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Familienergänzende Betreuung

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Academic year: 2022

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Familienergänzende Betreuung

FEB‐Reglement und Verordnungen 

Binningen

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Grundzüge des Reglements

• In Kraft seit August 2013 (Beschluss  Einwohnerrat).

• Ziel: Schaffung eines bedarfsgerechten  Angebots mit dem Ziel, Familie und 

Berufstätigkeit zu vereinbaren.

• 2 Säulen: Private KITAs und Betreuung an der 

Schule.

(3)

Private KITAs

• Binninger EinwohnerInnen erhalten gestützt auf  Beschäftigungsgrad, Einkommen und Kinderzahl  Beiträge an die Betreuungskosten ihrer Kinder

• Erziehungsberechtigte reichen Gesuch ein; nach  Abklärung von Beschäftigungsgrad, Einkommen  und Kinderzahl wird Verfügung ausgestellt

• Verfügung gilt für ein Jahr, danach muss neues  Gesuch gestellt werden

• Auszahlung erfolgt an Erziehungsberechtigte 

resp. mit deren Zustimmung direkt an KITAs

(4)

Schulische Betreuung

• Kindergarten und Primarschule bieten Mittagstisch, 

Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung (während  neun Wochen pro Jahr) an

• Betreuung wird subventioniert, Essenskosten voll  verrechnet

• Eltern erhalten jährlich Anmeldungsunterlagen; 

beigefügt ist Gesuch für Tarifreduktion; Anmeldung gilt  für ein Schuljahr (August bis Juli); 

• Nach Eingang der Anmeldung wird Verfügung 

betreffend Tarifreduktion ausgestellt (gestützt auf  Beschäftigungsgrad, Einkommen und Kinderzahl)

(5)

Bemessungsgrundlagen I

• Es wird von einem Tarif von CHF 11 pro 

Betreuungsstunde ausgegangen (KITA und Schule).

• Bei der schulischen Betreuung erhalten die Eltern  einen maximalen Rabatt von CHF 10 pro Stunde, bei  privaten KITAs eine Unterstützung von maximal CHF 10  pro Stunde.

• Die Einkommenshöchstgrenze für Unterstützungen  beträgt CHF 117 000 (Total der Einkünfte). Bei 

Einkommen unter CHF 50 000 kommen die 

Erziehungsberechtigten in den Genuss der maximalen  Unterstützung.

(6)

Bemessungsgrundlagen II

• Unterstützung erfolgt nur, wenn das steuerbare  Vermögen unter CHF 200’000 liegt.

• Pro zweites und jedes weitere Kind kann ein Betrag  von jeweils CHF 10’000 vom Total der Einkünfte 

abgezogen werden.

• Es wird die letzte definitive Steuerveranlagung 

beigezogen (Berechnung erfolgt jeweils im Juni / Juli  für die Zeit ab August).

• Der zeitliche Umfang der subventionierten / 

rabattierten Betreuung ist vom Beschäftigungsgrad  abhängig (rechnerisch unbetreute Zeit plus 20%)

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Ein paar Zahlen: KITAs

• KITAS: im Budget 2014 sind CHF 1,5 Mio. 

eingesetzt für Beiträge an 

Erziehungsberechtigte, die Kinder in privaten  KITAs betreuen lassen (Auszahlungen dürften  vermutlich bei CHF 1,2 Mio. liegen)

• Derzeit werden für 98 Kinder Subventionen 

bezogen, für 40 wird die maximale Subvention 

von CHF 10 Franken pro Stunde bezogen

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Ein paar Zahlen: Schulische Betreuung

• Derzeit besuchen 240 Kinder die schulische  Betreuung.

• 189 (79%) der Erziehungsberechtigten sind  Vollzahler (Total der Einkünfte über CHF  117’000).

• 16 (7%) erhalten die maximale Subvention (Total  der Einkünfte unter CHF 50’000).

• Nachfrage stark wachsend (für das Schuljahr 

2014/15 voraussichtliches Wachstum rund 30%).

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Erkenntnisse

• Familienbetreuungsangebote sind wider 

Erwarten für Familien mit hohem Einkommen  attraktiv (Doppelverdiener); im 

Vorschulbereich ist dies deutlich weniger  ausgeprägt als im Schulbereich

• Nachfrage nach familienergänzenden

Angeboten wächst stark

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Umsetzung in kleineren und  ländlicheren Gemeinden

• Vermutlich lokal sehr unterschiedlich

• Nachfrage vermutlich kleiner, aber auch  wachsend

• Attraktives Angebot kann auch für kleine  Gemeinden Standortvorteil sein

• Grundbedürfnisse müssen abgedeckt sein 

(Eltern wollen zum Beispiel KITAS und nicht 

unbedingt Tagesfamilien)

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Kernaussagen / Empfehlungen

• Angebot muss einfach zugänglich sein 

(Unterlagen, Anmeldungen, Wahlfreiheit bei  Angebot)

• Administration sollte einfach gehalten werden (in  Binningen 50 Stellenprozente für rund 350 Kinder  dank Verfügungen im Jahresrythmus)

• Reglementsbestimmungen sollen in der Praxis  auch anwendbar sein (Probleme bei 

Konkubinaten und bei Beschäftigungsgrad)

• Schulische Betreuung braucht relativ grosse 

räumliche Infrastruktur (Schulraumplanung)

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