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Im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2021.

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Academic year: 2022

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Jahrgang 13 Freitag, den 18. Dezember 2020 Nummer 325/KW 51

Das Wunder der Heiligen Nacht

Weihnachten ist das große Wunder der vergebenden Gnade Gottes;

den verlorenen Leuten bietet ER ewiges Leben.

Das ist das Wunder der Heiligen Weihnacht, dass ein hilfloses Kind unser aller Helfer wird.

Das ist das Wunder der Heiligen Nacht, dass in die Dunkelheit der Erde die helle Sonne scheint.

Das ist das Wunder der Heiligen Nacht, dass traurige Leute ganz fröhlich werden können.

Das ist das Wunder der Heiligen Nacht:

Das Kind nimmt unser Leben in seine Hände, um es niemals wieder loszulassen.

Friedrich von Bodelschwingh (1831-1910)

Ihr

Friedrich Gleitsmann Erster Bürgermeister des Marktes Wachenroth

Im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest

sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2021.

©Yasonya - stock.adobe.com

(2)

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2021 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), so werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).

gez. Gleitsmann 1. Bürgermeister

An alle Bürgerinnen und Bürger!

Am 15.02.21 werden die folgenden Raten für 2021 fällig:

- Endabrechnung Wasser- und Kanalgebühren aus 2020 - Grundsteuer

- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil- nehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahnge- bühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Ebrachtalhalle weiterhin für Vereinssport gesperrt!

Die Ebrachtalhalle ist weiterhin für den Vereinssport gesperrt!

Wir werden alle Hallenbucher zeitnah informieren, sobald sie wieder ihren Sport etc. in der Ebrachtalhalle einschließlich der Kegelbahn ausüben dürfen.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Bayerischen Staatsre- gierung zum „Lockdown light“ und bleiben Sie gesund. Beach- ten Sie bitte die aktuellen Pressemitteilung der Regierung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaustreppe

Wir bitten eindringlich alle Eltern, ihren Teenagern zu sagen, dass die Rathaustreppe kein Spielplatz ist!

Es wurde beobachtet, dass mit Cityrollern, Boards, Fahrrädern usw. die Rathaustreppe als Sprungschanze genutzt wird.

Es kam bereits zu Beschädigungen der neuen Treppe. Um unnötige weitere Kosten und Ärger zu vermeiden, bitten wir um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Spende Blut - Rette Leben

Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, den 04.01.2021 von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Ebrachtalhalle.

Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!

Ebenso bitten wir Sie, die Abstands- und Hygieneregeln einzu- halten.

Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt ihren Blutspender- pass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalaus- weis, Reisepass oder Führerschein).

Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes beschließt das Jahr 2020.

Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint in Kalenderwoche 3, die weiteren Ausgaben dann wieder im gewohnten Rhythmus.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine gesegnete

Advents- und Weihnachtszeit.

Ihre LINUS WITTICH Medien KG

Redaktionsschluss

für die erste Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes ist am Mittwoch, den 13.01.2021 um 10 Uhr.

Erscheinungstag: Freitag, 22.01.2021

Die Redaktion behält sich Kürzungen bzw. sinngemäße Textände- rungen vor.

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo., Di., Do., Fr. ... von 09:00 - 12:30 Uhr Do. zusätzl. ... von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Rathaus geschlossen!

„Wir bleiben zuhause“

Das Rathaus Wachenroth ist in der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 komplett geschlossen.

Während dieser Zeit sind auch keine Terminvereinbarungen möglich.

Wir bitten Sie, alle unaufschiebbaren Angelegenheiten, die einer persönlichen Vorsprache bedürfen, unter vorheriger Terminver- einbarung vor dem Schließungszeitraum zu erledigen.

Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die das Standesamt betreffen, besteht werktags von 09:00 - 11:00 Uhr unter der Tel.Nr. 09548/982026-90 eine telefonische Rufbereitschaft.

Wir folgen damit den Empfehlungen der Regierung, wonach die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dringend gebeten werden, zu prüfen, ob die Betriebsstätten in diesem Zeitraum geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Grundsteuergesetztes (GrSrG) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

(3)

Herzlichen Dank

für die schönen Christbäume

Ein herzliches Vergelt‘s Gott sagen wir Herrn Dieter Rippel von Weihnachtsbaumkulturen Rippel & Beßler aus Oberalbach und Herrn Georg Kleinlein aus Warmersdorf für die großzügigen Spenden der schönen Christbäume am Ehrenmal und am Dorf- platz in Wachenroth.

Ihre Gemeindeverwaltung

25jähriges Jubiläum von Claudia Dresel

Frau Claudia Dresel vollendete am 05.12.2020 eine Dienstzeit von 25 Jahren im öffentlichen Dienst. Zu diesem Jubiläum gra- tulierte der 1. Bürgermeister Friedrich Gleitsmann zusammen mit den Kollegen/innen des Rathauses.

Claudia Dresel begann ihre Ausbildung zur Verwaltungsfa- changestellten beim Landratsamt Neustadt/Aisch. Seit Beginn der Selbstständigkeit des Marktes Wachenroth am 01.01.2008 ist sie für den Bereich Kasse, Abgaben, Liegenschaften usw.

zuständig.

1. Bürgermeister Friedrich Gleitsmann sprach im Namen des Marktes Wachenroth Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste aus und überreichte Blumen und eine Ehrenurkunde des Freistaates Bayern.

Amts- und Mitteilungsblatt 2021

Redaktionsschluss

(Mittwochs gerade Woche, 10 Uhr)

Erscheinungstag (ungerade Woche Freitags)

13.01.21 22.01.21

27.01.21 05.02.21

10.02.21 19.02.21

24.02.21 05.03.21

10.03.21 19.03.21

24.03.21 01.04.21

07.04.21 16.04.21

21.04.21 30.04.21

05.05.21 14.05.21

19.05.21 28.05.21

01.06.21 11.06.21

16.06.21 25.06.21

30.06.21 09.07.21

14.07.21 23.07.21

28.07.21 06.08.21

25.08.21 03.09.21

08.09.21 17.09.21

22.09.21 01.10.21

06.10.21 15.10.21

20.10.21 29.10.21

03.11.21 12.11.21

17.11.21 26.11.21

01.12.21 10.12.21

15.12.21 24.12.21

Sollte ein Feiertag in der Erscheinungswoche sein, verschiebt sich der Redaktionsschluss.

Abfuhrtermine:

Restmüll-/Biotonne Montag, 28.12.20 Restmüllcontainer 1,1 cbm Mittwoch, 16.12.20 Papiert./gelb.Sack/Papiercont. Dienstag, 12.01.21 Bitte beachten Sie, dass alle Abfuhrgefäße ab 6:00 Uhr früh bereitstehen müssen!!

Es kann immer wieder mal vorkommen, dass sich die Abfuhrzei- ten in den einzelnen Straßen ändern. Auch wird darum gebeten, die „Gelben Säcke“ nicht an die Papiertonne zu hängen oder anzulehnen.

Abfuhrtermine 2021:

Die Abfallkalender für 2021 werden wieder zwischen den Weih- nachtsfeiertagen an alle Haushalte verteilt!

Abfuhrtermine Rest- und Biomüll 60 - 240 Liter:

11.01.21, 25.01.21, 08.02.21, 22.02.21, 08.03.21, 22.03.21, 06.04.21, 19.04.21, 03.05.21, 17.05.21, 31.05.21, 14.06.21, 28.06.21, 12.07.21, 26.07.21, 09.08.21, 23.08.21, 07.09.21, 20.09.21, 04.10.21, 18.10.21, 02.11.21, 15.11.21, 29.11.21, 13.12.21, 27.12.21

Abfuhrtermine Restmüll Großbehälter 1,1 cbm:

13.01.21, 27.01.21, 10.02.21, 24.02.21, 10.03.21, 24.03.21, 07.04.21, 21.04.21, 05.05.21, 19.05.21, 02.06.21, 16.06.21, 30.06.21, 14.07.21, 28.07.21, 11.08.21, 25.08.21, 08.09.21, 22.09.21, 06.10.21, 20.10.21, 03.11.21, 17.11.21, 01.12.21, 15.12.21, 29.12.21

Abfuhrtermine Papiertonne, -container und Gelber Sack:

12.01.21, 11.02.21, 11.03.21, 12.04.21, 10.05.21, 10.06.21, 08.07.21, 05.08.21, 02.09.21, 30.09.21, 28.10.21, 26.11.21, 24.12.21

Gartenabfallsammlungen:

25.03.21 v. 16 - 18 Uhr, Weingartsgreuth, Trafohaus 01.04.21 v. 16 - 18 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 09.04.21 v. 14 - 15 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 22.04.21 v. 16 - 18 Uhr, Weingartsgreuth, Trafohaus 23.04.21 v. 14 - 15 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 30.04.21 v. 16 - 18 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 07.05.21 v. 16 - 18 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 20.05.21 v. 16 - 18 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 22.05.21 v. 12.30 - 15:30 Uhr, Weingartsgreuth, Trafohaus 03.09.21 v. 12 - 13 Uhr, Weingartsgreuth, Trafohaus 03.09.21 v. 14 - 15 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 16.09.21 v. 12 - 13 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 07.10.21 v. 14 - 15 Uhr, Wachenroth, Kindergarten 22.10.21 v. 12 - 13 Uhr, Weingartsgreuth, Trafohaus Problemmüllsammlungen:

18.05.21 v. 17 - 18 Uhr, Wachenroth, Gartenstraße 17.09.21 v. 17 - 18 Uhr, Wachenroth, Gartenstraße

Wir gratulieren:

Herrn Adam Wichert

Hauptstr. 18 96193 Wachenroth geb. am 24.12.1926 zum 94. Geburtstag

und

(4)

Nach der Registrierung werden die Daten vom jeweiligen Netz- betreiber geprüft. Bei Unstimmigkeiten werden die Anlagenbe- treibenden zur Nachbesserung aufgefordert.

„Werden Sie jetzt aktiv, wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage nicht bereits im MaStR registriert haben. Der Verlust der EEG-Vergütung ist vermeidbar!“, legt das Expertenteam von C.A.R.M.E.N. e.V.

allen Betreibenden einer Erneuerbaren-Energien-Anlage nahe.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html

Veranstaltungen

im Dezember/Januar 2020:

Veranstaltungen sind landesweit weiterhin untersagt. Dies gelte für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sei.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Pressemitteilungen sowie die Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung/des Landkrei- ses Erlangen-Höchstadt.

Geplante Veranstaltungen im Januar 2021:

01.01. Segnungs-Gottesdienst in der Schloßkirche Weing.

04.01. Blutspenden des BRK in der Ebrachtalhalle

09.01. Christbaumsammelaktion des Schwallclub Wachen- roth

16.01. Kesselfleischessen der CSU/Frauenunion

20.01. Lesenacht d. Wackelzähne in der KiTa Villa Kunter- bunt Wachenroth

- unter Vorbehalt -

Blaskapelle Wachenroth

Frohe Weihnachten

Die Blaskapelle Wachenroth e.V.

möchte auf diesem Weg allen Mitgliedern, Freunden und Gön- nern besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2021 wünschen.

Gleichzeitig bedanken wir uns für jegliche Unterstützung im vergangenen Jahr und hoffen, dass wir bald wieder für Euch spielen dürfen!

Bleibt gesund!

Eure Blaskapelle Wachenroth e.V.

FC Bayern Fan-Club

Vorweihnachtsgruß

Servus zusammen,

ich möchte auf diesen Weg allen

Mitgliedern und der gesamten Bevölkerung eine schöne Weih- nachtsfest wünschen.

Das Jahr 2020 war viel von Corona beeinflusst. Wir hoffen dass ihr alle gut durch diese Zeit gekommen seid und passt die nächsten Wochen auf Euch auf. Eine Bitte hätte ich noch: Unter- stützt die Gastronomie und alle Geschäfte unserer Gemeinde und Umgebung, wenn es nur eine Essensbestellung ist.

Wie heißt es doch bei einem Fangesang: „Zusammenhalten ist unser Ziel“. Viele Menschen leiden besonders durch diese „Lock Down Phase“. Soziale Kontakte sind abgebrochen, gewohnte Tref- fen und Veranstaltungen können nicht mehr stattfinden. Deshalb hoffe ich dass die Menschen wieder mehr füreinander da sind.

In diesem Sinne alles Gute und bleibt gesund!

Mit rot weißen Grüßen Stefan Sperber (Vorstand) Herrn

Reinhard Kaspar Dresel Am Schafberg 5 96193 Wachenroth geb. am 12.01.1959 zum 62. Geburtstag

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverord- nung:

Leider dürfen nur noch die Geburtstage veröffentlicht werden, von denen eine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Nähere Informati- onen hierzu erhalten Sie im Rathaus.

Familiennachrichten:

Sterbefall:

am 26.11.2020 in Reumannswind:

Anna Uebel, geb. Pfeifer, 92 Jahre alt, Reumannswind Nr. 9, 96193 Wachenroth

Schneeräum- und Streupflicht

Die Eigentümer bebauter wie auch unbebauter (!) Grundstücke werden auf die Schneeräum- und Streupflicht im Winter gemäß der Verordnung Reinhaltung öffentlicher Straßen aufmerksam gemacht.

Danach sind an die Grundstücke angrenzende Gehbahnen (=Gehsteige bzw. die vor dem Grundstück parallel zur Ver- kehrsfläche verlaufende Fläche von einem Meter Breite) an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr bis zum Abend 20.00 Uhr, in verkehrssicherem Zustand zu halten.

Für einen geordneten Winterdienst ergeht ein Aufruf an die Fahrzeughalter, ihre Kraftfahrzeuge so zu parken (beson- ders in „Spielstraßen“), dass die Winterdienstfahrzeuge unge- hindert ihre Arbeit verrichten können. Nur mit Ihrer Mithilfe ist es möglich, die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können.

Sofern diesbezüglich kein Verständnis entgegengebracht wird, verbleibt nur die einzige Möglichkeit, bei gewissen Straßenzü- gen den Winterdienst einzustellen.

Ebenfalls ist es Voraussetzung, dass keine unnötigen Hinder- nisse den Ablauf beeinträchtigen. Insbesondere bitten die Mitar- beiter des Bauhofes darum, dass Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken entsprechend zurück geschnitten werden.

Im Übrigen erinnern wir daran, dass der geräumte Schnee nicht zurück auf die Straße geworfen werden darf.

Ihre Gemeindeverwaltung

Registrierung im

Marktstammdatenregister

Seit dem 31. Januar 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffent- lichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31. Januar 2021 registriert werden.

Die Regelung betrifft alle Erzeugungsarten wie Photovoltaik-, Windenergie-, Biomasseanlagen nach dem EEG aber auch Bio- masse-KWK-Anlagen nach dem KWKG oder EE-Stromspeicher – unabhängig vom Alter.

Werden die Anlagen nicht rechtzeitig über die Seite www.markt- stammdatenregister.de registriert, droht der Verlust der EEG- Vergütung bis zur erfolgten Meldung! Ein entsprechendes Informationsschreiben des Netzbetreibers sollten Betreibende einer Erneuerbaren-Energien-Anlage bereits erhalten haben.

Die Registrierung erfolgt in aller Regel online. Nur in Einzelfällen können Papieranträge über die Hotline des Marktstammdaten- registers angefordert werden.

Bei weiterführenden Fragen finden Anlagenbetreibende auf der Seite des Marktstammdatenregistern zusätzlich eine Regist- rierungshilfe: https://www.marktstammdatenregister.de/MaSt- RHilfe/subpages/regCheck.html

(5)

Frauenunion

Adventsfenster 2020

Auch in diesem Jahr wurden wie- der Adventsfenster am Rathaus geöffnet, liebevoll gestaltet von den Kindern aus dem Kindergar- ten Wachenroth und Weingarts- greuth.

Aufgrund von Corona in diesem Jahr allerdings ohne Punsch, Glühwein und musikalischer Umrahmung.

Auf der Facebook-Seite der Frauen Union Wachenroth wur- den wöchentlich die Fenster gezeigt.

Das letzte Adventsfenster wird am:

19. Dezember, um 17 Uhr geöffnet.

Ihre Frauenunion Wachenroth

Kesselfleischessen der Frauenunion

Am Samstag den 16. Januar 2021 hätten wir gerne herzlich zum Kesselfleisch Essen eingeladen, aufgrund der aktuellen Lage, wird dies im gewöhnlichen Rahmen allerdings nicht mög- lich sein.

Deshalb bieten wir Euch ab 17:30 Uhr fränkische Köstlichkeiten wie Kesselfleisch, Blut- & Leberwurst (geräuchert zu einem spä- teren Zeitpunkt) und auch frische Bratwürste an.

Bestellungen werden vom 4. bis 12. Januar 2021 angenommen.

Gebt eure Behälter, mit Namen bis spätestens 14. Januar 2021 bei Familie Popp, Weingartsgreuth 33 oder bei „Der kleine Laden“ in Wachenroth, Hauptstraße 32, ab. Gerne liefern wir dann eure Bestellung an der Haustür wieder ab.

Bestellung werden unter 09548-9828639 (Schernich Verena) oder unter fu_wachenroth@web.de entgegen genommen.

Ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht die Frauen Union.

FSV Weingartsgreuth

Frohe Weihnachten

Der FSV wünscht der gesamten Bevölkerung ein frohes Weih- nachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2021.

Die Jahreshauptversammlung am 06. Januar wird auf unbe- stimmte Zeit verschoben.

Aktuelles vom FSV erfahren Sie auch auf unserer Homepage http://www.fsv-weingartsgreuth.de

Schwallclub Wachenroth

Spenden Sie doch Ihren Weihnachts- baum für einen guten Zweck

Der Schwallclub startet zum vierten Mal eine Spendenaktion getreu nach dem Motto: Wohin mit meinem Christbaum nach den Feiertagen!

Auch dieses Jahr holt der Schwallclub Ihren ausgedienten Christbaum bei Ihnen zu Hause ab.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie Ihren Christbaum bitte deutlich sichtbar an Ihrem Grund- stück bzw. am Straßenrand ab.

FFW Wachenroth

Übungs- und Veranstaltungstermine Dezember 2020 / Januar 2021

Aufgrund der aktuellen allgemeinen Lage entfallen sämtliche Übungen und Veranstaltungen der FF Wachenroth einschließ- lich der Kinder- und Jugendfeuerwehr als Präsensveranstaltung.

Wann es normal weitergeht kann man noch nicht sagen.

Falls es weitergeht wird über die What´s App Übungsgruppe eingeladen.

In der Zwischenzeit werden einige Unterrichtsabende über MS Teams abgehalten. Die Einladung dazu erfolgt per Mail mit dem Besprechungslink.

Der Einsatzdienst bei Alarmierung findet statt!

Sobald sich die Lage ändert werden wieder Termine veröffent- licht.

gez. Roland Kauppert 1. Kdt.

Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, mit 2020 geht ein äußerst ungewöhnliches Jahr zu Ende.

Die Covid 19 – Pandemie beherrscht nach wie vor unser Leben und stellt vor allem die Feuerwehren und Rettungs- dienste vor schwierige Aufgaben, da trotz der Beschränkungen die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr aufrecht erhalten wer- den muss.

Auch unser Vereinsleben ist in diesem Jahr praktisch kom- plett zum Erliegen gekommen. So musste zuletzt auch unsere diesjährige Weihnachtsfeier abgesagt werden. Daher möchten wir auf diesem Wege Danke sagen für eure geleistete Arbeit und die Disziplin, mit der ihr dennoch eueren Feuerwehrdienst geleistet habt.

Ein herzliches Dankeschön auch allen weiteren Mitgliedern, welche in verschiedenster Form den Verein und den aktiven Dienst unterstützt haben.

Wir wünschen euch und euren Familien, trotz der schwierigen Umstände, ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

mit kameradschaftlichen Grüßen Markus Bauernfeind, 1. Vorsitzender Roland Kauppert, 1. Kommandant

FFW Weingartsgreuth

Kameradschaftsabend/Übung

Die Feuerwehr Weingartsgreuth wünscht allen frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Alle Veranstaltungen der Feuerwehr sind bis auf weiteres abgesagt!

Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.ff-weingartsgreuth.de

(6)

VdK OV Wachenroth

Weihnachtsgrüße

Kerzenschein und Christlaterne leuchten hell die Weihnacht ein.

Glocken läuten nah und fern Frieden soll auf Erden sein.

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünschen euch allen der VdK OV Wachenroth.

Elisabeth Schilk

Wanderfreunde Ebrachgrund e.V.

Achtung Wanderfreunde Ebrachgrund e.V.

Liebe Wanderfreunde,

dieses Jahr geht dem Ende entgegen und durch die währende Pandemie war kaum Vereinsleben möglich.

Vor uns ist das Weihnachtsfest, welches wir alle anders verbrin- gen werden als von uns jahrelang gewohnt.

Wir wünschen Euch alle ein schönes Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel.

Hoffen wir, dass es nächstes Jahr besser wird, in Gedanken sind wir verbunden, alles Gute und bleibt gesund.

Die Vorstandschaft

Kindergartennachrichten

Nikolaus im Kindergarten

Die Kinder der Kleinen Strolche und der Villa Kunterbunt möch- ten sich bei der engagierten Frauenunion für die leckeren Lebkuchen und den Punsch be- danken.

Ihr habt uns den Nikolaustag versüßt.

Weihnachtsgrüße

Es ist Weihnachtszeit. Besin- nungszeit. Zeit der Ruhe und Zeit der Einkehr. Einkehr bei Freunden und Einkehr ins eige- ne Herz. Die Töne des Herzens erklingen jedoch erst, wenn alles um einen still wird.

Das Jahr geht zu Neige und wir bedanken uns bei den Elternbeiräten, unserem Bürgermeister, der Gemeinde, dem Bauhof, bei allen Vereinen, Firmen, Hand- werksbetrieben, den Kirchengemeinden und allen Privatperso- nen, die uns geholfen haben, immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatten, uns ihre Zeit geschenkt haben und uns materi- ell oder finanziell unterstützt haben.

Wir wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2020.

Das Kindergarten-Team Das Kindergarten-Team der Kneipp-Kita der Kita „Kleine Strolche“

„Villa Kunterbunt“

Die Abholung erfolgt am Samstag, 09.01.2021 in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr in Wachenroth sowie in ALLEN Ortsteilen der Marktgemeinde.

Bitte versehen Sie Ihren Baum mit einem Säckchen gefüllt mit 5 €.

Dieses Geld kommt dieses Jahr vollständig der Elterninitiative krebskranker Kinder Erlangen e.V.

zugute.

Wir hoffen auf rege Beteiligung an der Spendenaktion. (Sie dür- fen natürlich auch ohne Rückgabe des Baumes für den guten Zweck spenden :-).)

Mit Ihrer Hilfe kann viel Gutes getan werden und Kinderaugen werden zum Strahlen gebracht.

Ihr Schwallclub Wachenroth

Singgemeinschaft Wachenroth

Weihnachtsgruß

Eine gesegnete Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr 2021

Dank an alle aktiven Sänger, Vereinsmitglieder

und Freunde des Chorgesanges

SPD-Ortsverband Buchfeld-Warmersdorf

Weihnachtswünsche

Der SPD Ortsverein wünscht allen Bürge- rinnen und Bürgern des Marktes Wachen- roth ein gesegnetes Weihnachtsfest, Ge- sundheit und ein erfolgreiches Jahr 2020.

gez. Andreas Pohle 1. Vorsitzender

SV Wachenroth

Vereinsheim SVW

16.12.2020 Leberknödelsuppe und Rindfleisch mit Kren

Bitte vorbestellen bis 13.12.2020 unter 0151/46601676

23.12.2020–

13.01.2021

Winterpause

20.01.2021 Brathering mit Kartoffeln 27.01.2021 Spaghetti mit Hackfleischsoße

Alle Speisen sind im Dezember „to go“, hierfür bitte an Behälter denken. Wirtschaftsbetrieb ist erst wieder, wenn das Bayerische Ministerium es erlaubt.

Vorstandschaft SV Wachenroth

✷ ✵

(7)

Gemäß Art. 24 KommZG wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 2.07, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Des Weiteren ist sie auf der Homepage des Marktes Mühl- hausen öffentlich zugänglich.

Kath. Pfarramt St. Gertrud Wachenroth

Tel. 09548/347

homepage: http://www.pfarrei-st-gertrud-wachenroth.de/

Bürozeiten Pfarrbüro:

Dienstags von 16:00 - 19:00 Uhr donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr Pfarradministrator: Padre Gabriel Ramos-Valiente

priv. Tel. 09552/1672

Gottesdienste:

Samstag, 19.12.20

18.00 Uhr VAM/Eucharistiefeier Sonntag, 20.12.20 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Eucharistiefeier

Donnerstag, 24.12.20 Hl. Abend 15.00 Uhr Kindermette 16.00 Uhr Kindermette 17.00 Uhr Hl. Mettenamt 21.00 Uhr Hl. Mettenamt

Für alle Gottesdienste am 24.12. ist eine Anmeldung unbe- dingt erforderlich!!! (E-Mail, Telefon, gerne auch AB) Freitag, 25.12.20 1. Weihnachtstag

10.00 Uhr Eucharistiefeier

Samstag, 26.12.20 2. Weihnachtstag 10.00 Uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 27.12.20

10.00 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, 31.12.20 Silvester 18.00 Uhr Jahresschlussgottesdienst Freitag, 01.01.21 Neujahr

10.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 03.01.21

10.00 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 06.01.21

10.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 09.01.21

18.00 Uhr VAM/Eucharistiefeier Sonntag, 10.01.21

10.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 16.01.21

18.00 Uhr VAM/Eucharistiefeier Sonntag, 17.01.21

10.00 Uhr Eucharistiefeier

Telefonische Anmeldungen für die Gottesdienste

Donnerstags, von 09.00 – 12.00 Uhr und Dienstags, von 16.00 – 19.00 Uhr im Pfarrbüro. Tel. 347

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Mühlhausen (Landkreis Erlangen - Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Gesetz über die kommunale Zusammen- arbeit (KommZG), in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeinde- ordnung (GO) erlässt der Schulverband Mühlhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 721.644,00 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 923.200,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 4.1 Verwaltungsumlage Mittelschule

4.1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 397.628,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

4.1.2 Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2019 auf 154 Schüler festgesetzt.

4.1.3 Die Schulverbandsumlage für den allgemeinen Bedarf wird auf 2.582,00 € je Verbandsschüler festgesetzt.

4.2 Kostenbeitrag Grundschule

4.2.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- haushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 194.616,00

€ festgesetzt und nach der Zahl der Grundschüler umge- legt.

4.2.2 Für die Berechnung des Kostenbeitrages wird die maß- gebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2019 auf 136 Schüler festgesetzt.

4.2.3 Die Vorauszahlung auf den Kostenbeitrag für die Grund- schule wird auf 1.431,00 € je Grundschüler festgesetzt.

4.3 Investitionsumlage

4.3.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 191.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

4.3.2 Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maß- gebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2019 auf 290 Schüler festgesetzt.

4.3.3 Die Investitionsumlage wird auf 660,00 € je Verbands- schüler festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Höchstadt a. d. Aisch, 17.09.2020 SCHULVERBAND MÜHLHAUSEN Gleitsmann

Schulverbandsvorsitzender

(8)

Der Gottesdienst findet um 16.30 Uhr im Neubau des CVJM (Hauptstraße 19) statt.

Da die Plätze coronabedingt begrenzt sind, wird um telefoni- sche Anmeldung gebeten: (0 95 48) 60 55.

Apotheken-Notdienst in Höchstadt, Schlüsselfeld und Umgebung

18. - 24.12. Paracelsus-Apotheke, Hauptstr. 35, 91315 Höchstadt, Tel. 09193/8305 25. - 31.12. Vitalo-Apotheke, Anton-Bruckner-Str. 2,

91315 Höchstadt, Tel. 09193/7575 01. - 07.01. Storchen-Apotheke, Uehlfeld,

Tel. 09163/1221

08. - 14.01. Adler-Apotheke, Dachsbach, Tel. 09163/997077

15. - 21.01. Apotheke A3, Heßdorf, Tel. 09135/720820

17.12., 28.12. + 08.01. Vitalo-Apotheke, Schlüsselfeld, Tel. 09552/7665

24.12., 04.01. + 15.01. Apotheke Ebrach, Tel. 09553/505 26.12., 06.01. + 17.01. Markt-Apotheke, Burghaslach,

Tel. 09552/214

Wenn Sie unterwegs sind, können Sie unter https://www.apo- net.de/service/apotheke-finden.html die aktuell geöffnete Apo- theke finden.

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbind- lich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Die Gemeinde kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Um in Notfällen sicher zu gehen, empfiehlt es sich, die angegebene Apotheke telefonisch zu kontaktieren.

Auch übers Internet und per Telefon lassen sich Bereit- schaftsapotheken ermitteln: Nach Anruf der Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Min) oder der kostenlosen Rufnum- mer 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz.

Zahnärztlicher Notdienst

Herzogenaurach/Höchstadt oder unter www.notdienst-zahn.de

19./20.12. ZA Martin Sommerey, Hauptstr. 25, 91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/8070 24./25.12. ZA Axel-Eckhardt Semlinger,

Anton-Bruckner-Str. 4, 91315 Höchstadt, Tel. 09193/7600

26./27.12. Dr. Robert-Alexander Kamm,

Burgstaller Weg 25, 91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/733141

28./29.12. Dr. Margit Paulus, Birkenweg 21, 91325 Adelsdorf, Tel. 09195/7574 30./31.12. Dr. René Adler, An der Schütt 11,

91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/4660 01./02.01. Dr. Stephen Böhm, Bahnhofstr. 31,

91325 Adelsdorf, Tel. 09195/7286 03./04.01. Dr. Martina Bauer, Gr. Bauerngasse 50,

91315 Höchstadt, Tel. 09193/507050 05./06.01. Dr. Dr. Walter Mauser, Schützengraben 18,

91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/796666 07./08.01. ZÄ Barbara Nagel, Gewerbegebiet Ost 50 b,

91085 Weisendorf, Tel. 09135/723240 09./10.01. Dr. Christian Adamek, Kirchenplatz 5,

91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/796950 - unter Vorbehalt -

Evang.-Luth. Pfarramt Mühlhausen

KG Schloßkirche Weingartsgreuth Telefon 09548-206 Telefax 09548-981450 email: pfarramt.muehlhausen@elkb.de

www.muehlhausen-evangelisch.de Pfarrerin Kathrin Seeliger (Montags frei)

Sekretärin: Margit Zöschg

Telefonzeiten im Pfarramt: Di. - Fr. v. 10 - 12 Uhr Ab kommenden Sonntag bitten wir um vorherige Anmel- dung per Telefon 206 oder email: pfarramt.muehlhausen@

elkb.de für alle Gottesdienste rund um Weihnachten, die in unseren Kirchen stattfinden. Für die Außengottes- dienste ist keine Anmeldung notwendig!

Unsere Gottesdienste:

Sonntag, 20. Dezember – 4. Advent – mit Anmeldung!

09:00 Gottesdienst in Mühlhausen 10:15 Gottesdienst in Weingartsgreuth

14:30 Krabbelgottesdienst in Weingartsgreuth, Areal des Schlosses

Heilig Abend – 24. Dezember

16:30 Christvesper im Schloßgarten Weingartsgreuth 17:30 Christvesper in der Kleinen Dorfstraße Mühlhausen 22:00 Christmette in der Kirche Mühlhausen – mit Anmel-

dung!

Gerne dürfen Sie zu den Christvespern Laternen oder windgeschützte Kerzen mitbringen, wir werden aber auch welche zum Verteilen haben.

1. Weihnachtstag – 25. Dezember - Außengottesdienst 09:00 Gottesdienst mit Abendmahl in ?????? Mühlhausen 10:15 Gottesdienst mit Abendmahl in ?????? Weingartsgreuth 2. Weihnachtstag – 26. Dezember – mit Anmeldung!

09:00 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen 10:15 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth

1. Sonntag nach Weihnachten - 27. Dezember – mit Anmel- dung!

09:00 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen 10:15 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth Altjahresabend - 31. Dezember – Außengottesdienst!

16:00 Gottesdienst in Freien ??? in Mühlhausen Neujahr – 1. Januar – Außengottesdienst!

17:00 Segnungsgottesdienst im Schloßgarten Weingarts- greuth?

2. Sonntag nach Weihnachten - 3. Januar 09:00 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth 10:15 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen Epiphanias – 6. Januar

09:00 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth 10:15 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen 3. Sonntag nach Weihnachten - 10. Januar 09:00 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth 10:15 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen 4. Sonntag nach Weihnachten - 17. Januar 09:00 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth 10:15 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen 5. Sonntag nach Weihnachten - 24. Januar 09:00 Gottesdienst in der Kirche Weingartsgreuth 10:15 Gottesdienst in der Kirche Mühlhausen

Die Bücherei muss im Rahmen der Coronabeschränkun- gen schließen.

CVJM Mühlhausen e.V.

Wegen den aktuellen Entwicklungen zur Corona-Krise wurden unsere Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt!

Familiengottesdienst an Heiligabend

Der CVJM Mühlhausen lädt herzlich ein zum Familiengottes- dienst an Heiligabend unter dem Thema: „Weihnachtsmann vs.

Jesus“.

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Ein großer Vorteil für die Versicherten: Sie arbeiten bequem am eigenen PC, örtlich und zeitlich flexibel - und auf Wunsch auch anonym.

SVLFG-Krisenhotline: Ansprechpartner in persönlichen Krisen- situationen

Bei Interesse und für weitere Informationen steht die SVLFG unter der zentralen Rufnummer 0561 785-10512 oder im Inter- net unter www.svlfg.de/gleichgewicht zur Verfügung. In persön- lichen Krisensituationen ist die Hotline rund um die Uhr unter 0561 785-10101 erreichbar.

SVLFG

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Betriebsübergabe-Seminar jetzt auch als Online-Angebot

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ihr Seminar „Betriebsübergabe - ein Gesundheitsthema“ nun auch online an. Das für Ver- sicherte der SVLFG kostenfreie Pilotseminar findet vom 27.

bis 29.Januar 2021 statt.

Mit der Betriebsübergabe werden die Weichen für die Zukunft eines Unternehmens gestellt. Dies kann zu einer emotionalen Belastung für die ganze Familie und schlimmstenfalls zu Krank- heiten führen. Die Seminare der SVLFG zu diesem Thema wer- den momentan - wie alle Präsenzveranstaltungen - durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage hat die SVLFG nunmehr ein Konzept für ein dreitägiges Online-Seminar entwickelt. Dies ist abwechslungs- reich gestaltet und beinhaltet unter anderem rechtliche Informa- tionen, die familiären Prozesse während der Übergabe, Erwar- tungen und Kommunikation, die Leistungsfähigkeit im Alter sowie Antworten auf die Frage, wie es nach der Übergabe wei- tergehen könnte. Es ist zudem interaktiv gestaltet. Es wird einen Dialog mit jungen Übernehmern geben sowie eine Gesprächs- runde mit ehemaligen Seminarteilnehmern, die ihre Übergabe erfolgreich hinter sich haben. Ebenso bietet es die Möglichkeit der Einzelberatung durch die Referenten. Das Seminar wird jeweils circa 2,5 Stunden am Vormittag und drei Stunden am Nachmittag umfassen.

Diese Online-Variante kann eine gute Alternative zu einem Prä- senzseminar sein - nicht nur während der Corona-Pandemie.

Dies gilt insbesondere für Menschen, die ein Fortbildungsange- bot von zu Hause aus bevorzugen oder die sich dem Thema erst einmal aus der Distanz nähern wollen und danach eventuell trotzdem noch an einem Präsenzseminar teilnehmen möchten.

Interessierte können sich bei folgenden Ansprechpartnern für das Seminar anmelden:

Sieglinde Schreiner, Telefon: 0561 785-16166, Mail: sieglinde.schreiner@svlfg.de

Gerd Gmeinwieser, Telefon: 0561 785-13071, Mail: gerd.gmeinwieser@svlfg.de

Christiane Mayer, Telefon: 0561 785-16416, Mail: christiane.mayer@svlfg.de

Büroarbeit während der Corona-Pandemie:

Ansteckungsgefahr durch regelmäßiges Lüften minimieren

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Regelmäßiges Lüften geschlossener Innenräume ist unerläss- lich, um sich vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 zu schützen. Darauf weist die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin. Informationen zu dieser Schutzmaßnahme stellt die SVLFG online unter www.svlfg.de/corona-lueften zur Verfügung.

Bereitschaftspraxis Burgebrach

im Ärztehaus neben der Steigerwaldklinik Burgebrach Sprechzeiten:

Mittwochs: 17:00 - 19:00 Uhr

Freitags: 18:00 - 20:00 Uhr

Sa./So./Feiertags: 09:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 19:00 Uhr

Die Praxis ist unter Tel. 0 95 46/8 88 88 zu den Sprechstun- den direkt erreichbar. Zusätzlich steht ein ärztlicher Hausbe- suchsdienst auch außerhalb der Sprechstundenzeiten zur Verfügung.

Ab sofort gilt deutschlandweit die vorwahlfreie Tel.Nr.

116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Sprechzeiten.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Seelische Belastungen von zu Hause aus bewältigen

Die Online-Gesundheitstrainings der SVLFG können die Versi- cherten jederzeit mobil und zeit- lich flexibel nutzen. Weitere Vor- teile des digitalen Programms und Antworten auf erste Fragen fassen die neuen Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG zu- sammen.

In zwei neuen Filmen stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Garten- bau (SVLFG) die Vorteile ihres Online-Gesundheitstrainings vor.

Finanzielle Verpflichtungen, zunehmende Bürokratie, personelle Engpässe: Der steigende Arbeitsaufwand, schwieriger werdende rechtliche Rahmen- bedingungen sowie der gesellschaftliche Druck auf die Versi- cherten führen zu einer immer größeren Belastung. Burnout, Depressionen und andere psychische Erkrankungen sind oft die Folge. Wie Versicherte mit den Online-Gesundheitstrai- nings schnell, unkompliziert und anonym die dringend benö- tigte Unterstützung erhalten, zeigen jetzt zwei neue Filme der SVLFG. Zu finden sind sie online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG über den Link www.svlfg.de/youtube-digital.

Beide Filme stellen Erfahrungen und Hinweise mit dem digitalen Programm in den Fokus

„Ziel des Trainings ist es, seelische Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen sowie die Gesundheit zu stär- ken“, erklärt Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG.

Im Hauptfilm gibt der Versicherte Dieter S. seine positiven Erfahrungen mit dem Online-Gesundheitstraining weiter. Damit möchte er auch andere Berufskollegen motivieren, das Ange- bot rechtzeitig zu nutzen. „Durch das Training habe ich gelernt, auch mal Fünfe gerade sein zu lassen“, erzählt Dieter S.,

„dass es sich flexibel mit meiner Arbeit vereinbaren ließ, hat mir besonders geholfen. Wichtig für mich waren außerdem die Berichte der Beispielpersonen aus dem Programm. In ihnen erkannte ich mich wieder.“ Der zusätzliche Kurzfilm hält darüber hinaus Antworten auf elementare Fragen bereit.

Online-Übungen und persönliche Betreuung wechseln sich ab Das digitale Gesundheitsangebot ist Teil der SVLFG-Kampa- gne „Mit uns im Gleichgewicht“ und ist gezielt auf die Bedürf- nisse von Menschen aus der Grünen Branche zugeschnitten.

Entwickelt wurde das Programm in Kooperation mit dem GET.

ON-Institut. Praktische Übungen zum Ausfüllen und Ankreu- zen, fundierte Hintergrundinformationen sowie eine persönliche Betreuung durch ausgebildete Psychologen wechseln sich ab.

(10)

Durch das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung zeigt der Hersteller, dass er diese bei seinem Produkt einhält. Beim Kauf einer Maschine gilt es daher, auf das CE-Zeichen und auf die Konformitätserklärung zu achten. Zudem muss eine Bedie- nungsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden.

Die vom BMEL als förderfähig erklärten Produkte umfassen fast alle auf dem Markt verfügbaren forstlichen Arbeitsmittel. Beim Fördervorhaben sollten Arbeitssicherheit und Gesundheits- schutz nicht zur kurz kommen, so die SVLFG. Gerade im Forst bietet sich vielfach die Möglichkeit, durch moderne Technik belastende körperliche Arbeit zu ersetzen. „Technikkraft statt Muskelkraft“ soll das Motto sein - dem Rücken zuliebe.

Die Investition soll zu einem Plus an Sicherheit, Ergonomie und Gesundheitsschutz führen. Der sichere fachkundige Umgang mit Werkzeugen und Maschinen ist hierfür Grundvorausset- zung. Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren unter:

www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/wald- wirtschaft/

Fragen zum Arbeitsschutz beim Investitionsvorhaben beant- worten die Präventionsmitarbeiter der SVLFG. Ansprechpartner unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention

SVLFG

Anlieferung von Gartenabfall an den Wertstoffhöfen

Nur für Biotonnen-Nutzer möglich

In den Gärten fällt jetzt das letzte Laub an. Wer eine Biotonne besitzt, darf das Laub und alle anderen Gartenabfälle an den Wert- stoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern.

Wer keine Biotonne nutzt, erhält in der Regel einen Gebühren- nachlass für Eigenkompostierung und darf an den Stellen kein Grüngut abgeben. Laut Abfallwirtschaft wissen viele Bürgerin- nen und Bürger häufig nicht mehr, dass sie sich mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung verpflichtet haben, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – selbst zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwer- ten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Pro- zent gewährt.

Biotonnentarif und mehr

Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursa- chen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Land- kreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind. Die Abfallwirt- schaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den sogenannten Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne ist über die jeweilige Gemeinde- verwaltung möglich. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09193/20-1760, -1761 und -1762 gerne zur Verfügung.

Höchstadter Weihnachtszauber 2020

Wir bringen weihnachtliches Flair in die Höchstadter Innenstadt.

Genießen Sie täglich von 16.00 bis 20.00 Uhr wärmende Klänge und Beleuchtung rund um unseren schönen Weihnachtsbaum.

Dazu gibt es wieder tolle Angebote der Höchstadter Geschäfte.

Und natürlich darf auch unser Höchstadter Christkind nicht fehlen. Wie letztes Jahr ist Antonia Hubert unser diesjähriges Christkind.

Corona-Pandemie: Mit regel- mäßigem Lüften reduzieren Sie die Infektionsgefahr im Büro

„Je häufiger und effizienter Sie für Luftaustausch sorgen, desto geringer ist die Aerosolkonzen- tration im geschlossenen Raum. Damit senken Sie gezielt die Infektionsgefahr“, erklärt Arnd Spahn, Vorstands- vorsitzender der SVLFG. Aero- sole sind als Übertragungsweg des Virus SARS-CoV-2 beson- ders tückisch: Es handelt sich um feinste, frei schwebende Partikel. Sie können sich in geschlossenen Räumen über die Luft schnell ausbreiten. Auf die Gefahr einer Übertragung durch Tröpfchen hat das Lüften keinen Einfluss. Arbeiten Personen aus mehreren Haushalten in einem Raum, müssen die bekann- ten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Zum Schutz vor einer Infektion über Tröpfchen ist zum Beispiel ein auf dem Tisch installierter Spuckschutz geeignet.

Regelmäßig die Fenster öffnen: Stoßlüftung ist die effizien- teste Methode

Bei der freien Lüftung ist die Stoßlüftung mit weit geöffnetem Fenster die effizienteste Methode. Mittels Durchzug durch zusätzlich geöffnete Türen wird für optimalen Luftaustausch gesorgt. Die Kipplüftung kann das Vorgehen sinnvoll ergän- zen. Gelüftet werden sollte vor Beginn der Tätigkeit und in den Pausen. Darüber hinaus wird empfohlen, jede Stunde über die gesamte Fensterfläche zwischen drei Minuten im Winter sowie zehn Minuten im Sommer zu lüften. Arbeiten mehrere Personen in einem Raum, wird mindestens alle 20 Minuten zu einem Luft- austausch angeraten.

Weitere Informationen auf der Homepage der SVLFG Hinweise auf Methoden der technischen Lüftung und moderne Hilfsmittel, die an regelmäßiges Lüften erinnern, sowie ergän- zende Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite bereit unter www.svlfg.de/

corona-lueften sowie www.svlfg.de/corona-uebersicht.

SVLFG

Investitionsprogramm Wald:

Beim Kauf auch auf Sicherheit achten

Bei vielen Geräten ist neben der Produktsicherheit auch die Fachkunde ganz entscheidend.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert ab sofort Investitionen in Digitalisierung und Technik zugunsten einer nachhaltigen Waldwirtschaft.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten- bau (SVLFG) weist darauf hin, im Zusammenhang mit diesem Förderprogramm unbedingt darauf zu achten, ausschließlich sichere, ergonomische und gesundheitsschonende Maschinen und Geräte zu kaufen.

Grundsätzlich gelten für alle Werkzeuge und Maschinen die EU- Sicherheitsvorgaben, wie zum Beispiel die der Maschinenrichtli- nie. Richtlinien und Normen geben Herstellern die Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards vor.

(11)

BRK-Elferrat startet jetzt am 03. Dezember 2020 mit geplanten Aktionen zugunsten des Roten Kreuzes in Bamberg

Ursprünglich wollte der BRK-Elferrat Bamberg ab „11.11.“

um 11:11 Uhr mit wöchentlichen Aktionen zugunsten des Roten Kreuzes in Bamberg starten, um Gelder für das BRK in Bamberg durch die Absagen des „11.11.“ am 13. Novem- ber 2020 im Foyer des ETA-Hoffmann Theaters und vom BRK-Rosenmontagsball am 15. Februar 2021 zu generieren.

Bedingt durch die Corona-Entwicklung in den letzten Wochen musste der Beginn der Versteigerungs-Aktionen lei- der verschoben werden.

Jetzt startet der BRK-Elferrat am Donnerstag, 03. Dezem- ber 2020, mit seinen Aktionen. Als erstes wird von Brose Bamberg ein Basketball und ein Trikot mit den Unter- schriften der Mannschaft zu ersteigern sein. Hi Fans, nichts wie ran, los gehts!

Ende der Auktion am 13.12.2020, 22.00 Uhr.

Die nächsten Highlights im 10-tägigen Rhythmus sind:

Hier spielt die Musik: Das renommierte BAMBERGER STREICHQUARTETT der Bamberger Symphoniker spielt für Sie zu Hause für das Rote Kreuz - Die bes- ten 16 Saiten der vier Männer mit Karlheinz Busch.

Rundflug mit einem Motorflugzeug über Bamberg.

Erleben Sie Bamberg privat von oben mit Pilot Roland Geigenberger.

Die begehrte Band „Heaven“, weltbekannt auch durch den BRK-Rosenmontagsball, spielt nur für Sie am Ort Ihrer Wünsche.

Das wird ein Tag: Action und schlemmen - Wasser- ski, Bananaboot, und gemeinsames Grillen am Main für die ganze Familie mit Hubert Reinfelder.

Weitere Aktionen folgen!

Sie sind auf der Suche nach besonderen Geschenken für Weihnachten, Geburtstage, Hochzeitstage oder einfach so, dann beteiligen Sie sich eifrig an den Auktionen für das Rote Kreuz in Bamberg.

Durch die Ausfälle der meisten Veranstaltungen, der Ausbil- dungskurse und vielen anderen Aktivitäten in diesem Jahr fehlen dem Roten Kreuz im Kreisverband Bamberg Einnah- men in Höhe von mittlerweile weit über 150.000,- Euro.

Deshalb unterstützen Sie bitte das BRK durch eine wohl- wollende Spende bzw. durch ihr großzügiges Gebot, denn jeder Euro zählt!

Wo können Sie mitbieten? Hier unsere Daten:

brk-rosenmontagsball.de

Hier die Bankdaten für Ihre Spende:

Bayerisches Rotes Kreuz, Bamberg, Verwendungszweck:

„Spende BRK-Elferrat“

IBAN-Nr. DE98 7705 0000 0000 0193 56

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Impressum

Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Wachenroth

Das Amts- und Mitteilungsblatt erscheint vierzehntäglich

donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen und wird kostenlos an alle Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

– Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Der Erste Bürgermeister des Marktes Wachenroth, Friedrich Gleitsmann, Hauptstr. 23, 96193 Wachenroth

für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.

Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Frohe Weihnachten und eine gesundes neues Jahr!

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Wir sagen unseren Kunden

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und wünschen Ihnen frohe und gesegnete Weihnachten

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Wir wünschen all unseren Kunden und Freunden ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

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Selbstvermarktung/Partyservice Weingartsgreuth 33,

96193 Wachenroth

Zum Weihnachtsfest

besinnliche Stunden

Zum Jahresende

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Zum neuen Jahr

Gesundheit, Glück, Erfolg und weitere gute Zusammenarbeit

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Wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr in unserem Fachgeschäft ausführlich zu beraten:

Mo bis Fr von 9 – 18 Uhr Sa von 9 – 13 Uhr

WIR WÜNSCHEN IHNEN EIN FROHES FEST UND EINEN GUTEN RUTSCH!

DR. SCHMITT-STRASSE 2–4 • 91315 HÖCHSTADT 09193 – 50 39 90 • www.em-em-gmbh.de

Referenzen

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Ein frohes Weihnachtsfest und eine unfallfreie Fahrt im neuen Jahr wünschen wir allen Kunden, Freunden sowie Bekannten und sagen herzlichen Dank für das uns entgegengebrachte

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.980.645,00

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 583.549,00

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 888.350 € festgesetzt

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 408.543,00 €

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 126.090,00 € festgesetzt

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 363.500

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 390.600