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Archiv "Versicherungen: Richtig kündigen" (09.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007 A667

W I R T S C H A F T

O

ft merkt der Versicherte zu spät, dass er eine unnötige Versicherung abgeschlossen hat, oder er will eine teure Police gegen eine billigere ersetzen. Doch wie kommt man aus dem Vertrag her- aus? Für jede Versicherung gibt es Laufzeiten, die einzuhalten sind.

Aber: Die vertragliche Verpflich- tung ist keine Bindung fürs Leben.

Wer seinen Versicherungsvertrag

„ordentlich“ kündigen will, kann dies zum Ende der Laufzeit tun. Diese kann ein bis fünf Jahre betragen. Wer einen Fünfjahresvertrag besitzt, ist am Ende des fünften Jahres „frei“, danach jährlich zum Ende des Versi- cherungsjahres. Wer eine Lebens- oder eine private Krankenversiche- rung abgeschlossen hat, kann zum Ende des Jahres aus dem Vertrag aus- steigen. Sehr wichtig allerdings ist es, die Kündigungsfristen einzuhal- ten, das heißt, das Kündigungs- schreiben muss drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit beim Ver- sicherungsunternehmen vorliegen.

Doch es gibt Ausnahmen: Eine ein- monatige Kündigungsfrist besteht bei der Lebensversicherung, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei neueren Kfz-Kaskoverträgen.

Hausratsversicherungen, die neu abgeschlossen werden, können bei jeder Prämienerhöhung vorzeitig gekündigt werden. Das ist eine der wichtigsten Änderungen, die die Versicherungsunternehmen in ihren neuen Hausratversicherungsbedin- gungen vorgenommen haben und die vom Aufsichtsamt genehmigt wurden. Alte Verträge sehen eine vorzeitige Kündigung nur dann vor, wenn die Beiträge, je nach dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns, be- stimmte Prozentsätze übersteigen.

Darüber hinaus haben die Versiche- rer eine Reihe von Leistungsver- besserungen beschlossen. So sind

beispielsweise Hagelschäden oder Brandschäden durch Nutzwärme und Nutzfeuer automatisch mitversichert.

Die Entschädigungsgrenzen für Bar- geld außerhalb eines Safes wurden heraufgesetzt, und Garagen in der Nähe der Wohnung sind in den Ver- sicherungsschutz einbezogen. Beim Umsteigen auf einen neuen Hausrat- versicherungsvertrag sollte allerdings bedacht werden, dass diese Leistun- gen ihren Preis haben.

Auch wer einen Versicherungs- vertrag mit einjähriger Laufzeit ab- geschlossen hat, muss seinen Ver- trag explizit kündigen. Denn ein sol- cher Vertrag endet nicht nach dem Ablauf der Vertragszeit, sondern verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Bleibt nur noch wenig Zeit bis zum Ablauf der Kündi- gungsfrist, so sollte man zur eigenen Sicherheit einen Brief per Ein- schreiben mit Rückschein schicken.

Eilt es nicht, so kann man auch ei- nen normalen Brief mit der Kündi- gung senden und um Bestätigung der Kündigung bitten.

Mit dem Kauf eines Hauses über- nimmt der Käufer per Gesetz auch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Ob der neue Besitzer den Versicherungsvertrag weiterfüh- ren will, sollte er nach einem Ver- tragsübernahmeangebot des Versi- cherers entscheiden. Will der Haus- eigentümer den bisherigen Versi- cherungsvertrag nicht fortführen, kann er innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Kündigt der Käufer nicht, haften er und der Verkäufer in der Versicherungsperi- ode, in die die grundbuchamtliche Umschreibung fällt, gemeinsam für den Versicherungsbeitrag. Kündigt der Käufer fristgemäß und per so- fort, endet zwar der Versicherungs- schutz unverzüglich. Der Verkäufer muss aber bis zum Ende der laufen- den Versicherungsperiode für die Versicherung bezahlen.

Jeder Versicherungskunde hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht, ohne den Versicherungsschutz aus- zuweiten. Nach Eingang der Erhö- hungsmitteilung hat er einen Monat Zeit, um zu kündigen. Dies gilt nicht für die gesetzliche Krankenversiche- rung. Erhöht die Kasse die Beitrags- sätze, so bleiben zwei Monate Zeit, um sich eine neue Kasse zu suchen.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht wird dem Kunden im Schadensfall eingeräumt. Allerdings gilt dies auch für den Versicherer. I Rolf Combach

VERSICHERUNGEN

Richtig kündigen

Nach einer Prämienerhöhung besteht ein Ausstiegs- recht aus einem Versicherungsvertrag nur dann, wenn die neue Prämie nicht den Schutz verbessert.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank meldet ein

„sehr zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2006“. So stieg das Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge um 12,7 Prozent auf 292 Millionen Euro. „Dies er- möglicht es uns, die Bilanzpositionen mit Vorsorge- charakter weiter zu stärken und erneut eine Divi- dende von sechs Prozent auszuschütten“, erklärte Vorstandssprecher Günter Preuß.

Der Ertragsrechnung kam eine deutliche Aus- weitung des Provisionsüberschusses um 19,3 Pro- zent auf 142 Millionen Euro zugute, die aus einem kräftigen Zuwachs im klassischen Wertpapierge- schäft resultierte. Doch auch der Zinsüberschuss

vergrößerte sich weiter und lag am Jahresende bei 492 Millionen Euro, was einem Plus von 5,8 Prozent gegenüber 2005 entspricht.

Der Verwaltungsaufwand stieg um 10,5 Pro- zent auf 358 Millionen Euro. Diese Entwicklung sei nicht zuletzt auf gesetzlich vorgeschriebene Projekte zurückzuführen, heißt es zur Erklärung.

Die Kundenzahl stieg netto um 9 000 auf 298 000. Dies trug mit bei zur Ausweitung der Kundenkredite um 6,2 Prozent auf 20,8 Milliar- den Euro. Die Bilanzsumme der Genossen- schaftsbank erhöhte sich um 11,2 Prozent auf

knapp 33 Milliarden Euro. I

DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK

Sechs Prozent Dividende

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