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Archiv "Lexikon: Sicherstellung" (24.09.2004)

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A2644 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3924. September 2004

S T A T U S

V

ersagensängste bei jun- gen Ärzten, die sich ihre Existenz aufbauen, sind nicht selten. Die Praxis muss etabliert, Patienten gewonnen werden. Die Verantwortung ist groß – vor allem dann, wenn eine Familie zu versor- gen ist. Dies kann zu einer per- sönlichen Erwartungshaltung führen, der man kaum gerecht werden kann.

Ideal ist es, wenn der Arzt seine Ängste im Gespräch mit einer Vertrauensperson oder einem Kollegen thematisieren kann. Auf jeden Fall sollte der Betreffende zunächst seine Erfolgsdefinition überprüfen.

Übersteigerte Erwartungen lassen die Befürchtung entste- hen, ihnen nicht gerecht wer- den zu können. Welche Ziele stehen für einen persönlich im Mittelpunkt? Wo will man in fünf Jahren – beruflich und pri- vat – stehen? Was verstehe ich unter „Versagen“? Mithilfe solcher Fragen kann die Erwar- tungshaltung reflektiert und die Angst relativiert werden.

Wer etwa das Selbstbild verinnerlicht hat, dass Ärzte keine Fehler machen dürfen, setzt sich einem immensen Erwartungsdruck aus. Ge- lingt es, dieses Selbstbild durch die Überzeugung zu re- lativieren, stets das Beste zu geben, löst sich der Arzt von dem Ideal der Unfehlbarkeit.

Die Angst vor dem Versagen kann in zielgerichtetes Han- deln kanalisiert werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich vorzustel- len, was im Falle des Versa- gens passieren würde. Häufig ergibt die Analyse: Die Folgen sind nicht so schlimm wie die, die man sich im fiktiven Kata- strophenfilm ausgemalt hat.

Wichtig ist, die Ursachen für die Angst zu erkennen – dann kann sich der Arzt kon- struktiv mit ihnen auseinan- der setzen.Wer dazu in der Lage ist, ist schon weiter als die meisten Menschen, die unter Ängsten leiden. Wie kann ein Mediziner anderen Menschen helfen, wenn er selber „krank“ ist, fragen sich viele Ärzte. Deshalb gibt kaum jemand seine Angst zu.

Verdrängung und Flucht sind die üblichen Bewältigungs- strategien.

Ein Arzt sollte die Sympto- me kennen, die auf verdrängte Ängste hinweisen. Dazu zäh- len aggressives Verhalten, überdurchschnittlicher Alko- hol- und Zigarettenkonsum, hektischer Aktionismus, der Verlust an Lebensfreude, be- ruflichem Engagement und beruflicher Leistungsfähigkeit, schlaflose Nächte und negati- ve Gedanken. Angst führt da- zu, dass man sich Tag und Nacht mit denselben Proble- men beschäftigt. Angst errich- tet eine Mauer im Kopf, die keine anderen Gedanken und Gefühle mehr zulässt. Wer je- doch bewusst reflektiert, dass er unter Ängsten leidet, hat den ersten Schritt getan, um aus der verhängnisvollen Ne- gativ-Spirale ausbrechen zu können. Dann ist der Weg frei für die Einsicht, dass Angstge- fühle auch positive Aspekte umfassen und in gewissen Le- benslagen hilfreich sind. So setzen sie als Alarmsignale Energien frei, um Gefahrensi- tuationen zu bewältigen. Sie motivieren, schwierige Her- ausforderungen mit Mut und Beharrlichkeit anzugehen.

Wird die Angst jedoch zu groß, kann sie physisch und seelisch extrem belastend sein.

Zu empfehlen ist dann, ein

„Angst-Tagebuch“ anzulegen, in dem sich der Arzt aktiv mit seinen Ängsten beschäftigt.

Im kreativen Schreibprozess reflektiert und verarbeitet der Arzt private und berufli- che Erfahrungen, schafft Di- stanz zu sich selbst, findet Zu-

gang zu verdrängten Proble- men und gewinnt Überblick.

Manchmal ist das Ergebnis, dass die Angst unbegründet oder mit einer Änderung in der Lebensweise und Berufs- auffassung zu besiegen ist.

Auf jeden Fall kann der Arzt die Angst aus dem Zu- stand eines diffusen Gefühls in ein konkretes Bild über- führen, sie mithin visualisie- ren. Und mit diesem Bild spielt er dann: Während die Angst bis dahin als Regisseur eines wahren Horrorfilms zum Beispiel den Verlust der beruf- lichen Existenz in düstersten Bildern ausgemalt hat, ist es nun möglich, einen ganz ande- ren Film im imaginären Kopf- kino zu kreieren: Der Arzt verwandelt das Riesengebirge Existenzangst in einen kleinen Hügel, den er mühelos erklet- tert, und verdeutlicht sich: Die Angst ist beherrschbar.

Ein weiterer Erfolg verspre- chender Umgang mit Ängsten besteht in der Angstkonfron- tation. Der Arzt kann sich nicht von etwas lösen, indem er es vermeidet, sondern sich ihm stellt. Hat er etwa Proble- me damit, unangenehme Mit- arbeitergespräche zu führen, sollte er sich diesen Ge- sprächen bewusst aussetzen.

Es ist wie beim Lampenfieber und der Angst, vor Publikum zu sprechen: Es kostet zwar Überwindung,aber nur auf der Bühne lässt sich die Angst Schritt für Schritt abtrainieren.

Karin und Michael Letter E-Mail: info@5medical-management.de

Existenzgründer

Die Angst, zu versagen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind gesetzlich verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Versicherten si- cherzustellen (§ 75 SGB V). Hierfür ist die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch Verträge der KVen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende,

zweckmäßige und wirtschaftliche Ver- sorgung der Versicherten unter Berück-

sichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizi- nischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden. Die Sicherstel- lung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (ärztlicher Notfalldienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Ret- tungsdienstes, soweit das Landesrecht nichts anderes be-

stimmt. Kommt eine KV ihrem Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht nach, können die Krankenkassen die in den Gesamtverträgen vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Zur Erfüllung des Si- cherstellungsauftrags bedient sich die KV ihrer Mitglieder, ermächtiger Ärzte und ärztlich geleiteter Einrichtungen. Im Innenverhältnis verpflichtet der Sicher- stellungsauftrag die KVen insbesonde- re zur Mitwirkung an Wirtschaftlich- keitsprüfungen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und zur Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung. So- weit die Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versor- gung nach § 140 a-h SGB V Verträge abschließen, ist der Si- cherstellungsauftrag der KVen seit Anfang des Jahres 2004 eingeschränkt, weil sie nicht Vertragspartner sein dürfen und das Kassenarztrecht insoweit nicht gilt. JF

Sicherstellung

L E X I K O N

Foto:BilderBox

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