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Archiv "OTV und DAG — Arm in Arm" (12.04.1979)

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Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

OTV und DAG Arm in Arm

Die ausbildenden Ärzte, die Arzt- helferinnen selber und der Gesetz- geber halten sie für erforderlich:

eine Reform der Ausbildungsord- nung für Arzthelferinnen! Wird sie jetzt durch die Verzögerungstaktik der Gewerkschaften wieder blok- kiert?

Der Zeitpunkt war längst überfäl- lig, als das zuständige Fachmini- sterium, das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesund- heit (BMJFG) im Herbst 1978, nach ersten Entwürfen im Jahre 1974 und nach eingehender Beratung in verschiedenen Gremien, so im Bundesgesundheitsrat, einen Ver- ordnungsentwurf zur Ausbildung der Arzthelferin, Zahnarzthelferin und der Tierarzthelferin vorlegte.

Dieser Entwurf stützte sich im üb- rigen auf das in der Praxis bewähr- te Schema für Ausbildungsord- nungen, das auf Beschlüsse des Bundesausschusses für Berufsbil- dung, dem im übrigen auch die Gewerkschaften angehörten, aus dem Jahre 1972 zurückgeht.

„Endlich", war aus den Reihen der arbeitgebenden und ausbildenden Ärzteschaft zu hören wie auch von der Arbeitnehmerschaft — den Arzthelferinnen — „endlich" auch deshalb, weil die seit langem ge- forderte Verlängerung der Ausbil- dungszeit auf drei Jahre nunmehr Realität werden sollte. Befriedi- gend war auch die Sichtung des Inhaltes des Ausbildungsentwurfs, der weitgehend orientiert war an sachlichen Erwägungen zu einer zeitgemäßen und sachgerechten Reform der Ausbildung der Arzt- helferin. Allen Beteiligten war klar, daß trotz dieser diskussionsfähi- gen Vorlage das nunmehr einset- zende Abstimmungsverfahren mit den Lehrplänen der Berufsschulen sicherlich noch zwei Jahre in An- spruch nehmen würde, bevor die Ausbildungsordnung für Arzthel- ferinnen in Kraft treten konnte.

Immerhin, der Verordnungsent- wurf war seit Herbst 1978 bekannt und wurde dementsprechend in- tensiv auch in den Gremien der Ärzteschaft: in den Landesärzte- kammern und in der Bundesärzte- kammer, diskutiert. Vorgelegen hatte er selbstverständlich den Gewerkschaften ÖTV und DAG.

Einer Einladung des BMJFG fol- gend, kamen dann Anfang März alle genannten Spitzenverbände nach Bonn zusammen, um den Verordnungsentwurf zu disku- tieren.

In diesem Glauben befand sich of- fenbar auch das zuständige Fach- ministerium. Fünfzehn Minuten vor Sitzungsbeginn jedoch muß- ten das Ministerium und kurze Zeit später auch die Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte und insbesondere der Arzthelfe- rinnen Glaube und Hoffnung auf baldige Umsetzung der Ausbil- dungsordnung revidieren, denn ÖTV und DAG hatten Bedenken gegen den Verordnungsentwurf inhaltlicher wie konzeptioneller Natur vorgebracht.

Die Bedenken einer einzelnen Gruppierung unter den verschie- denen vertretenen Organisationen reichten immerhin aus, das Mini- sterium in seinem doch handgreif- lich formulierten Willen schwan- kend zu machen. nunmehr alsbald eine sachgerechte Ausbildungs- ordnung für Arzthelfer umzu- setzen.

Obwohl die gegen den Verord- nungsentwurf votierenden Ge- werkschaften keine konkreten und konstruktiven Gegenvorschläge unterbreiten konnten — sie kündig- ten sie zwar für die nächste Zeit an

—, fiel das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit um, brach die Beratungen ergeb- nislos ab und stieß diejenigen vor den Kopf, die gekommen waren, sachbezogen anhand der Vorlage zu diskutieren. Unmaßgeblich war auf einmal auch die Meinung der größten Gruppe der Arbeitnehmer, des Berufsverbandes der Arzthel-

ferinnen, die den Ausbildungsent- wurf durchaus für diskussionswür- dig erachteten.

Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die von den Gewerkschaftsvertretern vorgetra- genen Argumente, und hierbei las- sen sich durchaus keine unter- schiedlichen und abweichenden Positionen zwischen ÖTV und DAG feststellen. durchaus nicht auf einer breitangelegten Mitglie- derschaft aus dem Kreis der be- troffenen Helferberufe beruhten (der Berufsverband der Arzthelfe- rinnen ist hier federführend), son- dern orientiert waren an allge- meinen, gewerkschaftlichen und machtpolitischen Zielsetzungen.

Überhaupt wurde deutlich, daß die DAG auf dem besten Wege ist, den Zielsetzungen der großen DGB- Einheitsgewerkschaft zu folgen und offenbar auch nicht die Kraft hat, sich profiliert durchzusetzen auf dem gerade von dieser Ge- werkschaft propagierten zweiten Wege der Vertretung der Arbeit- nehmerinteressen. Daß sie dabei zunehmend mehr auch in Gegen- satz zu den Interessen der Ärzte- schaft gerät, mag nur am Rande vermerkt sein.

Das Bemühen um eine verabschie- dungsreife Konzeption der Ausbil- dungsordnung für Arzthelfer ist somit wieder um einige Zeit hin- ausgezögert worden. Ganz sicher kann dies nicht im Sinne einer qualitätvollen Ausbildung zur Arzt- helferin sein, auch nicht im Sinne der berechtigten Interessen der Ärzteschaft.

Sollten jedoch Pläne zu einer breitangelegten Grundausbildung mit anschließender Spezialisie- rung der Helferberufe Wirklichkeit werden, so wird die Ärzteschaft ernsthaft zu prüfen haben, ob durch eine breitgefächerte Ausbil- dung den Bedürfnissen des Pra- xisablaufs Rechnung getragen wird und ob nicht durch einen An- lernberuf die gleiche Zielsetzung und auch die Anforderungen einer qualitätvollen individuellen Ausbil- dung erreicht werden können. awa

990 Heft 15 vom 12. April 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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