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Archiv "Priorisierung: Schweden kein Vorbild" (03.07.2009)

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A1416 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 27⏐⏐3. Juli 2009

B R I E F E

PRIORISIERUNG

Der BÄK-Präsident verlangt eine Debat- te nach ausländi- schem Vorbild (DÄ 21/2009: „Hoppe verlangt Mut zur Wahrheit“ von Samir Rabbata und Marc Meißner und „Vom schwedischen Vorbild lernen“ von Heiner Raspe und Thorsten Meyer).

Eigenbeteiligung nötig

Die Debatte um Priorisierung geht an der Realität der Niedergelassenen vorbei. Quartalsweise gibt es gegen zehn Euro bündelweise Überweisun- gen. Weder von Ärzteverbänden noch von Kassen oder dem BMG wird diskutiert, warum die Deut- schen im europäischen Vergleich doppelt so viele Arzt-Patienten-Kon- takte haben. Sind sie etwa doppelt so krank? Wollen die „Leistungserbrin- ger“ nicht im Hamsterrad der Fünf- Minuten-Medizin verharren, ergibt sich meines Erachtens ein dringender Handlungsbedarf für eine (sozial ab- gesicherte) Eigenbeteiligung der Versicherten ausnahmslos für jeden Arzt-Patienten-Kontakt.

Dr. med. Rainer Bösche,Aichelbergstraße 38, 73230 Kirchheim unter Teck

Hervorragender Bericht

Der Artikel „Vom schwedischen Vorbild lernen“ hat mir erneut ver- mittelt, wie sehr wir Vergleiche mit den medizinischen Strukturen skan- dinavischer Länder benötigen, um unser inhumanes und diskriminie- rendes Zweiklassensystem endlich zurückzulassen. Wie viele Jahre oder Jahrzehnte werden wir dafür brau- chen? Unsere Arbeitsbedingungen und unsere Bezahlungen erlauben

vorläufig noch keine Änderungen.

Der hervorragende Bericht über die seit Jahren erfolgreiche Priorisie- rung in Schweden zeigt, wie quali- tativ hochwertig damit gearbeitet wird, und dass damit keine Soziali- sierung des Gesundheitswesens ver- bunden ist. Als Vergleich mag die mühselige Reparatur unseres Schul- systems gelten, die asoziale Struktu- ren und Vorstellungen zu beseitigen sucht.

Prof. Dr. med. Alfred Drees, Friedrich-Ebert-Straße 26, 47799 Krefeld

Die Relationen stimmen nicht

Integratives Denken, Herstellung von Verhältnismäßigkeit bei techni- schen und diagnostischen Leistungen und Konzentration auf die Optimie- rung von Therapien sind vor Priori- sierung im Gesundheitswesen not- wendig. Die Krankenkassen sollten verstärkt in die Verantwortung für das Einsetzen der Mittel genommen werden. Das Modell der von den Krankenkassen genehmigungspflich- tigen antragsgebundenen Psychothe- rapie könnte auch auf andere kos- tenintensive Bereiche übertragen werden . . .

Die Verhältnismäßigkeit des Einsat- zes der Ressourcen ist oft schon auf den ersten Blick nicht gewahrt. Die ambulante zahnmedizinische Versor- gung kostete im Jahr 2006 ca. 16,4 Milliarden Euro, die ambulante ärzt- liche Behandlung „vom ganzen Rest“ ca. 38,4 Milliarden. Bei den verlorenen Erwerbstätigkeitsjahren sind psychische Erkrankungen (ab- gesehen von Unfällen) die Nummer eins. Erwerbsunfähigkeit reduziert die Beitragseinnahmen der Kranken- kassen und belastet die Rentenkas- sen. Weitere ganz erhebliche Kosten

durch die (oft sozialpädagogische) Betreuung psychisch Kranker fallen bei den Sozialämtern und bei den Gerichten für gesetzliche Betreuer an. Die Krankenhausbehandlungs- kosten durch Depressionen explo- dieren. Die Daten sind bekannt. Es sollten vonseiten der Ärzteschaft vor allem die Herstellung von Verhält- nismäßigkeit im Gesundheitswesen und „Denken mit Überblick“ unter Einbeziehung ärztlichen Sachver- standes gefordert werden.

Die Rationierung im Gesundheits- wesen wird bisher vor allem auf dem Rücken der niedergelassenen Ärzte ausgetragen. Alle Ärzte haben immer weniger Zeit für die „Basis- versorgung“, das heißt für das Ge- spräch und Vermittlung von Thera- pie. Die eigentliche ärztliche Tätig- keit, die therapeutische Tätigkeit, bleibt auf der Strecke. Wen wundert es, wenn es da an Nachwuchs man- gelt? . . .

Literatur bei dem Verfasser

Gerhard Leinz,Harmsstraße 76, 24114 Kiel

Schweden kein Vorbild

Bei der Beschreibung des „Steue- rungsinstruments unter Führung der Ärzteschaft“ wird nicht erwähnt, dass ein Patient mit fortgeschritte- nem Mammakarzinom in Schweden oft monatelang auf einen Termin beim Onkologen warten muss, dabei anfänglich meist telefonisch von ei- ner Krankenschwester beurteilt wird, und die Ergebnisse allenfalls nach weiteren Monaten erfährt. Priorisie- rung bedeutet im praktischen Leben oft, dass bei gleichem Krankheitsbild der 45-Jährige dem 65-Jährigen vor- gezogen wird. Rechtliche Schritte bei vermuteten ärztlichen Kunstfeh- lern sind meist auch deshalb nicht zu erwarten, weil der schwedische Pati-

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich

die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 27⏐⏐3. Juli 2009 A1417

B R I E F E

ent in diesem Fall nicht wie bei uns klagt, sondern stillschweigend ak- zeptiert. Vom schwedischen Vorbild lernen?

Dr. med. Klaus-P. Kamann,Coppistraße 51, 04157 Leipzig

ARBEITSÄMTER

Der Vergütung für Befundberichte wur- de angehoben (DÄ 17/2009: „GOÄ-Rat- geber: Befundbe- richt-Neuvereinba- rung mit der Bun- desagentur für Arbeit“ von Alexander Golfier).

Altmodische Papierform

Die Gebührenerhöhung für die Be- richte an die Bundesagentur für Ar- beit ist erfreulich. Die Anfragen kommen aber in einer sehr altmodi- schen Papierform in die Praxis, die nur sehr umständlich handschriftlich ausgefüllt werden können und we- nig Platz für Informationen bieten.

Vorbildlicher ist hier die Deutsche Rentenversicherung, die alle Vor- drucke für ärztliche Befundberichte als PDF-Datei ins Netz gestellt hat (inklusive Rechnungsvordrucken).

Diese können am eigenen Computer ausgefüllt und sehr leserlich ausge- druckt werden. Aus meiner Sicht würde es die Beantwortung von An- fragen deutlich beschleunigen, wenn die BAA ihre Anfragen in gleicher Form zur Verfügung stellen würden.

Reinhard Fedeler,Alte Pyer Schule 1, 49090 Osnabrück

Juristisch fragwürdig

Die seit dem 1. Januar 2009 gelten- de Vereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agen- turen für Arbeit (GOÄ-Ratgeber, DÄ, Heft 49/2008) wird entgegen der Ansicht von Herrn Golfier längst nicht von den meisten Ärztin- nen und Ärzten positiv bewertet.

Zwar ist die Anhebung der Vergü- tung auf 32,50 Euro durchaus posi- tiv zu bewerten, den meisten Ärzten dürfte aber der im unteren Teil der

Befundanforderung formulierte Satz noch nicht geläufig sein: „Wir wei- sen vorsorglich darauf hin, dass nur bei zeitnaher Erledigung – innerhalb von zehn Werktagen – die Vergü- tung für den Befundbericht gezahlt werden kann. Falls dieses Zeitziel nicht erreicht wird, erstatten wir nur den Aufwendungssatz für die Be- fundunterlagen.“ Mit anderen Wor- ten: Früher wurde der Befundbe- richt mit 21,00 Euro bezahlt, heute entweder mit 32,50 Euro (bei zeit- naher Erledigung) oder gar nicht.

Die Verpflichtung zu einer Leis- tung, die nur innerhalb von zehn Tagen, danach aber nicht mehr be- zahlt wird, ist wohl einmalig und dürfte keiner juristischen Prüfung standhalten . . .

Dr. med. Heiko Tuchelt,Wilhelm-Hauff-Straße 21, 12159 Berlin

NOTDIENST

Vertragsärzte sind zur Teilnahme ver- pflichtet (DÄ 22/

2009: „Vertragsärzt- licher Notdienst: Des einen Freud’, des anderen Leid“ von Beate Bahner).

Der Notdienst muss kompetent sein

Es geht das Gerücht, dass demnächst die Psychologischen Psychothera- peuten am ärztlichen Notdienst teil- nehmen sollen. Sie sind schließlich Mitglieder der Kassenärztlichen Ver- einigung, und als solche sollen sie bitte teilnehmen beziehungsweise sich vertreten lassen.

Das ist ein durchaus interessanter Aspekt, denn zurzeit sind ja die ärzt- lichen Psychotherapeuten, auch wenn sie seit 25 Jahren praktisch nichts anderes tun, zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Man geht da- von aus, dass die Ärzte sich stets weiterbilden, um im Notfall, zum Beispiel auf einer Reise, auch den schwersten Fall kompetent zu lösen und sich deshalb stets „fit und kennt- nisreich halten“.

Im anderen Fall steht dem Kinder- und Jugendpsychiater ja die Mög- lichkeit offen, sich vertreten zu las-

sen, zum Teil gegen horrende Sum- men, die bei der Enge der ärztlichen Verordnung nicht immer leicht und freudig aufzubringen sind. So kann es durchaus passieren, dass ein Kin- der- und Jugendpsychotherapeut sei- nen Notdienst so versieht, dass er al- le Kranken ins Krankenhaus ein- weist, die Möglichkeit der Be- schwerde seitens des Krankenhauses ist nicht gegeben . . .

Es stellt sich natürlich auch die Fra- ge, wie beglückt eine Schwangere, wie vorgekommen, im fünften Mo- nat sein wird, wenn sie wegen Blu- tungen einen Kinder- und Jugend- psychiater kommen lässt. Natürlich wird dieser sie einweisen, aber was soll das? Das ist nicht eine Drücke- bergerei, sondern eine Auseinander- setzung mit der Realität. Wenn über- haupt ein ärztlicher Notdienst geru- fen wird, dann sollte dieser auch kompetent sein, die Situation zu be- herrschen . . .

Dr. med. Peter Wilczkowiak,Borgwardstraße 16, 21365 Adendorf

Nichts für Halbtheoretiker

Bin ich schon übersensibel oder lese ich da tatsächlich unterschwellig Schadenfreude heraus, wenn uns Kassenärzten wieder einmal ein Ju- rist den Notdienst und die eigentlich unendliche Geschichte der höchst- richterlichen (nicht: höchstrichtigen) Rechtsprechung und des Gleichbe- handlungsgebotes erklären muss und sich über die möglichen „beträchtli- chen“ Zusatzverdienste verbreitert, selbst mit denen aber die übersättig- ten Kassenärzte nicht zu locken sind.

Die verpflichtende Teilnahme von halbtheoretischen Fächern (Labor, Pathologie, Röntgen) am kassenärzt- lichen Notdienst ist dabei in Zeiten von Qualitätssicherung, Qualitäts- management und Zertifizierung me- dizinisch unsinnig und in anderen Ländern juristisch unmöglich. Ich re- de nicht von zeitlichem Aufwand und dem mäßigen finanziellen Er- trag, der bei korrekter Abrechnung eben nicht „beträchtlich“ ist. Ich rede nicht von der zusätzlichen Belastung jenseits der maximalen 60 Stunden Wochenarbeitszeit der EU-Richtli- nie, sondern davon, dass der Not- dienst tatsächlich besondere fachli-

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