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Was schlagen die Gewerkschaften in der gegenwärtigen Wirtschaftslage der Bun- desregierung an Maßnahmen zur Förde- rung von Wachstum und Beschäftigung vor?

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Was schlagen die Gewerkschaften in der gegenwärtigen Wirtschaftslage der Bun- desregierung an Maßnahmen zur Förde- rung von Wachstum und Beschäftigung vor?

DGB-Vorschläge zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Berlin, im November 2001

Inhaltsverzeichnis

1. Wirtschaft am Rande der Rezession – Der Staat muss

handeln!... 1

2. Finanzpolitik muss auf Stabilisierungkurs gehen!... 1

2.1 Automatische Stabilisatoren müssen wirken! ... 1

2.2 Finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung sichern! ... 2

3. Mit öffentlichen Investitionen Wachstum stärken! ... 2

3.1 Öffentliche Investitionen müssen beschleunigt, vorge- zogen und verstärkt werden!... 3

3.2 Niveau und Struktur der öffentlichen Investitionen in Deutschland muss an europäische Standards ange- passt werden! ... 3

3.3 Investitionsbereiche und –projekte von hohem Rang... 4

3.3.1 Zentrale Bedarfsfelder ... 4

3.3.2 Spezielle Beispiele kommunaler und sonstiger Investiti- onsmaßnahmen mit hohem Dringlichkeitsbedarf ... 4

3.3.3 Investitionen im Zusammenhang mit der Osterweite- rung der EU ... 5

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3.3.4 Kreditverbilligungsprogramme der Kreditanstalt für

Wiederaufbau und der Europäischen Investitionsbank... 5

3.4 Einbeziehung privater Investoren notwendig!... 6

3.5 Bund trägt Hauptverantwortung für solide Finanzierung!... 6

4. Kein Vorziehen der Steuerreform!... 7

5. Eine weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes ist nicht erforderlich!... 7

6. Gemeinsame Koordinierung der Wirtschaftspolitik in Europa notwendig! ... 8

7. Europäische Zentralbank muss Zinsen senken!... 8

FAZIT ... 9

1. Wirtschaft am Rande der Rezession - Der Staat muss handeln!

Die Forschungsinstitute erwarten in ihrem jüngsten Herbstgutachten für Deutschland nur noch ein reales Wirtschaftswachstum von 0,7 % in 2001 und von 1,3 % im Jahr 2002. Zugrunde liegt die relativ opti- mistische Annahme, dass der wirtschaftliche Einbruch in den USA schon Anfang nächsten Jahres überwunden sein wird und die Kon- junktur in Deutschland etwa ab Mitte nächsten Jahres wieder erstar- ken wird.

Bei ihrer Prognose haben die Gutachter bereits eine weitere Senkung der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank um einen viertel Pro- zentpunkt auf 3,5 % vorweggenommen. Nicht ausgeschlossen ist deshalb, dass die Konjunktur noch stärker einbricht und die Zahl der Arbeitslosen über das vorhergesagte Maß von 3,845 Millionen (2001) bzw. 3,860 Millionen (2002) hinaus zunimmt. Entscheidend ist aber die Aussage der Institute, dass die Bundesregierung jetzt aktiv werden muss, um die Volkswirtschaft vor einem Sturz in die Rezession zu bewahren.

2. Finanzpolitik muss auf Stabilisierungskurs gehen!

Wichtig ist, dass sich die Finanzpolitik angesichts der dramatischen Gratwanderung der Konjunktur jetzt auf das Ziel der Stabilisierung des wirtschaftlichen Wachstums konzentrieren muss. Mittelfristig muss das Ziel der Konsolidierung der Staatsfinanzen beibehalten werden.

Wer den drastischen Konjunkturabschwung zu spät bekämpft, den bestrafen Rezession und steigende Arbeitslosigkeit.

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2.1 Automatische Stabilisatoren müssen wirken!

Die Bundesregierung muss alles unterlassen, was die labile ökonomi- sche Entwicklung und vor allem die Lage am Arbeitsmarkt noch weiter verschärft. Das heißt, konjunkturbedingte Mindereinnahmen bei Steu- ern und Sozialversicherungsbeiträgen müssen ebenso wie Mehraus- gaben bei der Arbeitsmarktpolitik hingenommen werden. Insbesonde- re muss der Bedarf an Mehrausgaben für gesetzliche Pflichtleistungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne jede Kürzung anderer Ausga- ben eingeplant werden. Die automatischen Stabilisatoren müssen wirken.

Dies kann bedeuten, dass die Neuverschuldung über das ursprünglich angesetzte Maß hinaus ansteigt, wenn keine anderen Finanzierungs- mittel (z. B. Rückflüsse aus der EU, niedrigere Zinsausgaben usw.) zur Verfügung stehen.

2.2 Finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung sichern!

Nur für die gesetzlichen Pflichtleistungen wird voraussichtlich ein zu- sätzlicher Bundeszuschuss an die BA in Höhe von 2,5 bis 3 Mrd. DM benötigt. Da die BA an die Wirtschaftsdaten (Eckwerte) der Bundes- regierung gebunden ist und die Ausgaben beim Arbeitslosengeld rea- listisch ansetzen muss, bestimmt die Höhe des eingeplanten Bundes- zuschusses zwangsläufig das Niveau der Arbeitsförderung. Bisher ist es in dieser Legislaturperiode erstmals gelungen, die Arbeitsförderung weitgehend zu verstetigen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass auch die rot-grüne Bundesregierung vormals direkt aus dem Bundeshaus- halt finanzierte Instrumente auf die Beitragszahler verlagert hat. Trotz relativer Verstetigung der Mittel im Haushalt der BA hat sich damit die arbeitsmarktpolitische Entlastungswirkung etwas verringert. Im Sep- tember dieses Jahres lag die Zahl der Weiterbildungsteilnehmer be- reits um 10 % unter Vorjahresniveau, ABM um 28 % und SAM um 23

%. Dies zeigt, wie notwendig im kommenden Jahr eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung ist.

3. Mit öffentlichen Investitionen Wachstum stärken!

Als entscheidenden Weg zur Wiedergewinnung des Wachstumspfa- des der Volkswirtschaft sehen die deutschen Gewerkschaften die kurz- und mittelfristige Intensivierung der öffentlichen Investitionstätig- keit an. Folgende Stufen und Bedingungen des Investitionsaufbaus sind zu beachten:

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3.1 Öffentliche Investitionen müssen beschleunigt, vor- gezogen und verstärkt werden!

Die laufenden Investitionspläne der Gebietskörperschaften dürfen nicht als Sparsteinbruch missbraucht werden. Haushaltsmäßig bereit- gestellte Gelder für beschlossene Investitionsprojekte, deren Durch- führung im vorgesehenen zeitlichen Rahmen nicht sichergestellt ist, müssen in andere Maßnahmen umgewidmet werden. Die Entschei- dung der Bundesregierung, der Deutsche Bahn AG zum Ausbau des Streckennetzes zur Verfügung gestellte Mittel kurzfristig in den Aus- bau der Verkehrsinfrastruktur umzuwidmen, wird von den Gewerk- schaften begrüßt. Des weiteren sollten für 2002 und darüber hinaus geplante öffentliche Investitionen soweit wie möglich vorgezogen wer- den. Sicherzustellen ist, dass das erfolgreiche Zukunftsinvestitions- programm, welches aus den Zinsersparnissen der Mobilfunkversteige- rungserlöse finanziert wird, auch über das Jahr 2003 hinaus fortge- setzt wird.

3.2 Niveau und Struktur der öffentlichen Investitionen in Deutschland muss an europäische Standards an- gepasst werden!

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der Gewerkschaften der An- teil der öffentlichen Investitionen am BIP längerfristig erhöht werden.

Wenn man den derzeitigen Anteil in Deutschland von ca. 1,8 % auf den europäischen Schnitt von etwa 2,5 % anheben würde, dann ent- spräche dieses einem Investitionsvolumen von rund 30 Mrd. DM zu- sätzlich.

Dass es für die nächsten Jahre nicht an geeigneten und sinnvollen Projekten zur Verbesserung der staatlichen Infrastruktur mangelt, zeigt ein jüngstes Gutachten des Deutschen Institutes für Urbanistik vom August dieses Jahres. Es hat für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre ermittelt, dass allein für den Bereich der Kommunen in den alten und den neuen Bundesländern ein Investitionsbedarf von 1,342 Billionen DM existiert. Dieser verteilt sich insbesondere auf die Bereiche Verkehr, soziale Infrastruktur, Wasserversorgung und Um- weltschutz. Insbesondere wird in diesem Gutachten die Pflege vor- handener Gebäude und Verkehrsinfrastruktur deswegen empfohlen, weil derartige Maßnahmen schnell zu bewerkstelligen sind und relativ wenige Folgekosten nach sich ziehen. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die Renovierungsmaßnahmen mit qualitativen Verbesse- rungen (z. B. geringere Heizkosten bei energetischer Gebäudesanie- rung) verbunden sind.

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3.3 Investitionsbereiche und –projekte von hohem Rang

Abgesehen von den genannten Beispielen können und sollten nach Ansicht der Gewerkschaften folgende Investitionsmaßnahmen be- schleunigt bzw. intensiviert werden:

3.3.1 Zentrale Bedarfsfelder:

Als zentrale Bedarfsfelder, die als wichtige Grundlage für öffentliche Investitionstätigkeit dienen können, sind u. a. zu nennen:

• Bildung und Forschung,

• Verkehr- und Straßenbau (vor allem Kreisstraßen/kommunale Straßen),

• Modernisierung des ÖPNV und des Schienennetzes,

• Wasserversorgung: Sanierung sowie Aus- und Neubau von Aufbereitungsanlagen und -behältern; Abwasserentsorgung,

• Umwelt, Abfallwirtschaft, Altablagerungen.

3.3.2 Spezielle Beispiele kommunaler und sonstiger In- vestitionsmaßnahmen mit hohem Dringlichkeits- bedarf

Abgesehen davon sind insbesondere für den kommunalen Bedarf, aber auch für den Bereich ordnungsrechtlicher Maßnahmen folgende Beispiele zu nennen, die sich besonders für die Stärkung öffentlicher (und privater) Investitionstätigkeit eignen:

• Sanierung von Bildungseinrichtungen (Schulen, insbesondere Sekundärstufe I und Berufsschulen sowie Hochschulen),

• Soziale Infrastruktur (Kinderbetreuungseinrichtungen, Al- ten-/Pflegeeinrichtungen),

• Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsnetze,

• Altlastensanierung,

• Ähnlich wie bei der flächendeckenden Einführung geregelter Katalysatoren Gewährung finanzieller Anreize für vorgezogene private, umwelttechnische Investitionen (wie z. B. Vorziehen der in der Energieeinsparverordnung und Kleinfeuerungsanlagen- verordnung für 2008 bzw. 2004 vorgesehenen Modernisie- rungsmaßnahmen der Hausheizungstechnik).

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3.3.3 Investitionen im Zusammenhang mit der Osterwei- terung der EU

Hier gibt es eine Reihe von investiven Bedarfen, die bestehende Eng- pässe in den deutschen Grenzregionen entlasten können. Dies betrifft z. B. den Neubau/Ausbau von Grenzübergangsstellen, die Verlänge- rung von Eisenbahnstrecken Richtung Polen, den beschleunigten Ausbau der Autobahnen z. B. nach Stettin, Frankfurt/Oder, Weißen- berg. Auch die Einrichtung von Begegnungsschulen mit bilingualem Unterricht und anderen Hilfen zur Aus- und Weiterbildung sind ebenso wie Beihilfen für große privat-öffentliche Investitionsvorhaben usw.

Aufgaben, die nach investiven Maßnahmen des Staates verlangen.

3.3.4 Kreditverbilligungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Europäischen Investiti- onsbank

Des weiteren müssen die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wie- deraufbau (KfW) zur Stärkung der öffentlichen und privaten Investiti- onstätigkeit stärker genutzt und gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Denkbar ist eine nochmalige Verbesserung der Zinsverbilligungen insbesondere im KfW-Infrastrukturprogramm. Öffentlichkeitswirksam wäre in diesem Zusammenhang ein besonderes Programm zur Sanie- rung von Bildungseinrichtungen. Auch das KfW-

Wohneigentumsprogramm (Finanzierung von selbstgenutztem Wohn- raum) verdient einen höheren Bekanntheits- und Ausnutzungsgrad, zumal dieses Programm von der KfW selbst finanziert wird. Ein ökolo- gisch und beschäftigungspolitisch sinnvolles KfW-Programm stellt die energetische Gebäudesanierung dar: Mit nur zwei Mrd. DM an För- dermitteln können ca. 10 Mrd. DM an Kreditvolumen zinsverbilligt zur Gebäudesanierung von etwa 330.000 Wohnungen mobilisiert werden.

Auch Programme der Europäischen Investitionsbank (EIB) können ebenfalls verhältnismäßig preiswert zur Stärkung der öffentlichen In- vestitionsnachfrage genutzt werden.

3.4 Einbeziehung privater Investoren notwendig!

Wichtig ist, dass die Intensivierung der öffentlichen Investitionstätigkeit auch private Investoren zu entsprechendem Verhalten anregt. Dies geschieht zum einen bereits durch die Auftragsvergabe an tariftreue Unternehmen. Das Beispiel der KfW-Förderprogramme zeigt darüber hinaus, wie mit verhältnismäßig geringen staatlichen Mitteln zusätzli- che private Investitionstätigkeit angeregt werden kann. Dies betrifft

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z. B. des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW), große Beschäftigungswirkungen nach sich zieht. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Wohnungsmodernisierung in Ost- deutschland durch die Wohnungsgesellschaften nicht dadurch dras- tisch heruntergefahren wird, dass der von den Unternehmen aufzu- bringende Selbstbehalt bei der finanziellen Unterstützung der Moder- nisierungsmaßnahmen durch den Staat nicht zu hoch angesetzt wird.

Dies ist zur Zeit im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2001 (In- vestitionszulagengesetz) noch vorgesehen. Auch die Ausweitung von Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen wird vom DIW drin- gend angeraten.

3.5 Bund trägt Hauptverantwortung für solide Finan- zierung!

Hauptträger der öffentlichen Investitionen sind zwar zu über 60 % die Kommunen. Wegen der gewährten Zuschüsse ist allerdings der Bund der größte Financier. Wegen der außerordentlichen Finanzschwäche der Kommunen besonders in strukturschwachen Gebieten ist eine Erhöhung der Zuweisungen für Investitionen dringend geboten. Hier ist außerdem eine Gemeindefinanzreform von Nöten, die die kommu- nale Finanzkraft stärkt.

Die öffentlichen Investitionen müssen solide finanziert werden. Sofern es sich um umzuwidmende oder vorzuziehende Investitionsmaßnah- men handelt, stehen die Gelder in den öffentlichen Haushalten schon bereit. Für die Programme der KfW und der EIB sind allenfalls die Mittel für Zinsverbilligungen bereitzustellen. Ein Teil der Investitionen wird durch Gebühren und Beiträge finanziert. Kreditfinanzierung ist insbesondere, wenn mehrere Generationen von den Investitionen profitieren, ökonomisch sinnvoll (und haushaltsrechtlich statthaft).

Kreditfinanzierte Investitionen finanzieren sich über Einkommens- und Multiplikationseffekte zu einem großen Teil selbst, weil die angesto- ßenen Wachstumsimpulse zu mehr Steuer- und Beitragseinnahmen führen und die Kosten der Arbeitslosigkeit reduzieren.

4. Kein Vorziehen der Steuerreform!

Weil die Verstärkung der öffentlichen Investitionsnachfrage im Bezug auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung erfolgreichere Effekte als allgemeine Steuersenkungen aufweist, lehnen die Gewerkschaften die auch im Herbstgutachten und von Arbeitgeberverbänden vorge- brachte Forderung, die Binnennachfrage durch ein Vorziehen der Steuerreform anzuregen, ab. Wenn die für das Jahr 2003 beabsich- tigten Steuersenkungen im Umfang von rund 13,5 Mrd. DM schon 2002 realisiert werden würden, würde ein Teil der Steuersenkungen

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sickern. Insofern würden durch generelle Steuersenkungen die Ver- schuldungsprobleme des von Bund, Ländern und Gemeinden ver- schärft. Die Finanzierung der oben geforderten öffentlichen Investitio- nen würde in Frage gestellt. Abgesehen davon lehnen die Gewerk- schaften auch ein Aussetzen der beschlossenen Stufen der Ökosteu- erreform ab – dies würde die Finanzierung der Altersversorgung ge- fährden.

5. Eine weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes ist nicht erforderlich!

Seitens der Spitzenverbände der Wirtschaft wird seit längerer Zeit immer wieder eine Deregulierung des Arbeitsmarktes und des Arbeits- rechtes gefordert, angeblich um die Arbeitslosigkeit in Deutschland nachhaltig abzubauen. Wie die zahlreichen Reformen der Bundesre- gierung, z. B. im Teilzeit- und Befristungsgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz, im Job-AQTIV-Gesetz und in anderen Bereichen, zeigen, sind die nötigen Instrumente eines flexiblen Ar- beitsmarktes bereits alle vorhanden (siehe Brief der Minister Müller und Riester an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 27.09.01). Die Gewerkschaften unternehmen auf betrieblicher wie tarifpolitischer Ebene alles, was derzeit an Flexibilisierung möglich und zumutbar ist: Tarifvertrag VOLKSWAGEN, Qualifizierung, Ar- beitszeitregelungen. Die Arbeitgeber sollten diese Instrumente nutzen sowie Überstunden abbauen, statt Menschen in die Arbeitslosigkeit zu entlassen.

6. Gemeinsame Koordinierung der Wirtschaftspolitik in Europa notwendig!

Die von der Bundesregierung einzuleitenden Maßnahmen zur Wie- derbelebung von Konjunktur und Wachstum sollten nicht nur im natio- nalen Rahmen durchgeführt werden. Nationale oder regionale Kon- zepte sind zwar notwendig und hilfreich, wie das Beispiel des 12- Punkte-Investitionsprogramms der Landesregierung von Nordrhein- Westfalen vom 09.10.01 belegt. Es ist auch eine totale Falschmel- dung, dass sämtliche nationalen Ankurbelungsmaßnahmen im Aus- land versickern. Gleichwohl ist es mehr als sinnvoll, dass die Bundes- regierung sich zusammen mit der französischen und der italienischen Regierung (und wenn es geht – insgesamt im europäischen Rahmen) gemeinsam anstrengt, um das Wirtschaftswachstum in Europa wieder auf ansteigenden Kurs zu bringen. Der psychologische Effekt auf die jeweiligen nationalen Volkswirtschaften sollte nicht als gering einge- schätzt werden, wenn sich Deutschland, Italien und Frankreich und gegebenenfalls noch weitere Länder aktiv um eine derartige Koordi-

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Der gemeinsame Währungsraum ermöglicht eine gemeinschaftliche Betrachtung der Staatshaushalte der Mitgliedstaaten. EU-

Ausgabenprogramme, transeuropäische Netze und Investitionsanrei- ze müssen, u. a. unter Hinzuziehen der Europäischen Investitions- bank, jetzt angegangen und verstärkt werden.

7. Europäische Zentralbank muss Zinsen senken!

Die Gewerkschaften teilen die Auffassung des Herbstgutachtens, dass die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank die Bemühungen um einen binnenwirtschaftlich gestützten Aufschwung konstruktiv un- terstützen muss. Die Leitzinsen müssen nach der mit der US-

amerikanischen Notenbank abgestimmten Zinssenkung vom 17.09.01 auf 3,75 % noch weiter reduziert werden, um Wirtschaft und Verbrau- cher zu entlasten und zusätzliche Binnennachfrage zu schaffen. Auf dem Höhepunkt der Asienkrise im Frühjahr 1999 betrug der Leitzins- satz der EZB 2,5 %. Für einen geldpolitischen Stimulus ohne Gefähr- dung der Geldwertstabilität besteht also noch genügend Spielraum.

Fazit:

Mit diesen auf verstärkte öffentliche Investitionstätigkeit ausgerichte- ten Maßnahmen kommt es zu einer Verbesserung der Konjunktur- und Wachstumsbedingungen in Deutschland und Europa. Vor allem wird hierdurch besser als durch globale Steuersenkungen die Ar- beitslosigkeit erfolgreich zurückgedrängt werden können. Auf diesem Weg kann mittelfristig der Konsolidierungskurs der Finanzpolitik, an dem auch die deutschen Gewerkschaften ein starkes Interesse ha- ben, mit dem Abbau der Neuverschuldung fortgesetzt werden.

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