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Archiv "GOÄ: Zunehmende Kluft" (21.10.1994)

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

ven psychischen Problemen litten, daß diese sich auch auf die Kinder in ähnlicher Wei- se auswirken konnten.

Hiermit bitte ich Sie, mir diesen Artikel zu schicken, soweit Sie ihn nach meinen Angaben überhaupt finden können. Für entstehende Unkosten komme ich selbst- verständlich auf. Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Dr. Matthias Heckmann, Friesenring 80, 48147 Mün- ster

PS: Derartige Bitten um Recherche erhält die Redakti- on tagtäglich. Sie konnte Dr.

Heckmann zu dem Artikel verhelfen.

Medizinstudium

Zu dem Beitrag gReform des Medi- zinstudiums: Mehr Qualität durch Aufgabenmanagement" von Prof.

Dr. med. Konrad Schwemmle et al.

in Heft 37/1994:

Korrekte Analyse

Die Analyse zum Thema

„Lehre" in diesem Artikel läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es wird al- lerdings der Eindruck er- weckt, als wären die zitier- ten, vielfältig restriktiven Vorschriften ohne Zutun der Fakultäten entstanden und bis in alle Ewigkeit festge- schrieben. Die Qualitätssi- cherung der Lehre kann nach meiner Meinung nur dann erfolgen, wenn die entspre- chenden Vorschriften von den Lehrenden fortlaufend kritisch überprüft und den aktuellen Erfordernissen an- gepaßt werden können.

Prinzipiell wird wohl je- der, der engagiert in der Leh- re tätig ist oder von Amtes wegen den Anschein er- wecken muß, den Autoren auch in ihren Forderungen zustimmen, daß das Prestige, das mit einer guten Lehre zu verbinden ist, gesteigert wer- den muß. Wie sieht es aber in der Praxis aus?

Da wird in der vorliegen- den Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes eine Hochschul-

dozentenstelle C2-Zeit/A14- Dauer (Dozent: lat. „Lehren- der") ausgeschrieben. Neben der Habilitation (man zeige mir einen habilitierten Ober- studienrat, Oberregierungs- rat oder Polizeioberrat) wer- den zahllose Fertigkeiten und detaillierte Kenntnisse verlangt. Eine Beteiligung an der Lehre wird am Rande er- wähnt. Ähnliche Anzeigen findet man laufend .. .

Die Tätigkeit an einer Hochschule impliziert Lehr- tätigkeit. Dennoch ist nicht jeder gleichermaßen in der Lage, Unterricht auf hohem Niveau zu bieten. Wird man etwa einen hervorragenden Operateur davonjagen, weil er keine gescheite Vorlesung halten kann? Sicher nicht. Es gibt, glaube ich, in jeder Ein- richtung Mitarbeiter genug, die sich in besonderer Weise der Lehre verbunden fühlen.

Diese sollten bewußt geför- dert werden. Wie sieht hier die Praxis aus? Jemand, der gern und viel unterrichtet, wird als Trottel belächelt, was zählt, sind Publikatio- nen. . . Diese Wichtung ist durchaus nicht von außen vorgegeben, sondern kann vom jeweiligen Chef unmit- telbar beeinflußt werden.

Die Autoren bemängeln sehr zu Recht die geringe Zahl an unbefristeten Stel- len. Dabei ist nicht einmal die Befristung für eine Auf- gabe oder eine bestimmte Zeit das Problem, sondern die sogenannten Höchstbe- schäftigungszeiten. Es wird mir immer ein Rätsel blei- ben, welchen Sinn diese Re- gelung haben soll. Sind die befristeten Stellen noch ein willkommenes Instrument der Disziplinierung (Gänge- lei?) der Mitarbeiter, so sind die Höchstbeschäftigungszei- ten völlig unerklärlich, neh- men sie doch dem Chef die Möglichkeit, an einem er- wünschten Mitarbeiter fest- zuhalten.. .

Selbst wenn man mit den Autoren von nur 25 Prozent unbefristeter Stellen ausgeht, ist man dennoch immer wie- der erstaunt, wie wenige Ärzte/Wissenschaftler an

Hochschulen man kennt, die eine BAT-Dauerstelle haben.

Oftmals ranken sich um die- se Wundergestalten nebulöse Geschichten, durch welche Zufälle sie an diese Stelle ge- raten sind. Hier halte ich ei- ne Analyse für dringend wünschenswert, wieviele Stellen, die eine unbefristete Anstellung ermöglichten, denn tatsächlich auf Dauer vergeben sind. Ich vermute, daß diese Zahlen nicht son- derlich gut übereinstimmen

Zusammenfassend ist die vorgelegte Analyse völlig korrekt. Den Versuch, über sogenannte „mittlere Lösun- gen" die Misere zu überwin- den, halte ich für unzurei- chend. Gerade bezüglich der unbefristeten Stellen hege ich Zweifel, ob die jeweils Verantwortlichen ein wirkli- ches Interesse besitzen, hier etwas zu ändern .

Dr. med. Hans-Jörg Leh- mann, Keltemweg 108, 89075 Ulm

Arzneimittel

Zu dem Leserbrief „Rückschlag für Impfgedanken" von Dr. Hoffmann in Heft 39/1994:

Gilt nicht für Impfstoffe

Es ist richtig, daß durch die Änderungen der 5. AMG- Novelle der Vertriebsweg der Impfstoffe über die öffentli- chen Apotheken gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Preis- spannenverordnung, der son- stige Arzneimittel zwingend unterliegen, gilt jedoch aus- drücklich nicht für Impfstof- fe.

Schon in der Vergangen- heit waren die sogenannten Impfstofflieferanten meist Apotheker, die wirtschaftli- che Bezugsquellen nutzten und wohlkalkulierte Preise im freien Wettbewerb anbo- ten. Die Tatsache, daß jetzt offiziell die Apotheke und nicht mehr der Apotheken- Zweigbetrieb als Lieferant auftritt, sollte Ärzte und öf- fentliche Gesundheitsdienste nicht abhalten, die Angebote

für Impfstoffe kritisch zu sichten. Preisvergleiche loh- nen sich!

M. Reiblich, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Referat Arzneimittel, Herbert-Le- win-Straße 3, 50931 Köln

GOÄ

Zu dem „Seite eins"-Beitrag in Heft 33/1994 „Mit zweierlei Maß":

Zunehmende Kluft

. . . Offenbar haben die Autoren des Artikels eine gravierende Ungleichbe- handlung innerhalb der deut- schen Ärzteschaft völlig übersehen. Eine Kluft, die eher zu- statt abnimmt Was ich hier meine, ist der gravie- rende Punktwertunterschied zwischen Ost und West. Ich jedenfalls wäre glücklich, selbst die „mickrigen" 10 Pfennige Punktwert von vor dem 8. Juli 1988 zu bekom- men! Im Juli 1994 gab es im Raum Leipzig für kurative Leistungen von den Ersatz- kassen (außer ambulantem Operieren) 7 Pfennige, von den Primärkassen satte 6,73 Pfennige. Die Tendenz ist fallend.

Wenn das so weiter geht, ergeben sich für mich und andere Kollegen auch ernst- hafte wirtschaftliche Schwie- rigkeiten Immerhin haben die meisten Kollegen hier ge- waltige Kredite am Hals.

Vielleicht findet sich mal jemand, den diese Ungleich- behandlung interessiert?

Elvira Pertermann, Bahn- hofstraße 10, 04435 Schkeu- ditz

Flapsige Sprüche

. . . Die realen Einkom- men sinken deutlich, und dennoch sollen die Niederge- lassenen den ambulanten medizinischen Fortschritt weiter finanzieren, Refor- men umsetzen und möglichst in „allem" up to date sein.

Rechtlich gebunden, fi- nanziell häufig am Abgrund A-2800 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 42, 21. Oktober 1994

(2)

Hepatitis A.

Die unfreiwillige Reisebekanntschaft.

Havrix.

Der Langzeitschutz.

Havnx

.

aktiver Impfschutz gegen Hepatitis A

Ein Produkt von SmithKline Beecham und dem Sächsischen Serumwerk

Havrix'

Wirkstoff: Hepatitis-A-Impfstoff. Zusammensetzung: 1 Impfdosis (1 ml Suspen- sion) enthält: 720 Antigeneinheiten inaktiviertes Hepatitis-A-Virus, gezüchtet in Kulturen menschlicher, diploider Zellen. Sonstige Bestandteile: Formaldehyd max. 0,1 mg ; 2-Phenoxyethanol 5,0 mg ; Aluminiumhydroxid-Gel ; Polysorbat 20.

Anwendungsgebiete: Aktive Immunisierung gegen Hepatitis A; insbesondere für Reisende in Endemiegebiete und beruflich Exponierte (s. Fach- und Gebrauchs- information). Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Bestand- teile des Impfstoffes. Akute, insbesondere fieberhafte Infekte. Zur aktiven Immuni- sierung von Kindern aufgrund begrenzter Erfahrung nicht empfohlen. Hinweis : In der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach sorgfältiger Abwägung der Indikation und des Risikos impfen. Nebenwirkungen: Lokale vorübergehende Reaktionen wie Rötung, Schwellung, Induration oder leichte Schmerzen. Gelegentlich Allge- meinreaktionen leichter Art: Kopfschmerzen, Unwohlsein, Mattigkeit, Fieber, Appetitlosigkeit, Übelkeit. Bei unter 1% der Geimpften Schmerzen im Oberarm, Infektion der oberen Luftwege, Erbrechen, Durchfall oder vorübergehend leicht erhöhte Leberenzymwerte. In Einzelfällen allergische Reaktionen möglich. Im Falle des Auftretens eines Schocks übliche Behandlungsmaßnahmen einleiten.

Wechselwirkungen: Die gleichzeitige passive Immunisierung mit anti-HAV- haltigem Immunglobulin kann zu niedrigeren Antikörpertitern als nach Havrix allein führen. Bei immungeschwächten Personen kann der Impferfolg einge- schränkt sein. Wirkungsweise: Der Impfstoff bewirkt die Bildung spezifischer Antikörper und damit Schutz vor Hepatitis A. Handelsformen: Original- packungen als Flasche: 1 Impfdosis Havrix mit 1 ml Suspension DM 72,55;

2 x 1 Impfdosis Havrix mit je 1 ml Suspension DM 137,68; 10 x 1 Impfdosis Havrix mit je 1 ml Suspension DM 670,46; AVP inkl. 15 % MwSt. Verschreibungspflich- tig.* Havrix ist ein Warenzeichen.

SmithKline Beecham Pharma GmbH, 80804 München Stand : August 1994

SB

SnuthKhne Beecham Pharma

LESERBRIEFE

und moralisch in der Ecke, sollen täglich Bestleistungen und hochmotivierte Zuwen- dung bis in das Intimste ge- leistet werden. Anspruch und menschlich vollbringba- re Leistungen (physisch und psychisch) liegen inzwischen an den entgegengesetzten Enden.

So wird eine Arztgenera- tion verschlissen, und später wird das Gejammer groß sein, wohin wir denn mit un- serem medizinischen Versor- gungsstand gekommen sind (hier Beispiel Norwegen und die gesundheitsmedizini- schen Probleme dort, welche auch aus kostenpolitischen und parteipolitischen Erwä- gungen letztendlich entstan- den sind).

Also, nicht „Wetten ab- schließen", wie in dem Arti- kel, sondern sagen Sie mir, was denn sich wirklich tut bei der Standesvertretung, um der Basis zu helfen, bezie- hungsweise unterlassen Sie flapsige Sprüche in einer hochsensiblen Situation.

Joachim A. Grabe, Kirch- straße 9, 61462 Königstein

Hilfsaktionen

Ein Leser will seine Arbeitskraft ei- ner Hilfsorganisation zur Verfü- gung stellen:

Bitte um Auskunft

Mit Interesse verfolge ich Aufrufe zum Einsatz in Ruanda, muß aber feststel- len, daß es gar nicht so ein-

Standardtarif

Zu dem Beitrag „Praktische Hin- weise für die Liquidation" von Re- nate Ness in Heft 34-35/1994:

Honorarverzicht

Die Empfehlung der Bun- desärztekammer, uns bei Pa- tienten mit Standardtarif auf das 1,7/1,3fache oder gar nur einfache Mindesthonorar zu beschränken, finde ich nicht richtig. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Finanzen der

fach ist, auch für einen länge- ren Zeitraum im Rahmen ei- ner Hilfsorganisation seine Erfahrung und Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Ich habe mich bei folgen- den Organisationen bewor- ben:

• Care Deutschland (bis Ende des Jahres „ausge- bucht")

• Ärzte ohne Grenzen (Einsatz unter sechs Mona- ten abgelehnt)

• Bundeswehr (keine Ant- wort).

Im Rahmen des „Komi- tees Ärzte für die Dritte Welt" habe ich an vier Einsätzen auf den Philippi- nen, in Bangladesh und Cal- cutta teilgenommen, die je- weils mindestens sechs Wo- chen gedauert haben. Diese Einsätze sind sinnvoll und ef- fektiv, und sie schaffen seit fast zehn Jahren eine konti- nuierliche Versorgung der Patienten in Krisen- und Elendsgebieten.

Dem Leserbrief von Frau Dr. Jo6 (Heft 37/1994), die diese Ultrakurzeinsätze von Care kritisiert, muß ich voll zustimmen Gleichzeitig bitte ich aber auch um Hilfe und Auskunft, welche, auch noch so kleine, Organisation er- fahrene, voll tropentaugliche und geländegängige Ärzte in Krisen- und Armutsgebiete entsendet. Von meinem Ar- beitgeber bin ich in diesem Jahr für sechs Wochen frei- gestellt.

Dr. med. Lambert Weber, Kinderklinik, 83022 Rosen- heim

Privaten Krankenversiche- rung auf Kosten unseres ge- setzlichen Honorars zu stüt- zen. Bei korrekter Honorar- berechnung entsprechend geltendem Gesetz ergibt sich ein Eigenanteil für den Pati- enten von nur 5.2 Prozent der Rechnungssumme. Dies ist nicht nur zumutbar, son- dern entspricht dem Blauen Papier der Bundesärztekam- mer, in welchem eine gewisse Selbstbeteiligung, Stärkung des Kostenbewußtseins und Eigenverantwortung aus-

Sächsisches

jär

Serumwerk GmbH

Dresden HAV 0167 A-2802 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 42, 21. Oktober 1994

Referenzen

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