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Archiv "PRÜFUNGEN: Welcher praxisrelevante Sinn?" (27.09.1990)

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Salhumin

Rheuma-Bad

LESERBRIEFE

natürlich die Heilkraft des Moores

transdermal die Wirkung der Salicylsäure

Die chronischen Formen des Rheumas erfordern eine chronische Therapie. Nutzen und Risiko bestimmen die Wahl der Arzneimittel im Therapie- Plan.

Salhumin Rheuma-Bad wirkt systemisch und transdermal.

Deshalb sind auch die Risiken minimiert.

Die natürliche Heilkraft des Moores und die antirheuma- tische Potenz der Salicylsäure:

Salhumin Rheuma-Bad ist natürlich transdermal wirksam.

Zusammensetzung: 1 Beutel mit 37 g = 1 Voll- bad, 100 g enthalten: 67 g Salicylsäure, 2,5 g salicylierte Huminsäuren. Anwendungsgebiete:

Rheumatismus, Ischias, Gicht, Adnexitiden.

Gegenanzeigen: Fieberhafte Erkrankungen, Tuberkulose, schwere Herz- und Kreislaufinsuf- fizienz, Hypertonie, vorgeschädigte Niere und Schwangerschaft. Dosierung und Anwendung:

Alle 2 Tage ein Vollbad. Handelsformen und Preise: OP 3 Vollbäder DM 14,84, OP 6 Vollbäder DM 28,20, OP 12 Vollbäder DM 51,00, AP 100 Vollbäder. Stand 9/90

BASTIAN

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

APPROBATION

Zu dem Beitrag „CDU denkt über die ärztliche Ausbildung nach" in Heft 28/29/1990:

Eingliederungsweg suchen

Mit der sogenannten Hochschulreform in mehre- ren Etappen Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre wurde erst einmal die Möglichkeit einer Dissertation für „Au- ßenseiter" abgeschafft. Es war nur noch möglich, das Di- plom als sogenannten ersten.

akademischen Grad zu erar- beiten im Sinne einer Di- plomarbeit, angelehnt an die naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten. Dies gilt für alle diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1972 ihr Staatsexamen absolvier- ten. Am Anfang war das Di- plom aber nicht notwendig, um die Approbation als Arzt oder Zahnarzt zu bekommen.

Der „Diplommediziner", an- fangs für Ärzte und Zahnärz- te gleich (später erfand man noch den „Diplom-Stomato- logen"), war nicht notwendig, um die Approbation zu erhal- ten oder nach entsprechender Ausbildung die Facharzt- be- ziehungsweise Fachzahnarzt- anerkennung zu bekommen.

Ich beziehe mich hier beson- ders auf die Absolventenjahr- gänge meiner Generation von 1973 bis 1975.

Ich selber bekam meine Approbation als Zahnarzt nach erfolgreichem Staatsex- amen im Sommer 1973 an der Universität Leipzig. Im Fe- bruar 1988 verteidigte ich an dieser Universität meine Di- plomarbeit und erhielt hier- mit erst die Voraussetzun- gen für die Aufnahme eines Dissertationsverfahrens. Um aber überhaupt promovieren zu können, mußte man aber nun erst einmal einen Lehr- gang „Marxismus-Leninis- mus" mit Prüfung absolvie- ren. Diese ideologische Ge- hirnwäsche war noch wichti- ger als das ganze Verfahren.

Die Bezeichnung Diplom- Mediziner oder -Stomatologe kann im geeinten Deutsch- land nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Sie ist

auch ein Relikt von SED- Vergangenheit, bedeutet aber für ihren „Träger" die Identifikation mit einer durchgeführten wissenschaft- lichen Arbeit und Leistung unter zum Teil schwersten Bedingungen, die sich nicht hinter (west-)deutschen Dis- sertationen verstecken muß.

Den Aufwand für anerkannte fachliche Literaturquellen möchte ich hier nicht anspre- chen: Er war katastrophal.

Wie gesagt, kann ich hier nur für meinen Jahrgang spre- chen. Für die Verfahrenswei- se der letzten Jahre fehlen mir detaillierte, fundierte Auskunftsquellen.

Als Fazit bleibt die Emp- fehlung, Wege für die „Ein- gliederung" der Diplom-Me- diziner der Noch-DDR im akademischen Sinne zu su- chen und zu finden. Dies wird wohl ebenso schwierig wie die Einigung überhaupt, denn vor dem oben genannten Stichtag konnte eine Dissertation oh- ne vorheriges Diplom vertei- digt werden.

Dipl.-Stomatologe G.

Wolf, An der Hasel 239, DDR-6000 Suhl

PRÜFUNGEN

Zu dem Beitrag „Entscheidend ist, was die (m.c.)-Prüfungen lei- sten; Zur Aussagefähigkeit der zen- tralen Multiple-choice-Prüfungen am Beispiel des Physiologie-Exa- mens im Herbst 1989" von G. Ge- bert und K. Voigtmann in Heft 31/32/1990:

Welcher

praxisrelevante Sinn?

Es ist sicherlich richtig und nützlich, Prüfungen — hier die M.c.-Prüfung — auf Ergebnis und Aussagefähig- keit über die Lehrinhalte der einzelnen Prüfungsfächer zu analysieren.

Es ist auch sicherlich rich- tig, hierzu statistische Metho- den anzuwenden. Man gibt sich aber allzuleicht in die Gefahr, statistisch signifikan- te Ergebnisse für die Wahr- heit zu halten, wenn man eine vorhandene Meinung nicht gegenüber einer sogenannten A-2854 (6) Dt. Ärztebl. 87, Heft 39, 27. September 1990

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Kompetente Kommentierung:

Kölner Kommentar zum EBM

„Nullhypothese" überprüft.

Diese hätte im gegebenen Fall Sinn und Relevanz der Prüfungsfrage enthalten sol- len. Ich wiederhole sie noch einmal:

Im Stehen beträgt der Druck im venösen Sinus des Gehirns relativ zum Athmo- sphärendruck circa: (Richtige aus 5 möglichen Lösungen:

— 1,3 kPa = —10 mm Hg).

Die Autoren vertreten die Meinung, dies sei notwendig zu wissen, da die Gefahr ei- ner Luftembolie bestünde.

Welcher Neurochirurg wird denn schon bei einem

stehenden Patienten einen Hirnsinus anmeißeln? Wel- cher Notarzt oder Anästhe- sist macht eine Punktion der v. jugularis oder der V. sub- clavia im Stehen? Nach mei- ner Erfahrung im Rettungs- dienst dürfte sich auch kein Unfallopfer mit Kopf- oder Halsverletzungen im Stehen aufhalten. Was soll also diese Frage und ihre eingehende statistische Aufarbeitung für einen praxisrelevanten Sinn machen?

Dr. med. Peter G. Vetter, Heinrichstraße 4, 6140 Bens- heim 3

Kommentierung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen einschließlich

BMÄ und E-GO von

Dr. med. M. Moewes, Dr. med. E. Effer, Dr. jur. R. Hess

Mit der 6. Ergänzungslieferung, Stand 1.7.1990, Loseblattwerk in einem Ordner mit Griffleistenregister,

679 Seiten, DM 87,- ISBN 3-7691-3049-9

• Zum Verständnis der Struktur der Gebührenordnungen

• Zur Orientierung für Arzt und Arzthelfer- in bei den täglichen Abrechnungsfragen

• Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen dem Arzt und seiner KV

• Zur Beantwortung 5 y,

abrechnungsrelevanter Rechtsfragen g

", Ö . und übrigens auch

• Zur Ergänzung und Vertiefung der Einführungslehrgänge für die kassenärztliche Tätigkeit

k t) Deutscher

Ungeordnetes Detailwissen

Die Aussage, Medizinstu- denten verfügen über gute theoretische Kenntnisse, muß nach den Untersuchungen von Gebert und Voigtmann stark bezweifelt werden. Un- ser Eindruck ist seit längerem auch, daß Medizinstudenten meist über ein relativ unge- ordnetes Detailwissen verfü- gen und oftmals unfähig sind, diese Einzelfakten in Zusam- menhänge einzuordnen oder in ihrer Wichtigkeit zu bewer- ten. Der Student gewinnt den Eindruck, als gelte es im schriftlichen Teil der Ärztli- chen Prüfungen (MC-Prü- fung), lediglich Aussagen un- ter dichotomen Gesichts- punkten (richtig/falsch) zu beurteilen und dann die rich- tigen Kombinationen „zu kreuzen”. Dabei entscheiden vermeintlich nur Details über das Erlangen der letztlich er- wünschten Punkte. Leider führt dieser Eindruck schon im Grundstudium zu einem Lernstil, der auf das Sammeln von Details ausgerichtet ist.

Das Erfassen von Zusammen- hängen wird als überflüssig und wenig ökonomisch ein- gestuft. Die in ihrer Wichtig- keit unbestrittene schriftliche Prüfung sollte daher in ihrer Konzeption so verändert wer- den, daß das Erkennen von.

Zusammenhängen und wich- tigen Grundlagen belohnt wird, während Raten und rei- nes „Detailsammeln" sich nicht auszahlen sollten.

A-2856 (8) Dt. Ärztebl. 87,

Dies könnte erreicht wer- den durch:

—Gewichtung der Fragen durch verschiedene Punkt- zahl (Grundlagenwissen wird belohnt)

—Auswahl aus mehr als fünf Möglichkeiten (Ratewahr- scheinlichkeit wird ge- senkt)

—Punktabzug bei Falschlö- sung (Raten wird „be- straft")

Abgestufte Punktzahl in einzelnen Fragen (zum Beispiel drei von vier rich- tigen Aussagen erkannt, er- gibt einen Punkt, alle er- kannt ergibt zwei Punkte)

Didaktisch erscheint es zudem notwendig, über die Ausgleichbarkeit von ungenü- genden Leistungen in einem der medizinischen Grundla- genfächer nachzudenken. Ei- ne ungenügende Leistung in einem der großen Fächer soll- te nicht ausgleichbar sein, über Wiederholungen von einzelnen Fächern sollte so- wohl im mündlichen, als auch im schriftlichen Teil der Prü- fung diskutiert werden.

Erst durch solch eine Än- derung des Lernstils wird es möglich sein zu verhindern, daß Kandidaten im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prü- fung das Einbringen eines Herzkatheters als die vor- dringlichste diagnostische Aufgabe bei einem Herzin- farkt benennen.

Holger Thiemann, Liebig- straße 5, 3550 Marburg Heft 39, 27. September 1990

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