Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ausschuß nach § 5 der Anlage gemäß § 26 Abs. 3 des Bundes- mantelvertrages/Ärzte — hier:
Beschluß der Sitzung vom 23.
September 1975
Der Ausschuß der Vertragspartner des Bundesmantelvertrages/Ärzte zur Anpassung und Fortentwick- lung des Bewertungsmaßstabes an die besonderen Gegebenheiten und Erfordernisse der kassenärztli- chen Versorgung hat in seiner 26.
Sitzung am 23. 9. 1975 auf Grund des § 5 Abs. 2 c der Grundsätze für die Berechnung der kassenärztli- chen Gesamtvergütung (Anlage zum Bundesmantelvertrag/Ärzte) beschlossen:
Beschluß B 59
Das Gebührenverzeichnis des Be- wertungsmaßstabes-Ärzte (BMÄ) wird wie folgt geändert bzw. er- gänzt:
1. Die Nrn. 2309 und 2310 werden gestrichen.
2. Nach Nr. 89 werden eingefügt:
2027
Ultraschalluntersuchung
mit Sichtgerät 15,00
Ultraschalluntersuchung mit Sichtgerät im Schnittbildver- fahren in mehreren Ebenen, einschl. der ggf. notwendigen Aufnahmen, je untersuchtem
Organ 22,50 Dieser Beschluß ist am 1. Januar 1976 in Kraft getreten.
Ausschuß nach § 5 der Anlage gemäß § 26 Abs. 3 des Bundes- mantelvertrages/Ärzte — hier:
Beschluß der Sitzung vom 6. Ok- tober 1975
Der Ausschuß der Vertragspartner des Bundesmantelvertrages/Ärzte
zur Anpassung und Fortentwick- lung des Bewertungsmaßstabes an die besonderen Gegebenheiten und Erfordernisse der kassenärztli- chen Versorgung hat in seiner 27.
Sitzung am 6. Oktober 1975 auf Grund des § 5 Abs. 2 c der Grund- sätze für die Berechnung der kas- senärztlichen Gesamtvergütung (Anlage zum Bundesmantelvertrag/
Ärzte) beschlossen:
Beschluß B 60
Das Gebührenverzeichnis des Be- wertungsmaßstabes-Ärzte (BMÄ) wird wie folgt ergänzt:
Nach Nr. 489 werden eingefügt:
489 a
Einlegen oder Wechseln
eines Okklusiv-Pessars 3,50
489 b
Einlegen oder Wechseln
eines Intrauterin-Pessars 7,00 Die Kosten für ein Okklusiv- oder ein Intrauterin-Pessar sowie deren Applikation fallen nur dann unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Empfängnisverhütung wegen einer Krankheit notwendig wird.
Dieser Beschluß ist am 1. Dezem- ber 1975 in Kraft getreten.
Arbeitsmedizinischer Einführungslehrgang
Zusätzlich zu den im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 11/1976, veröf- fentlichten Terminen für arbeitsme- dizinische Einführungslehrgänge teilt die Landesärztekammer Ba- den-Württemberg die Daten für ei- nen weiteren arbeitsmedizinischen Einführungslehrgang vom 18. bis 20. Juni und 25. bis 27. Juni 1976 in Stuttgart mit. Weitere Auskünfte:
Landesärztekammer Baden-Würt- temberg, Jahnstraße 40, 7000 Stutt- gart 70, Telefon: (07 11) 76 50 24.
höherer Stufe wurde aber die Heil- kunst von Priestern ausgeübt.
Nach J. Eric Thompson fastete man bei den Maya vor allen reli- giösen Festen und bei wichtigen Stationen des Landbaues. Es war aber wohl kein strenges Fasten, sondern einfache frugale Ernäh- rung — nur, wie das echte Fasten, religiös motiviert. So gingen bei großem Unheil des Volkes Priester für neun bis zwölf Monate ins Ge- birge, aßen nur rohen Mais und tranken Wasser. Sonst dauer- te eine Fastenperiode dreizehn Tage, einen „Maya-Monat", vor großen Festen drei bis fünf „Maya- Monate". Nach Jacques Soustelle hatten die alten Azteken besondere Häuser für Beten und Fasten. Eines davon war auf dem Platz mit der Schale für die geopferten Herzen, wo der Kaiser und die Priester fa- steten, um Buße zu tun; sie ritzten sich dabei auch mit Agaven-Dor- nen, um eigenes Blut zu opfern. Für uns ist das eine grauenhafte Kom- bination von Menschenopfern, Blutmagie und Fasten, es zeigt aber die Multivalenz dessen, was nach wie vor zugrunde liegt.
Von den Cumano auf Trinidad be- richtet der Arzt und Ethnologe Otto Stoll 1894: Unter den Knaben von zehn bis zwölf Jahren wurden die ausgewählt, die geneigt und fähig erschienen, die Kunst der Magie zu erlernen. Die Novizen mußten sich an abgeschiedenen Orten unter Aufsicht von Medizinmännern zwei Jahre lang streng pflanzlich ernäh- ren, sie durften weder Verwandte noch Bekannte sehen und erlern- ten die Gesänge, mit denen Geister beschwört und Kranke geheilt wur- den. Schließlich kehrten die jungen Leute mit einer Art Zeugnis nach Hause zurück, um jetzt als Medi- zinmänner zu praktizieren.
Wird fortgesetzt
Anschrift der
Witwe des Verfassers:
Käte Heun
Burger Landstraße 12 6348 Herborn
2028 Bundesärztekammer
BEKANNTMACHUNGEN
Medizinmänner
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft