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Archiv "Kooperationen auf EU-Ebene" (18.07.2005)

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nach EU-Recht als Allgemeinärzte ein- gestuft würden, oder Internisten mit Schwerpunkt. Einen eventuellen Be- darf an umfassend weitergebildeten In- ternisten müssten wir dann mit Kräften aus dem europäischen Ausland auffül- len. Das ist absurd und widerspricht zu- dem der Bestandsschutzregel.“

Darüber hinaus lässt die Berufsan- erkennungsrichtlinie eine weitere Aus- legung zu, auf die Susann Katelhön vom Auslandsdienst der BÄK hin- weist: „Die Zwei-Fünftel-Regelung eröffnet theoretisch die Möglichkeit, dass ein EU-Land, zum Beispiel Polen oder Tschechien, einen bestehenden Facharzttitel ändert, um die Abwande- rung medizinischen Personals ins Aus- land zu stoppen. Im Umkehrschluss lassen sich damit nationale Arbeits- märkte auch abschotten. „Dies würde aber sowohl dem Harmonisierungsge- danken als auch dem Wunsch der EU, die Freizügigkeit innerhalb des Bin- nenmarktes zu fördern, völlig zuwider- laufen“, so Katelhön.

Ärztliche Interessenvertretung gefährdet

Problematisch könnte werden, dass es künftig nur noch einen gemeinsamen Ausschuss auf EU-Ebene geben soll, der die Kommission in Fragen der Diplom- anerkennung berät. Derzeit werden die ärztlichen Interessen durch ein eigen- ständiges Gremium vertreten. Katelhön bezweifelt, dass sich in einem Ausschuss, der die Anliegen von 150 verschiedenen Berufsgruppen bündeln soll, die spezifi- schen Interessen der Berufe fachgerecht vertreten lassen. Als kleiner Lichtblick erweist sich vielleicht, dass das Parla- ment darauf gedrängt hat, dass die Kom- mission im Zweifelsfall Experten aus den jeweiligen Sparten zur Beratung hinzuziehen kann.

Einen Migrationsschub wird die neue Richtlinie, die 2007 in Kraft treten soll, innerhalb der europäischen Ärzteschaft nicht auslösen. Außerdem werden die Länder, die auch heute schon gerne mauern, wenn es darum geht, Ärzte mit ausländischem Pass in ihr Land zu las- sen – zum Beispiel Griechenland und Spanien – an dieser Praxis so schnell nichts ändern. Petra Spielberg

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 28–29⏐⏐18. Juli 2005 AA2001

E

s war Zufall, aber der Zeitpunkt hät- te nicht besser gewählt sein können:

Am Mittag hatte der Bundeskanzler mit seiner Forderung, die Gesetze zur deutschen Stammzellforschung aufzu- weichen, für Empörung gesorgt. Am Abend des 14. Juni dann diskutierten Vertreter aus Politik und Reprodukti- onsmedizin in Brüssel über den notwen- digen ethischen Rahmen und den Stand der Stammzellforschung in Deutschland.

Das alles vor dem Hintergrund, dass tags zuvor in Italien nach hitzigen Debatten das Referendum über eine Änderung der Gesetzgebung zur künstlichen Be- fruchtung gescheitert war. „Restriktive Regeln zur embryonalen Stammzell- forschung sind derzeit sicherlich nicht das wichtigste Problem des Forschungs- standorts Deutschland“, kommentierte der Europaabgeordnete, Dr. med. Peter Liese der Europäischen Volkspartei (EVP), den Vorstoß des Bundeskanzlers (dazu auch DÄ, Heft 25/2005).

Tatsächlich stehen deutsche Forscher – trotz der strengen Vorschriften des Stammzell- und Embryonenschutzge- setzes – im internationalen Vergleich nicht schlecht da. Erst kürzlich hat das Robert Koch-Institut das zehnte Forschungsprojekt mit embryonalen

Stammzellen (eSZ) genehmigt. „Im Vergleich dazu können das liberalere Frankreich und Großbritannien mit ,nur‘ neun beziehungsweise ebenfalls zehn Vorhaben aufwarten“, so Liese.

Fortschritte in der Stammzellfor- schung bei gleichzeitiger Bewahrung ethischer Grundsätze ist somit kein Wi- derspruch. Nach Meinung der bayeri- schen Staatssekretärin für Umwelt, Ge- sundheit und Verbraucherschutz, Dr.

Emilia Müller, dreht sich die aktuelle Diskussion daher auch um völlig falsche Aspekte:„Statt nach jeder spektakulären wissenschaftlichen Veröffentlichung über hochtrabende Visionen zu reden und Hoffnungen zu wecken, die auch die em- bryonale Stammzellforschung unter Um- ständen nie erfüllen kann, sollten wir lie- ber klarstellen, was machbar ist.“

So hat die Anwendung adulter Stammzellen (aSZ) schon einige vor- zeigbare therapeutische Ergebnisse er- bracht. Gleichwohl ist eine erfolgreiche Heilung beispielsweise der Parkinson- Erkrankung mit aSZ noch nicht in Sicht. Das gilt allerdings auch für em- bryonale Stammzellen.

Auch Margot von Renesse, Mitauto- rin des deutschen Stammzellgesetzes, ist – obwohl sie selbst an Parkinson lei- det – dafür, sich immer nur am jeweils Möglichen zu orientieren und nicht eine Liberalisierung deutscher Vorschriften durchzusetzen. „Das deutsche Stamm- zellgesetz ist kein fauler Kompromiss gewesen, sondern stellt einen Mehr- heitsbeschluss auf der Grundlage unse- rer Verfassung dar, der es der Forschung zugleich ermöglicht, sich in einem ethisch verantwortbaren Rahmen wei- terzuentwickeln“, erklärte die Juristin.

Mit Blick auf die Diskussionen um das 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der Europäischen Union plä-

Kooperationen auf EU-Ebene

71 Prozent der europäischen Bürger sind der An- sicht, dass Kooperationen in der Forschung auf EU-Ebene immer wichtiger werden. So das Ergeb- nis einer aktuellen Befragung von Eurobarometer, dem Meinungsforschungsdienst der EU. 59 Prozent der EU-Bevölkerung sprechen sich zudem dafür aus, dass die Gemeinschaft mehr Geld für die For- schung ausgeben sollte, um wettbewerbsfähiger zu werden. Zugleich fordern die Europäer ein aus- gewogenes Verhältnis zwischen Ethik und wissen-

schaftlichem Fortschritt. ps

Stammzellforschung in Europa

„Keine Gelder für

verbotene Projekte“

Politiker und Reproduktionsmediziner diskutierten in Brüssel über ethische Fragen und den Stand der Forschung.

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A2002 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 28–29⏐⏐18. Juli 2005

dierte von Renesse dafür, die indivi- duelle Gangart eines jeden Mitglied- staates in Bezug auf die Förderung der embryonalen Stammzellforschung zu akzeptieren. „Forschungsgelder aus einem gemeinsamen europäischen Topf sollten nicht für Projekte zur Verfügung stehen, die in einzelnen Ländern verbo- ten sind“, so ihr Credo.

Renommierte deutsche Stammzell- forscher wie Prof. Dr. Hans Schöler ha- ben zwar Probleme mit der Rechts- grundlage in Deutschland, da „nicht ganz klar sei, wie weit deutsche Wissen- schaftler gehen dürfen“. Dennoch sieht der Direktor der Abteilung Zell- und Entwicklungsbiologie am Max-Planck- Institut in Münster, für die Zukunft der Reproduktionsmedizin in Deutschland nicht völlig schwarz. Andernfalls hätte Schöler sicherlich auch nicht den USA

den Rücken gekehrt, um wieder in sei- ner Heimat zu forschen. „Entscheidend ist, dass wir ein positives Forschungs- klima sowohl für die embryonale als auch adulte Stammzellforschung schaf- fen und in Europa zusammenarbeiten.

Nur so können wir weitere Fortschritte erzielen und mit den Amerikanern und Südkoreanern mithalten.“ Dafür ge- nügt nach Ansicht von Schöler eine Hand voll embryonaler Stammzelllini- en, an denen europäische Wissenschaft- ler gemeinsam forschen können. Nur für solche Vorhaben sollten dann Gel- der aus dem 7. FRP zur Verfügung ste- hen. Dafür allerdings müsste das Rah- menprogramm noch klarer gefasst wer- den. Denn nach dem Wortlaut des von der EU-Kommission vorgelegten Ent- wurfs wäre es prinzipiell möglich, auch Vorhaben aus dem europäischen Haus-

halt zu unterstützen, die nur in einigen Mitgliedstaaten erlaubt sind.

Bislang haben – in unterschiedlich weitreichender Form – nur zehn EU- Länder grünes Licht für die Forschung an eSZ gegeben. EU-Forschungskom- missar Janez Potocnik erwartet jedoch einen zunehmenden Trend zu einer wohlwollenden Gesetzgebung, vor al- lem bei den neuen Mitgliedstaaten.

Gleichzeitig äußerte er sich enttäuscht darüber, dass die künftige Forschungs- finanzierung zu einem Zankapfel zwi- schen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten geworden ist. Während die Kommission und das Europaparla- ment das Budget für das 7. Forschungs- rahmenprogramm verdoppeln wollen, spricht sich der Rat angesichts klammer Kassen für eine Aufstockung um maxi- mal 55 Prozent aus. Petra Spielberg

DÄ:Die FDP-Bundestagsfrakti- on will den Kompromiss zum deut- schen Stammzellimportgesetz auf- kündigen und selbst der Vorsitzen- de des Deutschen Ethikrats, Prof.

Dr. jur. Spiros Simitis, plädiert dafür, die Debatte neu aufzurollen. Fällt jetzt doch der Startschuss für ei- ne biopolitische und bioethische Kehrtwende?

Müller:Nein, ich sehe keinen Beginn für eine biopolitische oder bioethische Kehrtwende. Trotz des – zu Recht – strengen Embryo- nenschutzgesetzes und Stamm- zellgesetzes sind in Deutschland 99 Prozent der Forschung im Be- reich der Biotechnologie möglich.

Gefundene Kompromisse dürfen hier nicht einfach leichtfertig ge- opfert werden. Ich bin jederzeit offen für Innovationen, aber die embryonale Stammzellforschung ist den Nachweis verbesserter Heilungschancen bisher schuldig geblieben: Es gibt derzeit keine belegte klinische Anwendung. Ich meine, dass wir mit einer guten, fundierten und offenen Argumen- tation über Nutzen, Notwendig- keit und insbesondere Grenzen biotechnischer Verfahren die Mehr- heiten für eine verantwortungs- volle Politik bekommen. Übrigens

gibt es im Europäischen Parla- ment jetzt eine deutliche Mehr- heit gegen verbrauchende Em- bryonenforschung.

DÄ: Der Vorschlag der Kom- mission zum 7. Forschungsrah- menprogramm sieht eine Verdop- pelung des europäischen For- schungsbudgets auf 132 Milliar- den Euro vor. Der luxemburgische Ratsvorsitz hingegen will das Ge- samtbudget auf 74 Milliarden Euro begrenzen: Läuft die EU Gefahr,

den Anschluss an die internationa- le Forschung zu verlieren?

Müller:Eine Begrenzung der Mittel bedeutet keinesfalls, dass die Forschungsausgaben propor- tional betroffen sein werden. Im Bericht des Rates zur finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 steht, dass der Bereich For- schung gebührend berücksichtigt und ein fairer Zugang zum 7. For- schungsrahmenprogramm sicher- gestellt werden muss. Ich bin da- her überzeugt, dass es falsch wäre, im Bereich der Forschungsförde- rung zu kürzen. Auf der anderen Seite spielt bei der Forschungsför- derung auch der Einsatz der Mittel bei Auswahl und Qualität der Pro- jekte eine große Rolle. Klare Spiel- regeln müssen kein Innovations- hemmnis sein. Wesentlich ist mir in diesem Zusammenhang, auf Know-how-Transfer und Koopera- tionen mit der Wirtschaft zu set- zen. Zudem muss Europa den Mut haben, eigene ethische Standards auch im Vergleich zu Amerika und Asien beizubehalten.

DÄ:Kritiker werfen Ihnen und anderen Vertretern, die für eine verstärkte Förderung der For- schung an adulten Stammzellen (aSZ) eintreten, vor, dass die Er- wartungen an den medizinischen

Nutzen der aSZ völlig überzogen seien. Ist die Kritik berechtigt?

Müller:Im Gegensatz zu den embryonalen Stammzellen hat die Anwendung von adulten Stamm- zellen in der Forschung und Thera- pie in vielen Bereichen schon den Nachweis gebracht, dass diese er- folgversprechend eingesetzt wer- den können. Beispiele sind die Hä- matologie, der Herzinfarkt, Haut- schäden zum Beispiel nach Ver- brennungen, Diabetes, Gelenkknor- pelersatz oder Hornhautdefekte.

Diesen Nachweis blieb die embryo- nale Stammzellforschung schuldig.

Lediglich in theoretischen Model- len und nicht belegbaren Hypothe- sen wird über die therapeutischen Einsatzmöglichkeiten spekuliert.

Die von den Stammzellenforschern in die Multi- und Omnipotenz der embryonalen Stammzellen geleg- ten Erwartungen zeigen derzeit Probleme mit unkontrolliertem Wachstum und Nichtsteuerbarkeit der Vorgänge auf. Das Potenzial der adulten Stammzellforschung ist da- gegen bei weitem noch nicht aus- geschöpft. Dabei gibt es viele Vari- anten, zum Beispiel beim Nabel- schnurblut. Viele seriöse Forscher unterstellen der adulten Stamm- zellforschung das gleiche Potenzial, aber eine deutlich frühere thera- peutische Einsatzmöglichkeit. ) Dr. Emilia Müller ist Staatsse-

kretärin im bayerischen Staats- ministerium für Umwelt, Gesund- heit und Verbraucherschutz. Von 1999 bis 2003 war sie zudem CSU- Europaabgeordnete und unter anderem im Ausschuss für Um- weltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und der Ar- beitsgruppe Bioethik des Euro- paparlaments tätig.

Nachgefragt

Foto:Bayer.StK

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