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Archiv "Therapiehinweis nach Nr. 14 der Arzneimittelrichtlinien : Tacrolimus zur topischen Behandlung" (20.02.2004)

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(1)

k) als Occlusionslinse/Occlusionsscha- le in der Schielbehandlung, sofern andere Maßnahmen nicht durchführbar sind,

l) als Irislinse bei Substanzverlust der Regenbogenhaut.“ werden gestrichen.

Die Nummern 59.2 bis 59.6.4 werden zu Nummern 58.2 bis 58.6.4

Nr. 60. wird zu 59. und durch die Worte

„zur Verbesserung der Sehschärfe“ er- gänzt.

Die Nummern 60.1 und 60.2 werden entsprechend zu 59.1. und 59.2.

Die Nummern 60. bis 60.13 j) werden wie folgt neu gefasst:

„60. Therapeutische Sehhilfen zur Be- handlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung sind in folgenden Fäl- len bei bestehender medizinischer Not- wendigkeit verordnungsfähig:

60.1 Lichtschutz mit einer 75%igen Transmission oder weniger bei

a) den Blendschutz herabsetzenden Substanzverlusten der Iris (z. B. Iriskolo- bom, Aniridie, traumatische Mydriasis, Iridodialyse),

b) Albinismus.

60.2 UV-Kantenfilter (400 nm) bei a) Aphakie (Linsenlosigkeit),

b) Photochemotherapie (zur Absorpti- on des langwelligen UV-Lichts),

c) als UV-Schutz nach Staroperation, wenn keine Intraokularlinse mit UV- Schutz implantiert wurde,

d) Iriskolobomen, e) Albinismus.

Helligkeit und Farbe des Kantenfilters sind individuell zu erproben, die subjekti- ve Akzeptanz ist zu überprüfen.

60.3 Kantenfilter (540 bis 660 nm) bei a) dystrophischen Netzhauterkran- kungen, z. B. Zapfenanomalien der Netz- haut bedingte Sehstörung (Achromatop- sie), Retinopathia pigmentosa,

b) Iriskolobomen, c) Albinismus.

Kantenfilter sind nicht verordnungs- fähig bei altersbedingter Makuladegene- ration, diabetischer Retinopathie und Fundus myopicus.

Helligkeit und Farbe des Kantenfilters sind individuell zu erproben, die subjekti- ve Akzeptanz ist zu überprüfen.

60.4 Horizontale Prismen in Gläser ab 3 Prismendioptrien und Folien mit pris- matischer Wirkung ab 3 Prismendioptri- en (Gesamtkorrektur auf beiden Augen), bei krankhaften Störungen in der sensori- schen und motorischen Zusammenarbeit der Augen, mit dem Ziel Binokularsehen zu ermöglichen und die sensorische Zu- sammenarbeit der Augen zu verbessern, sowie bei Augenmuskelparesen Muskel- kontrakturen zu beseitigen oder zu ver- ringern.

Bei vertikalen Prismen gelten die Vor- aussetzungen des Satzes 1 mit Ausnahme,

dass der Grenzwert jeweils 1 Prismendi- optrie beträgt.

Die Verordnung setzt in jedem Falle ei- ne umfassende augenärztliche orthop- tisch-pleoptische Diagnostik voraus. Iso- lierte Ergebnisse einer subjektiven He- terophorie-Testmethode begründen kei- ne Verordnungsfähigkeit von Folien und Gläsern mit prismatischer Wirkung. Aus- gleichsprismen bei übergroßen Brillen- durchmessern sind nicht verordnungs- fähig. Höhenausgleichsprismen bei Bifo- kalgläsern mit Fernkorrektur > 2dpt Un- terschied sind nicht verordnungsfähig.

Bei wechselnder Prismenstärke oder temporärem Einsatz, z. B. prä- oder post- operativ, ist der Einsatz von Prismenfoli- en angezeigt.

60.5 Organisches Glas mit sphärischen Flächen bei akkommodativem Schielen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

60.6 Organisches Glas mit sphäro-tori- schen Flächen bei akkommodativem Schielen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

60. 7 Okklusionskapseln bei Amblyo- pie, d. h. einer funktionellen Schwachsich- tigkeit mit Herabsetzung der zentralen Sehschärfe ohne erkennbaren pathologi- schen Befund.

60. 8 Okklusionsfolien bei Amblyopie, d. h. einer funktionellen Schwachsichtig- keit mit Herabsetzung der zentralen Seh- schärfe ohne erkennbaren pathologi- schen Befund.

60.9 Okklusionspflaster bei Amblyo- pie, d. h. einer funktionellen Schwachsich- tigkeit mit Herabsetzung der zentralen Sehschärfe ohne erkennbaren pathologi- schen Befund.

60.10 Uhrglasverbände bei unvollstän- digem Lidschluss, z. B. infolge einer Ge-

sichtslähmung, um das Austrocknen der Hornhaut zu vermeiden.

60.11 Irislinsen bei den Blendschutz herabsetzenden Substanzverlusten der Iris – Regenbogenhaut – (z. B. Iriskolo- bom, Aniridie, traumatische Mydriasis, Iridodialyse).

60.12 Okklusionsschalen/Okklusions- linsen bei Amblyopie, sofern eine andere Behandlungsform nicht möglich ist.

60.13 Verbandlinsen/Verbandschalen bei/nach

a) Erosionen, Epitheldefekten, Ulze- ration der Hornhaut (nicht nach refrak- tiv-chirurgischen Eingriffen),

b) Abrasio nach Operation (nicht nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen),

c) Verletzung, d) Verätzung, e) Verbrennung,

f) Hornhautperforation oder lamellie- rende Hornhautverletzung,

g) Keratoplastik,

h) Hornhautentzündungen und -ulze- rationen, z. B. Keratitis bullosa, Keratitis neuroparalytica, Keratitis e lagophthalmo, Keratitis filiformis, Keratitis herpetica,

i) kontinuierlicher Medikamentenzu- fuhr als Medikamententräger.

60.14 Kontaktlinsen bei Keratokonus mit Verdünnung der Hornhaut um mind.

50 %, kegelförmiger Vorwölbung und Vogt-Linien sowie Keratitis punctata su- perficialis“

Die Änderung der Richtlinien tritt am 1. 1. 2004 in Kraft.

Köln, 1. Dezember 2003

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Der Vorsitzende J u n g B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 820. Februar 2004 AA529

Indikation

Tacrolimus ist zugelassen zur Behand- lung des mittelschweren bis schweren atopischen Ekzems bei Erwachsenen, die

auf herkömmliche Therapie nicht ausrei- chend ansprechen oder diese nicht ver- tragen, sowie bei Kindern ab zwei Jahren, die nicht ausreichend auf die herkömmli- che Therapie angesprochen haben.

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 4. Septem- ber 2003 beschlossen, die Anlage 4 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztli- chen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien/AMR) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11 155), zuletzt geändert am 11. August 2003 (BAnz. S. 19 919), Anlage 4 zuletzt geändert am 24. März 2003 (BAnz. S. 17 978), wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

Therapiehinweis nach Nr. 14 der Arzneimittelrichtlinien

Tacrolimus zur topischen Behandlung

(z. B. Protopic

®

)

(2)

Es kann zur Kurzzeitbehandlung und intermittierenden Langzeitbehandlung angewendet werden.

Die Behandlung erfolgt zweimal täg- lich bis zu drei Wochen und wird dann auf einmal täglich reduziert und bis zur Ab- heilung fortgeführt, danach abgesetzt.

Bei Kindern ist nur die Wirkstärke 0,03 % indiziert. Bei Erwachsenen (ab 16 Jahren) sollte mit der 0,1 %-Salbe begonnen wer- den bei zweimal täglicher Anwendung für eine Dauer von bis zu drei Wochen. Da- nach sollte die Stärke auf 0,03 % bei zwei- mal täglicher Anwendung reduziert wer- den. Wenn der klinische Zustand es er- laubt, sollte versucht werden, die Anwen- dungshäufigkeit zu verringern.

Ist nach zweiwöchiger Behandlung keine Besserung zu erkennen, sind ande- re Therapiemöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Neben dem Wirkstoff sind folgende Hilfsstoffe enthalten: weißes Vaselin, dickflüssiges Paraffin, Propylencarbonat, gebleichtes Wachs und Hartparaffin.

Tacrolimus darf nur von Dermatolo- gen beziehungsweise Ärzten mit umfang- reicher Erfahrung in der Behandlung des atopischen Ekzems mit immunmodulie- renden Therapien verschrieben werden.

Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

Tacrolimus ist nur zugelassen zur Be- handlung des mittelschweren bis schwe- ren atopischen Ekzems

> bei Erwachsenen, die auf herkömm- liche Therapie nicht ausreichend anspre- chen oder diese nicht vertragen, sowie

> bei Kindern ab zwei Jahren, die nicht ausreichend auf die herkömmliche Therapie angesprochen haben.

Die zur Zulassung führenden verglei- chenden Studien haben solche Patienten nicht explizit eingeschlossen. Insgesamt dürfte dies nur auf wenige Patienten zu- treffen.

Der Einsatz als First-Line-Therapie ist unwirtschaftlich.

In den direkt vergleichenden Untersu- chungen traten mehr lokale Nebenwir- kungen unter Tacrolimus-Salbe und auch unter der Salbengrundlage allein als un- ter Corticosteroidbehandlung auf. Die bisherigen vergleichenden Studien gin- gen nicht über drei Wochen hinaus, sodass eine abschließende Beurteilung insbe- sondere zu Langzeitnebenwirkungen der unterschiedlichen Behandlungsoptionen zurzeit nicht möglich ist.

Der Stellenwert der Behandlung mit Tacrolimus, insbesondere im direktem Vergleich zum optimierten Einsatz von topischen Glucocorticoiden, auch im Wechsel mit wirkstofffreien Mitteln in

der erscheinungsarmen Zeit, ist unklar.

Tacrolimus scheint eine vergleichbare Wirksamkeit wie mittelstark bis stark wirksame Glucocorticoide zu haben.

Es fehlen zurzeit direkt vergleichende Studien zu anderen topischen Makrolid- immunsuppressiva. Aufgrund der jetzi- gen Datenlage wird angenommen, dass Pimecrolimus eher weniger wirksam als Tacrolimus ist.

Da keine Erfahrungen bei Kindern un- ter zwei Jahren vorliegen, ist hier eine Be- handlung nicht indiziert.

Kombinationsbehandlungen von Tacro- limus

> mit systemischen oder topischen wirkstoffhaltigen Arzneimitteln sind nicht untersucht und von daher unwirt- schaftlich

> mit gleichzeitigem Einsatz von Lichttherapien sind wegen eines nicht auszuschließenden photokanzerogenen Risikos nicht angezeigt.

Kosten

Es werden die Preise der Festbeträge von topischen Glucocorticosteroiden angege- ben. Innerhalb der einzelnen Festbetrags- gruppen variieren die Preise jedoch um bis zu 50 Prozent.

Wirkungen

Tacrolimus wird aus Streptomyces tsuku- baensis gewonnen. Es bindet an ein spezi- fisches Zellplasma-Immunophilin (FKBP12) und hemmt dadurch in den T-Zellen calci- umabhängige Wege der Signaltransdukti- on, wodurch die Synthese von IL-2, IL-3, IL-4, IL-5 und anderen Zytokinen wie GM-CSF, TNF-␣ und IFN-␥ verhindert wird. Es wurde eine Hemmung der Frei- setzung von Entzündungsmediatoren aus Mastzellen der Haut sowie aus basophilen und eosinophilen Granulozyten nachge- wiesen. Bei Patienten mit atopischem Ek- zem ging die Besserung der Hautschäden während der Behandlung mit einer Beein- trächtigung der Fc-Rezeptor-Expression auf den Langerhans-Zellen und einer Re- duzierung ihrer übermäßig stimulieren- den Wirkung auf T-Zellen einher.

Der Wirkmechanismus von Tacrolimus ist nicht vollständig geklärt. Die klinische Bedeutung der beschriebenen Mechanis- men für die Behandlung des atopischen Ekzems ist nicht bekannt.

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit wurde in fünf maßgebli- chen Phase-III-Studien geprüft, die in Europa und Amerika durchgeführt wur- den. Bei den eingeschlossenen Patienten war im Durchschnitt ein Drittel der Kör- peroberfläche erkrankt, und ungefähr die Hälfte der Patienten litt unter einer schweren Erkrankung.

Die Behandlung mit Tacrolimus-Salbe zeigte im Vergleich zur Salbengrundlage in direkt vergleichenden Studien über ei- ne Behandlungsdauer von drei bis zwölf Wochen signifikant bessere Ergebnisse.

Ungefähr drei- bis viermal mehr Patien- ten sprachen auf Tacrolimus versus Sal- bengrundlage an (Salbengrundlage 7–8 %, 0,03 %-Tacrolimus circa 35 %, 0,1 %- Tacrolimus circa 40 %).

Vergleichende Untersuchungen zu to- pischen Glucocorticoiden wurden durch- geführt. Bei Kindern war Tacrolimus dem schwach wirksamen 1 %-Hydrocortison- acetat in zwei Studien überlegen. Aller-

dings wird die Wahl des schwach wirksa- men Referenzsteroids wegen dessen be- grenzter Wirksamkeit als nicht optimal angesehen. Im Vergleich zu einem mittel- starken Corticosteroid (0,1 %-Hydrocor- tisonbutyrat) ergab sich bei Erwachsenen kein signifikanter Unterschied der Wirk- samkeit. In zwei vergleichenden japani- schen Studien der Phase III mit insgesamt 329 Patienten war die Wirksamkeit von 0,1 %-Tacrolimus dem stark wirksamen topischen Corticosteroid (0,12 %-Beta- methasonvalerat) vergleichbar und dem mittelstark wirksamen 0,1 %-Alcometa- sondipropionat überlegen.

Unter Tacrolimus und auch unter der Salbengrundlage allein traten mehr loka- le Nebenwirkungen auf als unter Cortico- steroiden.

Das Wiederauftreten der Erkrankung war bisher nicht Ziel von Untersuchun- B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A530 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 820. Februar 2004

´ TabelleC´

Preisvergleich (Preise in Euro)

Menge Tacrolimus topische Glucocorticosteroide Pimecrolimus

in Gramm Salbe Creme

0,03 % 0,1 % mittel stark 1 %

15 6,94 7,69 26,66

30 49,32 53,93 11,72 13,44 49,32

60 91,49 102,90 19,88 23,52

100 29,32 35,48 155,02

(3)

gen. In den US-amerikanischen Studien kam es bei ungefähr der Hälfte der Pati- enten zwei Wochen nach Absetzen der Therapie zu einem erneuten Schub. In den europäischen Untersuchungen hielt eine moderate Verbesserung bei etwa der Hälfte der Patienten zwei Wochen nach Absetzen an.

Risiken – ggf. Vorsichtsmaßnahmen Bei 50 % aller Patienten traten Neben- wirkungen in Form von Hautreizungen verschiedener Art im behandelten Be- reich auf. Brennen, Jucken und Hautrö- tung traten sehr häufig auf und ver- schwanden in der Regel innerhalb einer Woche. Erhöhte Empfindlichkeit in der Haut und Prickeln sowie Hyperästhesie wurden ebenso wie lokale Unverträglich- keit gegenüber Alkohol häufig beobach- tet. Unter den häufigen Nebenwirkungen finden sich auch Follikulitis, Akne und Herpes simplex (Herpes, Fieberbläschen, Eczema herpeticatum [Kaposi varicelli- forme Eruption]).

In klinischen Untersuchungen kam es in 0,8 % zu Lymphadenopathien. In der Mehrzahl handelte es sich um Infektio- nen, die unter einer angemessenen Anti- biotikabehandlung abklangen. Bei trans- plantierten, mit Immunsuppressiva be- handelten Patienten ist das Risiko der Entstehung eines Lymphoms erhöht; da- her sind mit Tacrolimus behandelte Pati- enten, die eine Lymphadenopathie ent- wickeln, zu überwachen, um sicherzustel-

len, dass die Lymphadenopathie abklingt.

Die Ätiologie ist zu klären. Kann die Krankheitsursache nicht eindeutig ermit- telt werden oder liegt eine infektiöse Mo- nonukleose vor, so ist die Unterbrechung der Behandlung mit Tacrolimus in Erwä- gung zu ziehen.

Die Auswirkungen der Behandlung auf das sich entwickelnde Immunsystem bei Kindern ist nicht bekannt. Impfungen sollten nicht während der Behandlung mit Tacrolimus verabreicht werden. Bei abgeschwächten Lebendimpfstoffen (z. B.

gegen Masern, Mumps, Röteln, oder Kin- derlähmung) beträgt die Karenzzeit 28 Tage, bei inaktivierten Impfstoffen (z. B.

gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Grippe) 14 Tage.

In einer Photokanzerogenitätsstudie wurden haarlose Albinomäuse chronisch mit Tacrolimussalbe und UV-Bestrahlung behandelt. Die mit Tacrolimussalbe be- handelten Tiere zeigten eine statistisch signifikante Verkürzung der Zeitspanne bis zum Auftreten von Hauttumoren (Plattenepithelkarzinome) und eine er- höhte Anzahl von Tumoren. Inwieweit diese Befunde auf den Menschen über- tragbar sind, ist unbekannt. Nach der Fachinformation des Herstellers sollte während der Behandlung mit Tacrolimus- Salbe die Haut möglichst nicht dem Son- nenlicht ausgesetzt werden. Die Anwen- dung von ultraviolettem (UV) Licht in Solarien sowie die Therapie mit UVB oder UVA in Kombination mit Psorale- nen (PUVA) sollte vermieden werden.

Der Arzt muss die Patienten über geeig- nete Lichtschutzmaßnahmen beraten (z. B.

Vermeidung von Aufenthalt in der Sonne, Anwendung von Lichtschutzmitteln und Abdeckung der Haut mit entsprechender Kleidung).

Ob eine Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren mit dem Risiko einer lo- kalen, eventuell zu Infektionen oder ku- tanen Malignomen führenden Immun- suppression verbunden ist, ist nicht be- kannt.

Hautpflegemittel dürfen innerhalb von zwei Stunden vor beziehungsweise nach Applikation von Tacrolimus nicht im gleichen Hautbereich angewendet werden. Über die gleichzeitige Verwen- dung anderer topischer Präparate und sy- stemischer Steroide oder Immunsuppres- siva liegen keine Erfahrungen vor. Die gleichzeitige systemische Verabreichung von CYP3A4-Hemmern (z. B. Erythro- mycin, Itraconazol, Ketoconazol und Dil- tiazem) bei Patienten mit ausgedehnter und/oder erythrodermischer Erkrankung sollte mit Vorsicht erfolgen.

Die Anwendung in der Schwanger- schaft und Stillzeit sowie bei Patienten mit genetisch bedingten Schädigungen der Epidermisschranke (z. B. Netherton- Syndrom) und generalisierter Erythro- dermie wird nicht empfohlen. Das Glei- che gilt für Okklusivverbände. Der Kontakt mit Augen und Schleimhaut ist zu vermeiden. Die Salbe darf auf infi- zierten Hautstellen nicht angewendet

werden. )

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 820. Februar 2004 AA531

Veranstalter: Ärzteverein Davos in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Zentrum Bad Ragaz, der Deutschen Klinik für Dermatologie und Allergie Davos – Alexanderhausklinik –, der Ultraschallschule und Davos Tourismus

Wissenschaftliche Organisation und Eröffnung: Prof. Dr. med.

Dr. phil. Siegfried Borelli, em. Direktor der Klinik und Polikli- nik für Dermatologie und Allergologie am Biederstein der Technischen Universität München, ehemaliger Ärztlicher Di- rektor der Alexanderhausklinik, Davos.

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Peter Risi, Davos; Prof. Dr.

med. Dr. phil. Siegfried Borelli, München/Davos; Dr. med. Jo- sias Mattli, Davos; Dr. med. Beat Villiger, Bad Ragaz; Dr. med.

Rainer Disch, Davos.

Programm: Generalthema: „Von der Grundlagenforschung zur Therapie“. Einzelvorträge, Kurse, Seminare und praktische Übungen sowie Workshops: Anti-Aging-Tag; Ultraschallkurs:

Grundkurs Mammasonographie; Ultraschallkurs: Refresher- kurs zu Abdomen in Form eines interaktiven Quiz mit Selbst- kontrolle; Osteoporose-Vorträge; Aknetherapie im Jugend- und Erwachsenenalter; Sportmedizin in der Praxis; Symposi- um über Phytotherapie; Prophylaxe und Therapie atopischer

Erkrankungen; Asthmamanagement im Kindes- und Jugend- alter; Somatoforme Schmerzstörung: Pathogenese, interdis- ziplinäre Diagnostik und Therapie unter biopsychosozialen Aspekten; Workshop: Notfalltherapie bei Anaphylaxie. Fer- ner: Mittagsseminar in der Alexanderhausklinik, Tobelmühl- straße, Davos Platz.

Referenten, Übungsleiter, Kursleiter und Workshop-Seminar- leiter aus der Schweiz und aus Deutschland.

Organisation: Annamarie Piacente, Bahnhofstraße 169 A, CH-7247 Saas i. Prättigau, Telefon: 00 41/81/4 13 01 50; Fax:

00 41/81/413 01 49, E-Mail: piacente@bluewin.ch

Teilnahmegebühren: 300 sfr; Tageskarte: 150 sfr; Halbtages- karte: 100 sfr, Grundkurs Mammasonographie: 200 sfr;

Refresherkurs Abdomen: 350 sfr; Anti-Aging-Tag: 150 sfr;

Phytotherapieseminar: 150 sfr

Kongressort: Kongresszentrum Davos, Promenade 92, CH 7270 Davos Platz

Kongressbüro Davos: Tourismusbüro Davos, Corinne Vils, Pro- menade 67, CH 7270 Davos Platz; Telefon: 00 41/81/4 15 21 63;

Fax: 00 41/81/4 15 21 69. )

4. Davoser Tage: Fortbildungskongress für Ärzte

18. bis 20. März 2004

Referenzen

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