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B E W E R T U N G S G U T A C H T E N

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Academic year: 2022

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(1)

Franz Grünberger Straße 13 3852 Gastern

E-Mail: mario.schalko@gmx.at Handy: 0664/3023910

Gastern, 04.09.2021 Bezirksgericht Hollabrunn

Winiwarterstraße 2

2020 Hollabrunn 2 E 5/21b

B E W E R T U N G S G U T A C H T E N

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hollabrunn vom 11.05.2021, eingegangen am 11.05.2021 per e-mail, wurde ich als Sachverständiger in der Exekutionssache

betreibende Partei: Sabrina THOMAS geb. 09.08.1989 Schauboden 26 3251 Purgstall

vertreten durch: bfp BRANDSTETTER FEIGL PFLEGER Rechtsanwälte GmbH

Preinsbacher Straße 5 3300 Amstetten

verpflichtete Partei: Christian KURE geb. 24.10.1985 Grund 26

2042 Guntersdorf

bestellt und beauftragt, ein Bewertungsgutachten über den Verkehrswert von 2/3 Anteilen an der Liegenschaft in 2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26, GB 09023 Grund, BG Hollabrunn und von 1/6 Anteil an der Liegenschaft in 2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188, GB 18001 Alberndorf, BG Hollabrunn, zu erstatten.

(2)

Grundlagen der Bewertung:

Befundaufnahme am 14.06.2021 in der Zeit von rd 15.00 Uhr bis 16.45 Uhr (inklusive der kurzen Fahrtzeit zwischen den beiden Objekten) im größtenteilsen Beisein von

- Herrn Christian Kure

- Frau Sabrina Hauser (Lebensgefährtin, teilweise zugegen) - Frau Maria Kure (nur teilweise in Alberndorf anwesend) und - dem gefertigten Sachverständigen

Erhebungen bei den Gemeinden Wullersdorf und Alberndorf im Pulkautal

Erhebungen beim Gemeindeverband Hollabrunn

Erhebungen beim Finanzamt Hollabrunn

Erhebungen am Realitätenmarkt

Bewertungsstichtag:

Tag der Befundaufnahme, 14.06.2021

(3)

I. B E F U N D:

A) 2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26:

Zu bewertendes Objekt:

Altes Wohnhaus und Nebengebäude

Bewertungsgegenständlich ist der 2/3 Anteil (es handelt sich um Miteigentum).

Lage des Grundstückes:

In der KG Grund. Straßen sind süd- und westseitig positioniert; die Ortsdurchfahrtsstraße grenzt im südwestlichen Eckbereich an.

Aufschließungen auf öffentlichem Grund:

Regenwasserkanal-, Schmutzwasserkanal-, Wasser-, Strom- und Telefonleitungen

Form und Niveau des Grundstückes:

Unregelmäßige Gesamtfiguration (annähernd rechteckig) mit einem grundsätzlich etwa horizontalen Niveau.

Ausmaß des Grundstückes (laut Abfrage vom 02.04.2021, allfällige zwischenzeitig eingetretene Veränderungen sind daher nicht berücksichtigt):

Parzelle Nr. 94 195 m²

Flächenwidmung:

Bauland Agrargebiet

Auf die Flächenwidmungsplandarstellung ist zu verweisen.

Bebauung auf der Liegenschaft:

Altes Wohnhaus, bestehend aus einem Erdgeschoß, ohne Unterkellerung und ohne Dachbodenausbau.

Eingeschoßige Nebenräume

(4)

Vom Bauakt zur Verfügung gestellte Unterlagen (auszugsweise Auflistung):

Baubescheid: 02.09.1972 (Veränderung der Gassenfront

(Auswechslung der Fenster))

Baubescheid: 28.04.1978 (Umbau des bestehenden Wohnhauses) – wurde vermutlich nur teilweise ausgeführt Bauanzeige: 19.02.1991 (Fenstertausch, wie Altbestand, jedoch

Kunststofffenster)

Ein kompletter Bauakt, welcher gänzlich dem Naturstand entsprechende Planunterlagen sowie Bau- und Benützungsbewilligungsbescheide bzw. Fertigstellungsmeldungen zum Inhalt hat, soll nicht vorhanden sein. Der Ursprung der Bausubstanz liegt laut der verpflichteten Partei ev. etwa 100 Jahre zurück.

Es beziehen sich die Ausführungen ausschließlich auf den Wohnbereich (inkl. Abstellraum 1).

In einer separaten Beschreibung ist die übrige Substanz aufgelistet. Die Daten wurden teilweise örtlich erhoben, den Unterlagen entnommen, angegeben bzw. stellen mehrfach Annahmen dar (detaillierte Ausführungen konnten nicht getätigt werden); die jeweils überwiegenden Ausstattungen sind beschrieben.

Geschoße:

Erdgeschoß Raumhöhe ca. 2,22 m in der Küche

Fundierung:

Stein-Ziegelschlichtung

Erdgeschoßaußenmauerwerk: Ziegel- und Lehmziegelmauerwerk, teilweise Betonblock- mauerwerk und Hohlblockziegelmauerwerk

Mittelmauern: Ziegelmauerwerk

Zwischenwände: Ständerwände

Kaminmauerwerk:

Ziegelmauerwerk und eventuell Lecaformsteinmauerwerk

Decke über Erdgeschoß:

Größtenteils Holzdecke

(5)

Dachform:

Walmdach

Dacheindeckung:

Wellplatten

Dachrinnen und Abfallrohre sowie Spenglerarbeiten:

Verzinkte Blechkonstruktionen

Wärmedämmung in/über oberster Geschoßdecke:

Wurde größtenteils nicht, ev. nur geringfügig bzw. jedenfalls nicht in einer dem heutigen Stand entsprechenden Stärke eingebaut

Brandschutzmäßige Abschlüsse:

Wurden nicht gänzlich ausgebildet

Die bei den Raumbeschreibungen verwendeten Abkürzungen bedeuten (die Raumwidmungen beziehen sich fallweise auf die vorgefundenen bzw. angegebenen Nutzungen – somit ev. abweichend von einer etwaig vorliegenden Plandarstellung, einer allfälligen Bewilligung, etc.):

D: Decken- bzw. Schrägflächen W: Wandflächen

B: Bodenflächen

Erdgeschoß:

Vorraum:

D: Paneele W: Anstrich B: Fliesen

Die Eingangstüre ist versetzt.

Bad/WC:

D: Paneele W: Fliesen B: Fliesen

Eine Lüftung, ein Boiler, eine Wanne und ein WC sind vorhanden.

(6)

Küche:

D: Gipskartonplatten

W: Anstrich und teilweise Fliesen B: Fliesen

Die Installationen für eine Abwäsche wurden geschaffen. Der Wasserzähler ist installiert. Für die Beheizung dient ein Festbrennstoffkessel.

Zimmer:

D: Gipskartonplatten W: Anstrich

B: Melan

Kinderzimmer:

D: Paneele W: Anstrich B: Melan

Abstellraum 1 (ohne Begehung):

D: Größtenteils eingestürzte Holzdecke W: Verputz und Mauerwerk

B: Erde

Der Zugang erfolgt vom Freien (bzw. der provisorischen Dacherweiterung).

Fenster:

Kunststofffenster samt Isolierverglasung

Hauseingangstüre:

Kunststofftür mit Isolierglaslichte

Laut Angabe fehlende Tür (Abstellraum 1)

Türen:

Vollbautüren (teilweise mit Glaslichte) in Holzzargen bzw. in Holzstöcken

Stiege beim Hauseingang:

Betonstufe, teilweise mit Fliesenbelegung

(7)

Aufstieg in den Dachboden:

Anzulehnende Leiter (ein fixer Aufstieg besteht nicht)

Fassadenausbildung:

Verputz und teilweise unverputzte Bereiche

Einfriedungen (nur die als gegenständlich bezeichneten sind erwähnt; anzumerken ist, dass die Baukörper – auch jene der Anrainer – an bzw. im Bereich der Grenze positioniert sind):

An der Südseite: Teilweise Mauerwerk samt Türe

Außenanlagen auf der Liegenschaft:

Befestigungen mittels Verbundsteinen wurden vorgefunden. Die ohnehin nur geringe Freifläche verfügt über keinen Bewuchs; Bäume und Sträucher sind nicht gegeben.

Wasserversorgung:

Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz

Abwasserbeseitigung:

Anschluss an den Schmutzwasserkanal Anschluss an den Regenwasserkanal

Laut Angabe ist die außer Verwendung stehende ehemalige Senkgrube noch etwa halb voll

Stromversorgung:

Anschluss an das Leitungsnetz

Beheizung der Wohnräume und Warmwasserbereitung:

Erfolgt von der Zentralheizungsanlage (Festbrennstoffkessel Hoval Solido 15, Herstell- jahr 1999, Nennwärmeleistung Kohle 14,8 kW), welche sich in der Küche befindet, über Radiatoren. Ein Boiler wurde im Bad/WC installiert.

(8)

Sonstiges:

Nördlich vom Wohnbereich bzw. dem Abstellraum 1 ist der Abstellraum 2 positioniert, östlich davon befindet sich der Abstellraum 3. Massive Umfassungsmauern sind gegeben; bis zum Dach ist die Einsicht gewährleistet bzw. besteht eine einfache Holzdeckenkonstruktion.

Als Böden fungieren Erde, Betonbruch und Beton. Die Deckung erfolgte mit Wellplatten bzw.

Bitumenschindeln. Im Abstellraum 2 ist straßenseitig ein ungedämmtes Metallkipptor versetzt.

Gegen den Hof wurde eine L-förmige Dacherweiterung vorgenommen, wobei nur eine provisorische Unterstellung ausgebildet ist. Ebenso sind die Hohlblockziegel nur lose aufgeschlichtet.

Beschreibung des Zubehörs:

Die Kücheneinrichtung ist auftragsgemäß nicht als Zubehör zu berücksichtigen.

Bau- und Instandhaltungszustand, etc. (es handelt sich um keine taxative Auflistung):

Grundsätzlich ist anzuführen, dass sowohl außen als auch raumseitig an zahlreichen Stellen Schadensbilder vorliegen, nicht laufend erbrachte Instandhaltungen, unfachliche sowie uneinheitliche Ausführungen und nicht gegebene Fertigstellungen erhoben werden konnten.

Betreffend dem Zustand, etc. ist auf die Fotodokumentation einzugehen (es wurden noch einzelne zusätzliche Fotos angefertigt, welche jedoch aus Kostengründen gleichlautend wie eine eingehende Textierung nicht beigefügt wurden).

Es handelt sich um eine bereits alte Bausubstanz, welche über keine Unterkellerung verfügt.

Auf Schadstellen am Fassadenverputz ist zu verweisen bzw. bestehen unverputzte Flächen.

Beeinträchtigungen bzw. Schäden zeigen sich am Mauerwerk, den Befestigungen, den Einfriedungen, den Holzteilen, den Kaminen, den Spenglerarbeiten sowie der Deckung, etc..

Deformierungen der Dachflächen sind gegeben.

Sohlbänke sind nicht eingebaut.

Es münden die Niederschlagswässer fallweise unmittelbar neben der Bausubstanz (gering auch in Richtung Nachbar) frei aus; das Anrainerdach entwässert auf einem Teilbereich auch auf die gegenständliche Liegenschaft.

Spenglerarbeiten bzw. Abdichtungen wurden nicht komplett erbracht.

Ob gegen die Anrainerliegenschaft jeweils eine eigene Feuermauer besteht ist nicht definitiv bekannt.

(9)

In den Räumlichkeiten sind an zahlreichen Stellen Verfärbungen, Verschmutzungen, Abnutzungserscheinungen, uneinheitliche sowie nicht fertig gestellte und unfachliche Ausführungen, Fliesenschäden, Rissbildungen, offene Fugen, Verputzschäden, Feuchtigkeits- einwirkungen, Schimmelansätze, Korrosion, etc. wahrnehmbar.

Einheitliche Fußbodenniveaus sind nicht gänzlich gegeben.

Frei situierte Installationen wurden vorgefunden.

Das Bad und WC befinden sich in einem Raum.

Mehrfach zeigen sich an den Holzteilen Schädlingsbefall sowie An- und Abmorschungen bzw.

fehlen Bereiche; auch offene Spalte sowie Deformierungen sind vorhanden.

Versottungen treten am Kaminmauerwerk auf.

Die Lüftung endet im Dachboden.

Nennenswerte Niveauunterschiede zwischen innen und außen bestehen nur teilweise (an einigen Stellen ist das äußere Gelände auch annähernd ident bzw. höher situiert).

Das vorgefundene Raumprogramm sowie die Raumanordnung, die Bauweise, etc. sind nicht den heutigen Bedürfnissen entsprechend bzw. lassen eine wirtschaftliche sowie zeitgemäße Nutzung nicht zu. Es sind die Raumhöhen mehrfach sehr gering. Die nunmehrigen Anforderungen an Wärmeschutz, Brandschutz, etc. werden nicht erfüllt bzw. wurden keine detaillierten Angaben über die Aufbauten, etc. getätigt. Eine entsprechend ausgebildete Garage besteht nicht.

Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen und Fertigstellungen wurden nicht bzw.

unzureichend durchgeführt. Mit entsprechenden hohen wirtschaftlichen Aufwendungen werden diese vorzunehmen sein (naturgemäß abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck und „individuellen Vorstellungen“), um das Objekt einer entsprechenden längerfristigen Nutzung zuführen zu können. Der Gesamtzustand der nicht unterkellerten alten Bausubstanz ist schlecht. Als eingeschränkt kann die Interessensgruppe für derartige Liegenschaften angesehen werden. Den genannten Umständen wird auch durch die Anwendung eines Abschlages für Marktanpassung Rechnung getragen. Auf die Lage der Immobilie, die mangelnde Infrastruktur, etc. ist einzugehen.

(10)

Ein kompletter Bauakt inkl. gänzlich mit dem Naturstand korrespondierenden Baubewilligungen, Planunterlagen sowie einer Benützungsbewilligung bzw.

Fertigstellungsmeldung vom gesamten Umfang liegt nach Rücksprache mit der Baubehörde nicht vor. Es wurde fiktiv davon ausgegangen, dass hierfür keine größeren unwirtschaftlichen Investitionen notwendig werden (mit Ausnahme der notwendigen umfangreichen Instandsetzungen, etc.). Sollte dies nicht der Fall sein würde eine entsprechende Wertminderung resultieren. Eine detaillierte Überprüfung betreffend Übereinstimmung mit dem Bewilligungsstand bzw. Bewilligungsfähigkeit wurde nicht durchgeführt. Vom Großteil des Bestandes wurde ein skizzenhafter Grundriss erstellt (eine komplette Bestandsplananfertigung vom Gesamtumfang erfolgte aus Kostengründen nicht).

Hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit sämtlicher haustechnischer Anlagen, Installationen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, etc. können keine Angaben getätigt werden, eine Befundung erfolgte nicht. Ebenso wurden statische und bauphysikalische Untersuchungen, Objektsicherheitsprüfungen, etc. nicht vorgenommen. Gemäß augenscheinlicher Wahrnehmung bestehen jedoch mehrfach Problemstellen. Ein Energieausweis konnte nicht vorgelegt werden. Mehrfach waren aufgrund von Lagerungen und nicht gegebener Zutrittsmöglichkeiten sowie mangelnder Belichtung die Befundungen nicht bzw. nur in eingeschränktem Umfang gewährleistet.

Betreffend den Verlauf der Grundgrenzen sowie der Grundstücksfläche konnte keine Überprüfung erfolgen, eine Vermessung wurde nicht beauftragt (Erhebungen beim Vermessungsamt wurden nicht vorgenommen). Ob bzw. in welchem Umfang Grenzüberbauten bzw. „rechtmäßige Nutzungen“ vorliegen, kann nicht im Detail angeführt werden (auf solche wurde nicht hingewiesen). Die Fläche gemäß Grundbuchsabfrage wird zugrunde gelegt. Allfällige (insbesondere unentgeltliche) Abtretungen, Ersitzungen, etc. sind nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung wurde davon ausgegangen, dass keine Kontaminationen bestehen; auf solche wurde auch nicht verwiesen – diesbezügliche eingehende Befundungen erfolgten nicht. Allfällige Beeinträchtigungen bzw. Wertminderungen, etc. wären ohnehin von einem speziellen Fachgutachter nach der Vornahme von entsprechenden Untersuchungen zu behandeln. Hochwassereinwirkungen bzw. hohe Grundwasserstände sowie größere Grundwasserschwankungen sollen nicht vorliegen.

(11)

Allfällige weitere Rückstandsbeträge, Pfandrechte sowie allenfalls aushaftende Darlehen, etc. wurden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Gemäß Rücksprache mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft bestehen Rückstände. Auf das Kontoblatt der Gemeinde ist ebenso einzugehen. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass die Berechnungsflächen der Abgabenbescheide, etwaige Nachforderungen hinsichtlich Anschlussabgaben, Aufschließungen, Benützungsgebühren, etc. nicht geprüft wurden (mit Nachforderungen ist ev. zu rechnen).

Seitens des Finanzamtes wurde folgendes bekannt gegeben: „KG 09023 EZ 26 in EWAZ 20 032-2-0026/1 Einfamilienhaus. Der Bodenwert für das Grundstück 94 beträgt pro m2 2,91069 Euro. Anteil Kure Christian 1/1. Erh.EW zum 1.1.2010 2.906,91 Euro.“

Es soll die Liegenschaft eigen genutzt sein. Auf das Vorliegen von zu berücksichtigenden Bestandsverhältnissen wurde nicht verwiesen, sodass bei der Bewertung von einem gänzlich bestandsfreien Zustand ausgegangen wurde.

B) 2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188:

Zu bewertendes Objekt:

Altes Wohnhaus und Nebengebäude

Bewertungsgegenständlich ist der 1/6 Anteil (es handelt sich um Miteigentum).

Lage der Grundstücke:

In der KG Alberndorf. Ewa ostseitig grenzt die Berggasse an.

(12)

Aufschließungen auf öffentlichem Grund:

Regenwasserkanal-, Schmutzwasserkanal-, Wasser-, Strom- und Telefonleitungen

Form und Niveau der Grundstücke:

Unregelmäßige Gesamtfiguration (annähernd zwei rechteckige Flächen, eher schmal und langgestreckt ausgerichtet) mit einem grundsätzlich etwa horizontalen Niveau.

Ausmaß der Grundstücke (laut Abfrage vom 02.04.2021, allfällige zwischenzeitig eingetretene Veränderungen sind daher nicht berücksichtigt):

Parzelle Nr. 173/1 60 m²

Parzelle Nr. 174 180 m²

Gesamtfläche 240 m²

Flächenwidmung:

Bauland Agrargebiet

Auf die Flächenwidmungsplandarstellung ist zu verweisen.

Bebauung auf der Liegenschaft:

Altes Wohnhaus, bestehend aus einem Erdgeschoß, ohne Unterkellerung und ohne Dachbodenausbau.

Eingeschoßiger Schuppen

Vom Bauakt zur Verfügung gestellte Unterlagen (auszugsweise Auflistung):

Ein kompletter Bauakt, welcher gänzlich dem Naturstand entsprechende Planunterlagen sowie Bau- und Benützungsbewilligungsbescheide bzw. Fertigstellungsmeldungen zum Inhalt hat, soll nicht vorhanden sein. Der Ursprung der Bausubstanz liegt laut der verpflichteten Partei bzw. dessen Mutter ev. etwa 100 Jahre zurück.

Es beziehen sich die Ausführungen ausschließlich auf das Wohnhaus. In einer separaten Beschreibung ist die übrige Substanz aufgelistet. Die Daten wurden teilweise örtlich erhoben, den Unterlagen entnommen, angegeben bzw. stellen mehrfach Annahmen dar (detaillierte Ausführungen konnten nicht getätigt werden); die jeweils überwiegenden Ausstattungen sind beschrieben. Weiters ist anzumerken, dass die Liegenschaft bzw.

Bebauung etwas abweichend von einer genauen Nord-Südausrichtung angeordnet ist (es wurde die Bezeichnung jedoch vereinfachend mit nur „einer Himmelsrichtung“ erwähnt).

(13)

Geschoße:

Erdgeschoß Raumhöhe ca. 2,20 m im Schlafzimmer 1 und ca. 2,10 m im Wohnzimmer

Fundierung:

Stein-Ziegelschlichtung

Erdgeschoßaußenmauerwerk: Lehmziegel- und Ziegelmauerwerk, Betonhohlblock- und Hohlblockziegelmauerwerk sowie Ständerwände

Mittelmauern: Ziegelmauerwerk und Betonhohlblockmauerwerk Zwischenwände: Ziegelwände sowie Ständerwand

Kaminmauerwerk:

Ziegelmauerwerk und Formsteinmauerwerk

Decke über Erdgeschoß:

Holzdecke

Geringfügig keine eigene Decke (Verkleidung der Dachschräge)

Dachform:

Satteldach und Pultdach

Dacheindeckung:

Ziegeldach und Wellplatten sowie geringfügig Klarsichtwellbahnen

Dachrinnen und Abfallrohre sowie Spenglerarbeiten:

Größtenteils verzinkte Blechkonstruktionen

Wärmedämmung in/über oberster Geschoßdecke sowie in der Dachschräge:

Wurde größtenteils nicht, ev. nur geringfügig bzw. jedenfalls nicht in einer dem heutigen Stand entsprechenden Stärke eingebaut

Brandschutzmäßige Abschlüsse:

Wurden nicht gänzlich ausgebildet

(14)

Die bei den Raumbeschreibungen verwendeten Abkürzungen bedeuten (die Raumwidmungen beziehen sich fallweise auf die vorgefundenen bzw. angegebenen Nutzungen – somit ev. abweichend von einer etwaig vorliegenden Plandarstellung, einer allfälligen Bewilligung, etc.):

D: Decken- bzw. Schrägflächen W: Wandflächen

B: Bodenflächen

Erdgeschoß:

Vorraum:

D: Sichtschalung

W: Anstrich und teilweise Sichtschalung B: Fliesen

Die Eingangstüre ist gassenseitig versetzt, eine weitere Türe führt in den Hof. Der Stromzählerkasten ist eingebaut.

Küche:

D: Sichtschalung W: Anstrich und Fliesen B: Melan

Der Wasserzähler ist angeordnet. Installationen für eine Abwäsche wurden geschaffen.

Wohnzimmer:

D: Paneele W: Anstrich B: Melan

Abstellraum 1:

D: Sichtschalung W: Anstrich B: Melan

Esszimmer:

D: Sichtschalung W: Sichtschalung B: Fliesen

Eine Türe führt in den Hof.

Kabinett 1:

D: Sichtschalung W: Anstrich B: Melan

(15)

Kabinett 2:

D: Anstrich W: Anstrich B: Melan

Abstellraum 2:

D: Sichtschalung W: Mauerwerk B: Fliesen

Über eine anzulehnende Leiter ist der Dachboden durch eine Luke zu erreichen.

Abstellraum 3:

D: Sichtschalung

W: Anstrich und Sichtschalung B: Melan

Bad/WC:

D: Anstrich

W: Fliesen und Anstrich B: Fliesen

Eine Wanne, ein Waschbecken, ein Boiler und ein WC sind vorhanden.

Fenster (fallweise auch innerhalb der Bausubstanz versetzt):

Kunststofffenster samt Isolierverglasung

Holzverbundfenster mit zweimal einfacher Verglasung, teilweise mit einfacher Verglasung Holzfenster samt Isolierverglasung

Hauseingangstüre:

Holztür mit Isolierglaslichte Holztüren

Türen:

Vollbautüren in Stahlzargen Holztüren in Holzstöcken Offene Durchgänge

Aufstieg in den Dachboden:

Anzulehnende Leiter (ein fixer Aufstieg besteht nicht)

(16)

Fassadenausbildung:

Verputz, unverputzte Bereiche, unfertige Vollwärmeschutzfassade, Sichtschalung

Einfriedungen (nur die als gegenständlich bezeichneten sind erwähnt; anzumerken ist, dass die Baukörper – auch jene der Anrainer – an bzw. im Bereich der Grenze positioniert sind):

An der Ostseite: Teilweise Mauerwerk samt Tor An der Westseite: Geringfügig Mauerwerk

Außenanlagen auf der Liegenschaft:

Befestigungen mittels Beton wurden vorgefunden. Die ohnehin nur geringe Freifläche verfügt über keinen Bewuchs; Bäume und Sträucher sind nicht gegeben.

Wasserversorgung:

Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz

Abwasserbeseitigung:

Anschluss an den Schmutzwasserkanal Anschluss an den Regenwasserkanal

Die Niederschlagswässer münden teilweise unmittelbar neben der Bausubstanz (außerhalb der Grenze) frei aus

Stromversorgung:

Anschluss an das Leitungsnetz

Beheizung der Wohnräume und Warmwasserbereitung:

Erfolgt von E-Heizpaneelen sowie einem Pelletseinzelofen (eine Zentralheizungsanlage ist nicht vorhanden). Ein Boiler wurde im Bad/WC installiert.

Sonstiges:

Im südlichen Teil der Liegenschaft ist der Schuppen positioniert. Massive Umfassungsmauern sind gegeben (ob zum Anrainerobjekt jeweils eigene Mauern bestehen ist nicht bekannt); bis zum Dach ist die Einsicht gewährleistet. Ein Betonboden ist vorhanden. Die Deckung erfolgte mit Wellplatten. Ein zweiflügeliges Holztor ist versetzt.

(17)

Beschreibung des Zubehörs:

Die Kücheneinrichtung ist auftragsgemäß nicht als Zubehör zu berücksichtigen.

Bau- und Instandhaltungszustand, etc. (es handelt sich um keine taxative Auflistung):

Grundsätzlich ist anzuführen, dass sowohl außen als auch raumseitig an zahlreichen Stellen Schadensbilder vorliegen, nicht laufend erbrachte Instandhaltungen, unfachliche sowie uneinheitliche Ausführungen und nicht gegebene Fertigstellungen erhoben werden konnten.

Betreffend dem Zustand, etc. ist auf die Fotodokumentation einzugehen (es wurden noch einzelne zusätzliche Fotos angefertigt, welche jedoch aus Kostengründen gleichlautend wie eine eingehende Textierung nicht beigefügt wurden).

Es handelt sich um eine bereits alte Bausubstanz, welche über keine Unterkellerung verfügt.

Auf Schadstellen am Fassadenverputz ist zu verweisen bzw. bestehen unverputzte Flächen.

Beeinträchtigungen bzw. Schäden zeigen sich am Mauerwerk bzw. den Dämmplatten, den Befestigungen, den Einfriedungen, den Holzteilen, den Kaminen, den Spenglerarbeiten sowie der Deckung, etc..

Deformierungen der Dachflächen sind gegeben.

Sohlbänke sind nicht eingebaut.

Es münden die Niederschlagswässer teilweise unmittelbar neben der Bausubstanz (auf die Berggasse) frei aus bzw. werden auf die Anrainerimmobilie abgeleitet.

Spenglerarbeiten bzw. Abdichtungen wurden nicht komplett erbracht.

Ob gegen die Anrainerliegenschaft jeweils eine eigene Feuermauer besteht ist nicht definitiv bekannt.

Ausreichende Sockelhöhen bestehen bei den Holzverkleidungen nicht.

In den Räumlichkeiten sind an zahlreichen Stellen Verfärbungen, Verschmutzungen, Abnutzungserscheinungen, uneinheitliche sowie nicht fertig gestellte und unfachliche Ausführungen, Fliesenschäden, Rissbildungen, offene Fugen, Verputzschäden, Feuchtigkeits- einwirkungen, Schimmelansätze, Korrosion, etc. wahrnehmbar.

Einheitliche Fußbodenniveaus sind nicht gänzlich gegeben.

Einige Räume verfügen über keine direkte bzw. eine nur geringe Belichtung (über den vorgelagerten Vorraum).

Frei situierte Installationen wurden vorgefunden.

Das Bad und WC befinden sich in einem Raum.

Eine Zentralheizungsanlage ist nicht installiert.

(18)

Mehrfach zeigen sich an den Holzteilen Schädlingsbefall sowie An- und Abmorschungen bzw.

fehlen Bereiche; auch offene Spalte, Bruchstellen sowie Deformierungen sind vorhanden.

Versottungen treten am Kaminmauerwerk auf.

Nennenswerte Niveauunterschiede zwischen innen und außen bestehen nur teilweise (an einigen Stellen ist das äußere Gelände auch annähernd ident situiert).

Das vorgefundene Raumprogramm sowie die Raumanordnung, die Bauweise, etc. sind nicht den heutigen Bedürfnissen entsprechend bzw. lassen eine wirtschaftliche sowie zeitgemäße Nutzung nicht zu. Es sind die Raumhöhen mehrfach sehr gering. Die nunmehrigen Anforderungen an Wärmeschutz, Brandschutz, etc. werden nicht erfüllt bzw. wurden keine detaillierten Angaben über die Aufbauten, etc. getätigt. Eine entsprechend ausgebildete Garage besteht nicht.

Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen und Fertigstellungen wurden nicht bzw.

unzureichend durchgeführt. Mit entsprechenden hohen wirtschaftlichen Aufwendungen werden diese vorzunehmen sein (naturgemäß abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck und „individuellen Vorstellungen“), um das Objekt einer entsprechenden längerfristigen Nutzung zuführen zu können. Der Gesamtzustand der nicht unterkellerten alten Bausubstanz ist schlecht. Als eingeschränkt kann die Interessensgruppe für derartige Liegenschaften angesehen werden. Den genannten Umständen wird auch durch die Anwendung eines Abschlages für Marktanpassung Rechnung getragen. Auf die Lage der Immobilie, die mangelnde Infrastruktur, etc. ist einzugehen.

Ein kompletter Bauakt inkl. gänzlich mit dem Naturstand korrespondierenden Baubewilligungen, Planunterlagen sowie einer Benützungsbewilligung bzw.

Fertigstellungsmeldung vom gesamten Umfang liegt nach Rücksprache mit der Baubehörde nicht vor. Es wurde fiktiv davon ausgegangen, dass hierfür keine größeren unwirtschaftlichen Investitionen notwendig werden (mit Ausnahme der notwendigen umfangreichen Instandsetzungen, etc.). Sollte dies nicht der Fall sein würde eine entsprechende Wertminderung resultieren. Eine detaillierte Überprüfung betreffend Übereinstimmung mit dem Bewilligungsstand bzw. Bewilligungsfähigkeit wurde nicht durchgeführt. Vom Großteil des Bestandes wurde ein skizzenhafter Grundriss erstellt (eine komplette Bestandsplananfertigung vom Gesamtumfang erfolgte aus Kostengründen nicht).

(19)

Hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit sämtlicher haustechnischer Anlagen, Installationen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, etc. können keine Angaben getätigt werden, eine Befundung erfolgte nicht. Ebenso wurden statische und bauphysikalische Untersuchungen, Objektsicherheitsprüfungen, etc. nicht vorgenommen. Gemäß augenscheinlicher Wahrnehmung bestehen jedoch mehrfach Problemstellen. Ein Energieausweis konnte nicht vorgelegt werden. Mehrfach waren aufgrund von Lagerungen und nicht gegebener Zutrittsmöglichkeiten sowie mangelnder Belichtung die Befundungen nicht bzw. nur in eingeschränktem Umfang gewährleistet.

Betreffend den Verlauf der Grundgrenzen sowie der Grundstücksfläche konnte keine Überprüfung erfolgen, eine Vermessung wurde nicht beauftragt (Erhebungen beim Vermessungsamt wurden nicht vorgenommen). Ob bzw. in welchem Umfang Grenzüberbauten bzw. „rechtmäßige Nutzungen“ vorliegen, kann nicht im Detail angeführt werden (auf solche wurde nicht hingewiesen). Die Fläche gemäß Grundbuchsabfrage wird zugrunde gelegt. Allfällige (insbesondere unentgeltliche) Abtretungen, Ersitzungen, etc. sind nicht berücksichtigt. Anzumerken ist, dass sich die Bebauung über die „eigenen“ Grenzen erstreckt, eine Grundstücksvereinigung erfolgte nicht.

Bei der Bewertung wurde davon ausgegangen, dass keine Kontaminationen bestehen; auf solche wurde auch nicht verwiesen – diesbezügliche eingehende Befundungen erfolgten nicht. Allfällige Beeinträchtigungen bzw. Wertminderungen, etc. wären ohnehin von einem speziellen Fachgutachter nach der Vornahme von entsprechenden Untersuchungen zu behandeln. Hochwassereinwirkungen bzw. hohe Grundwasserstände sowie größere Grundwasserschwankungen sollen nicht vorliegen.

Allfällige weitere Rückstandsbeträge, Pfandrechte sowie allenfalls aushaftende Darlehen, etc. wurden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Gemäß Rücksprache mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft bestehen Rückstände. Auf das Kontoblatt der Gemeinde ist ebenso einzugehen. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass die Berechnungsflächen der Abgabenbescheide, etwaige Nachforderungen hinsichtlich Anschlussabgaben, Aufschließungen, Benützungsgebühren, etc. nicht geprüft wurden (mit Nachforderungen ist ev. zu rechnen).

(20)

Seitens des Finanzamtes wurde folgendes bekannt gegeben: „KG 18001 EZ 188 in EWAZ 20 001-2-0188/6 Einfamilienhaus. Der Bodenwert für das Grundstück 173/1 und 174 beträgt pro m2 2,1801 Euro. Anteil Kure Maria ½, Kure Christian 1/6, Schimann Melanie 1/6 und Lachmayer Andrea 1/6. Erh.EW zum 1.1.2016 2.688,89 Euro.“

Es soll die Liegenschaft eigen genutzt sein. Auf das Vorliegen von zu berücksichtigenden Bestandsverhältnissen wurde nicht verwiesen, sodass bei der Bewertung von einem gänzlich bestandsfreien Zustand ausgegangen wurde.

II. B E W E R T U N G:

A) 2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26:

Verkehrswert für die gesamte Liegenschaft:

Die Bewertung der Liegenschaft erfolgt aufgrund der im Regelfall bei derartigen Objekten vorliegenden Eigennutzung nach dem Sachwertverfahren. In den angeführten Preisen sind die anteiligen Werte für Fundierung und Dachkonstruktion, etc. enthalten.

(21)

195 m² Grundfläche mit der Widmung „Bauland Agrargebiet“, bewertet auf Grund der Lage, der Figuration

der Liegenschaft, etc. mit € 35,-- i.M. per m² rd € 6.800,--

Wert der Aufschließungsabgabe im Sinne der N.Ö. Bauordnung, Einheitssatz der Marktgemeinde Wullersdorf, € 490,-- Laut Auskunft gilt für das Grundstück der Koeffizient 1,0 als bezahlt

 195 m² = 13,9642 m x € 490,-- x 1,0 rd € 6.800,--

Verbaute Fläche (laut teilweisem Naturmaß sowie Annahmen):

Wohnhaus (inkl. Abstellraum 1):

Erdgeschoß:

8,40 x 12,0 m i.M. = rd 101 m²

101 m² verbaute Fläche a € 1.700,-- i.M. inkl. USt. = rd € 171.700,--

Abzüglich eines Abschlages für rückgestauten Erhaltungsaufwand (Behebung der Bauschäden – angenommener Pauschalbetrag –

ohne Vornahme von Eingriffen, etc.) - rd € 40.000,--

Gekürzter Herstellungswert € 131.700,--

(22)

Abzüglich mittlere Altersabwertung

unter Berücksichtigung des Gebäudealters, der erbrachten Sanierungs- bzw. Adaptierungs- sowie Zubauarbeiten,

der üblichen Nutzungsdauer sowie dem Verwendungszweck der Substanz, etc.

in der Höhe von

rd 70 % von € 131.700,-- - rd € 92.200,-- € 39.500,--

Abzüglich der wirtschaftlichen Wertminderung zufolge des verlorenen Bauaufwandes.

Jeder Ersteher eines Gebäudes, welcher dasselbe nicht selbst errichtet hat, würde sich einen Neubau nach seinen eigenen Vorstellungen herstellen und braucht nicht das Vorgegebene zur Kenntnis nehmen (Umfang, Baustoffe, Ausstattung, Größe, etc.)

rd 35 % von € 39.500,-- - rd € 13.800,--

Wert der Außenanlagen, Befestigungen, übrige Bausubstanz, etc. rd € 2.000,--

Anschlussgebühren und –abgaben rd € 4.600,--

___________________________________________________________________________

Sachwert € 45.900,--

(23)

Im Rahmen dieser Bewertung ist der Verkehrswert anzugeben.

Unter Verkehrswert im Sinne § 2 LBG versteht man jenen Preis, welcher bei der Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage, der Situation auf dem Realitäten- und Kapitalmarkt erzielt werden kann.

Dabei wird nicht Bedacht auf allfällige subjektive Wertvorstellungen einzelner Personen genommen, sondern orientiert sich vielmehr ausschließlich nach dem nach objektiven Maßstäben erhobenen Befund aller den Wert beeinflussenden Umstände tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Art.

Abschlag für Marktanpassung (ebenso ist auf die bereits erwähnten „Umstände“ sowie Beeinträchtigungen zu verweisen)

rd 10 % von € 45.900,-- - rd € 4.900,--

___________________________________________________________________________

V E R K E H R S W E R T

2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26 Gesamte Liegenschaft

ohne Berücksichtigung der

Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung 41.000,--

(24)

Gemäß dem beigefügten Kontoblatt von der Marktgemeinde Wullersdorf beträgt der Rückstand per 13.08.2021 € 4.010,08 (bzw. € 3.840,55 ohne Fahrtkosten, Beschäftigungs- beitrag, Mahngebühr sowie Säumniszuschlag). Laut Kontoblatt vom Gemeindeverband mit Datum 13.08.2021 beläuft sich der Rückstand auf € 3.466,03 (bzw. € 3.174,47 ohne zusätzliche Müllsäcke, Entsorgungsbeitrag und Mahngebühr). Es werden diese reduzierten Beträge vom oben erwähnten Verkehrswert in Abzug gebracht (Rundung auf € 100,--). Ob diesen bzw. weiteren Beträgen dingliche Wirkung zukommt, wurde nicht geprüft.

V E R K E H R S W E R T

2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26 Gesamte Liegenschaft

mit Berücksichtigung der zuvor erwähnten

Abgabenrückstände (mit angen. dinglicher Wirkung) rd 34.000,--

Verkehrswert für den 2/3 Liegenschaftsanteil:

Bei der Berechnung des Liegenschaftsanteiles wird für Mitbesitz, erschwerte Verwaltung und Veräußerungsmöglichkeiten, etc. vom errechneten Gesamtverkehrswert ein Abzug in der Höhe von rd 15 % vorgenommen.

(25)

2/3 x € 41.000,-- rd € 27.300,--

Abzüglich rd 15 % für Mitbesitz, etc. - rd € 4.300,--

___________________________________________________________________________

V E R K E H R S W E R T

2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26 2/3 Liegenschaftsanteil

ohne Berücksichtigung der

Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung rd 23.000,--

Gemäß dem beigefügten Kontoblatt von der Marktgemeinde Wullersdorf beträgt der Rückstand per 13.08.2021 € 4.010,08 (bzw. € 3.840,55 ohne Fahrtkosten, Beschäftigungs- beitrag, Mahngebühr sowie Säumniszuschlag). Laut Kontoblatt vom Gemeindeverband mit Datum 13.08.2021 beläuft sich der Rückstand auf € 3.466,03 (bzw. € 3.174,47 ohne zusätzliche Müllsäcke, Entsorgungsbeitrag und Mahngebühr). Es werden diese reduzierten Beträge vom oben erwähnten Verkehrswert in Abzug gebracht (Rundung auf € 100,--). Ob diesen bzw. weiteren Beträgen dingliche Wirkung zukommt, wurde nicht geprüft. Der

„gesamte“ Rückstandsbetrag (und nicht „nur“ der entsprechend dem Miteigentumsanteil aliquote) wurde vom zuvor erwähnten Verkehrswert abgezogen.

V E R K E H R S W E R T

2042 Grund 26, Parz. Nr. 94, EZ 26 2/3 Liegenschaftsanteil

mit Berücksichtigung der zuvor erwähnten

Abgabenrückstände (mit angen. dinglicher Wirkung) rd 16.000,--

(26)

B) 2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188:

Verkehrswert für die gesamte Liegenschaft:

Die Bewertung der Liegenschaft erfolgt aufgrund der im Regelfall bei derartigen Objekten vorliegenden Eigennutzung nach dem Sachwertverfahren. In den angeführten Preisen sind die anteiligen Werte für Fundierung und Dachkonstruktion, etc. enthalten.

240 m² Grundfläche mit der Widmung „Bauland Agrargebiet“, bewertet auf Grund der Lage, der Figuration

der Liegenschaft, etc. mit € 14,-- i.M. per m² rd € 3.400,--

Wert der Aufschließungsabgabe im Sinne der N.Ö. Bauordnung, Einheitssatz der Gemeinde Alberndorf, € 500,-- Laut Auskunft gilt für beide Grundstücke gemeinsam der Koeffizient 1,0 als bezahlt

Bei Neubauten soll eine Förderung von € 1.500,-- gewährt werden

 240 m² = 15,4919 m x € 500,-- x 1,0 - € 1.500,-- rd € 6.200,--

Verbaute Fläche (laut teilweisem Naturmaß sowie Annahmen):

Wohnhaus samt Anbauten:

Erdgeschoß:

15,80 x 5,20 m i.M. + 5,40 x 3,0 m i.M. +

9,0 x 5,40 m i.M. – 2,50 x 1,10 m i.M. = rd 144 m²

(27)

144 m² verbaute Fläche a € 1.600,-- i.M. inkl. USt. = rd € 230.400,--

Abzüglich eines Abschlages für rückgestauten Erhaltungsaufwand (Behebung der Bauschäden – angenommener Pauschalbetrag –

ohne Vornahme von Eingriffen, etc.) - rd € 40.000,--

Gekürzter Herstellungswert € 190.400,--

Abzüglich mittlere Altersabwertung

unter Berücksichtigung des Gebäudealters, der erbrachten Sanierungs- bzw. Adaptierungs- sowie Zubauarbeiten,

der üblichen Nutzungsdauer sowie dem Verwendungszweck der Substanz, etc.

in der Höhe von

rd 70 % von € 190.400,-- - rd € 133.300,-- € 57.100,--

Abzüglich der wirtschaftlichen Wertminderung zufolge des verlorenen Bauaufwandes.

Jeder Ersteher eines Gebäudes, welcher dasselbe nicht selbst errichtet hat, würde sich einen Neubau nach seinen eigenen Vorstellungen herstellen und braucht nicht das Vorgegebene zur Kenntnis nehmen (Umfang, Baustoffe, Ausstattung, Größe, etc.)

rd 35 % von € 57.100,-- - rd € 20.000,--

Wert der Außenanlagen, Befestigungen, übrige Bausubstanz, etc. rd € 5.000,--

(28)

Anschlussgebühren und –abgaben rd € 5.400,--

___________________________________________________________________________

Sachwert € 57.100,--

Im Rahmen dieser Bewertung ist der Verkehrswert anzugeben.

Unter Verkehrswert im Sinne § 2 LBG versteht man jenen Preis, welcher bei der Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage, der Situation auf dem Realitäten- und Kapitalmarkt erzielt werden kann.

Dabei wird nicht Bedacht auf allfällige subjektive Wertvorstellungen einzelner Personen genommen, sondern orientiert sich vielmehr ausschließlich nach dem nach objektiven Maßstäben erhobenen Befund aller den Wert beeinflussenden Umstände tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Art.

Abschlag für Marktanpassung (ebenso ist auf die bereits erwähnten „Umstände“ sowie Beeinträchtigungen zu verweisen)

rd 10 % von € 57.100,-- - rd € 6.100,--

___________________________________________________________________________

V E R K E H R S W E R T

2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188 Gesamte Liegenschaft

ohne Berücksichtigung der

Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung 51.000,--

(29)

Gemäß dem beigefügten Kontoblatt von der Marktgemeinde Alberndorf liegt kein Rückstand vor. Laut Kontoblatt vom Gemeindeverband mit Datum 13.07.2020 beläuft sich der Rückstand auf € 119,04. Es werden diese reduzierten Beträge vom oben erwähnten Verkehrswert in Abzug gebracht (Rundung auf € 100,--). Ob diesen bzw. weiteren Beträgen dingliche Wirkung zukommt, wurde nicht geprüft.

V E R K E H R S W E R T

2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188 Gesamte Liegenschaft

mit Berücksichtigung der zuvor erwähnten

Abgabenrückstände (mit angen. dinglicher Wirkung) rd 50.900,--

Verkehrswert für den 1/6 Liegenschaftsanteil:

Bei der Berechnung des Liegenschaftsanteiles wird für Mitbesitz, erschwerte Verwaltung und Veräußerungsmöglichkeiten, etc. vom errechneten Gesamtverkehrswert ein Abzug in der Höhe von rd 25 % vorgenommen.

(30)

1/6 x € 51.000,-- rd € 8.500,--

Abzüglich rd 25 % für Mitbesitz, etc. - rd € 2.000,--

___________________________________________________________________________

V E R K E H R S W E R T

2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188 1/6 Liegenschaftsanteil

ohne Berücksichtigung der

Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung rd 6.500,--

Gemäß dem beigefügten Kontoblatt von der Marktgemeinde Alberndorf liegt kein Rückstand vor. Laut Kontoblatt vom Gemeindeverband mit Datum 13.07.2020 beläuft sich der Rückstand auf € 119,04. Es werden diese reduzierten Beträge vom oben erwähnten Verkehrswert in Abzug gebracht (Rundung auf € 100,--). Ob diesen bzw. weiteren Beträgen dingliche Wirkung zukommt, wurde nicht geprüft. Der „gesamte“ Rückstandsbetrag (und nicht „nur“ der entsprechend dem Miteigentumsanteil aliquote) wurde vom zuvor erwähnten Verkehrswert abgezogen.

V E R K E H R S W E R T

2054 Alberndorf, Berggasse 188, Parz. Nr. 173/1 und 174, EZ 188 1/6 Liegenschaftsanteil

mit Berücksichtigung der zuvor erwähnten

Abgabenrückstände (mit angen. dinglicher Wirkung) rd 6.400,--

(31)

N.S.: Etwaige Kontaminationen (Belastungen des Bodens, der Bausubstanz, Radoneinwirkungen, etc.) sind im oben angeführten Verkehrswert nicht berücksichtigt.

Die am 08.08.2021 durchgeführte Datenbankabfrage des Verdachtsflächenkatasters vom Umweltbundesamt brachte nach Eingabe der Daten das Ergebnis, dass die gegenständliche Liegenschaft nicht in diesem Kataster eingetragen ist (weiterführende Erhebungen erfolgten nicht).

Das Zubehör sowie das Inventar samt Einbaumöbel, die Lagerungen, die Einrichtungsgegenstände, etc. sind (soweit nicht explizit anderslautend erwähnt) nicht Gegenstand der Bewertung.

Allfällige Rechte und Lasten, Darlehen, Rücklagen, Kautionen, Rückforderungen, (weitere) Rückstandsbeträge, Bestandsverhältnisse, Superädifikate, Unterschutz- stellungen, etc. wurden bei der Bewertung nicht in Ansatz gebracht (soweit nicht explizit anderslautend erwähnt).

Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass vor einer Transaktion unbedingt die Durchführung von Erhebungen/Überprüfungen in rechtlicher, steuerlicher, technischer Hinsicht, etc. zu empfehlen ist.

Grundsätzlich wird hinsichtlich der Höhe des Verkehrswertes auch auf folgende wesentliche Ausführungen verwiesen (Auszug aus der ÖNORM B 1802-1 vom 15.07.2019 „Liegenschaftsbewertung“):

Pkt. 4.4 Genauigkeitsanforderungen; Hinweispflicht

Angesichts der Unsicherheit einzelner in die Bewertung einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen und Annahmen zu treffen, ist das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe. Der Gutachter hat jedoch nach bestem Wissen einen eindeutigen Wert anzugeben.

Auftraggeber sind insbesondere darauf hinzuweisen, dass der ermittelte Verkehrswert/Marktwert bzw. andere ermittelte Werte nicht bedeuten, dass ein entsprechender Preis auch bei gleichbleibenden äußeren Umständen im Einzelfall jederzeit, insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist.

(32)

Gastern, 04.09.2021

Umseitig den Originalausfertigungen angeschlossen (die grafischen Darstellungen sind nicht maßstabsgetreu und teilweise nicht eingenordet):

Landkartenausschnitt

Grundbuchsauszug EZ 26

Orthofotodarstellungen samt Hochwasserüberlagerung DKM Auszüge samt Orthofotoüberlagerung

DKM Ausschnitt und Flächenwidmungsplan

Grundrissskizze (schemenhaft erstellt, nicht komplett dem Naturstand entsprechend) Einzelne Unterlagen aus dem Bauakt (auszugsweise)

Kontoblatt von der Gemeinde Kontoblatt vom Gemeindeverband

Grundbuchsauszug EZ 188

Orthofotodarstellungen samt Hochwasserüberlagerung DKM Auszüge samt Orthofotoüberlagerung

Flächenwidmungsplan

Grundrissskizze (schemenhaft erstellt, nicht komplett dem Naturstand entsprechend) Kontoblatt von der Gemeinde

Kontoblatt vom Gemeindeverband

Hinweise betreffend der Datenbankabfrage von etwaigen Bodenkontaminationen

Fotodokumentation (teilweise geben die Bilder auch nicht gegenständliche Bereiche wieder)

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