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Mindestanforderungen an Terrassenüberdachungen ab 30 m² oder einer Tiefe ab 4,50 m

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Academic year: 2022

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Mindestanforderungen an Terrassenüberdachungen ab 30 m² oder einer Tiefe ab 4,50 m

(wenn kein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich ist)

1. Antragsunterlagen (bitte 3-fach einreichen)

1. Bauantragsformular „einfaches Baugenehmigungsverfahren“ (erhältlich beim Bauamt oder online unter www.hattingen.de Rathaus/ Bürgerservice/ Formulare)

2. Baubeschreibung (erhältlich beim Bauamt oder online unter www.hattingen.de Rathaus/

Bürgerservice/ Formulare)

3. Auszug aus der Liegenschaftskarte (Lageplan) im Maßstab 1:500 nicht älter als 6 Monate, (erhältlich im Fachbereich 61, Hüttenstraße 43, Raum 202). In die Liegenschaftskarte sind alle vorhandenen und geplanten Gebäude einzutragen. Das geplante Gebäude ist mit seinen Außenmaßen, den Grenzabständen und der Tiefe und Breite der Abstandflächen anzugeben. (Hinweis: Die Terrassenüberdachung muss zur gegenüberliegenden Nachbargrenze einen Grenzabstand von mindestens 3 m einhalten.)

4. Grundrisse mit den Gebäudeabmessungen im Maßstab 1:100

5. Ansichten und Schnitt mit Darstellung des vorhandenen und geplanten Geländes und der Höhe des geplanten Gebäudes vom Ursprungsgelände auf dem eigenen Grundstück im Maßstab 1:100.

6. Angaben über die Entwässerung

a) Anschluss an bestehenden Kanal b) Versickerung auf dem Grundstück 7. Berechnung des Bruttorauminhalts:

Länge x Breite x Höhe = Bruttorauminhalt

8. Alle oben genannten Bauvorlagen sind zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie:

Im Einzelfall können für den Bauantrag weitere Unterlagen neben den oben beschriebenen erforderlich sein.

Wir empfehlen daher zur Erstellung der Unterlagen einen Fachplaner (Architekten, Ingenieur etc.) zu beauftragen. Den erforderlichen Standsicherheitsnachweis bewahren Sie bitte bei Ihren

Unterlagen auf.

In Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Bauaufsichtsamt, Hüttenstraße 43, 2. OG, Sprechzeit Mittwochs 8:30 – 15:30 oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung bleibt von diesem Informationsblatt unberührt und wird abschließend in Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Hattingen, April 2019

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