600 m², die als Lebensraum des Neuntöters eingestuft werden.

K_Art_Rep_2: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von Zauneidechsenlebensraum (Sommer- und Winterquartiere) auf einer Fläche von insgesamt etwa 8,64 ha.

K_Wald_1: Waldflächenverlust.

Maßnahme

Beschreibung / Zielsetzung: M_Komp_Ein_1 Fläche: 99,6 ha

Innerhalb der Antragsfläche werden im Rahmen der Wiedernutzbarmachung unterschiedliche Biotope angelegt.

Hieraus ergibt sich eine naturschutzfachliche Aufwertung von Biotoptypen.

Die Wiedernutzbarmachungsplanung teilt sich auf folgende Teilflächen auf:

M_Komp_Ein_1-1: Anlage von Gehölzen (XGV, WRB, und HYA), M_Komp_Ein_1-2: Anlage Kleingewässer (SOY),

M_Komp_Ein_1-3: Anlage Abbaugewässer (SED),

M_Komp_Ein_1-4: Schaffung von Verlandungszonen mit Pioniervegetation (NPB), M_Komp_Ein_1-5: Schaffung von Ruderalfluren (URA) und

M_Komp_Ein_1-6: Steinbruch aufgelassen (ZAB).

Hiervon tragen bis auf das entstehende Abbaugewässer tiefer als 2 m alle Teilflächen zum bilanzierten Planwert bei. Durch die geplante Wiedernutzbarmachung ergibt sich insgesamt ein Planwert von 5.308.554 Wertpunkten.

Die einzelnen Teilflächen mit den jeweiligen Planzuständen sind nachfolgend detailliert beschrieben. Die Teilmaßnahmen sind teilweise deckungsgleich mit geplanten mit CEF- und / oder Vermeidungs-/

Verminderungsmaßnahmen. Dies ist in den nachfolgenden Abschnitten bei jeder einzelnen Teilmaßnahme ausgeführt. Wegen der Vollständigkeit und zu besseren Verständlichkeit sind diese Teilmaßnahmen im

vorliegenden Maßnahmenblatt nochmals zusammenhängend bei der Wiedernutzbarmachungsplanung aufgeführt und beschrieben.

(3)

Teilmaßnahme M_Komp_Ein_1-1 (M_Komp_Wald_1)

Gehölzpflanzungen Fläche: 18,91 ha Zielsetzung:

Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden unterschiedliche Gehölzpflanzungen erfolgen. Hierbei werden die Biotoptypen XGV, WRB und HYA angelegt. Die Gehölzpflanzungen der Teilmaßnahme M_Komp_1-1 sind teilweise inhalts- und deckungsgleich mit CEF- und / oder Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen. Dies ist nachfolgend dargestellt.

M_Komp_Ein_1-1 setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

M_Komp_Ein_1-1-1: Anlage eines Nadel-/Laubholz Mischbestand (XGV) 16,00 ha M_Komp_Ein_1-1-2: Anlage eines Waldrandes (WRB). 0,59 ha Dies entspricht der Verminderungsmaßnahme M_Verm_Ein_3.

(Waldrandentwicklung)

M_Komp_Ein_1-1-3: Anlage von Gehölzen (HYA).: 0,66 ha Dies entspricht der Maßnahme M_CEF_RBP_3 -

Anlage von Gehölzen für den Neuntöter (M12, Anhang 5/12).

Erhalt von Gehölzen in Antragsfläche: 1,66 ha

Lage der Teilmaßnahme

M_Komp_Ein_1-1-1: Anlage eines Nadel-/Laubholz Mischbestandes (XGV), auch M_Komp_Wald_1-1 Grundlagen:

Auf den Innenkippenflächen werden Nadel-/Laubholz Mischbestände aus heimischen Arten angelegt. Hierzu wird kulturfähiges Substrat aufgetragen und nach Vorwaldentwicklung oder Einsaat mit Gründüngung die

Bestandsbegründung mit den Zielarten eingeleitet. Die Lage der Aufforstungsfläche auf den Innenkippen wird in Haupt- und Sonderbetriebsplänen festgelegt. Flächengrößen:

Innenkippe Nord: 10,0 ha Innenkippe Süd: 6,0 ha

(4)

- Grundlagen zu Auswahl der Baumarten (Wald):

Zielwaldtyp ist ein Kiefern - Laubholz - Mischbestand. Der Waldtyp entspricht nach NW-FVA 2015 dem standortgemäßen Waldtyp in mäßig trockenen, ziemlich armen Standorten (Vorhaben).

Kiefer (Pinus sylvestris): Anteil 50 %. Die Art weist derzeit landesweit wenig Schäden auf (WZB 2017) und hat nach NW-FVA 2015 nur ein mittleres Trockenheitsrisiko und geringes Sturmschadenrisiko bei einer hohen Standortleistungsfähigkeit (NW-FVA 2015).

Als weitere Zielbaumarten (Anteil 50 %) sind Hainbuche (Carpinus betulus), Eiche (Quercus robur, Q. petraea) und Linde (Tilia cordata) vorgesehen.

Auf Anpflanzungen von Douglasie (Pseudotsuga menziesii) wird trotz einer voraussichtlich hohen Standortleistungsfähigkeit (NW-FVA 2015) verzichtet, da die Aufforstungsflächen auch zur Biotopwerterhöhung dienen sollen.

In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind Abweichungen von den nachfolgenden Pflanzenlisten, Pflanzqualitäten und sonstigen Angaben möglich. Ausgeschlossen ist der Einsatz fremdländischer und nicht standortheimischer Laubgehölze wie Roteiche (Quercus rubra), Robinie (Robinia pseudoacacia), Pappeln (Balsampappel (Populus balsamifera), Hybridpappel (Populus x canadensis) und Grauerle (Alnus incana).

Die gesamte Maßnahme erfolgt nach forstlichen Kriterien, insbesondere unter Verwendung forstlicher

Baumschulware. Details werden in Haupt- oder Sonderbetriebsplänen festgelegt, insbesondere zur genauen Lage der Waldflächen auf den Innenkippen und zu Details der Umsetzung, da hierbei auch die tatsächlich

anzutreffenden Standortfaktoren entscheidend sind. Folgende Grundsätze werden beachtet

- Pflanzung standortheimischer Laubbäume entsprechend nachfolgender Angaben. Die Herkünfte der

Forstbaumarten müssen den Vorgaben des FoVG entsprechen, d. h. aus dem jeweiligen Wuchsgebiet, in dem die Antragsfläche Dönstedt liegt, stammen (Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut).

Sonstige Gehölze sollen, wenn möglich, aus regionaler Herkunft stammen.

- Pflanzen in Reihen oder Gruppen, jedoch in flächiger Mischung auf der Fläche (trupp- und gruppenweise Mischung). Die Angaben zu Pflanzenzahlen der Zielbaumarten richtet sich nach dem Merkblatt Pflanzenzahlen zur künstlichen Bestandsbegründung- Anhang II (MLU 2017). Aufgrund der Neubegründung und der somit geringen Beschattung (Schirmstellung), wird der oberer Rahmen bei der Bemessung der Pflanzenzahlen angenommen - Zum Erreichen des Kulturziels sind die Vorgaben der Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. Juli 2012 anzusetzen.

- Die Verteilung der Pflanzen in der Aufforstungsflächen hat vor Abschluss / Anerkennung der Maßnahme eine Flächendeckung von mindestens 90 % aufzuweisen. Unbestockte Flächen größer 1.000 m² sind nicht zulässig.

Umsetzung:

Bodenauftrag: Es wird eine 1 bis 2 m mächtige durchwurzelbare Schicht aufgetragen. Diese soll in den obersten 0,3 m Humusanteile enthalten. Hierfür kann gegebenenfalls Kompost aus Grünschnittkompostierung (RAL- Gütesiegel oder gleichwertige Qualität), Rottegrad IV oder V, eingesetzt werden.

Vorwald/Begrünung

Die Vorwaldbegründung erfolgt hier in Abhängigkeit der örtlichen Verhältnisse durch Selbstbegrünung oder Birken-, Kiefer-, Salweide-, oder Ahornanpflanzungen bzw. Ansaaaten der entsprechenden Arten. Der Kiefernanteil soll hierbei 30-50 % betragen.

Ist die Fläche zu 90 % mit Vorwaldarten bestockt, gegebenenfalls unter Beimengung weiterer Arten des Zielwaldes bzw. standortheimischer Laubgehölze, gilt dies als abgeschlossene Waldentwicklung.

Alternativ zur Vorwaldentwicklung kann ein geeignetes Saatgutgemisch zur Bodenvorbereitung für eine direkte Pflanzung der Zielbaumarten verwendet werden. Dieses muss zur Bodenlockerung sowie Bodenverbesserung durch Eintrag von Nährstoffen und Anreicherung organischer Masse beitragen und dar die nachfolgend geplante Zielwaldentwicklung nicht behindern.

(5)

Zielwaldentwicklung

Der Zielwald wird nach Auflichtung des Vorwaldes oder direkt auf die durch Grüneinsaat vorbereitete Fläche gepflanzt.

Die Zielarten werden durch Reihenpflanzung auf Lücke in flächigen Gruppen von mindestens 20 Pflanzen einer Art, d.h. 10 Pflanzen in zwei benachbarten Reihen etabliert. Vorhandene Arten des Zielwaldtyps werden hierbei berücksichtigt. Maximale Reihenabstände 1,5 m. Eingesetzt wird forstliches Pflanzgut.

Die nachfolgenden Pflanzenzahlen beziehen sich auf eine Pflanzung ohne Vorwaldentwicklung. Die Pflanzenzahlen für eine Pflanzung nach Vorwaldentwicklung sind deutlich niedriger (20 bis 30 %).

Innenkippe Nord: Pflanzfläche rund 10,0 ha

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Kiefer 50,0 50.000 1,5 m 0,6 m 1jS (1/o), 10-20 cm; WHD >5 mm 55.550 Hainbuche 20,0 20.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 16.700 Eiche 20,0 20.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 16.700 Linden 10,0 10.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 8.350

Innenkippe Süd: Pflanzfläche rund 6,0 ha

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Kiefer 50,0 30.000 1,5 m 0,6 m 1jS (1/o), 10-20 cm; WHD >5 mm 33.330 Hainbuche 20,0 12.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 10.000 Eiche 20,0 12.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 10.000 Linden 10,0 6.000 1,5 m 0,8 m 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm 7.500

Die Durchführung (Pflanzung) erfolgt Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach Fertigstellung der Halden bzw.

aufforstungsfähigen Teilflächen.

Nach der Entstehung des Vorwaldes wird die weitere Vorgehensweise (Unterpflanzung / Förderung der vorhandenen Bäume) festgelegt. Pflegemaßnahmen sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Typ der Maßnahme: Teilweise

Kompensation des Wertpunkteverlustes, Waldersatz

Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: möglichst frühzeitig nach Vorliegen aufforstungsfähiger Teilflächen der Innenkippen, abbauparalleler Fortschritt.

Ende: Nach Bestandsschluss (90 % Deckung) und ohne Freiflächen

>1.000 m².

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Für den Vorwald sind keine speziellen Pflegemaßnahmen vorgesehen. Es erfolgt eine Entwicklung nach forstlichen Kriterien hin zu einem wirtschaftlich nutzbaren Wald mit maximal 70 % Kiefernanteil und keinen nicht standortheimischen Laubbaumarten.

Bei direkter Pflanzung der Zielbaumarten:

Ausmahd, Mäuseschutz und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Als prinzipieller Mäuseschutz wird alle 100 m eine mindestens 3 m hohe Sitzkrücke für Greife aufgestellt

Diese Pflegemaßnahmen erfolgen bis zum Bestandsschluss, maximal 7 Jahre nach Beginn der Pflanzung.

(6)

M_Komp_Ein_1-1-2: Anlage Waldrand (WRB), auch M_Komp_Wald_1-2

Entlang der Westgrenze der Antragsfläche wird ein Waldrand auf einer Länge von rund 580 m und einer Breite von 10 m entwickelt. Hieraus ergibt sich eine Gesamtfläche von rund 5.850 m².

Eine spezielle Bodenvorbereitung ist hier nicht vorgesehen, da der Untergrund nach derzeitigem Kenntnisstand direkt bepflanzt werden kann.

Hierzu sollen folgende Gehölze verwendet werden.

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Weißdorn 30,0 1.750 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 1.700 Schlehe 30,0 1.750 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 1.700 Rose 10,0 600 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 570 Roter

Hartriegel

20,0 1.150 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 1.140

Schneeball 10,0 600 1,5 m 0,7 m 1 x verschult, 30-60 cm, mind. 3 Triebe 570

Nadelgehölze (Kiefer) werden im Waldrand nicht gepflanzt. Reihenpflanzung. Maximale Reihenabstände 1,5 m.

- Zaun:

Der Bestand wird vollständig umzäunt, Rehwildzaun, Qualität M, Höhe mind. 1,60 m. Alternativ kann Sicherung durch Einzelpflanzenschutz erfolgen

M_Komp_Ein_1-1-3: Anlage von Gehölzen (HYA)

Im Süden bzw. Südwesten der Antragsfläche werden Gehölze (HYA) auf rund 6.600 m² angelegt. Der Abschnitt entspricht der CEF-Maßnahme M_CEF_RBP_3 - Anlage von Gehölzen für den Neuntöter (M12, Anhang 5/12).

Die Fläche wird nicht in die Waldbilanz einbezogen. Die Pflege erfolgt zusammen mit dem Waldrand M_Komp_Ein_1-1-2 entsprechend forstlicher Kriterien.

Zur Durchführung vgl. Maßnahmenblatt M12.

Typ der Maßnahme: Teilweise

Kompensation des Wertpunkteverlustes, Waldersatz, Verringerung

Sichtbeziehungen

Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: nach Erreichen des Abbauendstandes im jeweiligen Bereich, abbauparalleler Fortschritt.

Ende: Nach Bestandsschluss (90 % Deckung) und ohne Freiflächen

>10m Länge.

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Ausmahd, Mäuseschutz und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Als prinzipieller Mäuseschutz wird alle 100 m eine mindestens 3 m hohe Sitzkrücke für Greife aufgestellt

Diese Pflegemaßnahmen erfolgen bis zum Bestandsschluss, maximal 7 Jahre nach Beginn der Pflanzung.

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja

künftige Sicherung: Eigentumsflächen, Fremdgrundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; eine grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen.

(7)

Teilmaßnahme

M_Komp_Ein_1-2, (M_CEF_RBP_6-2) Anlage Kleingewässer

Fläche: rund 4,3 ha

Zielsetzung:

Schaffung von mehreren Kleingewässern zwischen 300 m² und 4.000 m² Größe auf den Innenkippen Nord und Süd. Die Gewässer dienen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen sowie als Lebensraum für Amphibienarten. Die Teilmaßnahme ist teilweise inhalts- und deckungsgleich mit CEF- und / oder

Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen.

Es handelt sich um - M_(CEF)_RBP_6-2 - Schaffung von Reproduktionsstätten für Amphibien.

Lage der Maßnahme:

Umsetzung:

Anlage von Kleingewässern zwischen 300 m² und 4.000 m² Größe auf den Innenkippenflächen. Die genaue Lage, Anzahl und Flächengröße der Kleingewässer wird nach der Fertigstellung der Innenkippen in Haupt- oder

Sonderbetriebsplänen präzisiert.

Es werden entsprechende Senken von 0,5 bis 1,5 m Tiefe im bindigen Abraum angelegt und mit mindestens 20 cm bindigem Material zur Verdichtung ausmodelliert. Pflegemaßnahmen sind nicht vorgesehen

Typ der Maßnahme: Teilweise

Kompensation des Wertpunkteverlustes, Verminderungs-/

Vermeidungsmaßnahme und CEF- Maßnahme (Bereitstellung von Gewässerbiotopen).

Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: nach Fertigstellung geeigneter Teilflächen der Innenkippen abbauparalleler Fortschritt.

Ende: Nach Erreichen der Flächengröße.

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Es erfolgt eine einmalige Kontrolle drei Jahre nach Fertigstellung und ggf. erneutes Verdichten des Untergrundes bzw. alternative Flächenauswahl.

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Sicherung: Eigentumsflächen, Fremdgrundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; eine grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen.

(8)

Teilmaßnahme M_Komp_Ein_1-3:

Anlage Abbaugewässer Fläche: rd. 55,3 ha Zielsetzung:

Nach dem Tagebaubetrieb soll das verbleibende Tagebaurestloch im Rahmen der Wiedernutzbarmachung wieder mit (Grund)Wasser gefüllt werden und einen See bilden. Somit wird nach Abschluss der Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von 55,3 ha ein See entstehen, der als Nährstoffreiches Abbaugewässer (SED) bewertet wird.

Das Abbaugewässer wird im Ergebnis der Festlegungen des Biotopwertmodels Sachsen-Anhalt nicht als Kompensation angerechnet. Hinweis: Die Flächenangabe bezieht die flacheren Uferzonen nicht ein.

Lage der Maßnahme:

Umsetzung:

Der See entsteht im Rahmen der Abbautätigkeit durch Grundwasseranstieg nach Ende der betrieblichen Tätigkeit.

Typ der Maßnahme: keine Kompensation des Wertpunkteverlustes, Unterstützung der Ansiedlung von Wasservögeln

Zeitpunkt der Durchführung:

Beginn: nach Ende des Abbaus

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung:

Keine

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Sicherung: Sicherung nicht notwendig da nicht Bestandteil der Bilanz, Eigentumsflächen

(9)

Teilmaßnahme

M_Komp_Ein_1-4:

Schaffung von Verlandungszonen mit Pioniervegetation

Fläche: rd. 7.500 m²

Zielsetzung:

Am Nordufer des Abbaugewässers wird einer Breite von rund 10 m eine Verlandungszone mit einer maximalen Wassertiefe von 2 m geschaffen. Dieser Bereich auf einer Gesamtfläche von rund 7.500 m² wird als

Verlandungszonen mit Pioniervegetation (NPB) bewertet.

Lage der Maßnahme:

Umsetzung:

Die Entstehung von Uferzonen von 5-10 m Breite und mit Tiefen von weniger als 2 m erfolgt im Rahmen der Anlage der Innenkippen durch Anlage der Böschungen. Hierzu wird das Ufer der Innenkippe Nord auf ca. 10m Breite abgeflacht modelliert. Es wird auf 90 % der Fläche feinkörniges Material eingebaut um die

Vegetationsentwicklung zu beschleunigen. Auf den Restflächen werden offenere, besonnte und damit erwärmte Teilflächen erhalten bleiben. Hier sollen ca. 20 Häufen aus Gesteinsblöcken >0,5 m, Grundfläche pro Haufen 20 m² und Höhe 3 m eingebaut werden, damit Verstecke für Wasserorganismen entstehen.

Typ der Maßnahme: Teilweise

Kompensation des Wertpunkteverlustes

Zeitpunkt der Durchführung Beginn: abbauparallel

Ende: Mit Abschluss der Anlage der Innenkippe Nord Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Keine

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja

künftige Sicherung: Eigentumsflächen, Fremdgrundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; Sicherung für 30 Jahre möglich

(10)

Teilmaßnahme

M_Komp_Ein_1-5 (M_CEF_RBP_5-2) Schaffung von Ruderalfluren

Fläche: rd. 7,2 ha

Zielsetzung:

Schaffung von Ruderalfluren innerhalb der Wiedernutzbarmachungsflächen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen sowie als langfristiger Lebensraum für Zauneidechsen.

Die CEF-Maßnahme M_(CEF)_RBP_5-2 umfasst die Zauneidechsenlebensraum auf den Biotopen Ruderalflur (URA) und Steinbruch aufgelassen (ZAB). Vgl. Maßnahmenblatt M14.

Das Wiedernutzbarmachungsziel Ruderalflurentwicklung (M_Komp_Ein_1-5) teilt sich folgendermaßen auf:

- Innenkippe Nord: 3,7 ha (wird nach Fertigstellung der Innenkippe präzisiert) - Innenkippe Süd: 1,5 ha (wird nach Fertigstellung der Innenkippe präzisiert) - Außerhalb der Innenkippen: 2,0 ha

Lage der Maßnahme:

Typ der Maßnahme:

Teilweise Kompensation des Wertpunkteverlustes, CEF

Zeiträume, Umsetzung, Pflege/Unterhalt und Sicherung:

vgl. Maßnahmenblatt M14 Hinweise zur Pflege und Unterhaltung:

Sofern in M14 keine weiteren Angaben gemacht sind, erfolgt keine Pflege oder Unterhaltung Eigentum und Sicherung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja

künftige Sicherung: Eigentumsflächen, Fremdgrundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; Sicherung für 30 Jahre oder entsprechend Angaben in M14 möglich

(11)

Teilmaßnahme

M_Komp_Ein_1-6 (M_CEF_RBP_5-2) Steinbruch aufgelassen

Fläche: 13,12 ha

Zielsetzung:

Eine Fläche von rund 15,2 ha wird als Steinbruch aufgelassen (ZAB) bewertet. Diese Fläche wird wie die Ruderalfluren (M_Komp_Ein_1-5) teilweise als langfristiger Lebensraum für Zauneidechsen eingestuft. Die Teilmaßnahme ist somit teilweise inhalts- und deckungsgleich mit der CEF-Maßnahme M_CEF_RBP_5-2 (vgl.

M14).

M_Komp_Ein_1-6 teilt sich auf folgende Teilflächen auf:

- Innenkippe Nord: 2,6 ha (wird nach Fertigstellung der Innenkippe präzisiert) - Innenkippe Süd: 1,5 ha (wird nach Fertigstellung der Innenkippe präzisiert) - Außerhalb der Innenkippen: 9,02 ha (hier erfolgen keine Maßnahmen)

Lage der Maßnahme:

Umsetzung:

Es erfolgen keine Pflanzungen, Pflegemaßnahmen sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Typ der Maßnahme: Typ der Maßnahme:

Teilweise Kompensation des Wertpunkteverlustes, CEF

Zeitpunkt der Durchführung

Sofern in M14 keine detaillierteren Angaben gemacht sind, erfolgt die Anlage abbauparallel

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Sofern in M14 keine weiteren Angaben gemacht sind, erfolgt keine Pflege oder Unterhaltung Eigentum und Sicherung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: ja

künftige Sicherung: Eigentumsflächen, Fremdgrundstücke für betriebliche Nutzung werden erworben / gepachtet; Sicherung für 30 Jahre oder entsprechend Angaben in M14 möglich

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