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Archiv "Stichworte zum Thema „Filmbeteiligungen“" (27.11.1975)

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DEUTSCHES Leserdienst

ÄRZTEBLATT

Hinweise •Anregungen

WIRTSCHAFT:

Stichworte zum Thema

„Filmbeteiligungen"

Aus der

pharmazeutischen Industrie

REISE

PRAXIS UND HAUS:

Pflasterparkett Fußmatten

AUTO:

Sicherheit

durch richtiges Sitzen 70 Prozent gegen Rauchen im Auto

Spielen Spielfilme 260 Prozent Ge- winn bei 230 Prozent Verlust ein?

Das ist nämlich zum Ausgleich der Einlage (des negativen Kapitalkon- tos) notwendig. Dann hat der Korn- manditanteil den Wert Null er- reicht. Das scheint auf den ersten Blick leicht erreichbar zu sein, denn

„Der Pate I" hat bei Produktionsko- sten von 10 Millionen Dollar 145 Millionen Dollar eingespielt; die

„West Side Story" hat bei Kosten von 11 Millionen Dollar 120 Millio- nen Dollar eingespielt; „Doktor Schiwago" bei 13 Millionen Dollar Kosten 95 Millionen Dollar.

Diese Zahlen treffen aber nur für Filme aus dem englischsprachigen Raum zu, die international einsatz- fähig sind. Rein deutsche Filme können ihre Produktionskosten in der Regel nicht einspielen. „Zur Sache Schätzchen" brachte zwar ein Vielfaches seiner Produktions- kosten. Auch der Pornodauerbren- ner „Schulmädchenreport" war ein kommerzieller Erfolg, weil man we- der teuere Darsteller noch aufwen- dige Außenaufnahmen brauchte.

Das sind aber die berühmten Aus- nahmen.

Die Chancen für den kommerziel- len Erfolg eines Films sind tatsäch-

lich gering. Aber selbst ein kom- merzieller Erfolg muß für den Kom- manditisten kein Erfolg sein, da Einspielergebnis nicht Rendite heißt. Abzuziehen sind noch Ver- leihkosten, Verleihanteil, Fremdmit- telbedienung, Produzenten- und In- itiatorenanteil; nicht zu vergessen sind die Stargagen etwa von Steve McQueen (2 Millionen Dollar) und von Charles Bronson (1 Million Dollar), die teilweise gewinnabhän- gig sind. Ein Film muß zum Bei- spiel 2,5mal die Produktionskosten einspielen, um nur die Verleihko- sten zu decken.

Wie hoch die Kosten eines Films sein sollten oder sein dürften, das ist fast unmöglich zu sagen. Es spricht vieles für kleine Filmbud- gets. Fest steht nur, daß schon 50 Prozent aller in den USA produ- zierten Filme durch Abschrei- bungskommanditgesellschaften fi- nanziert werden. Und im nächsten Jahr ist es auch in Deutschland so- weit. Die Zeiten stehen in der Re- zession für den Film günstig, weil das Filmtheater die billigste Form des Vergnügens ist.

Die wesentlichsten steuerlichen Fragen bei der Beurteilung von Fil- men sind jedoch noch strittig. >

Stichworte zum Thema

„Filmbeteiligungen"

Eine Novität auf dem Anlagemarkt sind Filmbeteiligungen. Die steu- errechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem „immateriellen Wirtschaftsgut" Film sind noch ungelöst; noch weniger weiß der normale Anleger über die betriebswirtschaftlichen Gesetzmäßigkei- ten beim Film. Die Filmindustrie in Deutschland liegt nicht umsonst danieder, weil nämlich ein für deutsches Publikum hergestellter Film kein kommerzieller Erfolg wegen der Kleinheit des Marktes werden kann (Ausnahme Pornofilme). Die neuartige Finanzierung kann an diesem Tatbestand nichts ändern.

3338 Heft 48 vom 27. November 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Leserdienst Hinweise • Anregungen

„Filmbeteiligungen"

O Ist der Film steuerlich ein ein- heitliches Wirtschaftsgut — Wenn der Film ein einheitliches immate- rielles Wirtschaftsgut ist, dann kann er auch als innerbetriebliche originäre Leistung auf einmal ab- geschrieben werden; so lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofes, daß durch die Herstellung eines Films ein neues Wirtschaftsgut entsteht (Einheitstheorie). Der Bundesfi- nanzhof hat schon 1970 bejaht, daß durch die Herstellung eines Spiel- films ein nicht aktivierungspflichti- ges Wirtschaftsgut entsteht. Strittig ist aber, ob die derivativ fremdbe- zogenen Leistungen wie erworbene Drehbücher in die Filmherstellung eingehen und als selbständige Wirtschaftsgüter untergehen oder ob sie weiterhin als selbständig zu behandelnde und zu aktivierende Wirtschaftsgüter bestehen bleiben.

Text- und Tonrechte von Komponi- sten führen beispielsweise ein ziemlich selbständiges Eigenleben neben dem Film. Sollte letztere Frage zu bejahen sein, dann redu- zieren sich die Verlustzuweisungen wesentlich unter 200 Prozent.

O Gehört der Film zum Anlagever- mögen — Wenn der Film bei Auf- tragsproduktion einer potenten Verleihgesellschaft dieser aus- schließlich zur Nutzung überlassen wird, dann könnte er zum Umlauf- vermögen rechnen.

O Steuerliche Mitunternehmer- schaft — Bei reiner Verleihauswer- tung mit einer hohen Verleihgaran- tie trägt die Verleihgesellschaft praktisch das gesamte wirtschaftli- che Risiko der Verwertung und die Mitunternehmerschaft der Kom- manditisten ist in Zweifel zu zie- hen.

O Verlustzurechnung bei Auf- tragsproduktion — Hier ist davon auszugehen, daß der Verleihgesell- schaft die Verluste zuzurechnen sind, weil sie auch der wirtschaftli- che Eigentümer ist.

o Fiktive Vorkosten als „Luftkre- dite" — Vielfach werden Vorko- sten, welche Dritte hatten, als Fremdmittel deklariert. So werden

Briefkastenfirmen zwischenge- schaltet, welche fiktive *Vorkosten für den Abschluß von Verleihverträ- gen, für die Schutzrechts- und Ur- heberrechtsbeschaffung in Rech- nung stellen. Solche künstlichen Kosten und überzahlten Leistungen werden steuerlich nicht anerkannt, weil man hier von vergleichbaren Fällen ausgeht.

O Konkursrisiko bei normaler Bankdarlehensfinanzierung — Die beste Filmfinanzierung ist ein Bankdarlehen mit Bürgschaft einer potenten Verleihgesellschaft. Das Bankdarlehen wird aber selten 50 Prozent übersteigen und eine Bürgschaft ist selten. Bei Verlust- quoten unter 220 Prozent ist aber das Konkursrisiko erheblich, weil die Nachzahlung im Konkurse dann immer höher als die Beitritts- steuerersparnis ist. Besser wäre eine Rückkaufgarantie für den Kommanditanteil zu einem be- stimmten Preis, der den Komman- ditisten vor Vermögensschäden be- wahrt.

O Verleiherdarlehen könnte eine Vorauszahlung künftiger Erträge sein — Die Finanzverwaltung darf nicht annehmen können, daß es sich um eine Vorauszahlung von Garantiezinsen handelt. Fertigstel- lungs- und Verleihgarantien sind allerdings unabdingbar.

Bankfinanzierung durch „nonre- course promissory note" — Sollte ein Fremdfinanzierungsangebot mit dinglicher an die Einspielergebnis- se gekoppelter Fremdfinanzierung vorliegen mit über 220 Prozent Ver- lustquote, dann ist das Konkursrisi- ko aus der Welt, weil eine zwangs- weise Verwertung ausgeschlossen ist auf Grund der Konstruktion. Mit dem permanent bleibenden Liqui- ditätsgewinn kann dauerhaft gear- beitet werden. Der Film „The Great Gatsby" wurde von der Chemical Bank finanziert mit 6,5 Millionen Dollar Produktionskosten und 30 Millionen Dollar Einspielergebnis bis dato. Finanzierung mit promis- sory note und 400 Prozent Verlust.

O Frontfinanzierung von Drehbü- chern mit fünf Prozent Produzen-

tengewinnbeteiligung — Die selte- ne Gelegenheit, die Drehbuchher- stellung zu finanzieren, sollte ge- nutzt werden, weil ein Anleger hier mit fünf Prozent der Investitions- summe des Films am Gesamt- gewinn des Films beteiligt ist.

Multiple Filmpakete — Das Risi- ko kann auch wesentlich reduziert werden, wenn wenigstens drei Fil- me innerhalb einer Gesellschaft hergestellt werden.

Zusammenfassend läßt sich zu Filmbeteiligungen sagen, daß in Deutschland noch nicht die Finan- zierungsinstrumente existieren wie es zur Risikoabsicherung des Anle- gers erforderlich wäre. Zum ande- ren sind auch nur international ge- drehte Filme im englischsprachi- gen Raum überhaupt als Anlageob- jekte geeignet. Sollte es daher ein Angebot mit 250 Prozent Verlust- quote und Rückkaufgarantie des Kommanditanteils oder alternativ

„nonrecourse promissory note ge- ben, dann kann zugegriffen wer- den, denn im ersten und zweiten Fall gibt es einen Liquiditätsgewinn von bis zu 50 Prozent der Zeich- nungssumme. Im ersteren Fall ist das Konkursrisiko durch den Rück- kauf des Kommanditanteils, im zweiten Fall durch die dingliche Einnahmenfinanzierung ausge- schlossen. Dr. rer. pol. H. Rölle

Gehört und notiert

Praxisdarlehen — Ärzten und Apo- thekern sowie Rechtsanwälten, No- taren und Wirtschaftsprüfern bietet die Commerzbank sogenannte Pra- xisdarlehen. Die Kredithöhe be- trägt mindestens 30 000 DM. Eine Kreditobergrenze gibt es nicht. Die Laufzeit beträgt längstens zwölf Jahre. Die Zinsen für diese Darle- hen werden für vier Jahre festge- setzt; danach kann der Satz der Marktlage angepaßt werden. Ge- genwärtig beträgt die Verzinsung sieben Prozent bei 98 Prozent Aus-

zahlung. EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 48 vom 27. November 1975 3339

Referenzen

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