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Vortrag Dr. Dietrich Munz: Die Praxisbewertung vor dem Hintergrund rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Anforderungen

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Academic year: 2022

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(1)

Die Praxisbewertung vor dem Hintergrund rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Anforderungen

Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

(2)

Die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz geplante Einführung einer „Soll“-Regelung zur Ablehnung der Neubesetzung frei

werdender Vertragsarztsitze in überversorgten Planungsbereiche wird den Aufkaufdruck für psychotherapeutische Praxen

nochmals massiv erhöhen

Aktuell sind die Bewertungskriterien für psychotherapeutische Praxen sehr heterogen

Ärztliche Modelle, insbesondere KBV/KVen

Modelle der Verbände

Modelle von Psychotherapeutenkammern

keine kammerübergreifende, einheitliche Lösung

Ausgangslage

(3)

Die BPtK hat nach einem umfassenden Auswahlprozess einen Dienstleister mit der Entwicklung eines

Praxisbewertungsmodell für psychotherapeutische Praxen beauftragt

Stefan Boos, öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Bewertung von Unternehmen und Praxen im Gesundheitswesen, in Kooperation mit

Dr. Witte, Geschäftsführender Gesellschafter der RST Beratungsgruppe

Stefan Siewert, öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

(4)

Kriterien der Modellentwicklung

rechtssicher, vereinbar mit den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung

betriebswirtschaftlich fundiert

Berücksichtigung des Praxisstandortes und der Praxisanbindung

„ease of use“, ohne Dritte durch den Praxisinhaber selbst anwendbar

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

(5)

Die AG Praxisbewertung begleitet die Entwicklung und Konzeption des Praxisbewertungsmodells

Dr. Munz (Vertreter des Bundesvorstandes)

Prof. Dr. Stellpflug (Justiziar der BPtK)

Robin Siegel (Vertreter der PiA)

Mit Beschluss auf dem 24. DPT Erweiterung der Arbeitsgruppe

Patricia Martin (Vertreterin der PiA, seit 27.05.2014)

Dr. Waldvogel (Vertreter des Länderrats, seit 11.07.2014)

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

(6)

Festlegung auf das modifizierte Ertragswertverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage

OLG Hamm 2009

„Dem Senat erscheint diese Methode [modifiziertes Ertragswertverfahren] als nachvollziehbar, widerspruchsfrei, angemessen und deshalb geeignet. Er hat sie daher den Ausführungen des Sachverständigen folgend, seiner Berechnung zugrunde gelegt.“

BGH 09.02.2011 / BSG 14.12.2011

Kein Umsatzverfahren und kein reines Ertragswertverfahren mehr möglich

Berücksichtigung eines individuellen Unternehmerlohnes

Keine Verfahren mit starren Multiplikatoren möglich

Praxiswert/Goodwill, der insbesondere den Standort als Faktor würdigt.

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

(7)

Modifiziertes Ertragswertverfahren

Ausgangspunkt

tatsächlich erzielte Gewinne der letzten 3 - 5 Jahre

Bereinigung der Ergebnisse

Außerordentliche Faktoren, der Vergangenheit

Analyse der Vergangenheit

Überprüfung der Übertragbarkeit

1 2

3

(8)

Modifiziertes Ertragswertverfahren (II)

Zukunftsprojektion

zukünftig zu erwartender Nettoertrag

4a

kalkulatorischer Unternehmerlohn 4b

bereinigter Ertrag 4

(9)

Modifiziertes Ertragswertverfahren (III)

Bestimmung des Ergebniszeitraums

Diskontsatz

Festlegung des Zinssatzes und Diskontierung des Zukunftserfolges über den

Ergebniszeitraum

5 6

Praxisgesamtwert Ertragswert der Praxis

diskontierter Zukunftserfolg 7a

7b

7

(10)

Schritt 4b: kalkulatorischer Unternehmerlohn

Berücksichtigung des Nutzenentgangs des Einsatzes des Unternehmers in einem anderen Tätigkeitsfeld.

Im Praxisbewertungsmodell wurde ein Jahresvergleichslohn eines in Vollzeit angestellten Psychotherapeuten unter

Berücksichtigung des Tarifs für den öffentlichen Dienst,

(Beschäftigung in einem kommunalen Krankenhaus) in Höhe von EUR 50.000 hinterlegt (AG-Brutto EUR 60.000).

Der Jahresvergleichslohn passt sich unter Berücksichtigung der Angaben zu den tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeiten

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

(11)

Schritt 5: Festlegung des Ergebniszeitraums (Boos/Siewert)

Entwicklung eines Praxisbewertungsmodells

Volkswirtschaftlicher Basisdatenfaktor

Unternehmens- Basisdatenfaktor

X

× X

1,0 Default 2,0

modifiziert durch

Attraktivität Standort (EK, KK)

Demografie

modifiziert durch

Vernetzungsgrad der Praxis

Patientenanfragen

(12)

Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64

Vielen Dank

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