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Vortrag von Dr. Dietrich Munz: Kooperation und Verantwortung in der Versorgung: Anforderungen an die Reform des Psychotherapeutengesetzes aus Sicht der BPtK

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Kooperation und Verantwortung in der Versorgung: Anforderungen an die

Reform des Psychotherapeutengesetzes aus Sicht der BPtK

Dr. Dietrich Munz

Fachtagung „Reform der Psychotherapeutenausbildung – Kooperation für eine gute Versorgung“ | 22. März 2018

(2)

Kooperation und Verantwortungsübernahme Anforderungen in der Versorgung

Status quo

Eine leitlinienorientierte Versorgung psychisch kranker Menschen erfordert die Kooperation von Ärzten,

Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Pflegenden,

Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und anderen Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten:

 kollegiale Beratung (auch als Konsil)

 Mitbehandlung und wechselseitige Information

(3)

Kooperation und Verantwortungsübernahme Anforderungen in der Versorgung

Beispiele

ambulante Versorgung:

Sprechstunde und Weiterbehandlung

stationäre Versorgung:

Teamleistung und Fallführung

Kombinationsbehandlung:

Psychotherapie und Pharmakotherapie

(4)

Operation Zukunft: Weiterentwicklungen der multiprofessionellen Versorgung

Der wissenschaftliche Fortschritt führt bei allen

Gesundheitsberufen zu einem differenzierteren und breiteren Kompetenzprofil.

Die Folge: Es werden neue Formen der Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen allen

Gesundheitsberufen möglich.

Das Ziel:

Verbesserung der Versorgung und/oder Sicherstellung der

(5)

Anforderungen an die Reform des PsychThG

Rechtliche Voraussetzungen schaffen für eine gelingende Kooperation und

Verantwortungsübernahme in der interprofessionellen Versorgung psychisch kranker Menschen:

ausreichende biologische, psychologische und soziale Grundkenntnisse

ausreichende Kenntnisse über andere

Behandlungsmethoden und ihre Wechselwirkungen mit der Psychotherapie

praktische Kooperationserfahrungen durch

(6)

Fazit:

Die Reform ist eine Chance für die Versorgung

Qualifizieren entsprechend des medizinisch- wissenschaftlichen Fortschritts

Qualifizieren für die Anforderungen in der ambulanten, stationären und institutionellen Versorgung

Qualifizieren für Kooperationsstrukturen, die breitere und differenziertere Kompetenzprofile der

Gesundheitsberufe für die Versorgung nutzbar

(7)

Kooperation und Verantwortung in der Versorgung: Anforderungen an die

Reform des Psychotherapeutengesetzes aus Sicht der BPtK

Dr. Dietrich Munz

Fachtagung „Reform der Psychotherapeutenausbildung – Kooperation für eine gute Versorgung“ | 22. März 2018

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