terschiedlichen Persönlichkeiten und in unterschiedlichen sozialen Bezügen. Eine individuelle Thera- pie ist deshalb notwendig. Um eine individuelle Therapie festzulegen, ist jedoch eine individuelle Dia - gnostik notwendig, und danach ist zu entscheiden, ob ambulante, ta- gesklinische oder stationäre Be- handlung notwendig ist. Auch der Behandlungsrahmen muss dann entsprechend der individuellen Problemlage festgelegt werden, ei- ne getrennt geschlechtliche Be- handlung kann im Einzelfall durchaus hilfreich sein. Bei Patien- ten, die sozial integriert sind, bie- ten sich allerdings ambulante und tagesklinische Suchtbehandlungen an, die gerade aufgrund ihrer All- tagsbezogenheit und unter Berück- sichtigung realistischer Lebensum- stände eine Verbesserung der Pro- blemlösungskompetenz und des Selbstvertrauens bewirken können.
Nicht nur dass klinische Einrich- tungen teuer sind, sie stärken häu- fig auch die Tendenz zur Hospitali- sierung und führen zu sozialem Ausweichverhalten. Sofern die In- dikation es ermöglicht, sollten des- halb ambulante und tagesklinische Behandlungsmodule zur Anwen- dung kommen, eine getrennt ge- schlechtliche Behandlung ist somit nur bei besonderen Problemlagen sinnvoll . . .
Dr. med. Harald Schuler, 76133 Karlsruhe
Die Vielfalt der Angebote erhalten
Die Deutsche Rentenversicherung hat sich seit den 80er Jahren dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung für Ab- hängigkeitskranke auch ge- schlechtsspezifische Rehabilitati- onsangebote entwickelt und ausge- baut wurden. So gibt es entspre- chende Einrichtungen zum Beispiel nur für Frauen oder auch nur für Männer. In den gemischt ge- schlechtlichen Rehabilitationsein- richtungen sind in den Klinikkon- zepten und im therapeutischen An- gebot geschlechtsspezifische Grup- pen vorgesehen, um auch dort einen geschützten Raum anzubieten, ent- sprechende Themen nur unter Frau-
en oder Männern anzusprechen und therapeutisch zu bearbeiten.
Eine entsprechende Differenzierung der rehabilitativen Angebote ist sinnvoll und soll auch weiterhin aufrechterhalten werden. Ebenso belegt die Deutsche Rentenversi- cherung große und kleine Einrich- tungen, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Ziel sollte sein, in- dividuell jedem Rehabilitanden eine passende Einrichtung anzubieten, die ihm die besten Möglichkeiten bietet, abstinent zu bleiben, sich psychisch zu stabilisieren und den Weg zurück in die Gesellschaft und Arbeit zu finden.
Die einseitige Aussage in dem Arti- kel, dass alle Männer und Frauen getrennt behandelt werden sollten, dient nicht diesem Ziel. Es gibt im- mer wieder Rehabilitanden, die dies ausdrücklich nicht wünschen, weil sie sich damit nicht auf das
reale Leben vorbereitet sehen und für ihre Stabilisierung gerade auch den Umgang und die Auseinander- setzung mit dem anderen Ge- schlecht suchen und benötigen.
Auch in größeren Einrichtungen kann über Bezugsgruppen eine not- wendige emotionale Offenheit her- gestellt werden, größere Einrich- tungen haben zum Beispiel auch die Möglichkeit, unterschiedlichen Rehabilitanden differenzierte Be- handlungsangebote zu machen, was in kleinen Einrichtungen eher schwierig ist.
Die Deutsche Rentenversicherung möchte die Vielfalt der verschiede- nen Einrichtungstypen erhalten und geht davon aus, dass die Rehabili- tanden auch in Zukunft davon profi- tieren werden.
Dr. med. Joachim Köhler, Deutsche Rentenversicherung Bund,
Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation, 10704 Berlin
Deutsches Ärzteblatt