Zusammensetzung: 1 Kautablette enthält: Natriummonofluor phosphat 38 mg. Calciumgluconat 1 H20 500 mg, Calciumcitra 4 H2O 500 mg. Anwendungsgebiete: Primäre Osteoporose und Steroid-Osteoporose. Gegenanzeigen: Wachstumsalte Schwangerschaft und Stillzeit. Bei schweren Nierenfunktions störungen muß die Dosierung individuell angepaßt werden Nebenwirkungen: Selten können Gelenkschmerzen sowi Magen- und Darmunverträglichkeiten auftreten.
Opfermann Arzneimittel GmbH, Hauptstraße 1- 9, 5060 Bergisch Gladbach 2
Dosierung: 3mal 1 bis 2 Kautabletten zu den Mahlzeiten. Darreichungsform, Packungsgrößen und Preise:
OP mit 100 Kautabletten (N 3) DM 41,05, OP mit 300 Kautabletten DM 101,10.
Stand:
Sept.
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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
TODESSTRAFE
Zu dem Leserbrief „Biblische Tatsache", von Dr. med. H. Ra- banus, in Heft 38/1985, Seite 2698:
Tiefe Abscheu
Das Alte Testament fordert die Todesstrafe für die In- dikation Mord (1. Mose 9,6), für Götzendienst (5.
Mose 13,11; 17,5), Unge- horsam (5. Mose 21,21), Unzucht (5. Mose 22,21) und Ehebruch (5. Mose 22,24), letzteres durch Steinigung bei lebendi- gem Leibe.
Der Islam hat dies über- nommen (s. Hadith zu Ko- ran Sure 24,2) und noch weitere Indikationen für die Todesstrafe hinzuge- fügt, die deshalb ebenso wie das Abhacken der Gliedmaßen neuerdings in den mohammedanischen Ländern praktiziert wird, wo das Schari'a-Recht ein- geführt wurde, zum Bei- spiel Pakistan, Sudan, Isla- mische Republik Iran (un- ter dem Schah war das ver- boten!) und Saudi-Arabien, welches die Menschen- rechtsdeklaration der Ver- einten Nationen deshalb nicht unterschrieben hat.
Wer einmal eine Steini- gung miterlebt hat, kann als Arzt nur eine tiefe Ab- scheu vor der Religion des brutalen Mohammed emp- finden.
Im Neuen Testament for- dert Christus die Todes- strafe durch Ertränken (Matth. 18,6) bei Kindes- mißhandlungen. In diesem Zusammenhang muß die steigende Anzahl dieser Delikte bei uns erwähnt werden. Zum Teil handelt es sich um unerwünschte Kinder, welche von den Müttern nicht abgetrieben werden durften.
Indira Gandhi hat das Pro- blem gelöst, indem sie den Vätern operative Sterilisa- tion verordnete, bevor sie
ihren Nachwuchs in die Bevölkerungsexplosion einbringen konnten, also bei 3 Kindern. So wird die Familienplanungslast von den Schultern der Frauen genommen. Keiner der vie- len Betroffenen, die ich ge- fragt habe, war mit dieser Regelung unzufrieden.
Dr. med. Arndt Bischoff Obermedizinalrat i. R.
Stampkensweg 9 2251 Oster-Ohrstedt
IMPFUNGEN
Zu dem Aufsatz von Prof.
Dr. Hermann Olbing: „Mög- lichkeiten zur Verbesserung der Durchimpfungsquoten" in Heft 36/1985, Seite 2555 ff.:
Mitreißende Beispiele
. . . Wenn der „Chef" einer Einheit im Kriege oder ei- nes Krankenhauses im Frieden sich als erster in der Reihe der Wartenden die Injektion verabfolgen läßt, veranlaßt sein Vor- bild Unentschlossene und Ängstliche, es ihm gleich zu tun.
Einen ähnlichen Erfolg ha- be ich als Kinderarzt, wenn ich zaudernde Angehörige kleiner Patienten darauf hinweise, daß ich eine an- stehende Impfung bereits bei den eigenen Kindern komplikationslos durch- führte.
Noch heute gilt die alte pädagogische Erfahrung:
„Verba movent, exempla trahunt". Auch in der Ge- sundheitserziehung rütteln Worte zwar auf, aber Bei- spiele reißen mit.
Prof. Dr. med.
Karl Triebold, M. A.
Vizepräsident der Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung
Leitender Direktor der Städtischen Kinderklinik Oberbeckerstraße 26 4600 Dortmund 14 (Derne) 82. Jahrgang Heft 43 vom 23. Oktober 1985 (11) 3147