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A U S S C H R E I B U N G S U N T E R L A G E N (LEISTUNGSVERZEICHNIS)

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A U S S C H R E I B U N G S U N T E R L A G E N

(LEISTUNGSVERZEICHNIS)

KOMMERZIELLES ANGEBOT

Erneuerung und Modernisierung der Kabinenausstattung und Anpassung an Stand der Technik sowie die Durchführung notwendiger Anpassungen der Zugänglichkeit für

Personen mit Behinderungen im Vienna International Center (VIC)

IM VIENNA INTERNATIONAL CENTRE, WAGRAMERSTRAßE 5, 1220 WIEN

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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S

Gegenständliche Ausschreibung ist die Erneuerung und Modernisierung der Kabinenausstattung und Anpassung an Stand der Technik sowie die Durchführung der notwendigen Anpassungen für eine behindertengerechte wie der Druckknopftableaus und Anzeigeeinrichtungen der 38 Personen- und 17 Lastenaufzugsanlagen im VIC.

Angebotsbestimmungen:

Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt:

Das Angebot muss auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellt werden.

Von den Bestimmungen der Ausschreibung abweichende Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Anbieters sind nicht zugelassen.

Nachweise technische Leistungsfähigkeit - siehe auch Appendix 2 der Ausschreibungsunterlage.

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit werden verlangt:

 Referenzliste über vergleichbare Auftragsvolumina / Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre mit Angabe des Ortes, der Zeit und des Wertes der Leistungserfüllung sowie des Auftraggebers.

 Sofern Leistungen von Subunternehmen erbracht werden, sind die Subunternehmer zu nennen und der Anteil an der Leistungserbringung anzugeben.

Bestbieterfindung: Siehe ‘Invitation to Bid letter’ und ‚Instructions to Bidders’.

Umstände der Leistungserbringung:

Bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen die zur Herstellung eines technisch einwandfreien Werkes erforderlich sind, sind alle behördlichen Vorschriften, Normen und allgemein

bekannten und angewandten Regeln der Technik, in der jeweils letztgültigen Fassung, anzuwenden. Insbesondere sind die Regelwerke heranzuziehen:

 ÖNORM EN 81-1 bzw. ÖNORM EN 81-20

 ÖNORM EN 81-70:2018

 ÖNORM EN 81-72

 ÖNORM B 2450-1

 ÖNORM B 2450-2

 ÖNORM B 1600 bzw. B1602 in Verbindung mit EN 81-70:2018

 EN 1090-2

 EN 1215; EN 12016

 TRVB 150

 Wiener Aufzugsgesetz 20016 – WAZG 2006

 Wienerbauordnung

 ÖIB Richtlinie 4 Ausgabe 2015

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Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen ein zu kalkulieren.

 Der Zugang zum Objekt erfolgt gemäß geltender Sicherheitsvorschriften und der diesbezüglich übliche Zeitaufwand ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

 Die Arbeiten sind während des laufenden Betriebes durchzuführen.

 Die Beeinträchtigung des Betriebes ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 An- und Abfahrtszeiten sind in den Einheitspreisen ein zu kalkulieren.

 Sämtliche Kosten für Entsorgung von demontierten und sonstigen Materialien sind in den Einheitspreisen ein zu kalkulieren.

Besichtigung der Örtlichkeiten:

Der Anbieter muss sich vor Anbotslegung u.a. durch Augenschein über die

Arbeitsbedingungen, Örtlichkeiten, technischen Voraussetzungen bzw. technischen

Installationsvorschriften vor Ort informieren und Naturmaße nehmen. Dies wird als Grundlage zur Kalkulation gesehen. Jegliche Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht akzeptiert / vergütet. D.h. der Anbieter ist verpflichtet Art und Umfang der geforderten Leistung zu überprüfen, alle etwa auftretenden Schwierigkeiten und Umstände zu erwägen und die

angebotenen Arbeiten gemäß den Vertragsbestandteilen, und Vorschriften, der entsprechenden ÖNormen und den anerkannten Regeln der Technik einwandfrei, sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.

Die Ausarbeitung der Kostenvoranschläge und der damit verbundenen Arbeiten und Wege (z.B.

Besichtigung) sind kostenlos und werden nicht vergütet. Die Besichtigung der Anlage ist nur nach rechtzeitiger Anmeldung bei CMO/OSS/PRO

(Ms. Ziniel, Email: c.ziniel@unido.org; Tel.: 01-26026-5159 od.

Ms. Petrovsky, Email: m.petrovsky@unido.org, Tel.: 01-26026-4847) möglich.

Appendix 7 ist bei der Besichtigung der Örtlichkeiten ausgefüllt mitzubringen und nach Unterschrift durch UNIDO Vertreter dem Angebot beizulegen.

Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere sämtliche ihm von der UNIDO übermittelte bzw.

sonst zur Kenntnis gelangte Informationen nicht zu missbrauchen und keinen missbräuchlichen Verwendungen zuzuführen. Die anbietende Firma hat zusammen mit dem Angebot den

Nachweis zu erbringen, dass sie über die notwendigen fachlichen, technischen, kapazitativen und gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Leistungen vor Ort (Standort Wien, Österreich) verfügt. Die anbietende Firma muss den Firmensitz bekanntgeben (siehe auch Appendix 2/ ‘Qualification Requirements and Technical Evaluation Criteria‘ der Ausschreibungsunterlagen).

Die anbietende Firma hat weiters die fachgerechte Herstellung bzw. Erneuerung und

Modernisierung der Kabinenausstattung und Anpassung an den Stand der Technik sowie die Durchführung der notwendigen Adaptierungen für eine behindertengerechte Nutzung der Aufzugskabinen sowie die Einbindung der neuen Tableaus in die vorhandene Steuerung von einer behördlich befugten Inspektionsstelle (nach Wahl von UNIDO BMS – (Buildings Management Services) abnehmen und einen entsprechenden Befund ausstellen zu lassen. Die diesbezüglichen Kosten sind in die Einheitspreise ein zu kalkulieren.

Bei der Ausarbeitung des Angebotes ist große Aufmerksamkeit auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien zu legen. Die verwendeten Materialien müssen, entsprechend dem Einsatzzweck, die vorgeschriebene Brennbarkeitsklasse aufweisen.

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Die einzelnen Positionen umfassen die Herstellung und Lieferung inklusive aller Hub- und Kranarbeiten, aller Transportkosten (z.B. LKW-Maut) sowie sämtliche Kosten von

erforderlichen Nebenarbeiten bis zur Fertigstellung.

Auf den Pkt. 9.: „Arbeitsverlauf / Durchführung / Baustelleneinrichtung“ der Allgemeinen BMS-Vorbemerkungen, wird hierbei hingewiesen. Der dort angeführte Bauzeitplan soll eine Tagesgliederung und eine Detaillierung der Arbeitsvorgängen innerhalb des vorgegebenen Grobterminplanes enthalten.

Sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien und Restmassen, die zu entsorgenden Paneele, sowie die vorhandenen Tableaus und Beschriftungen in den Kabinen sind nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu entsorgen. Die Nachweise für die Entsorgung (von einer autorisierten Stelle) sind Teile der Dokumentation.

Alle damit verbundenen Kosten sind in die Positionspreise einzurechnen. Auf den Pkt. 22.,

„Entsorgung“ aus den Allgemeinen UNIDO BMS- Vorbemerkungen wird hierbei hingewiesen.

Der Auftraggeber behält sich nach der Anbotslegung das Recht vor, einzelne Positionen bzw.

Positionsgruppen aus dem Angebot auszuklammern oder zu streichen. Auf den Pkt. 6 der UNIDO BMS-Vorbemerkungen, betreffend Mengengarantie und Auftragssumme, wird nochmals hingewiesen.

Der Auftragnehmer gewährt für seine Arbeiten, beigestelltes Material oder Ersatzteile bzw.

andere Lieferungen und Leistungen eine Ausführungs- (ab Vertragsvergabe) und

Gewährleistungsgarantie (fünf Jahre nach Abnahme der Arbeiten) durch den Auftraggeber, vertreten durch das UNIDO BMS.

Der Auftragnehmer haftet in gleicher Weise für die von ihm selbst erzeugten Waren und Leistungen wie für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht selbst erzeugte Waren und Bestandteile bzw. erbrachten Leistungen.

Nach Fertigstellung der Arbeiten wird das gesamte Projekt abgenommen. Bei der Abnahme ist ein Satz Projektdokumentation zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Prüfzeugnisse sind zu übergeben. Nach erforderlichen Ergänzungen wird die eigentliche Dokumentation übergeben.

Gelände, Gebäude und die dazugehörigen Einrichtungen des Vienna International Center (VIC) sind exterritorial. Der Zutritt zum VIC-Areal ist nur mit speziellen Identifikationsdokumenten bzw. Ausweisen, ausgestellt von der UN Security and Safety Section (UNSSS) auf Grundlage eines gültigen Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises, möglich. UNSSS kann polizeiliche Führungszeugnisse zur Ausstellung von Zutrittsausweisen verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen der Zutritt auf das VIC-Gelände gewissen Einschränkungen unterliegt. UNO-interne polizeiliche Kontrollen beim Ein- und Ausgehen sind üblich. Es sind im Voraus auch Lieferfahrzeuge zur Registrierung bekannt zu geben. Änderungen sind nach Möglichkeit nicht vorzunehmen.

Versicherungen:

Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass für seine gesamte Firmentätigkeit, bereits eine Versicherung mit einer in Österreich zugelassenen Versicherungsgesellschaft besteht. Die Versicherungssumme, die pro Schadensfall dem Auftraggeber sowie allen im VIC ansässigen internationalen Organisationen mit allen Abteilungen in Wien sowie deren gesamten Personal auch Vertragspartner und Besuchern der genannten Organisationen bereitsteht, hat 5 Millionen Euro zu betragen. Eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsnehmers ist dem Angebot beizulegen.

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Als Schadensfall sind Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld für Verletzungen oder Tod anzusehen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers, seines Personals, seiner Lieferanten oder seiner Dienstleister entstehen.

Auftragnehmerpersonal und UNIDO Security Regelung:

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die zur Erfüllung seiner vertraglichen

Verpflichtungen erforderlichen Mitarbeiter bereit zu haben. Alle Vereinbarungen bezüglich Arbeitsbedingungen und Entgelt sind zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern zu treffen. Der Auftraggeber hat keine Verantwortung für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat rechtzeitig den vollen Namen, die Nationalität, das Geburtsdatum, den Nachweis der Qualifikation, die Berufszeugnisse, die Sprachkenntnisse und die Adresse jedes Mitarbeiters, der im Rahmen des Vertrages tätig werden soll an den Auftraggeber zu

übermitteln.

In entsprechender Form hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von allfällig angestrebten Veränderungen bezüglich eingesetzter Mitarbeiter schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur unbescholtene Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung und einwandfreiem Benehmen einzusetzen. Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der im Rahmen dieses Vertrages tätig wird, wird einer Sicherheitsuntersuchung durch den Auftraggeber unterzogen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Mitarbeiter des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Austausch von Mitarbeitern zu verlangen.

Der Auftraggeber wird Zugangskarten für die Mitarbeiter des Auftragnehmers ausstellen.

Zugangskarten von Mitarbeitern, die den Auftragnehmer verlassen, sind am Tag des Ausscheidens an den Auftraggeber zurück zu geben. Bei Betreten des VIC haben sich alle Mitarbeiter des Auftragnehmers beim UNIDO/BMS anzumelden, und vor Verlassen des VIC, sich beim UNIDO/BMS abzumelden. Warte - Stehzeiten bei den Gates wird nicht von

Auftraggeber vergütet.

Arbeitnehmerschutz:

Der Auftragnehmer bestätigt mit Auftragsannahme die vollinhaltliche Annahme der geltenden Sicherheitsbestimmungen gemäß Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG). Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitsplatzevaluierung vor.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber eine Liste aller an der Arbeitsstelle von ihm eingesetzten und unterwiesenen Personen gemäß ASchG vorzulegen. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein spezielles Unterweisungskonzept, dass vor Arbeitsbeginn

firmenmäßig gefertigt wird und die Durchführung durch den Arbeitnehmer bestätigt. Dieses Unterweisungskonzept entbindet den Auftragnehmer nicht von der Unterweisung im

Fachbereich.

Nach Beginn der Arbeiten werden die Vor-Ort -Aktivitäten der Mitarbeiter des Auftragnehmers durch einen vom Auftragnehmer beauftragten oder eigenen Sicherheitstechniker regelmäßig überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird schriftlich festgehalten, um die Einhaltung der Bestimmungen des Sicherheitsprogramms zu dokumentieren. Die Intervalle der Überprüfung sind mit dem Auftraggeber abzustimmen, jedoch mindestens 1x im Monat durchzuführen.

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Herstellung einer Zielwahlsteuerung werden ergänzend zu Appendix 2 folgende Referenzen / Bestätigungen verlangt:

Referenzen über die Erneuerung oder Herstellung von Zielwahlsteuerungen, welche mit der ausgeschriebenen Ausführung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufzüge, die eine ähnliche Anlagencharakteristik, Nutzung bzw. eine vergleichbar hohe Nutzerfrequenz (mind. 80.000 Fahrten pro Monat) haben. Für das angebotene Produkt sind eine ausführliche

Produktbeschreibung sowie Ansichtsmaterial beizufügen.

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Weiters ist mittels Referenzen der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter die Wartung von Aufzügen (Vollwartungsverträge) im Ausmaß wie bei der Site Visit ersichtlich vorgenommen hat.

Referenzen dürfen nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und zumindest ein Teil der Leistung muss in den vergangenen 5 Jahren erbracht worden sein. Laufende Referenzen werden auch berücksichtigt.

Als Nachweis gilt die Vorlage von schriftlichen Bestätigungen von Auftraggebern

(Unterschrift) über die Erbringung der oben angeführten Referenzleistung (pro Punkt). Die Bestätigungen müssen jeweils enthalten.

 Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name und Telefonnummer der Auskunftsperson

 Art und Wert der Leistung

 Zeit und Ort der Leistungserbringung

 Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde

 Unterschrift des Leistungsempfängers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich Störungen innerhalb der geforderten Reaktionszeit zu beheben. Als Reaktionszeit gilt jene Zeit zwischen Absetzen der Störungsmeldung (telefonisch oder schriftlich) und dem Eintreffen des Fachpersonals. Die Reaktionszeit bei

Störungsbehebung darf maximal 4 Stunden (jedoch 2 Stunden bei der Zielwahlsteuerung) nicht überschreiten. Stellt sich im Zuge einer Störungsbehebung heraus, dass diese Störung aus technischen oder logistischen Gründen nicht sofort behoben werden kann, ist diese raschestmöglich nachzuholen. Alle nachfolgenden Kosten sind im Einheitspreis einzukalkulieren.

Das VIC ist eine rauchfreie Zone und Parken in der VIC ist Kostenpflichtig und wird nicht vom Auftraggeber vergütet.

Dokumentation:

Vor Beginn der Tätigkeiten sind exakte detailgetreue Zeichnungsunterlagen

(Kabineninnenansicht, Portalansicht, Einreichpläne (wenn erforderlich), Tableau Zeichnungen, Zeichnungen des Fahrkorbs, etc.) für die Freigabe herzustellen und vorzulegen. Entsprechende Abänderungen der Zeichnungen und genaue Anpassungen gemäß endgültigen UNIDO BMS Wünschen sind einzukalkulieren. Mit der Fertigung darf vor Genehmigung dieser Unterlagen nicht begonnen werden. Die Kosten für die Planbearbeitung sind in den Angebotspreisen enthalten. Änderungen gegenüber dem geplanten Zustand sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Beibringung sämtlicher nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und NORMEN notwendigen Dokumente. Nach Abschluss der Montagearbeiten sind die Bestandspläne, Befunde, und Nachweise Prüfprotokolle, Messprotokolle, Ersatzteillisten mit

Bezugsquellennachweis, Betriebs- und Wartungsvorschriften, etc. in endgültig revidierter Form in dreifacher ordnergebundener Ausfertigung (Deutsch/English) sowie mittels CD, nach den Datenaustauschrichtlinien (Detailabstimmung / Freigabe der Layer Strukturen mit UNIDO BMS-FM- Management vor Plandruck bzw. Datenbearbeitung) mit VIC UNIDO BMS, dem Auftraggeber zu übergeben. Die Dokumentation ist in einer Form zu übergeben welche eine Instandhaltung, Betreiberhandbuch, Service oder Reparatur durch UNIDO BMS-Personal oder andere Firmen leicht ermöglicht.

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Die Dokumentation soll unter anderem enthalten:

- Die Montage, Aufbau und die Demontage Möglichkeit der Paneele inkl. Alle Aufmaß nach Norm (z.B. höhe der Tastatur etc.)

- Paneelen Type, Qualität, Charakteristik etc.

- Aufschaltung / Belegungsplan der Taster, TFT Monitor etc.

- Details und Beschreibung der Eingebaute Geräte z.B. Tastern Type etc.

- Die Beleuchtungstypen sowie die Aufschaltung der verschieden Beleuchtung - Austauchmöglichkeit die Beleuchtung

- Öffnung der Deckenpanel bzw. Dachaustieg - Alle notwendigen Ersatzteilen

- Etc.

Die Dokumentationsunterlagen sind in digitalisierter Form auf einem elektronischen

Datenträger in MS-Office Format zu übergeben (Word, Excel). Pläne sind entsprechend der CAD-Hochbau-Richtlinien vom Magistrat der Stadt Wien, Ausgabe 1998 als AutoCAD kompatible DWG-Format, sowie 2-facher in Deutsch Papierausfertigung färbig und 1-fach in Englischer Ausführung abzugeben. Die Layer-Struktur und deren Details sind mit UNIDO BMS abzustimmen und freigeben zu lassen (Detailangaben siehe Anhang).

Im Gefahrenfalle zu schließende Schalter bzw. Schaltgeräte sind sowohl im Schaltschema als auch in Natura besonders und auffallend zu kennzeichnen. Die hier genannten Pläne und Dokumentationen sind ein Bestandteil des Auftrages und sind noch vor Legung der Schlussrechnung an UNIDO BMS zu übergeben.

Gewährleistungsfristen/Period of Warranty beträgt 5 Jahre beginnend ab mängelfreier,

formeller Übergabe an UNIDO BMS. Bei der Übergabe ist auf die technische Dokumentation (Spezifikation der eingesetzten Bauteile, Wartungs- und Reinigungsanleitungen, EG-

Konformitätserklärung, Bruchfestigkeitsbescheinigung, Prüfbescheinigungen, etc..) in 3-facher Anzahl zu übergeben.

Auf den Pkt. 29., „Dokumentation“ aus den Allgemeinen UNIDO BMS- Vorbemerkungen wird hierbei hingewiesen. Die Dokumentationen sind 2-fach in deutscher und 1-fach in englischer Sprache, inkl. der elektronischen Version (CD) an das BMS zu übergeben.

Allgemeine Bestimmungen:

Die UNIDO BMS behält sich das Recht vor, während der Evaluierung die Vorlage von Materialmuster des verwenden Produkte von allen bzw. einzelnen Bietern zu verlangen.

Weiters besteht die Möglichkeit, dass einzelne Positionen nicht abgerufen werden. D.h. der Auftraggeber behält sich das Recht vor nach der Anbotslegung, einzelne Positionen bzw.

Positionsgruppen aus dem Angebot auszuklammern oder zu streichen. Erhöhungen der Einheitspreise aufgrund der Reduktion des Auftragsvolumens, werden nicht anerkannt.

Die von der UNIDO BMS nachfolgend beschriebene Ausführungsvariante kann nach Vertragsvergabe in Zusammenarbeit mit UNIDO BMS angepasst werden.

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Die Erstellung, Erneuerung und Modernisierung der Kabinenausstattung und Anpassung an Stand der Technik sowie die Durchführung der notwendigen Anpassungen für eine

behindertengerechte Nutzung der Kabinenausstattung erfolgt gemäß nachfolgender

Beschreibung, wobei grundsätzlich folgende Vorgaben als Voraussetzung festgelegt werden und in die Einheitspreise einzukalkulieren sind:

 Erstellung einer detaillierter Bauzeitplan

 Vor Beginn der Tätigkeiten sind Naturmasse zu nehmen.

 Gutachterliche Stellungnahme von TÜV AUSTRIA vom 11.04.2018 (Siehe Beilage) ist vollinhaltlich einzuhalten. Abweichend/ergänzend dazu sind aber alle Tableaus nach EN 81-70:2018 herzustellen bzw. zu positionieren.

 Abstimmungen/Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Aufzugsherstellern bezüglich eventueller technischer Schnittstellen/Anpassungen etc. müssen durch den

Auftragnehmer erfolgen und sind entsprechend vorzusehen/einzuplanen.

 Das Kabinengewicht soll sich durch die Erneuerung von einzelnen Teilen bzw.

zusätzlichen Einbauten nicht wesentlich verändern. Im Falle von Veränderungen, ist die Treibfähigkeit der Antriebe durch geeignete Maßnahmen (z.B.: Lastausgleich -

Erhöhung / Reduktion der Gewichte von Kabine bzw. Gegengewicht) sicher zu stellen.

 Das Eigengewicht von repräsentativen Kabinen wurde aus diesem Grunde von VIC im Vorfeld mittels exakter Messung festgestellt und das Ergebnis wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt (vgl. Beilage - Gewichtmessung).

 Bei brennbaren Baustoffen im Fahrkorb darf die höchstzulässige Menge von 2,5 kg/m² der Fahrkorbinnenfläche nicht überschritten werden.

 Vorhandene erforderliche Be- und Entlüftungsöffnungen sind freizuhalten bzw. in gleicher Größe an geeigneter Stelle wieder herzustellen.

 Alle Befestigungen sind feuerverzinkt und vom Betrachtungswinkel des Benützers unsichtbar auszuführen.

 Demontage einzelner Teile soll vom Kabineninneren durch VIC Eigenpersonal möglich sein.

 Alle NIRO-Teile in V2A (1.4301) sind geschliffen (Korn 240) oder in Leinenstruktur, wie beschrieben auszuführen.

 Durch geeignete Montage bzw. Verwendung entsprechender Einrichtungen sind allfällige störende Lärm- bzw. Vibrationsgeräusche zu verhindern.

 Alle Teile sind für eine geplante Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren zu

konzipieren und sollen mit herkömmlichen Reinigungsmitteln leicht zu reinigen sein.

 Zur Vermeidung von Verletzungsgefahren sind scharfe Kanten nicht zulässig.

 Hinsichtlich der Behindertengerechtigkeit sind die Mindestanforderungen der ÖNORM B 1600:2013 sowie den Vorgaben der EN 81-70:2018 zu berücksichtigen.

 Ein hörbares Signal beim Aufleuchten der Richtungspfeile adaptieren bzw. Ergänzen.

Der Ankunftsgong ertönt aufwärts einmal und abwärts zweimal (gemäß EN 81- 70:2018) – ein Ton für „aufwärts“ und zwei Töne für „abwärts“ in alle Stockwerke.

 Die Positionsanzeige im Fahrkorb muss nach EN 81-70:2018 installiert sein.

 Sicht- und hörbare Angaben müssen das einfache Erkennen des Aufzugs ermöglichen.

 Der Handlauf soll der EN 81-70:2018 entsprechen.

 Die Sprachansage sollen der EN 81-70:2018 entsprechen.

 Die Führung eines Bautagebuches durch den Auftragnehmer wird vereinbart. Dieses ist täglich zu führen und der Auftraggeber am Folgetag oder spätestens am übernächsten Tag zur Unterschrift vorzulegen.

 An der Kabinenausstattung wird gleichzeitig, in vom Auftraggeber, festgelegten Gebäuden (Bsp. A und D Gebäude) gearbeitet.

 Das gesamte Projekt ist bis Ende Februar 2020 fertigzustellen.

 Lärmende und geruchsbelästigende Arbeiten wie z.B.: Demontage- und

Montagebohrungen die Lärmintensive sind können nur außerhalb der

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UNIDO-Arbeitszeit (Mo-Do 20:00- 6:00 Uhr und Fr. 20:00 Uhr durchgehend bis Mo.

6:00 Uhr) durchgeführt werden.

 Erforderliche Kernbohrungen müssen bei BMS zeitgerecht angezeigt werden und dürfen nur nach Freigabe des Statikers vom Auftraggeber durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sowie aller relevanten Bau- und Baumeisterarbeiten trägt der Auftragnehmer.

 Sämtliche Verkabelungen im Aufzugsmaschinenraum und -schacht überall wo erforderlich (z.B. Anzeige, Alarmierung, Gong, etc.) Sollte die bestehende

Telefonleitung für den Verbindungsaufbau / die Kommunikation nicht ausreichend sein, so sind entsprechende Leitungen, (auch im Hängekabel) zu liefern, zu installieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.

 Baustellengemeinkosten sind unter Berücksichtigung der etappenweisen Leistungserbringung aufgrund des laufenden Bürobetriebes zu berücksichtigen.

 Komplette Montage durch Fach- und Hilfsmonteure einschließlich Auslösung und Fahrgeld (für Abladen, Transport auf der Baustelle und Montage werden bauseits keine Hilfsmittel gestellt).

 Lieferung frei Baustelle einschließlich Verpackung inklusive Zwischenverfuhr

 Rostschutzgrundierung aller nichtblanken und erneuerten Teile, sofern erforderlich

 Anpassungsarbeiten an das bestehende Aufzugsportal

 Stellung sowie Transport der Abnahmegewichte, sofern erforderlich

 Anlageneinschulung

 Einschulung und Prüfung aller Aufzugswärter (bis zu 10 Personen des Auftraggebers)

 Kosten für die Anwesenheit des Montagepersonals bei der Endabnahme bzw.

Zwischenabnahmeprüfung(en).

 Beistellung von Belastungsgewichten für die Abnahme durch den Sachverständigen

 Abtransport und umweltgerechte Entsorgung der Verpackung und des Altmaterials

 Abladen und Vertragen aller notwendigen Materialien auf der Baustelle

 Gebühren für die Vorprüfung, das Inverkehrbringen, die Abnahme durch den

Aufzugssachverständigen sowie der Behörden einschließlich Gutachten für das bauliche Umfeld und die Errichtung sowie Fertigstellungsanzeige, sofern erforderlich

 Sämtliche Kennzeichnungen laut der letztgültigen Vorschriften

 Aktualisierung Einträge im Aufzugsbuch

 Erstellung und Übergabe einer technischen Dokumentation in Papier sowie auf Datenträger

 Eine ausreichende Ventilation und Geräuschdämmung ist sicherzustellen (neue Ventilatoren wenn vom Sachverständiger verlangt)

 Elektrische Änderungen sind klar dazustellen

 Alle Korrosionsschutzmaßnahmen sind auf eine Schutzdauer bis 30 Jahre gemäß EN ISO 12944 auszuführen

 Kabinenlichtüberwachung

 Anzeigen gemäß EN 81-70:2018 auch für die Vorzugsfahrt sowie Notstromevakuierung

 Graviertes, farbig ausgelegtes Piktogramm gemäß EN 81-73

 Ankunftsgong

 Alle erforderlichen Hinweisschilder / Betriebsanleitung(en) etc. an der Aufzugsanlagen anbringen / hinterlegen.

 Lieferung und Montage eines Hinweisschildes für das Notrufkommunikationssystem, Notruftaster für die Abgabe eines Notrufes über das Notrufsystem und Funktionsprobe.

Zusätzlich zu dem hörbaren Signal für die Übertragung des Notrufs ein gelbes

beleuchtetes Piktogramm, um anzuzeigen, dass der Notruf abgegeben wurde, sowie eine Kommunikationshilfe für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen. Zu der

üblicherweise geforderten akustischen Anzeige (Sprechverbindung) ein grünes

beleuchtetes Piktogramm, um anzuzeigen, dass der Notruf/Alarm angenommen wurde.

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Die akustische Anzeige (Sprechverbindung) muss auf einen Schallpegel zwischen 35 dB(A) und 65 dB(A) einzustellen sein, um an die Umgebungsbedingungen angepasst werden zu können.

Grundsätzlich sind alle nachfolgenden Positionen verpflichtend anzubieten.

Beschreibung der Kabinenausstattung:

Der Personenaufzug G2 wurde mit einer neuen Kabinenausstattung versehen und diese gilt als Muster/Referenz für das gesamte Projekt.

Einzelne Teile der Kabinenausstattung bzw. der erforderlichen Tätigkeiten werden wie folgt beschrieben:

Fahrkorbfußboden:

Lieferung und Montage der erforderlichen Unterkonstruktion für die Einbringung des Kabinenbodenbelags Leitprodukt GRAMA BLEND ALC4 (schwerentflammbar - B1) nach EN 13501-1 DIN 4102/B1, Material: Super Grey matt in der Mitte in 4 Felder aufgeteilt sowie am Rand 100 mm breit in Nero Assoluto von Fa. GRAMABLEND mit seitlichem Sockel – oder vergleichbares Produkt - sowie dessen fachgerechte Verlegung.

Aufgrund der gegebenen Benutzung muss die Unterkonstruktion für die Aufnahme einer

Flächenlast von 1000 kg / m² sowie einer Punktlast von 100 kg verteilt auf 25 cm² geeignet sein und eine Rutschklasse von mind. R9 haben.

Der Anschluss des GRAMABLEND – Fußbodens an die Türschwelle ist zur Vermeidung von Beschädigungen im Kantenbereich durch einen passenden Winkelkantenschutz in NIRO abzusichern. Gegenfalls nicht erforderliche Zwischenprofile im Türeinzugsbereich sind ersatzlos zu entfernen.

Es ist darauf zu achten, dass für die Anschüsse (Abdeckblech) zur Kabinentüreschwelle, dass selbe Material (mit gleicher Struktur) verwendet wird, wie bei den bestehenden Schachttüren.

Angebotenes vergleichbares Produkt : ______________________

Fahrkorbseitenwände:

Seitenwände sind in zweigeteilten NIRO Wandfelder (Werkstoff:1.4301/aisi 304; Oberfläche:

Leinen 111d/ba) auszuführen. Eventuell erforderliche Schattenfugen zwischen den Paneel- Elementen sind mit rostfreien Blechstreifen (Hutprofilen oder Profilkonstruktion) (z.B.

Alublech) schwarz beschichtet zu unterlegen.

Im Sockelbereich ist eine 100 mm hoher Sockel Leitprodukt Fa. GRAMABLEND Leitprodukt GRAMA BLEND ALC4 in Nero Assoluto – oder vergleichbares Produkt - vorzusehen, wobei zusätzlich der obere Sockelanschluß ebenfalls in Granit zu erfolgen hat, damit die

Aluminiumunterkonstruktion nicht sichtbar ist.

Angebotenes vergleichbares Produkt: ______________________

Fahrkorbrückwand:

In der Höhe von H = 900 mm ist ein Handlauf (DN ca. 40 mm) in NIRO (Werkstoff:1.4301/aisi 304; Oberfläche: Leinen 111d/ba) vorzusehen, welcher die entsprechende Wandausführung mit einer dezent umlaufenden Edelstahlleiste (Flachblech 150 mm x 5 mm) unterbricht.

Darüber ist über die gesamte Breite ein Spiegel 6 mm klar - Kanten gefast und geschliffen - herzustellen.

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Darunter ist eine zweigeteilte NIRO Verblechung herzustellen. Eventuell erforderliche Schattenfugen zwischen den Paneel-Elementen sind mit rostfreien Blechstreifen (Hutprofilen oder Profilkonstruktion) (z.B.: Alublech) schwarz beschichtet zu unterlegen.

Im Sockelbereich ist ein 100 mm hoher Sockel Leitprodukt GRAMA BLEND ALC4 in Nero Assoluto - oder vergleichbares Produkt - vorzusehen, wobei zusätzlich der obere

Sockelanschluß ebenfalls mit Granit zu erfolgen hat, damit die Aluminiumunterkonstruktion nicht sichtbar ist.

Angebotenes vergleichbares Produkt : ______________________

Fahrkorbdecke:

Die Fahrkorbdecke in Aluminium weiß pulverbeschichtet RAL 9016, ist als abklappbare Zwischendecke auszuführen. Die Hauptdecke ist auch in weiß auszuführen. Die Entriegelung soll mittels kontaktierten Spezialschlüssels (AZ-Dreikantverriegelung) erfolgen.

Durch das Abklappen soll einerseits die Wartung, Lampentausch erleichtert und andererseits im Bedarfsfall (d.h. bei Feuerwehraufzügen) der Zugang zum Dachnotausstieg ermöglicht werden.

Die Betätigungskräfte für das Öffnen und Schließen dürfen nicht mehr als 250 N betragen. Die Schließ- / Öffnungspunkte müssen vom Inneren des Fahrkorbs erreichbar sein. Ein

vollständiges Öffnen der Notklappe vom Fahrkorbinnen aus muss möglich sein. Es müssen Maßnahmen gegen das Risiko eines unkontrollierten Fallens der abgehängten Decke nach dem Lösen ergriffen werden. Das Öffnen von abgehängten Decken muss auch dann möglich sein, wenn sich Sicherheitsleute im Fahrkorb befinden.

Die Hauptkabinenbeleuchtung mit Kabinenlichtüberwachung und einer automatischen

Fahrkorblichtabschaltung soll in gleicher Art und Weise, wie die derzeitig vorhandene indirekte Beleuchtung erfolgen. Diese Hauptbeleuchtung ist als umlaufende LED Beleuchtung

(dimmbar) auszuführen, wobei gemäß EN81-20 als Minimum eine Beleuchtungsstärke von 100 Lux, gemessen in 1m Höhe, erreicht werden muss.

Um die Energieeffizienz und die Wirtschaftlichkeit der Aufzugsanlage zu verbessen, soll das Parken mit geschlossener Fahrkorbtüre einschließlich Fahrkorblichtabschaltung möglich sein.

Deswegen ist ein Standby-Betrieb einzuführen.

Zusätzlich sollen als „Design-Elemente“ weitere 9 gemeinsam dimmbare Leuchtpunkte, welche getrennt von der Hauptbeleuchtung schaltbar sein sollen, geschaffen werden. Die Leuchtpunkte können entweder als einzelne LED (DN ca. 30 mm) in NIRO ausgeführt werden oder mittels indirekter Beleuchtung über Bohrungen DN ca. 30 mm mit weißer Opalglasabdeckung (Anordnung lt. Musterkabine) geschaffen werden.

Fabrikat z.B.: Multo Luce KADO

Type: EB-STRAHLER inkl. Konverter-Dimmbar, LED 2W perlchrom; IP40 500mA 3000K 30º, Perlchrom galvanisiert, rund, schwenkbar 50º.

Die Einstellung der Beleuchtungsstärke der Hauptkabinenbeleuchtung sowie der

Zusatzbeleuchtung und auch den Tausch/Reparatur der Beleuchtung muss vom Kabineninneren getrennt für beide Beleuchtungen durch VIC - Eigenpersonal möglich sein.

Angebotenes vergleichbares Produkt / Ausführung: _________________________

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Fahrkorbtürzarge und Kabinen-Tableau:

Die oberen und seitlichen Fahrkorbtürzargen sind in NIRO zu erneuern bzw. die vorhandene Konstruktion neu zu beschichten.

Die Lieferung, Positionierung und Montage der Tableaus / Taster erfolgt gemäß EN 81- 70:2018 und ÖNORM B1600:2013.

Sämtliche Bedien- und Anzeigeelemente in einem Paneel aus geschliffenem Edelstahl

Ausführung gemäß ÖNORM B1600:2013 und EN 81-70: 2018. Bedienelemente als Edelstahl- Kurzhubtaster, vandalismussicher mit optischer Kommandoregistrierung. Ausführung gemäß EN 81-70:2018. Die Taster sind in taktiler und brailler Beschriftung auszuführen. Es ist auch eine richtungsabhängige Ankunftsmeldung mit seh- und hörbarer Rückmeldung einzubauen, die Lautstärke muss stufenlos regelbar sein. Ein eventuell notwendiges Gehäuse ist im Einheitspreis einzukalkulieren. Liefern und montieren eines Sprachansagemoduls (stufenlos lautstäkeregelbar) im Fahrkorb, um die Durchsagen (Stockwerksinformation,

Brandfallevakuierung, etc.) in der Aufzugskabine hörbar realisieren zu können. Der jeweils zuzuordnende Text soll in das Sprachmodul eingespielt werden können, eine spätere Änderung vor Ort soll einfach durch Überspielen der einzelnen Speicherabschnitte möglich sein. Die direkte Aufnahme durch ein Mikrofon vor Ort soll möglich sein. Einschließlich aller nicht im Einzelnen angeführten, jedoch zur Funktion notwendiger Bauteile. Im Tableau sind zusätzlich zur Kabinenstands- und Weiterfahrtanzeige Schriftfelder für Tragkraft, Überlastanzeige, außer Betrieb - Anzeige, Baujahr, Aufzugnummer anzuordnen.

Taster für „Türe auf“ zur Einleitung einer erneuten Türöffnung, „Tür zu“, Alarm, Symbole für das Wählen/Sprechen für das Notrufsystem gemäß Norm. Liefern und montieren, digitale Standanzeige, Überlastanzeige optisch und akustisch, Notbeleuchtung, Innenvorrang (Reservation) mittels Halbzylinderschloss des Auftraggebers einzubauen.

D.h. im seitlichen Kabineneinzug sind an gleicher bzw. ähnlicher Position wie bei der Anlage G2, Kabinendruckknöpfe durch einen von den Aufzugsfirmen unabhängigen Hersteller für Druckknopftableaus - Leitprodukt Firma SCHÄFER Style RT 42 bicolor mit Brailleschrift (Gehäuserand V2A poliert / Tasterplatte V2A gebürstet - eben / Anschluss IX

Schraubklemme/Steckverbinder / 1 Schließer / LED 30V bicolour / Dauerbeleuchtung LED weiß / Quittierung LED blau / Bez. durchbrochen - geprägt - schwarz / Brailleschrift: englisch, d.h. dauerhaftes weißes Leuchten der Taster, wenn kein Ruf aufgegeben wurde, blaues

Leuchten bei Rufaufgabe) - oder vergleichbares Produkt vorzusehen.

Die Kabinenstandanzeige sowie die Weiterfahrtpfeile sind in einem TFT-Display angeordnet über den Kabinendruckknöpfen darzustellen. Im Display (unterer Teil) sind alle Aufzugsdaten enthalten, z.B. Original Fabrikationsnummer, Baujahr, Gewicht, maximale Personenanzahl etc.

Für die Anordnung der Taster ist ein gesonderter Freigabeplan zu erstellen. Die Höhe der Taster sind gemäß Gutachten von TÜV AUSTRIA auszuführen (Behindertengerecht).

Haupthaltestelle ist mit einem erhabenen Rahmen gemäß EN 81-70 hervorzuheben.

Die UNIDO erwartet sich vom Auftragnehmer ein den letzten Stand der Technik entsprechendes Produkt, dass den heutigen Standards/State-of-Art entspricht und eine behindertengerechte Ausführung etc. so gut wie möglich und unter Berücksichtigung der bestehenden Gegebenheiten, inkludiert.

Alle vorhandenen Funktionalitäten sind in jeden Fall wiederherzustellen.

Die Anzahl der Taster / Schlüsselschalter / Anzeigen sind vor Ort aufzunehmen.

Angebotenes vergleichbares Produkt (Druckknopftableau): ___________________

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Weiters ist beim Anhalten des Fahrkorbs bzw. Erreichens der jeweiligen Haltestellen eine Durchsage in englischer Sprache, welche beim Auftraggeber in MP3 vorhanden ist, vorzusehen.

Pos. 01 Modernisierung der Aufzugskabine Pos. 01.01 Realisierung der Kabinenausstattung

Nach der Fertigstellungstellung hat die Zugänglichkeit EN 81-70, B1600 zu entsprechen, um Personen mit besonderen Bedürfnissen uneingeschränkten Zugang zu gewähren.

Die Demontage und Montage darf nur nach den vom Auftraggeber genehmigten Montagezeichnungen und Ausführungsunterlagen erfolgen. Ein detaillierter Baustelleneinsatzplan des Auftragnehmers ist spätestens 2 Monate vor Beginn der Montagearbeiten vorzulegen.

Grundsätzlich sind die Zeiten der Außerbetriebnahme stets auf ein Mindestmaß zu reduzieren und mit dem Auftraggeber aufgrund des laufenden Bürobetriebes verpflichtend abzustimmen.

Die Fertigstellung ist bis Ende Februar 2020 festgelegt.

Bei der Durchführung von unvermeidbaren Schweißarbeiten ist auf die ordnungsgemäße Abdeckung und die Regeln im VIC zu achten, damit keine Beschädigung durch Schweißperlen entstehen kann. Alle hierfür vorgesehenen Normen und Vorschriften sind bei Schweißarbeiten einzuhalten. Ein Feuerlöscher ist stets bei Heißarbeiten vom Auftragnehmer bereitzuhalten. Auf die Einholung von Heißarbeitsgenehmigungen wird hingewiesen.

Sämtliche Befehlsgeber und Signalgeber sind gemäß ÖNORM B1600:2013-10, ÖNORM EN81-70:2018 auszuführen. Die Taster sind schwer zerstörbar auszuführen. Der

Befehlsgeberhub darf die Stärke der Abdeckung nicht überschreiten. Die Führung der Befehlsgeber ist so exakt, dass ein Blockieren mit Fremdkörpern nicht möglich ist. Ein Durchdrücken der Befehlsgeber ist nicht möglich.

Alle Abdeckungen sind so befestigt, dass eine Entfernung nur mit Spezialwerkzeug möglich ist. Die Befehlsgeber sind in Brailleschrift und Taktil auszuführen.

Demontage der vorhandenen Kabinenausstattung (Wände, abgehängte Lampendecke und Bodenbeläge) inklusive aller vorhandenen Befestigungselemente.

Abwiegen aller demontierten Teile für die später erforderliche Berechnung der Treibfähigkeit nach erfolgter Montage der neuen Kabinenausstattung.

Fachgerechte Entsorgung aller demontierten Teile.

Fachgerechte Errichtung der Kabinenausstattung gemäß erteilter Freigabe von UNIDO BMS unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Gutachten von TÜV AUSTRIA.

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Abnahme der Umbauarbeiten durch den zuständigen Aufzugsprüfer oder einer anderen behördlich befugten Inspektionsstelle nach Wahl von UNIDO BMS.

Alle Kosten für oben angegebene Leistungen sind im Einheitspreis zu inkludieren.

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro Aufzug [Euro]:...

Pos. 01.01 Preis für 38 Personenaufzüge Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 01.02 Sonderausstattung für Feuerwehraufzug (Personen und Lasten)

Herstellen eines kontaktierten Dachausstieges sowie Lieferung und Montage einer mehrteiligen Dachausstiegsleiter mit einer unsichtbaren Anordnung in seitlichen Kabinen – Türzargenbereich.

In der Kabinendecke ist eine kontaktierte Notklappe gemäß EN 81-20 Pkt. 5.4.6.1 herzustellen.

(Vgl. Beilage - Gutachten TÜV AUSTRIA).

Bei den Feuerwehraufzügen hat die technische Ausführung (soweit als möglich) gemäß der EN 81-72:2015-06 und der TRVB 150A:2012 zu erfolgen, d.h.:

 Die Ausführung der kontaktierten Notklappe soll der EN 81-72:2015-06 Punkt 5.4.1 entsprechen

 Die Ausführung der Leiter soll der EN 81-72:2015-06 Punkt 5.4.2 entsprechen. Die Leiter für den Dachausstieg ist zweiteilig auszuführen und unsichtbar seitlich in der Zarge, wo keine Druckknöpfe angeordnet sind, hinter einer aufklappbaren Drehtüre anzuordnen. Die Leiter muss der EN 131-1 entsprechen und mit einer elektrischen Sicherungseinrichtung nach EN 81-20 eingebaut werden, um einen Betrieb des Aufzugs zu verhindern, wenn sich die Leiter nicht in ihrer Lagerposition befindet. Bei einer beweglichen Leiter für Befreiungszwecke zwischen dem Fahrkorb und dem

Fahrkorbdach, muss die Länge mindestens 1,00 m mehr als dir Höhe des Fahrkorbs betragen und sie muss sich an der kürzeren Seite der Öffnung der Notklappe befinden.

Die Länge der beweglichen Leiter muss für Befreiungszwecke zwischen dem

Fahrkorbdach und der Haltestelle so bemessen sein, dass es der Feuerwehr möglich ist, die Schachttürverriegelung des nächsten darüberliegenden Stockwerks vom Fahrkorb aus aufzuheben, damit ein Sicherheitsmann das Fahrkorbdach verlassen kann. Die größte Länge der beweglichen Leitern beträgt 6,00 m. Die Leiter darf nicht an Schachttüren anliegen und muss auf dafür geeigneten Punkten auf dem Fahrkorbdach in Stellung gebracht werden können. Es muss möglich sein, die Schachttüren mit einer Hand zu öffnen. Die Drehtüren sind mittels Dreikant entriegelbar auszuführen. Mit einem kleinem Hinweisschild ist auf die dahinterliegende Notausstiegsleiter hinzuweisen.

 Die Selbstbefreiung von innerhalb des neu ausgestatteten Fahrkorbs soll wie in der EN 81-72:2015-06 Punkt 5.4.4 beschrieben möglich sein.

 Es müssen Brandschutzzeichen nach Anhang G der EN 81-72:2015-06 bei den Befehlsgebern verwendet werden.

 Im Fahrkorb muss ersichtlich sein, wie eine Selbstbefreiung aus dem Fahrkorb zu erfolgen hat. (Mittels Hinweisschilder, oder mittels Betriebsanleitung im Leiterfach)

 Feuerwehrschlüsselsystem nach TRVB 150A:2012 5.8.2 inkl. Schlüssel

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 Die Befehlsgeber der Feuerwehraufzüge sollen der EN 81-72:2015-06 Punkt 5.11 entsprechen

 Das Feuerwehrkommunikationssystem soll der EN71-72:2015-06 Punkt 5.12 entsprechen

 Es müssen Brandschutzzeichen nach Anhang G der EN 81-72:2015-06 bei den Befehlsgebern verwendet werden

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis per FW-Aufzug [Euro]:...

Pos. 01.02 Preis für 13 FW-Aufzüge Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 01.03 Feuerwehraufzugsschlüssel

Lieferung von Feuerwehraufzugsschlüssel nach TRVB 150A Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro FW-Aufzugsschlüssel [Euro]:...

Pos. 01.03. Preis für 40 FW-Aufzugsschlüssel Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 01.04 Modernisierung Stockwerksanzeigen / -Taster

Erneuerung der vorhandenen Stockwerkstaster durch einen von den Aufzugsfirmen

unabhängigen Hersteller für Druckknopftableaus Leitprodukt Fa. SCHÄFER RT42 bicolor mit Brailleschrift - oder vergleichbaren Produkt. Für die Anordnung ist ein gesonderter

Freigabeplan zu erstellen. Die Höhe der Taster sind nach EN 81-70 gemäß Gutachten von TÜV AUSTRIA (Behindertengerecht) auszuführen.

In den Haltestelle ist über der Schachtüre eine beleuchtete Anzeige (TFT-Display Leitprodukt SCHÄFER TFT 800 horizontal mit einer Größe von ca. b x h = 152 mm x 91 mm) nach EN81- 70:2018 anzuordnen. In der Mitte ist die aktuelle Lage der Aufzugskabine und links bzw. rechts die Weiterfahrtanzeige (Pfeile) dar zu stellen.

Alle vorhandenen Funktionalitäten (Schlüsselschalter - Magnetkartenleser) sind auf jeden Fall wiederherzustellen. Die Anzahl der Taster / Schlüsselschalter / Anzeigen sind vor Ort

aufzunehmen.

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Die Erneuerung der Schachtürzargen in gleicher Art und Weise des Prototypes, ist aufgrund der geänderten Anordnungen von Anzeige- und Bedieneinrichtungen, in die Einheitspreise

einzukalkulieren.

Angebotenes vergleichbares Produkt : _________________________

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro Aufzug [Euro]: ...

Pos. 01.04 Preis für 55 Aufzüge Gesamtpreis [Euro]:...

Pos. 01.05 Ergänzungen für Lastenaufzüge

Der Kabinenboden der Lastenaufzüge ist aus rutschfestem Nirostablech (V2A), Stärke ~ 4-6 mm und einer glatten, 150 mm hohen, Nirosta-Hohlkehle zu den Wänden auszuführen.

Sämtliche Spalten sowie Anschlussfugen sind dicht zu verschweißen und zu verschleifen.

Die Wände erhalten eine deckende Neubeschichtung – Grundierung und Endbeschichtung mit einer feuerbeständigen Farbe (Farbton nach Wahl).

Zum Schutz der Kabinenwände wird umlaufend ein zweireihiger Rammschutz (Hartholz ca.

150x20mm) montiert.

Angebotenes vergleichbares Produkt : _________________________

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro Aufzug [Euro]:...

Pos. 01.05 Preis für 17 Lastenaufzüge Gesamtpreis [Euro]:...

Pos. 01 Modernisierung der Aufzugskabine [Euro]:...

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Pos. 02 Regiekosten

Die Regie - Stundensätze für Techniker, Monteur und Hilfsmonteur sind anzugeben.

In dieser Leistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß der ÖNORM B 2112 erfasst. Regieleistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie schriftlich angefordert und vom Auftraggeber schriftlich bewilligt sind.

Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchte Materialien sind in die Regiescheine einzutragen und binnen zwei Tagen dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorzulegen. Später vorgelegte Regiescheine werden nicht anerkannt.

Regiearbeiten werden nur dann anerkannt, wenn eine zwingende. Notwendigkeit für die Durchführung dieser Arbeit bestand. Ein Recht auf Beauftragung und Bezahlung einer Bestimmten Regiestundenanzahl besteht nicht.

Die Abrechnung erfolgt also nur nach Bedarf und tatsächlichem Aufwand. Stundenlöhne sind nur mit dem Preisanteil Lohn anzubieten.

Der 50 Prozent Überstundenzuschlag ist ein Drittel, der 100 Prozent Überstundenzuschlag ist zwei Drittel vom vereinbarten Regiepreis.

Die vereinbarten Regiepreise gelten für alle Gewerke.

Pos. 02.01 Regiestundensätze Techniker 1h Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

15h Techniker Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 02.02 Regiestundensätze Qualifizierte Facharbeiter 1h Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

30h Monteur Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 02.03 Regiestundensätze Hilfsmonteur 1h Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

30h Hilfsmonteur Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 02 Regiekosten [Euro]:...

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Pos. 03 Erneuerung der Schacht- und Kabinentüren

Demontage der alten Aufzugstüren und Absicherung der Absturzstellen bis zur Montage der neuen Schacht- und Kabinentüren (Material und Struktur wie die bestehenden Portale). Die Aufzugsanlagen mit Drehtüren sind davon ausgenommen. Die bestehenden Portale der Schachttüren werden nicht erneuert, mit der Ausnahme für die Aufzugsanlagen A9, B4, D8, E5, F5, F6, G5. Für diese Aufzugsanlagen ist auch die Portalverkleidung (Material wie Schachttüren) auszuführen. Allfällige Adaptierungen für die neuen Schachttüren sind an die bestehenden Niro Portale anzupassen.

Lieferung und Montage von zentralöffnenden Schacht- und Kabinentüren inklusive geregeltem Türantrieb, Türschließkraftbegrenzung in spritzwassergeschützter Ausführung (mind. IP 54) aus nichtrostendem Stahlblech, geschliffen und passend zum Bestand.

Die Türblätter sind Brandgeprüft nach EN 81-58 mit der Klassifizierung E90.

Die einzelnen Türblätter müssen an Rollen hängen und mit dauergeschmierten Kugellagern leicht und geräuscharm laufen. Türen in hoher Qualität, geeignet für hohe Nutzungsfrequenz, d.h. jährlichen Öffnungs-, Schließbewegungen von > 800.000 bei einer Lebensdauer von

>35Jahren.

Türschwellen ausgeführt aus rutschfesten, auswechselbaren Aluminium-Profilen. Die Schwellen müssen 65% der Tragfähigkeit des Aufzuges als Radlast aufnehmen, ohne sich bleibend zu verformen. Die Schwellenkonstruktionen sind entsprechend auszusteifen oder es sind entsprechende Tragkonstruktionen für eine Punktlast von 250kg vorzusehen.

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro Aufzug [Euro]: ...

Pos. 03 Preis für 56 Aufzüge Gesamtpreis [Euro]:...

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Pos. 04 Dokumentation

Pos. 04.01 Erstellung 3D Modell von der Aufzugskabine (Innenansicht) als Teil der Dokumentation

Erstellung eines detailgetreuen 3D Modells von der Aufzugskabine (Innenansicht) zum besseren Visualisierung die Kabinenausstattungen.

Im Zuge einer Online-Präsentation sind wie z.B. die Wandausführungen in NIRO, die Spiegel Handlauf etc. mit individueller Festlegung von Betrachtungsstandpunkten darzustellen.

Ausgabe der 3D- Visualisierung mittels Bilddatei (jpg Auflösung 1280 x7 20 px oder 1920 x 1080 px) bzw. als Filmdatei (.mp4 Auflösung 720 px, 30 Bilder pro Sekunde) 10 Sekunden

Lohn [Euro]:...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

Pos. 04.01 Erstellung 3D Modell von der Aufzugskabine Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 04.02 Beibringung der Dokumente

Beibringung sämtlicher nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und NORMEN notwendigen Dokumente. Nach Abschluss der Montagearbeiten sind die Bestandspläne, Befunde und Nachweise (z.B. Belastungsanalyse gemäß EN 1993-1-1, Prüfprotokolle, Anlagenschemas, Ersatzteillisten mit Bezugsquellennachweis, Betriebs- und

Wartungsvorschriften, etc. in endgültig revidierter Form in dreifacher ordnergebundener Ausfertigung (Deutsch/English) sowie mittels CD, nach den Datenaustauschrichtlinien

(Detailabstimmung / Freigabe der Layer Strukturen mit BMS-FM- Management vor Plandruck bzw. Datenbearbeitung) mit VIC BMS, dem Auftraggeber zu übergeben. Die Dokumentation ist in einer Form zu übergeben welche eine Instandhaltung, Betreiberhandbuchs, Service oder Reparatur durch BMS-Personal oder andere Firmen leicht ermöglicht. Die hier genannten Pläne und Dokumentationen sind ein Bestandteil des Auftrages und noch vor Legung der

Schlussrechnung an BMS zu übergeben.

Gewährleitungsfristen/Period of Warranty; Übernahmen/Übergabeprotokoll inklusive Nachtragsforderungen und offenen Massenmehrungen; EG-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile (Declaration of Conformity); Bruchfestigkeits-Bescheinigung; Qualitäts- sicherung Beibringung sämtlicher nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und NORMEN notwendigen Dokumente.

Lohn [Euro]:...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

Pos. 04.02 Beibringung der Dokumente Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 04 Dokumentation [Euro]:...

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Pos. 05 - Zielwahlsteuerung im Gebäude A und D

Im Zuge der Kabinenerneuerung (Ausführung wie oben beschrieben) sollen die bestehenden Steuerungen bei folgenden Aufzugsgruppen durch hochwertige Zielwahlsteuerungen ersetzt werden.

Beschreibung: A1-A8 (8er Gruppe)

Bei den Aufzugsanlagen A1 – A8 handelt es sich um 8 x Personenaufzüge Baujahr 1976.

Die elektrischen Seilaufzüge haben einen gleichstromgeregelten Antrieb ohne Getriebe, eine Nennlast von 1350 kg und die Fahrbahn führt, bei einer Betriebsgeschwindigkeit von 3,5 m/s (A1-A4) bzw. 2,5 m/s (A5-A8), vom Erdgeschoß über die Haltestellen 4-7 und 19-28 (A1-A4), bzw. 10-23 u. 16-21 (A5-A8). Der Maschinenraum befindet sich über dem Fahrschacht. Die Anlagen verfügen über zentralöffnende automatische Kabinen- u.

Schachttüren, sowie über ein Notrufsystem (Elicom II). Der Aufzug A5 ist als Feuerwehraufzug ausgeführt.

Die Anlagen werden von der Fa. Otis über einen Vollwartungs-Betreuungsvertrag monatlich gewartet. Eine Teilmodernisierung (Steuerung u. statische Umformer für den Antrieb) wurden im Jahr 1996 durchgeführt. Die Aufzugsanlagen wurden im Dezember 2008 einer

sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß B2454-1 (Evaluierung) unterzogen. Die Abhilfemaßnahmen der Risikostufen „Hoch“ und „Mittel“ wurden bereits erledigt, bzw.

umgesetzt.

Beschreibung: D1-D7 (7er Gruppe)

Bei den Aufzugsanlagen D1 – D7 handelt es sich um 7x Personenaufzüge Baujahr 1977.

Die elektrischen Seilaufzüge haben einen gleichstromgeregelten Antrieb, eine Nennlast von 1350 kg und die Fahrbahn führt, bei einer Betriebsgeschwindigkeit von 2,5 m/s (D1-D4) bzw.

3,5 m/s (D5-D7), vom Erdgeschoß über die Haltestellen 4-7 und 10-22. Der Maschinenraum befindet sich über dem Fahrschacht. Die Anlagen verfügen über zentralöffnende automatische Kabinen- u. Schachttüren, sowie über ein Notrufsystem (Elicom II). Die Anlagen werden monatlich gewartet. Eine Teilmodernisierung (Steuerung, Kabinentürantriebe u. statische Umformer für den Antrieb) wurden im Jahr 2000 durchgeführt. Die Aufzugsanlagen wurden im Mai 2009 einer sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß B2454-1 (Evaluierung) unterzogen.

Die Abhilfemaßnahmen der Risikostufen „Hoch“ und „Mittel“ wurden bereits erledigt, bzw.

umgesetzt.

Leistungsbeschreibung:

Alle vorgenannten Voraussetzungen /Bedingungen, wenn im Folgenden nicht abweichend beschrieben, gelten auch für diese Position als bindend.

Es sind Steuerungen, in Mikrocomputertechnologie mit Zielwahlsteuerung in allen Ebenen, vorzusehen und an die bestehende Aufzugtechnik vollständig anzubinden.

Die variierende Verkehrsart Spitze-Auf, Spitze-Ab und Zwischengeschoss-Verkehr sind nach folgenden oder gleichwertigen Prinzipien zu optimieren.

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Der Rufzuteilungsprozess soll folgende Schritte umfassen:

1. Zuerst werden die Verkehrs(Passagier)ströme aufgezeichnet, die Verkehrsmuster

identifiziert und für die nächsten 5 Minuten und Tagesverkehrsstatistiken berechnet. Mittels künstlicher Intelligenz wird die Benützungsfrequenz erlernt und Vorausberechnungen für jeden Wochentag gemacht.

5 Minuten- und Langzeitvorausberechnungen werden aus diesem Wissen berechnet. Ein logisches Modul erschafft detaillierte Modelle der vorherrschenden Verkehrsmuster.

2. Die momentanen Verkehrsströme werden mit den aufgezeichneten, Verkehrsmuster verglichen (zusammen mit den aktuellen Fahr- und Stopzeiten) und dann zu einem genetischen Algorithmus berechnet.

3. Das Ergebnis sollen optimale Verteilungsentscheidungen und Rufzuteilungen bei jedem Verkehrsmuster, selbst in den kompliziertesten Situationen (Spitze-Auf, Spitze-Ab und Zwischengeschoss-Verkehr) sein.

4. Die Rufzuteilung an eine Aufzugskabine erfolgt prinzipiell zum letztmöglichen Zeitpunkt, kurz bevor die Aufzugsanlage den Verzögerungspunkt passiert. Damit soll verhindert werden dass eine Aufzugsanlage vor dem Anfahren einer Station durch Störungen oder Blockieren der Aufzugstüren dem Ruf nicht umgehend nachkommen kann.

Während normalem Verkehr und leichtem Zwischengeschossverkehr ist die Wartezeit und der Energieverbrauch gleichzeitig zu optimieren.

Die Software ist so auszulegen das „Geisterpassagiere“ berücksichtigt werden. Das heißt, dass jeweils ein Platz in der Kabine vorzuhalten ist, der die Möglichkeit gibt, dass Fahrgäste ohne abgegeben Zielruf, ohne Beeinträchtigung der Förderleistung, mitfahren können.

Die Steuerung überwacht selbstständig die Förderleistung, die Wartezeit und die Umlaufzeit.

Ein Zonenprogramm ist in der Software zu hinterlegen. Falls die Wartezeiten jenen der Zielvorgaben überschreiten ist die Aufzugsgruppe in logische Zonen/Gruppen zu unterteilen.

Min. 2 Aufzugsanlagen pro Zone. Durch das Zonenprogramm wird die komplette

Aufzuggruppe in mehrere Gruppen geteilt, welche verschiedene Stockwerke (Zonen) anfahren.

Durch diese Maßnahmen wird die Anzahl der Haltestellen pro Kabine nochmals optimiert und somit die Umlaufzeit reduziert. Dies führt zu kürzeren Wartezeiten.

Die Aufzugssteuerung hat eine Verbindungsmöglichkeit mit den bauseits beigestellten Kartenlesegeräten zu haben. Bei Ruf einer Aufzugsanlage mittels Karte wird seitens der Gebäudeleittechnik der Aufzugssteuerung gemeldet welche Geschosse mit dieser Karte angefahren werden können. Nur diese Geschosse kann der Fahrgast anwählen.

Um das Auftreten langer Wartezeiten zu verhindern, hat der Computer die Rufwartezeiten zu messen und unter Verwendung des oben erwähnten Rufzuweisungsprozesses die Rufe in normale und solche mit Priorität zu unterteilen. Falls erforderlich, ist vom Computer das grundlegende Sammelfunktionsprinzip so zu modifizieren, dass bei Vorliegen mehrerer Außenrufe, jener mit der höchsten Priorität vorrangig, neben den Kabinenbefehlen, ausgeführt wird. Dadurch sind kürzeste Wartezeiten und bestmögliche Förderleistungen zu erreichen.

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Von diesem Optimierungsprinzip abweichende Steuerungen sind besonders zu beschreiben.

Folgende Funktionen sind auszuführen:

 Kabinenlichtüberwachung

 Automatische Fahrzeitüberwachung

 Parken in der Hauptzugangsetage

 Verkürzte Tür-offen-Zeit bei Eingabe eines neuen Kabinenkommandos ( Erhöhung der Förderleistung )

 Rückholsteuerung mit der der Aufzug mit Tastern vom Steuerschrank aus gefahren werden kann (z.B. Notbefreiung )

Das Steuerungssystem ist modular aufzubauen und hat mit optimierten und bewährten Softwarepaketen zu arbeiten.

Die Ein-und Ausgänge sind gegen Überlastung zu schützen und mit Leuchtdioden zur einfachen Signalerkennung zu versehen.

Eine Displaykarte soll ermöglichen, jederzeit vor Ort die Funktionsdaten des Aufzuges abzufragen und zu analysieren.

Sämtliche elektronischen Bauelemente, Schütze und der Hauptschalter müssen höchste Zuverlässigkeit haben, und sind in einem Steuerschrank unterzubringen.

Der Steuerschrank ist aus Stahlblech mit Zinkaloberfläche herzustellen, mit einer versperrbaren Drehtüre auszurüsten und im Triebwerksraum unterzubringen.

Störungsmeldung (Stromausfall, Türschließfehler, Nothalt, etc.) über einen potentialfreien Kontakt Vorlaufende Türöffnung bei der Einfahrt in die Haltestelle, sowie automatische Nachholung bei Lastwechsel.

Die Gruppensteuerung übernimmt ein Gruppenrechner mit einem Backup Rechner oder ein Netzwerk mit Gruppenfunktion in allen Aufzugsanlagen.

Bei Ausfall einer Anlage bleiben alle anderen Anlagen in voller Funktion und sind nicht durch den Ausfall der Gruppenfunktion beeinträchtigt.

Signalelemente in der Kabine:

Ein rechteckiges Informationsfeld aus dunkelgrauem Kunststoff beinhaltet zwei Anzeigefelder, ausgeführt als LCD Anzeige.

In einer Anzeige sind die, der Kabine zugeordneten Haltestellen, in der zweiten Anzeige ist der momentane Standort, anzuzeigen.

Die runden Edelstahl-Kurzhubtaster für jede Ladestelle sind hinter einer, nur mittels Sperre, öffenbarer Deckplatte anzuordnen und werden nur für Servicefahrten benützt.

Im Fahrkorbpanel selber sind nur folgende Taster sichtbar ausgeführt:

Tür Auf Taster Notruftaster Tür Zu Taster

Sprachansage im Tableau integriert

Sämtliche oben beschriebene Bedienungs- und Anzeigeelemente der Kabine sind in einem, Paneel (Ausführung wie beschrieben), einzubauen.

Haltestellen:

In den Haltestellen bzw. im Zugangsbereich stehen dem Fahrgast Touch Screens mit einer Bilddiagonale von min. 10“ zur Verfügung. Nach Eingabe der gewünschten Zielhaltestelle wird dem Fahrgast über den Touch Screen die zu benützende Aufzugsanlage angezeigt. (Anzeige als Buchstaben).

Die Anzeige der Haltestellen muss nach Kundenwunsch anzeigbar sein. Dem Kunden stehen mehrere Anzeigemöglichkeiten zu Verfügung. Auf Wunsch muss auch ein Kundenlogo in der Touch Screen Oberfläche integrierbar sein.

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Für die Nutzung des Touch Screens von Personen mit eingeschränkter Mobilität bzw. mit besonderen Bedürfnissen ist ein großflächiger Taster am Display anzuordnen. Über diesen Taster aktiviert der Nutzer die eingebaute Sprachsteuerung im Touch Screen und bekommt die Information über Nutzung des Displays sowie die Zuteilung der Rufe zu den Aufzugsanlagen.

Weiters wird durch Drücken dieses Tasters automatisch die Zeit für den Gehweg vom Touch Screen bis zur zugeteilten Aufzugsanlage verlängert. Die Aufzugsanlage schließt die Türe zu einem späteren Zeitpunkt mit reduzierter Geschwindigkeit.

Der Touch Screen ist vorbereitet für den Einbau eines Kartenlesers. Der Kartenleser wird bauseits beigestellt und ist mit der Zutrittskontrolle verbunden. Die Software (C-CURE 9000 und MIFARE CLASSIC) muss der vom Auftraggeber kompatible sein. Im Falle von gesperrten Geschoßen sind die offen anfahrbaren Geschosse Weiss am Display anzuzeigen. Gesperrte Geschosse sind am Display Hellgrau darzustellen um den Nutzer die Information zu geben das diese Geschosse nur mit Berechtigung angefahren werden können.

Die Zielruftableaus sind weiters mit folgenden Sonderfunktionen auszuführen:

- Gruppentaster, bei Betätigung dieser Taster wird der Steuerung mitgeteilt, dass eine größere Gruppe von Personen (zum Bsp. bei Tagungen) die gleiche Zielwahl hat, die Aufzugssteuerung teilt dann automatisch mehreren Kabinen die gleiche Zielwahl zu.

- PIN Code Eingabe, über den PIN Code Eingabetaster können folgende Sonderbefehle eingeben werden:

Kabinenentleerung (zur Reservierung bzw. zur Freigabe einer Kabine) Ruf einer leeren Kabine (VIP Ruf)

Vorrangruf

Ausschaltung der Aufzugskabine

Kabinenzuteilung für extra großen Flächenbedarf

In den Zielwahltableaus sind jeweils auch Fehlermeldungen anzuzeigen, welche dem Benützer mitteilt, wenn er einen Fehler in der Eingabe vorgenommen hat oder wenn er eine nicht

freigegeben Auswahl wählt. Die Fehlermeldung hat in Klartext zu erfolgen. Weiters sind Fehlermeldungen bei den Aufzugsanlagen anzuzeigen.

Im Brandfall ist am Display das „Einfahrt verboten Symbol“ darzustellen um den Nutzer die Information zu geben, dass die Aufzugsanlagen nicht benützt werden können.

Über den Aufzugsanlagen ist eine aktive Aufzugsbezeichnung anzubringen. Diese Anzeige gibt die Anlagenbezeichnung bekannt. Wenn die Aufzugsanlage in die Haltestelle einfährt beginnt die Anzeige zu blinken und kann auf Wunsch ein akustisches Einfahrtssignal abgeben.

In der Haupthaltestelle ist neben der Schachttüre eine LCD Anzeige anzuordnen. In dieser Anzeige sind jeweils, für die entsprechende Aufzugsanlage, die nächsten Haltestellen, zur Kontrolle für den Aufzugsbenützer, anzuzeigen.

Für den Software Support der Zielwahlsteuerung ist eine Garantie von 30 Jahren einzurechnen.

D.h. eventuelle notwendige Softwareupdates sind inkludiert.

Der Mehr-/Minderpreis bezogen auf Pos. 01.04 bei Ausführung der Zielwahlsteuerung ist einzurechnen.

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Die Erneuerung der Kabinentürantriebe (A1-A8) sind in den Positionspreis einzurechnen.

Der Leistungsumfang umfasst die Demontage des bestehenden Kabinentürantriebes, die Lieferung und Montage eines Kabinentürantriebes mit Zahnriemenantrieb sowie die

elektrische Einbindung in die Mikroprozessorsteuerung. Der neue Türantrieb ist elektronisch geregelt und mit einem Schließkraftbegrenzer gegen Einklemmen gesichert.

Die Leistung umfasst alle erforderlichen Nebenarbeiten, Inbetriebnahme und Abnahme durch den Aufzugprüfer entsprechend aktueller Norm.

Angebotenes Fabrikat: ………...

Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine detaillierte Produktbeschreibung den Ausschreibungsunterlagen gesondert beizulegen.

Pos. 05.01 Zielwahlsteuerung A1-A8 8-er Gruppe Lohn [Euro]:...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

für 8-er Gruppe

Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 05.02 Zielwahlsteuerung D1-D7 7-er Gruppe

Lohn [Euro]:...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis [Euro]:...

für 7-er Gruppe

Gesamtpreis [Euro]: ...

Pos. 05 Zielwahlsteuerung im Gebäude A und D Euro]:...

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Pos. 06 – Multimediales Notrufsystem

Alle Aufzugsanlagen verfügen bereits über ein ELIKOM II Notrufsystem mit einer Aufschaltung auf die Security Zentrale im VIC. Für Menschen mit einer sensorischen Behinderung (Tabelle A.1, EN 81-70:2018) sind die akustischen Signale des Notrufsystems durch ein System mit optischen Signalen und Anzeigen zu ergänzen. Nachzurüsten ist ein 2- Sinne-Notrufsystem (Leitprodukt VIEW oder ein vergleichbares Produkt), welches an das bestehende Notrufsystem vollständig anzubinden ist. Alle Notrufe (akustisch und optisch) werden von der Security Zentrale im VIC erfasst und bearbeitet.

Allgemeine Anforderung:

- Integriertes Nofall-App, dieses unterstützt die Kommunikation von Personen mit eingeschränkten Hör- und Sprachvermögen

- Bei der Notfall- App ist die Auswahl von mind. 2x Sprachen (Deutsch/Englisch) integriert.

- Internes Bussystem

- Eigenes Hängekabel und LAN Verbindung von Schachteinheit zur Kabineneinheit - Auswertungseinheit der Fahrtenzahlen

- Info Ausspielung auf Display via Webapplikation (Infos, Entertainment, Zeit, Wetter, Tagungsinfos…)

- Schnittstellen für Datenabgleich

- Software für die Visualisierung in der Notrufzentrale (Security Zentrale im VIC) Anforderung die Kabineneinheit:

- 15‘ Display, automatische Helligkeitserkennung für automatische Backlight

Abschaltung. Das Display incl. dem vorgesetzten Abdeckglas (Vandalen Sicher) ist flächenbündig in das Kabinentableau einzubauen. Im Display (unterer Teil) sind die Kabinenstandanzeige, die Weiterfahrtpfeile sowie alle relevanten Aufzugsdaten wie, z.B. Original Fabrikationsnummer, Baujahr, Gewicht, maximale Personenanzahl etc., angezeigt.

- Das Abdeckglas im unteren Bereich um ca. 5 cm länger als das Display. Dieser Bereich ist dunkel bedruckt und dahinter ist eine PoE Kamera mit mehr als 2 Megapixel (1920 x 1080) und einer drei Achsen Einstellung, zur Kabinenbildaufnahme im Notfall

installiert. Im Notfall schickt das System automatisiert ein Bild aus der Kabine an die Notrufzentrale oder Sicherheitszentrale.

- Zwischen den Stockwerkstaster und Display sind zwei Taster (Beschriftung Yes/No Leitprodukt Firma SCHÄFER Style RT 42) für den behindertengerechten Notruf, für gehörlose/taube Menschen, nach EN 81-70:2018 inkl. Beleuchtung, anzuordnen.

- Piktogramm gemäß EN 81-70:2018

- Vor-Ort-Aufzeichnung und Anpassung von Sprachnachrichten in der Kabine und für den Bediener bei Alarm.

- Automatischer Mikrofon- und Lautsprecherselbsttest

- Einstellbare Lautsprecherlautstärke, die Sprechverbindung muss auf einen Schallpegel zwischen 35 dB(A) und 65 dB(A) einzustellen sein, um an die Umgebungsbedingungen angepasst werden zu können.

- Integriertes Notlicht LED 12 V (100 mA), 10 Lux - Eingang Alarmtaster

- Anschlussbuchse Hängekabel und LAN Verbindung - Stromversorgung über Schachteinheit

(26)

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Anforderung an die Maschinenraum Einheit:

- Kompaktes und robustes Metallgehäuse im Maschinenraum - Anschluss von bis zu 6 Sprechstellen

- Unterstützung von Brandmeldesystemen gemäß EN 81-72:2015 - Integrierte 12-V-Notstrombatterie

- PSTN/GSM - Modul mit Redundanz - Empfang von Notrufen

- Automatische Batteriezustandsprüfung - Testalarme gemäß EN 81-28

- Bis zu 4 programmierbare Telefonnummern für die sichere Alarmweiterleitung - Einstellbare Verzögerung für die Annahme eingehender Anrufe

- Eingänge für die Filterung von Alarmen - USB-Schnittstelle zur Programmierung.

- Serielle RS232-Schnittstelle zur Programmierung - Ausgang für Notsirene 12 V (200 mA)

- 4G Router für Datenübertragung inkl. SIM Karte eines österreichischen Anbieters mit eigenen APN.

Die Leistung umfasst die vollständige Lieferung von Hard- und Software, aller erforderlichen Montage- und Nebenarbeiten, sowie der Inbetriebnahme und Abnahme durch den

Aufzugprüfer entsprechend aktueller Norm.

Angebotenes Fabrikat: ………...

Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine detaillierte Produktbeschreibung den Ausschreibungsunterlagen gesondert beizulegen.

Lohn [Euro]: ...

Sonstiges [Euro]: ...

Einheitspreis pro Aufzug [Euro]: ...

Pos. 06 Preis für 55 Aufzüge Gesamtpreis [Euro]:...

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Seite | 27

Pos. 07 – Wartung und Servicetätigkeiten im Gebäude A und D

Diese Position betrifft die Übernahme der Wartungs- und Servicetätigkeiten der

Personenaufzugsanlagen im Gebäude A und D nach Einbau einer Zielwahlsteuerung wie in Position 4 beschrieben.

Allgemeine Bestimmungen

Alle vorgenannten Voraussetzungen / Bedingungen, wenn im Folgenden nicht abweichend beschrieben, gelten auch für diese Position als bindend.

Von den Bestimmungen der Ausschreibung abweichende Service Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Anbieters (AN) sind nicht zugelassen.

Bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen, die zur Herstellung eines technisch einwandfreien Werkes bzw. Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, sind alle behördlichen

Vorschriften, Normen und allgemein bekannten und angewandten Regeln der Technik, in der jeweils letztgültigen Fassung, anzuwenden. Insbesondere sind für die Instandhaltung die ÖNORM EN 13015 (Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen, Regeln für

Instandhaltungsanweisungen) in der jeweils letztgültigen Fassung zu berücksichtigen.

Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen ein zu kalkulieren.

Der Zugang zum Objekt erfolgt gemäß geltenden Sicherheitsvorschriften und der diesbezüglich übliche Zeitaufwand ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Die Arbeiten sind während des laufenden Betriebes durchzuführen. Die Beeinträchtigung des Betriebes ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

An- und Abfahrtszeiten sind in den Einheitspreisen ein zu kalkulieren.

Preisermittlung

Die im Vertrag festgelegten Preise sind Fixpreise mit einer Bindungsfrist für die gesamte Vertrags- bzw. Auftragsdauer.

Zahlungsbedingung

Die Rechnungslegung erfolgt quartalsweise im Nachhinein.

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährt für seine Arbeiten, beigestelltes Material oder Ersatzteile bzw.

andere Lieferungen und Leistungen eine Ausführungs- (ab Vertragsvergabe) und

Gewährleistungsgarantie (fünf Jahre nach Abnahme der Arbeiten) durch den Auftraggeber, vertreten durch das UNIDO BMS. Gewährleistungsfristen/Period of Warranty beträgt 5 Jahre beginnend ab mängelfreier, formeller Übergabe an UNIDO BMS. Bei der Übergabe ist auf die technische Dokumentation (Spezifikation der eingesetzten Bauteile, Wartungs- und

Reinigungsanleitungen, EG-Konformitätserklärung, Bruchfestigkeitsbescheinigung, Prüfbescheinigungen, etc..) in 3-facher Anzahl zu übergeben. Der Auftragnehmer haftet in gleicher Weise für die von ihm selbst erzeugten Waren und Leistungen wie für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht selbst erzeugte Waren und Bestandteile bzw. erbrachten Leistungen.

Referenzen

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