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AOK LKK 1 BKK 1 IKK 1 Krarsudelt Krankenkassen-Nr Gültigkeitsdauer.
Versichertengruppe vom Krankenschein übertragen.
Uberweisungsschein
für ambulante kassenärztliche Behandlung Zur Beachtung für den Versicherten, Dieser Uberweisungsschee ward ungult.g. wenn er recht innerhalb von te Tagen nach seiner Ausstellung verwende(
wird. Ausstellung.
Ablaut des lelenderviedeljahres
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Überweisung an Arzt für Allgemeinmedizin / Arzt für
wegen (Diagnose /Verdacht auf)
Überweisung erfolgt
ei zur Durchführung bestimmter Leistungen ❑ -Herkunft des Untersuchungsgutes/gewünschte Untersuchung bitte genau bezeichnen
12) zur Mitbehandlung ❑ zur Weiterbehandlung ❑ zur Konsiliaruntersuchung ❑ zur Unfallvorstellung ❑
cl im Rahmen der Mutterseattsvorsorge: zur Kongaruntersuchung zur Ultrasealluntersuchung ❑ zur Kardiotokograph. zur Amnioskopie zur Fruchtwasseruntersuchung zur Hormonanalyse El . Besondere Hinweise/bisherige Befunde/Medikation:
AU voraussichtlich bis bescheinigt
- Verbindliches Muster -
Ureeruhr. des ...v.sender+ aas sena , Ves Muster 6 11. 19631 Ausgestellt am
tszkr 2073 Luperrs.
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN
vereinigung am 11. April 1983 abge- schlossen wurde, an.
2. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
Bochum/Köln, den 11. April 1983 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln
Protokollnotiz zu § 31 Abs. 3 Satz 1 Bundesmantelvertrag (Ärzte)
Die Partner des Bundesmantelvertrages (Ärzte) stimmen darin überein, daß nicht vollständig ausgefüllte Überweisungs- scheine für ambulante kassenärztliche Behandlung (Muster 6 der Vordruckver- einbarung) von der Abrechnung insbe- sondere dann ausgeschlossen werden können, wenn das freie Feld auf der Vor- derseite dieses Vordrucks für die Angabe des Versichertenstatus — Mitglied (M), Familienangehörige (F), Rentner und de- ren Familienangehörige (R) — keine ein- deutige Eintragung enthält.Köln/Bonn/Essen/Berg.-Gladbach/
Kassel, den 11. April 1983
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln
Bundesverband der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Essen
Bundesverband der Innungskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Berg.-Gladbach
Bundesverband der landwirtschaftlicher Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel
Protokollnotiz zu § 4 Abs. 5 Satz 1 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970
Die Bundesknappschaft und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung stimmen darin überein, daß nicht vollständig aus- gefüllte Überweisungsscheine für ambu- lante kassenärztliche Behandlung (Mu- ster 6 der Vordruckvereinbarung) von der Abrechnung insbesondere dann aus- geschlossen werden können, wenn das freie Feld auf der Vorderseite dieses Vor- drucks für die Angabe des Versicherten- status — Mitglied (M), Familienangehöri- ge (F), Rentner und deren Familienange- hörige (R) — keine eindeutige Eintragung enthält.
Bochum/Köln, den 11. April 1983
Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln
Die Kassenärztliche Bundesver- einigung, K. d. ö. R., Köln, einer- seits und der Verband der Ange- stellten-Krankenkassen e. V., Sieg- burg, sowie der Verband der Arbei- ter-Ersatzkassen e. V., Siegburg, andererseits vereinbaren gemäß Leitzahl 22 des Arzt/Ersatzkassen- vertrages vom 20. Juli 1963 die nachstehende Änderung der Ver- einbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassenvertrag (Vor- druckvereinbarung) vom 23. 8. 1979
1. Das Vordruck-Muster 6 (Überwei- sungsschein für ambulante vertragsärzt- liche Behandlung) erhält die aus der An- lage ersichtliche Neufassung.Die Nr. 2.6.4. erhält folgenden Satz 2:
„Der Zeilenabstand von 1 1/2 Schreibma- schinenzeilen ist auch auf der Vordersei- te bei den Schreib- und Ankreuzzeilen einzuhalten."
2. Das Vordruck-Muster 14 (Überwei- sungsschein für serologische und mikro- biologische Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge) erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
4. Vorhandene Bestände der durch diese Vereinbarung geänderten Vordrucke dürfen aufgebraucht werden.
Köln/Siegburg, den 23. 2. 1983 Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R.
Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V.
Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.
Bundesärztekammer
Arzneimittelrückruf
Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker machte die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft darauf aufmerksam, daß die fol- genden Fertigarzneimittel bzw. deren ge- nannte Chargen vom Hersteller zurück- gezogen wurden. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durchzusehen, und die folgenden Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen sind aus- zusondern und zu vernichten.
Anusept Salbe
deren Chargen-Nummern mit folgenden Ziffern beginnen:
066 bis 072 einschließlich sowie 077 und 079 Demoplas comp. Zäpfchen
Faltschachteln mit dem falschen Auf- druck: „Zusammensetzung: 1 Dragee
enthält ..." AK/BAK