• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bundesärztekammer" (06.05.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bundesärztekammer" (06.05.1983)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

EbhaatteiSera■ Angeh Vorname

.ama des Veraeeden Vomarne geb am

AOK LKK 1 BKK 1 IKK 1 Krarsudelt Krankenkassen-Nr Gültigkeitsdauer.

Versichertengruppe vom Krankenschein übertragen.

Uberweisungsschein

für ambulante kassenärztliche Behandlung Zur Beachtung für den Versicherten, Dieser Uberweisungsschee ward ungult.g. wenn er recht innerhalb von te Tagen nach seiner Ausstellung verwende(

wird. Ausstellung.

Ablaut des lelenderviedeljahres

Eine avi dem 8...- Kingsausw. angegebe.

Z2,2==;;;,zt

her zu abertragen Ohne Angaben gni die-

T i'ab:i=3:21V" ! 2,2 dem er ausgasten Artengeber IDienseleelm'hin ,Fnalv. ,M ,Mer

warmem, des Petlemen

Überweisung an Arzt für Allgemeinmedizin / Arzt für

wegen (Diagnose /Verdacht auf)

Überweisung erfolgt

ei zur Durchführung bestimmter Leistungen -Herkunft des Untersuchungsgutes/gewünschte Untersuchung bitte genau bezeichnen

12) zur Mitbehandlung zur Weiterbehandlung zur Konsiliaruntersuchung zur Unfallvorstellung

cl im Rahmen der Mutterseattsvorsorge: zur Kongaruntersuchung zur Ultrasealluntersuchung zur Kardiotokograph. zur Amnioskopie zur Fruchtwasseruntersuchung zur Hormonanalyse El . Besondere Hinweise/bisherige Befunde/Medikation:

AU voraussichtlich bis bescheinigt

- Verbindliches Muster -

Ureeruhr. des ...v.sender+ aas sena , Ves Muster 6 11. 19631 Ausgestellt am

tszkr 2073 Luperrs.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN

vereinigung am 11. April 1983 abge- schlossen wurde, an.

2. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.

Bochum/Köln, den 11. April 1983 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln

Protokollnotiz zu § 31 Abs. 3 Satz 1 Bundesmantelvertrag (Ärzte)

Die Partner des Bundesmantelvertrages (Ärzte) stimmen darin überein, daß nicht vollständig ausgefüllte Überweisungs- scheine für ambulante kassenärztliche Behandlung (Muster 6 der Vordruckver- einbarung) von der Abrechnung insbe- sondere dann ausgeschlossen werden können, wenn das freie Feld auf der Vor- derseite dieses Vordrucks für die Angabe des Versichertenstatus — Mitglied (M), Familienangehörige (F), Rentner und de- ren Familienangehörige (R) — keine ein- deutige Eintragung enthält.

Köln/Bonn/Essen/Berg.-Gladbach/

Kassel, den 11. April 1983

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln

Bundesverband der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn

Bundesverband der Betriebskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Essen

Bundesverband der Innungskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Berg.-Gladbach

Bundesverband der landwirtschaftlicher Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel

Protokollnotiz zu § 4 Abs. 5 Satz 1 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970

Die Bundesknappschaft und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung stimmen darin überein, daß nicht vollständig aus- gefüllte Überweisungsscheine für ambu- lante kassenärztliche Behandlung (Mu- ster 6 der Vordruckvereinbarung) von der Abrechnung insbesondere dann aus- geschlossen werden können, wenn das freie Feld auf der Vorderseite dieses Vor- drucks für die Angabe des Versicherten- status — Mitglied (M), Familienangehöri- ge (F), Rentner und deren Familienange- hörige (R) — keine eindeutige Eintragung enthält.

Bochum/Köln, den 11. April 1983

Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung, K. d. ö. R., Köln, einer- seits und der Verband der Ange- stellten-Krankenkassen e. V., Sieg- burg, sowie der Verband der Arbei- ter-Ersatzkassen e. V., Siegburg, andererseits vereinbaren gemäß Leitzahl 22 des Arzt/Ersatzkassen- vertrages vom 20. Juli 1963 die nachstehende Änderung der Ver- einbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassenvertrag (Vor- druckvereinbarung) vom 23. 8. 1979

1. Das Vordruck-Muster 6 (Überwei- sungsschein für ambulante vertragsärzt- liche Behandlung) erhält die aus der An- lage ersichtliche Neufassung.

Die Nr. 2.6.4. erhält folgenden Satz 2:

„Der Zeilenabstand von 1 1/2 Schreibma- schinenzeilen ist auch auf der Vordersei- te bei den Schreib- und Ankreuzzeilen einzuhalten."

2. Das Vordruck-Muster 14 (Überwei- sungsschein für serologische und mikro- biologische Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge) erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.

4. Vorhandene Bestände der durch diese Vereinbarung geänderten Vordrucke dürfen aufgebraucht werden.

Köln/Siegburg, den 23. 2. 1983 Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R.

Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V.

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

Bundesärztekammer

Arzneimittelrückruf

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker machte die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft darauf aufmerksam, daß die fol- genden Fertigarzneimittel bzw. deren ge- nannte Chargen vom Hersteller zurück- gezogen wurden. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durchzusehen, und die folgenden Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen sind aus- zusondern und zu vernichten.

Anusept Salbe

deren Chargen-Nummern mit folgenden Ziffern beginnen:

066 bis 072 einschließlich sowie 077 und 079 Demoplas comp. Zäpfchen

Faltschachteln mit dem falschen Auf- druck: „Zusammensetzung: 1 Dragee

enthält ..." AK/BAK

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 18 vom 6. Mai 1983 117

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Dies gilt für Gesprächslei- stungen wie Beratungen, Erörte- rungen, verbale Interventionen und psychotherapeutische Maß- nahmen auch dann, wenn das Gespräch mit unterschiedlicher

„3920 Mikroskopische Un- tersuchung eines Materials, nach differenzierender Aufbereitung, Anreicherung, Verwendung be- sonderer optischer Systeme wie Dunkelfeld oder Phasenkontrast

Die im Zusammenhang mit interventionellen kardiologi- schen Maßnahmen, wie z. der Rotablation, der Laserather- ektomie oder der Atherektomie entstehenden Sachkosten, sind

„3620 Mikroskopische Diffe- renzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches .. Neuaufnahme einer An- merkung hinter Nr. 3620 ist nicht

(7) Soweit im Quartal nach einer Erst- inanspruchnahme eines Vertragsarztes dessen Vertreter in Anspruch genommen wird, ist ein erneutes Erheben der Zuzah- lung unzulässig.. Soweit

durch unmittelbares Einführen der Krankenversichertenkarte in ein mobiles Lesegerät und eine Datenübertragung in eine für die Abrechnung von der KBV zer- tifizierte Software.Nach

Änderung der Leistungslegende 284 Infusion in die Vena subcla- via oder Vena cava, auch mittels vorgeschobenen Katheters, oder Infusion in die Kopfvene..

„80 Zuschlag für die erfor- derliche Vor- und Nachsorge, einschl, der Bereitstellung von Operationseinrichtungen, bei ambulanter Durchführung von Operationen nach den