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Geld gegen Reformen: Der EU-Aufbaufonds ändert die Wirtschaftspolitik

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Nr. 05/2021 11. Februar 2021

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Geld gegen Reformen: Der EU-Aufbaufonds ändert die Wirtschaftspolitik

Nach einem intensiven Verhandlungsmarathon hat der EU-Aufbaufonds diese Woche die letzte Hürde genom- men und wurde vom Europäischen Parlament verab- schiedet. So können schon bald viele Milliarden Euro in die EU-Länder fließen. Es ist gut, dass die Mitgliedstaa- ten sich auf den Fonds verständigen konnten. Es ist rich- tig, den wirtschaftlichen Aufbau über gemeinschaftliche Schulden zu finanzieren. Damit werden die finanziellen Lasten einer gemeinsamen europäischen Aufgabe solida- risch verteilt. Der Aufbaufonds ist damit zusammen mit der Geldpolitik der EZB und der Ausnahmeklausel bei den EU-Haushaltsregeln ein weiteres Instrument, um ein Auseinanderdriften der EU und eine neue Währungskrise zu verhindern.

Wichtig ist der Fonds auch, weil die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, die eigene Wirtschaft mit Finanzspritzen zu stützen, sehr ungleich verteilt sind (siehe Grafik). Um zu verhindern, dass insbesondere den südeuropäischen Ländern ein struktureller Nachteil erwächst und bereits bestehende Ungleichheiten in der Wirtschaftskraft noch weiter zementiert werden, braucht es eine starke euro- päische Antwort.

Ein Aspekt bleibt jedoch kritisch: Der Fonds fördert nicht nur öffentliche Investitionen. Die Mitgliedstaaten erhal- ten die EU-Mittel nur, wenn sie sich zu Reformen ver- pflichten. Die Umsetzung wird regelmäßig überprüft – bei Verstößen drohen Mittelkürzungen.

Der DGB hat den Mechanismus „Geld gegen Reformen“

in den politischen Verhandlungen scharf kritisiert. Krisen- instrumente wie das EU-Kurzarbeiterprogramm „SURE“

haben gezeigt, dass EU-Hilfen auch ohne strikte Reform- auflagen funktionieren, solange die Ausgabenposten eng definiert und von den EU-Institutionen kontrolliert werden.

Da die Verordnung nun explizit eine Mittelauszahlung mit Reformauflagen verknüpft, ist es für den DGB ent- scheidend, dass der Schwerpunkt auf die „richtigen“ Re- formen gesetzt wird. Die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland, etwa durch Tariftreueklauseln bei der öf- fentlichen Auftragsvergabe, wäre ein Beispiel für eine tatsächlich dringend notwendige Reform. Eine solche Maßnahme könnte auch dazu beitragen, dass die Bun- desregierung die Voraussetzungen für ein höheres Lohn- wachstum schafft – etwas, das auch die EU-Kommission im Rahmen des europäischen Semesters seit Jahren von Deutschland fordert. Auf keinen Fall sollten durch den Aufbaufonds Reformen forciert werden, die auf Markt- liberalisierung und Deregulierung, eine Flexibilisierung der Arbeitsmärkte oder auf so genannte Effizienzsteige- rungen der sozialen Sicherungssysteme abzielen.

Doch nicht nur die Reformmaßnahmen, auch die Investi- tionsvorhaben sind im deutschen Aufbauplan enttäu- schend. Die Bundesregierung plant, das bereits im Juni beschlossene Konjunkturprogramm mit Mitteln aus dem Fonds quer zu finanzieren. Angesichts der sozial-ökolo- gischen und digitalen Transformation ist es aber gebo- ten, die EU-Hilfen zusätzlich auszugeben und damit ein groß angelegtes Investitionsprogramm zu finanzieren.

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