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Anlage von Gehölzen für den Neuntöter Maßnahmenblatt M12

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Academic year: 2022

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/12 Seite 1

Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der

Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche

Maßnahmenblatt

M12

M_CEF_RBP_3 M_Komp_Ein_1-1-3

Anlage von Gehölzen für den Neuntöter

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahme Gemarkung Bebertal;

Flur 2;

Flst.: 69/62 Flur 3;

Flst.: 206, 208, 209, 210, 244/1, 251/2, 251/3, 253/8, 256/1, 256/2, 256/3, 263/6, 263/7, 296/256, 362/264.

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Konflikt:

K_Art_Avi_2_Gehölz - Beanspruchung von Lebensstätten der Gilde Gehölzbrüter - Sonstige

Lage:

Innerhalb der Antragsfläche

Beschreibung:

K_Art_Avi_2_Gehölz: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Verlust von Gehölzen auf einer Gesamtfläche von rund 6.600 m², die als Lebensraum des Neuntöters eingestuft werden.

Diese Gehölze werden in voraussichtlich 15 bis 20 Jahren so überwachsen sein, dass danach keine Neuntötereignung mehr vorhanden ist. Die Maßnahmendauer von 30 Jahren wird somit länger Neuntöterlebensraum schaffen als im derzeitigen Lebensraum vorhanden sein wird.

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DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Anlage 4/6 Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Anhang 5/12 Seite 2

Maßnahme

Beschreibung / Zielsetzung: M_CEF_RBP_3 Fläche: rd. 6.600 m² Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden unterschiedliche Gehölzpflanzungen erfolgen. Ziel ist ein dichter Gehölzbestand als besonders geeigneter Neuntöterlebensraum.

Da es sich um eine CEF-Maßnahme handelt, erfolgt die Umsetzung bereits vor Flächenbeanspruchung (Konflikt K_Art_Avi_2_Gehölz).

Die hier beschriebene Maßnahme M_CEF_RBP_3 - Anlage von Gehölzen für den Neuntöter entspricht M_Komp_1-1-3 - Anlage von Gehölzen (HYA) (siehe M15, Anhang 5/15).

Umsetzung

Im Süden bzw. Südwesten der Antragsfläche werden Gehölze (HYA) auf rund 6.600 m² angelegt. Hierzu sollen folgende Arten verwendet werden:

Fläche Abstand Pflanzen

Art % m² Reihe Pflanzen Qualität Anzahl

(gerundet) Weißdorn 40,0 2.650 1,0 m 0,7 m 1 x verschult, >100 cm, mind. 3 Triebe 3.785 Schlehe 40,0 1.650 1,0 m 0,7 m 1 x verschult, >100 cm, mind. 3 Triebe 3.785 Rose 20,0 1.300 1,0 m 0,7 m 1 x verschult, >100 cm, mind. 3 Triebe 1.860

Die Gehölze werden in Abständen von maximal 1,0 m gepflanzt, um einen dichten Wuchs zu gewährleisten. Die Pflanzen sollen möglichst eine Höhe von 1,0 m aufweisen. Reihenpflanzung mit maximalen Reihenabständen von 1,0 m.

- Zaun: Wegen der ausschließlichen Pflanzung von Dornensträuchern erfolgt keine Zäunung und kein Einzelpflanzenschutz gegen Wildverbiss.

- Anwuchs- und Entwicklungspflege (3 bis 5 Jahre nach Pflanzung):

Ausmahd, Mäuseschutz und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Als prinzipieller Mäuseschutz werden drei mindestens 3 m hohe Sitzkrücken für Greife aufgestellt.

- Folgepflege: Die Gehölze werden 5 Jahre nach Ende der Anwuchs- und Entwicklungspflege zurückgeschnitten, um eine Verdichtung im unteren Bereich der Pflanzen zu erzielen. Nach weiteren 10 Jahren und 20 Jahren wird erneut entsprechend verjüngt.

Typ der Maßnahme: CEF-Maßnahme, Kompensation Wertpunkte- und Walddefizit

Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: spätestens 3 Jahre vor Beanspruchung der Gehölze mit Neuntötervorkommen.

Ende: 30 Jahre nach Pflanzung (Pflege) Hinweise zur Pflege und Unterhaltung

Anwuchs- und Entwicklungspflege: 3 bis 5 Jahre nach Pflanzung

Folgepflege: 5, 15 und 25 Jahre nach Abschluss der Anwuchs- und Entwicklungspflege Eigentum und Sicherung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

künftige Sicherung: Eigentumsflächen; eine grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen.

Referenzen

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