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Archiv "Klonforscher Hwang übersah seine Pioniertat" (17.08.2007)

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A2230 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 33⏐⏐17. August 2007

A K T U E L L

Am 1. August ist das Gewebegesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben hat der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union um- gesetzt, die EU-weit Qua- litätsstandards für die medi- zinische Verwendung von Zellen und Geweben ge- währleisten soll. Das Gesetz ist unter anderem von der Bundesärztekammer heftig kritisiert worden, weil Ge- webe nun zum Teil den Re- gelungen des Arzneimittel- gesetzes unterliegen. Ausge- nommen von dieser Zuord- nung zum Arzneimittelrecht sind Gewebetransplantate, die nicht mit industriellen Methoden weiterverarbeitet werden, beispielsweise Herzklappen oder Augenhornhäute.

Der Gesetzgeber hat ausdrück- lich der Organspende Vorrang ein- geräumt vor der Gewebespende.

Kurz vor Inkrafttreten des Gewebe- gesetzes hat sich die Deutsche Stif- tung Organtransplantation (DSO) von ihrer Tochtergesellschaft DSO-G (Deutsche gemeinnützige Gesell-

schaft für Gewebetransplantation) getrennt. Die DSO koordiniert in Deutschland die postmortale Or- ganspende. Um einen Interessen- konflikt zwischen der altruistischen Organspende und der teilweise kommerziellen Gewinnung und Verarbeitung von Geweben zu ver- meiden, hatte sich auch die Deut- sche Transplantationsgesellschaft (DTG) dafür ausgesprochen, beide Bereiche zu trennen. „Wir begrüßen den Schritt der DSO, weil die Tren- nung zwischen den für die Organ- und für die Gewebespende zustän- digen Organisationen mögliche In- teressenkollisionen vermeiden hilft“, betonte Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Generalsekretär der DTG.

Noch im Juni hatte Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt bei der Jahrestagung der DSO gesagt, das Ministerium verfolge „mit großem Interesse die Bemühungen der DSO, sich von der DSO-G abzugrenzen“.

Eine solche Trennung entspricht auch deshalb dem Wunsch vieler Ärzte, weil es keine klaren Ent- scheidungskriterien gibt, ob sich ein Organ für die Organtransplan- tation eignet oder nur für die Ge- webespende.

Die DSO-G werde als gemein- nützige Gesellschaft weitergeführt, so deren Sprecher, Prof. Dr. med.

Holger Baumann von der Medizini- schen Hochschule Hannover. Diese sowie die Universitätskliniken Leipzig und Dresden haben jeweils ein Drittel der Anteile der DSO-G erworben. Baumann erwartet, dass sich weitere Universitätskliniken und Transplantationszentren dem Konsortium angliedern. nsi

KLONFORSCHER HWANG ÜBERSAH SEINE PIONIERTAT

Der südkoreanische Wissenschaftler Dr. Woo Suk Hwang, ehemals an der Seoul National University in Seoul, hat wie kaum ein anderer Stammzellforscher von sich reden gemacht:

2004 reklamierte er für sich, erstmals humane embryonale Stammzelllinien mit Kerntransfer hergestellt zu haben. Bei dieser Methode wird eine Eizelle entkernt und ihr Kern durch den einer Somazelle ersetzt (therapeutisches Klo- nen). Ende 2005 erregte Hwang wieder welt- weit Aufsehen. Denn nun kam heraus, dass die in „Science“ veröffentlichten Studienergebnisse gefälscht waren.

Jetzt überraschen Hwangs Forschungen die Fachöffentlichkeit erneut. In seinem Labor sind – offenbar unbeabsichtigt – embryonale huma- ne Stammzellen (ES-Zellen) durch Parthenoge- se entstanden. Dabei entwickelt sich eine Blas- tozyste aus einer unbefruchteten Eizelle. Ein

Forscherteam unter Federführung von Prof.

Dr. med. George Daley vom Children’s Hospital in Boston hat dies nach Analyse des gesamten Genoms auf Polymorphismen einzelner Nu- kleotide in jener Zelllinie herausgefunden, die Hwang 2004 als Beleg für den angeblichen Durchbruch gedient hatte (Cell Stem Cell, online doi:10.1016/j.stem.2007.07.001).

ES-Zellen aus Parthenogenese

„Hätte Hwang damals erkannt, dass im Labor eine embryonale Stammzelllinie parthe- nogenetisch erzeugt worden ist, hätte er dies ebenfalls in angesehenen Fachzeitschriften wie ,Science‘ oder ,Nature‘ publizieren können“, so Dr. med. Tobias Cantz aus der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. rer. nat. Hans R. Schöler vom Max- Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster zum DÄ. Denn Methoden zur parthe-

nogenetischen Erzeugung humaner ES-Zellen seien erst jüngst veröffentlicht worden (Cloning and Stem Cells doi:10.1089/clo.2007.0033).

Die Parthenogenese gelte als Hoffnungs- träger für die Gewinnung von humanen ES-Zellen, denn sie sei vermutlich effektiver als der Kerntransfer einer Somazelle, so Daley, der die Untersuchungen zu Hwangs For- schungsbetrug 2005 geleitet hatte. Zwar wäre Gewebe aus ES-Zellen, die von unbefruchteten Oozyten stammten, immunologisch nur mit dem Gewebe der Eizellspenderin komplett identisch, es ließen sich aber Bibliotheken aus Zelllinien anlegen, die entweder homo- oder heterozygot für die häufigsten Allele der Gewebeverträglichkeitsantigene seien, sodass eine große immunologische Bandbreite ab- gedeckt würde.

Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze WAHLTARIF

Sozialministerium beanstandet Vertrag

Das schleswig-holsteinische Sozial- ministerium hat einen Vertrag zwi- schen der Kassenärztlichen Vereini- gung (KV) Schleswig-Holstein und der Krankenkasse ikk-direkt bean- standet. Dabei handelt es sich um ei- nen Wahltarif mit der Bezeichnung

„Gesetzlicher Privatpatient“. Dieser hätte es den Versicherten erlaubt, bei ambulanten Behandlungen wie ein Privatpatient aufzutreten. KV und Krankenkassen kritisierten den Eingriff und kündigten Klage an.

Die Aufsichtsbehörde hatte bemän- gelt, durch den Wahltarif werde die Beitragssatzstabilität gefährdet. EB GEWEBEGESETZ

Organspende hat Vorrang vor Gewebespende

Augenhornhäute sind von der Zuord- nung zum Arznei- mittelrecht ausge- nommen.

Foto:ddp

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