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Archiv "Vielfalt und Freiwilligkeit in der Fortbildung erhalten!" (14.06.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen 82. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Vielfalt und Freiwilligkeit

in der Fortbildung erhalten!

Diskussion

zum Tagesordnungspunkt III In der Diskussion begründete zu- nächst die Nürnberger Ärztin Dr.

Helga Brouschek ihren Entschlie- ßungsantrag, den im „Fortbil- dungsparagraphen" der Berufs- ordnung geforderten Nachweis in Form eines „Foftbildungsbuches"

zu führen, das außer Veranstal- tungstestaten auch vom Arzt selbst vorzunehmende, „freie, aber verbindliche" Nachweise auch über die Fortbildung durch Literaturstudium enthalten könn- te.

Eine Festlegung auf eine wie auch immer geartete Überprüfung sei nämlich gar nicht möglich, und außerdem müsse man dem Arzt die Freiheit erhalten, die Art seiner Fortbildung selbst zu wählen.

Damit waren bereits viele Stich- worte für die Aussprache gege- ben. Es ging immer wieder darum, wie nun der in der Berufsordnung geforderte Nachweis beschaffen sein könnte, wobei durchaus auch gewichtige Argumente gegen ei- nen solchen Nachweis überhaupt vorgebracht wurden. Bei dem ho- hen Standard und den vielfältigen Angeboten, derer sich der deut- sche Arzt für seine Fortbildung be- dienen kann, sind Nachweise doch nicht schwierig, hieß es bei mehre- ren Rednern.

Aber auch: viele Ärzte sind hervor- ragend fortgebildet, obwohl sie nie an einer Fortbildungsveran- staltung teilnehmen (Professor Kreienberg).

Andererseits erhielten Diskus- sionsredner Beifall, welche die zum Teil „bedrückenden USA-Er- fahrungen" bei der von der Hans- Neuffer-Stiftung unterstützten Studienreise richtig aus Dr. Oden-

bachs Referat herausgehört hat- ten und die nun davor warnten, sich die Selbstverantwortung über die individuelle Fortbildung aus der Hand schlagen zu lassen. Dr.

Bourmer zum Beispiel erhielt star- ken Applaus für seine Feststel- lung, der Staat mute den Ärzten auch auf diesem Gebiet schon reichlich viel zu.

Ein Präsenznachweis allein genü- ge nicht, oder es sei der falsche Weg, hieß es. Die Mitgliedschafts- plaketten etwa der hessischen Akademie für ärztliche Fortbil- dung wurden verteidigt („einge- führt, um der Kritik aus der Öffent- lichkeit zu begegnen") und ange- griffen („unwürdig; erinnert an die Plakette beim Bauern: Tbc-freier Rinderbestand").

Ähnlich erging es den Stichworten

„Selbsteinschätzung" oder „Be- wertung durch andere (Peer Re-

view)". Hier reichten die Argumen- te von dem Wortspiel, ob es sich etwa um eine Art „Bier Review auf Gegenseitigkeit am Ärzte-Stamm- tisch" handeln solle (etwa nach dem Motto: „Prüfst Du mich heu- te, dann prüf' ich Dich morgen") bis zu der Feststellung, daß der einzelne Arzt sich überhaupt nur an einer Gruppe prüfen kann und daß einer der wertvollsten Fortbil- dungseffekte ohnehin im Fachge- spräch mit Kollegen liegt — wenn auch, darin war man sich weitge- hend einig, das Studium von Zeit- schrift und Fachbuch die „Basis aller Fortbildung" ist und bleiben wird.

Fragebogen-Tests, wie sie jetzt zum Beispiel die Akademie für ärztliche Fortbildung in Rhein- land-Pfalz durchführt, wurden ebenfalls sowohl befürwortet wie auch kritisiert. Hier wurde die Be- fürchtung geäußert, daß ältere Ärzte, die den Umgang mit dem Multiple-choice-System nicht ge- wohnt sind, ganz unverdient schlecht abschneiden. Zu Metho- dik und Didaktik in der ärztlichen Fortbildung wurden vielerlei An- merkungen gemacht. Man sollte die Referenten veranlassen, sich

besser auf die Zielgruppen und deren „Bedarf" einzustellen. Dazu gehört allerdings (das war nur ei- ner von zahlreichen praktischen Hinweisen), daß der Veranstalter den Referenten rechtzeitig die Zu- sammensetzung der Zuhörer- schaft erläutern sollte. Mehr Theo- rie in die Fortbildung bringen, wurde verlangt. Dies schon, aber auch mehr Praxisbezogenheit (ein Antrag zielte darauf, den Aus- tausch von Ärzten zwischen Klinik und Praxis mehr zu fördern, etwa durch „Teilnahme an Visiten und Tätigkeit auf Stationen").

Für fast noch wichtiger — was je- denfalls die Effektivität einer Fort- bildungsveranstaltung angeht — als das Thema hielt Profesor Lipp- ross die persönliche Einstellung, die Darstellungsweise und die Rhetorik eines Referenten. Für die Förderung des Gruppengesprächs setzte sich Dr. Iversen ein; beim Bau der schleswig-holsteinischen Fortbildungsakademie in Bad Se- geberg habe man entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen und damit beste Erfolge erzielt. Not- wendig sei allerdings Erfahrung für solche Gruppenarbeit.

Votum für die

großen Fortbildungskongresse Die großen Fortbildungskongresse der Bundesärztekammer fanden viele Befürworter. Trotz der zu- rückgehenden Teilnehmerzahl sollte man sie beibehalten. Zwar könnten sie wohl nicht immer alle kleinen Spezialfächer berücksich- tigen; hierfür sollte die Bundesärz- tekammer, und sollten überhaupt alle Veranstalter von Fortbildung, mehr mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammenar- beiten, wurde mehrmals angeregt.

Aber man sollte herausstellen, daß die Bundesärztekammerkongres- se fachübergreifend angelegt sind und daß der Freizeitwert der Ver- anstaltungen sich eben nicht nur im Erholungs-, sondern gerade auch im Fortbildungseffekt nie- derschlägt. Auch dem Interdiszi- plinären Forum der Bundesärzte- kammer wurden Erfolge ge-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 24 vom 14. Juni 1979 1659

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

Bundesärztekammer

Gehaltstarifvertragl

Zwischen der Arbeitsgemein- schaft zur Regelung der Ar- beitsbedingungen der Arzthel- ferinnen, Haedenkampstraße 1, 5000 Köln 41, und dem Berufs- verband der Arzthelferinnen, Kempen, der Deutschen Ange- stellten-Gewerkschaft, Ham- burg, dem Verband der weibli- chen Angestellten, Hannover, wird zur Ergänzung der §§ 8 und 11 des Manteltarifvertrages vom 25. April 1979 folgender Gehaltstarifvertrag geschlos- sen:

§ 1 Gehaltstabelle für vollbeschäftigte Arzthelferinnen

Monatsgehälter in DM

1. Berufsjahr 1294

2. Berufsjahr 1338

3. Berufsjahr 1382

4. Berufsjahr 1426

5. Berufsjah r 1470

6. Berufsjahr 1514

7. Berufsjahr 1558

8. Berufsjahr 1601

9. Berufsjah r 1624

10. Berufsjahr 1647

11. Berufsjahr 1670

12. Berufsjahr 1693

13. Berufsjahr 1717

14. Berufsjahr 1740

15. Berufsjahr 1763

16. Berufsjahr 1786

17. Berufsjahr 1809

18. Berufsjahr 1831

19. Berufsjahr 1855

20. Berufsjahr 1878

21. Berufsjahr 1902

22. Berufsjahr 1927

23. Berufsjahr 1950

24. Berufsjahr 1974

25. Berufsjahr 1997

26. Berufsjahr 2022

§ 2 Ausbildungsvergütung

(1) Die Ausbildungsvergütung beträgt:

im 1. Jahr monatlich 415 DM im 2. Jahr monatlich 460 DM

*) Dazu auch der Kommentar auf Seite 1611 ff.

(2) In besonderen Fällen kann auf An- trag der Sorgeberechtigten eine gerin- gere Ausbildungsvergütung vereinbart werden.

§ 3 Zuschläge

(1) Für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet wer- den. Dabei wird ein Stundensatz von 1/173

des Monatsgehaltes zugrunde gelegt.

(2) Der Zuschlag beträgt je Stunde:

a) für Mehrarbeit 25 Prozent b) für Sonn- und Feiertags-

arbeit 50 Prozent

c) für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und

Weihnachtsfeiertagen 100 Prozent d) für Nachtarbeit 50 Prozent (3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagssätze, so ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.

§ 4 Inkrafttreten und Laufzeit (1) Dieser Gehaltstarifvertrag tritt rück- wirkend am 1. April 1979 in Kraft. Er ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 29.

Mai 1978.

(2) Dieser Gehaltstarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quar- talsende schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. März 1980.

Frankfurt, den 25. April 1979

Manteltarifvertrag")

zwischen der Arbeitsgemein- schaft zur Regelung der Ar- beitsbedingungen der Arzthel- ferinnen, Haedenkampstraße 1, 5000 Köln 41, und dem Berufs- verband der Arzthelferinnen, Kempen, der Deutschen Ange- stellten-Gewerkschaft, Ham- burg, dem Verband der weibli- chen Angestellten, Hannover.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arzthelfe- rinnen, die im Bundesgebiet und im Lan- de Berlin in den Praxen niedergelassener Ärzte tätig sind.

(2) Arzthelferinnen im Sinne dieses Ta- rifvertrages sind die Angestellten, deren Ärztetag: Fortbildung

wünscht und vorausgesagt, wenn es gelänge, „Eigenbröteleien, Ei- fersüchteleien und Verbandsinter- essen" herauszuhalten. Auf die Kongresse an Orten mit hohem Freizeitwert ging Dr. Odenbach in seinem Schlußwort noch einmal ein mit einem Hinweis auf den diesjährigen Osterkongreß in Me- ran, bei dem Hunderte von Ärzten selbst in den Tagen von Karfreitag bis Ostermontag an mehr als 30 Veranstaltungen teilnahmen - ei- ne Haltung, welche das Ärztetags- plenum mit seinem starken Beifall an dieser Stelle besser zu würdi- gen wußte als der Bundesfinanz- hof mit seiner in dem bekannten Steuerurteil zum Ausdruck kom- menden „familienfeindlichen Ein- stellung" (Dr. Odenbach).

Es war eine lebendige und vielsei- tige Diskussion zu einem inhalts- reichen Referat und einem vielsei- tigen Thema - der Vielfalt entspre- chend, die wohl alle Anwesenden in der deutschen ärztlichen Fort- bildung erhalten wissen wollen.

Denn - so Dr. Odenbach zum Schluß: „Nur eine Kombination wird der Vielfalt des Angebotes, aber auch der verschiedenen Per- sönlichkeiten der Ärzte gerecht werden. Es gilt nachzuweisen, daß wir Fortbildung dann am besten betreiben, wenn wir das in eigener Verantwortung tun!"

So auch war der von Dr. Odenbach am Schluß seines Referats gege- bene Katalog von „Empfehlun- gen" zu verstehen. Und der Ärzte- tag handelte wohl im Sinne dieser Vielfalt, als er schloß, sich auf kei- ne bestimmte Nachweisform fest- zulegen, sondern lediglich die Grundsätze des Referats zustim- mend zur Kenntnis zu nehmen. In einem von Dr. Bechtoldt einge- brachten, mit großer Mehrheit an- genommenen Beschluß wurde der Vorstand gebeten, den Ausschuß und die Ständige Konferenz „Ärzt- liche Fortbildung" zu beauftragen, ihre Arbeiten auch unter Berück- sichtigung dieses Referates und der anderen beiden, an den Vor- stand überwiesenen, Anträge wei- terzuführen. gb

1662 Heft 24 vom 14. Juni 1979 DEUTSCHES ARZ LEBLATT

Referenzen

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