[98] Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 106|
Heft 44|
30. Oktober 2009BANKGESCHÄFTE
Offenheit gefragt
Finanzpartnerschaft erfordert heute weitaus mehr an wechselseitiger Kommunikation als noch vor der Kreditkrise. Daran werden sich die Ärzte gewöhnen müssen.
D
as obligatorische Halbjah- resgespräch mit dem für ihn zuständigen Bankangestellten fand für Dr. med. Günter M. als Haus- arzt mit eigener Praxis in einer für ihn ungewohnten Atmosphäre statt.Einerseits war das Gesprächskli - ma mit seinem langjährigen An- sprechpartner bei der Bank zwar wie eigentlich immer recht ange- nehm, andererseits spürte er, dass
„etwas im Busch war“. Erst als M.
seinen Gesprächspartner konkret darauf ansprach, wurde dieser deutlich.
Offensichtlich wurde dem Arzt verübelt, dass er seinem Steuer- berater strikt untersagt hatte, auf Anrufe der Bank zu aktuellen Fra- gen seiner wirtschaftlichen Situati- on sofort zu reagieren. Der Steuer- berater war angewiesen, ihn als Praxisinhaber immer zuerst von Anrufen der Bank in Kenntnis zu setzen. Die Bank hatte M. bereits vor Jahren gebeten, diese Praxis zu überdenken, „um keine wertvolle Zeit zu verlieren“. M. war dagegen der Meinung, dass relevante Fragen zunächst mit ihm selbst zu klären seien. Außerdem gab es vonseiten der Bank Irritationen darüber, dass der pro Quartal erstellte Finanzsta- tus der hausärztlichen Praxis grund- sätzlich erst vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zum Quartals- ende erstellt und der Bank zur Ver- fügung gestellt wird.
Die Bank will wissen, wie es läuft
Darüber hinaus – auch dieser Punkt wurde in der Vergangenheit von seiner Bank bereits kritisiert – war der Hausarzt bisher eher zu- rückhaltend mit Auskünften, wenn es um weitergehende betriebli- che Informationen ging; etwa über Strategien zur Gewinnung von Pri-
vatpatienten mit entsprechendem Umsatzpotenzial. Im Ergebnis mes- se M. den Umfang seiner Kommu- nikation mit dem Kreditinstitut bisher nicht die Bedeutung bei, die seine Bank von ihm erwarten könne.
Während des Halbjahresgesprächs betonte der Bankangestellte auch, dass es nach wie vor „nicht gut an-
kommt“, dass M. bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf mehr oder we - niger ohne Rücksprache seinen Überziehungskredit auf dem Ge- schäftskonto über das Limit von 30 000 Euro hinaus „einfach in Anspruch nimmt“. Die Bank habe dies in der Vergangenheit zwar im- mer geduldet und entsprechende Überweisungsaufträge zugelassen, ein Fortschreiben dieser Situation für die Zukunft solle es nach dem Gespräch allerdings nicht mehr geben. Daran ließ der Bankmitar- beiter keinen Zweifel. In diesem Zusammenhang hatte M. von sei- ner Hausbank in der Tat immer wieder Umschuldungsvorschläge erhalten, um seine finanzielle Ge- samtsituation langfristig zu ord- nen. Eine angemessene Rückmel- dung hatte es von M. dazu, zumin- dest nach Meinung des Kreditinsti- tuts, nicht gegeben.
M. beurteilte die Geschäftsbezie- hung naturgemäß anders und argu- mentierte, dass ohne Zustimmung der Bank weder Überweisungsauf- träge ausgeführt worden noch Ver- längerungen der Praxiskredite er- folgt wären. Die angeführten Pro- blembereiche hätten allesamt nicht die Bedeutung, die ihnen von der Bank beigemessen würden. Hinzu komme aus seiner Sicht, dass es so gut wie keinen Schriftverkehr gebe, der auch nur auf einen dieser Punkte Bezug nehme. Das einzige Schreiben, an das er sich erinnern könne, beinhalte lediglich die Bitte des Kreditgebers, den jeweiligen Finanzstatus schneller zu übermit- teln. Aber auch hier sei bisher we- der eine schriftliche Mahnung noch ein mündlicher oder telefonischer Hinweis mit der Bitte um Erledi- gung erfolgt.
Der Bankangestellte betonte nach dem Meinungsaustausch, dass er und sein Arbeitgeber auch künftig auf eine partnerschaftli che Ge- schäftsverbindung Wert legten und dass die angesprochenen Punkte von M. zunächst als Diskussions- vorschläge gesehen werden sollten.
Weiterhin sei es selbstverständlich, dass auch die Bank ihren Teil zu einer Verbesserung der Kommuni- kation beitragen müsse. ■ Michael Vetter