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Archiv "Rheinland-Pfalz: Ländliche Versorgung erfordert bessere Infrastruktur" (24.07.1975)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen AUS DEN BUNDESLÄNDERN

NORDRHEIN-WESTFALEN

Vier Prozent mehr niedergelassene Ärzte

Nach Mitteilung der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein hat in ihrem Bereich die Zahl der frei- praktizierenden Ärzte im letzten Jahr um fast 300 zugenommen, das entspricht einer Zuwachsrate von vier Prozent.

Die Bevölkerungszahl in dem Be- reich Nordrhein war in dem glei- chen Zeitraum dagegen rückläufig.

— Mit 8400 an der kassenärztlichen Versorgung teiinehmenden Ärzten auf 9,1 Millionen Einwohner ergibt sich im Bereich der KV Nordrhein ein Verhältnis von 1083 Einwoh- nern auf einen freipraktizierenden Arzt.

Als bemerkenswert stellt die KV Nordrhein weiter fest, daß in ländli- chen Bereichen ein überproportio- naler Zuwachs von Allgemeinärz- ten zu verzeichnen ist, während in Großstädten die Zahl der prakti- schen Ärzte abnimmt, dafür aber die Zuwachsrate an Fachärzten größer ist. KV-No

BERLIN

KV beschließt

Mietausfallbürgschaft für Gruppenpraxis

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin wird dem Bauträger des Ärz- tehauses Gropiusstadt eine Miet- ausfallbürgschaft in Höhe von rund 1,3 Millionen DM gewähren, wobei die dort zuzulassenden Ärzte der KV gegenüber haften. Die Vertre- terversammlung der KV beauftrag- te gleichzeitig mit diesem Beschluß ihren Vorstand, „intensive Ver- handlungen zum Ankauf des Ob- jektes Gropiusstadt zu führen, mit dem Ziel der Errichtung eines sol- chen Ärztehauses, in dem nieder- lassungswilligen Kollegen Gele- genheit zur gemeinsamen Praxis- ausübung gegeben werden soll."

Die Vertreterversammlung hat da- mit einen Beschluß des Vorstandes vom Januar 1975 korrigiert, mit dem die Erteilung einer Mietaus- fallbürgschaft für das Ärztehaus Gropiusstadt abgelehnt worden war, weil diese Art der Förderung im Maßnahmenkatalog zur schnel- len Ausfüllung dringlich zu beset- zender Kassenarztsitze nicht auf- geführt ist. Trotz dieser Ablehnung waren aber in den folgenden Mo- naten Gespräche darüber geführt worden, wie in dem im Süden Westberlins gelegenen Gebiet Gro- piusstadt die ärztliche Versorgung verbessert werden könnte. Dabei ergab sich, daß eine dortige Bau- trägergesellschaft zur Errichtung eines von bisher acht Ärzten dort geplanten Gesundheitszentrums die Gewährung einer solchen Miet- ausfallbürgschaft wünschte.

Die bisherige Zurückhaltung der KV Berlin gegenüber diesem Ob- jekt gründete sich auf Vorstellun- gen von der Wirtschaftlichkeit ei- nes Ärztehauses während der der- zeitigen Kostenentwicklung im Ge- sundheitswesen. Nachdem jedoch die im Abgeordnetenhaus vertrete- nen Parteien und der Senator für Gesundheit und Umweltschutz, Erich Pätzold, dieses Objekt zu ei- ner Nagelprobe für die Aufge- schlossenheit der KV gegenüber neuen Praxisformen gemacht hat- ten, änderte sich die Meinung im Vorstand und in der Vertreterver- sammlung. Für die jetzige Ent- scheidung ausschlaggebend war die genaue Erfüllung des Sicher- stellungsauftrages und die Unter- stützung der Erprobung neuer Pra- xisformen, in diesem Falle einer Gruppenpraxis mit Modellcharak- ter. zel

Am Wochenende weniger gesund?

Erstmals bestätigte eine Verweil- dauerstatistik der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Berlin das, was von Kritikern des Kran- kenhauswesens wiederholt moniert wurde: Am Wochenanfang und ins-

besondere am Wochenende wer- den weniger Patienten von den Krankenhausverwaltungen nach Hause entlassen als an den übri- gen Wochentagen. Nach der Ver- weildauerstatistik der AOK Berlin für alle Akutkrankenhäuser für 1974 entfielen auf die einzelnen Entlassungstage: Montag 13,5 Pro- zent, Dienstag 16,5 Prozent, Mitt- woch 15,6 Prozent, Donnerstag 15,7 Prozent, Freitag 17,7 Prozent, Sonnabend 12,6 Prozent und Sonn- tag nur 3,3 Prozent; auf Verlegun- gen und Sterbefälle entfielen 5,1 Prozent.

In der Vergangenheit wurde wie- derholt die Forderung erhoben, auch den Samstag und Sonntag zu

„normalen" Entlassungstagen zu erklären, um so einen Beitrag zur Abkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der Krankenhaus- patienten zu leisten. DÄ

RHEINLAND-PFALZ

Ländliche Versorgung erfordert

bessere Infrastruktur

Die Kassenärztliche Vereinigung Koblenz hat in einer Verlautbarung am Beispiel des Einzugsbereiches von Winterburg im Landkreis Bad Kreuznach deutlich gemacht, daß Schwierigkeiten bei der gleichmä- ßigen ärztlichen Versorgung in ländlichen Bereichen oft nicht von den Kassenärzten zu vertreten und auch nicht von ihnen zu beheben sind.

In Winterburg betreuen zwei Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis 16 Gemeinden am Rande des Soon- waldes. Sie hatten vor zwei Jahren aus eigener Initiative eine private Busgesellschaft dazu gewinnen können, für die nördlich gelegenen Ortschaften eine Busverbindung nach Winterburg einzurichten. Fer- ner wurde in Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn er- reicht, daß für Patienten aus den Orten Bockenau und Sponheim donnerstags eine Rückfahrgele- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 24. Juli 1975 2175

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

genheit eingerichtet wurde. Nun- mehr erwägt die Busverkehrsstelle in Bad Kreuznach, diesen Bus wie- der ausfallen zu lassen, weil die Verkehrsbilanz negativ sei. In einer Diskussion stellten der Obmann der Kreisärzteschaft in Bad Kreuz- nach, der Zweite Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Ko- blenz und der Landrat des Kreises Bad Kreuznach dazu fest, der Ab- bau von lebensnotwendigen Ver- kehrsverbindungen würde den Be- strebungen zuwiderlaufen, die ärzt- liche Versorgung in ländlichen Be- reichen weiter zu verbessern.

Der Landrat des Kreises Bad Kreuznach hat bereits der zustän- digen Bundesbahndirektion seine Besorgnis dargelegt. Er erklärte, der Ausfall dieser Verkehrsverbin- dung würde eine Flut von Kranken- besuchen nach sich ziehen, vor al- lem bei älteren Leuten und solchen Patienten, die nicht über einen ei- genen Wagen verfügen. Darunter würde die medizinisch-technische Betreuung der Patienten leiden müssen.

Dies hätte eine Erschwerung der vordiagnostischen Untersuchungen für die Krankenhäuser zur Folge und müßte auch dort zu einer Mehrbelastung führen.

Die KV Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Gemeinschaftspraxis in Winterburg mit zwei Ärzten, einer MTA und drei Arzthelferinnen allein 187 Zuk- kerkranke betreut, ein sogenanntes großes Labor unterhält, alle we- sentlichen gynäkologischen Unter- suchungen durchführt und auch kleine chirurgische Eingriffe aus- führt. Sie entlaste damit wesentlich die Krankenhäuser in diesem Be- reich.

Die KV Koblenz hat auch den So- zialminister Dr. Heinrich Geißler gebeten, sich beim Minister für Wirtschaft und Verkehr auch aus Gründen der kassenärztlichen Ver- sorgung um eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in ländlichen Gebieten von Rheinland-Pfalz zu bemühen. KV-Ko

HESSEN

Mehr als ein Drittel der Arzneimittelproben beanstandet

Bei 37,7 Prozent der insgesamt 371 aus Herstellerbetrieben und Apo- theken stammenden Arzneimittel- proben hat das Staatliche Chemi- sche Untersuchungsamt Wiesba- den nach Mitteilung des Sozialmi- nisteriums im Jahre 1974 Anlässe für Beanstandungen gefunden. Al- lerdings sei ein Teil der Proben ge- zielt entnommen worden. Trotzdem sei eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr zu ver- zeichnen, als noch über 45 Prozent der Proben bemängelt wurden. Die festgestellten Mängel bezogen sich unter anderem auf die mangelnde Qualität bei acetylsalicylsäurehal- tigen Kopfschmerzmitteln sowie auf die Wirksamkeit von Multivitamin- präparaten, die durch zu lange La- gerung gelitten hatten. WZ

BADEN-WÜRTTEMBERG

Parksonderregelung für Ärzte bleibt

In einer Stellungnahme zu einem Antrag von mehreren CDU-Land- tagsabgeordneten hat es das In- nenministerium abgelehnt, die in Baden-Württemberg geltende Re- gelung zu ändern, nach der Ärzte bei dringenden Krankenbesuchen ihr Fahrzeug in Park- oder Halte- verboten abstellen können. Dies ist in Baden-Württemberg dann mög- lich, wenn der Arzt an seinem Fahrzeug ein von der Ärztekammer ausgegebenes Schild mit der Auf- schrift „Arzt — dringender Kran- kenbesuch" anbringt.

Das baden-württembergische In- nenministerium weist darauf hin, daß nach der neuen Regelung in Nordrhein-Westfalen die Straßen- verkehrsbehörde Ärzten für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. In beiden Ländern müsse der Arzt jedoch die Interes-

sen zwischen dem gefährdeten Pa- tienten und den Gefahren und Nachteilen für andere Verkehrsteil- nehmer abwägen. Die Regelung in Baden-Württemberg, heißt es in der Stellungnahme abschließend, führe im Ergebnis zum gleichen Ziel, sei jedoch einfacher. .DÄ

Modelleinrichtung für sozial-psychiatrische Forschung

Um die Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation psychischer Er- krankungen wesentlich zu verbes- sern, hat der baden-württembergi- sche Ministerrat der Errichtung ei- nes überregionalen Modellinstitu- tes für sozialpsychiatrische For- schung in Mannheim grundsätzlich zugestimmt. Zu den Aufgaben des Institutes, von dem auch eine Ent- lastung der psychiatrischen Lan- deskrankenhäuser erwartet wird, zählen vor allem Forschungen in der Psychiatrie, der psychosomati- schen Medizin und Psychotherapie, der klinischen Psychologie und der Medizinsoziologie mit Schwerpunkt in den Bereichen der psychiatri- schen Epidemiologie sowie Vor- beugung, Behandlung und Rehabi- litation bei psychischen Erkrankun- gen (dazu auch: DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 45/1974, Sei- te 3219). DÄ-BW

NIEDERSACHSEN

Notfall-Ausweis auch von der Apotheke

Der Landes-Apotheker-Verein Nie- dersachsen hat allen seinen Mit- gliedern einige Exemplare des bundeseinheitlichen Notfall-Aus- weises übermittelt, damit er auch auf diesem Wege interessierten Pa- tienten zur Verfügung gestellt wer- den kann. Gerade im Hinblick auf die Urlaubszeit hält der Landes- Apotheker-Verein diesen Ausweis für bedeutsam, weil er mehrspra- chig abgefaßt ist und im Ausland nützlich sein kann. WZ 2176 Heft 30 vom 24. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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