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Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Academic year: 2022

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© FIU Deutschland Stand: 22. März 2018

Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Besondere Anhaltspunkte für die Glücksspielbranche

Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG

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© FIU Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen

1. Nutzung von Spielkasinos als Geldwechselstube... 1

2. Echten Gewinnern werden die Gewinne für einen höheren Betrag abgekauft ... 1

3. Nutzung mehrerer Spielerkonten ... 1

4. Nutzung eines “Strohmanns“ ... 2

5. Nutzung unterschiedlicher Spielkanäle für dasselbe Spielereignis, z.B. online, Filiale oder direkt bei der Veranstaltung ... 2

6. Nutzung von Spielangeboten unter Minimierung des Verlustrisikos (auch gruppengestützt) ... 2

7. Ausnutzung der Möglichkeiten der Manipulation und Korruption der Mitarbeiter des Verpflichteten .... 2

8. Nutzung von Spielbank-Depots ... 2

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© FIU Deutschland

Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Informationen beinhalten typische Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung standen und als solche besonders auffällig geworden sind.

Sie sollen die zur Meldung Verpflichteten sensibilisieren und ihnen für das Erkennen möglicher Taten als sogenannte „Indikatoren“ dienen.

Etwaige Anmerkungen oder Vorschläge zur Verbesserung der Typologiepapiere richten Sie bitte per E-Mail an D14.fiu@zka.bund.de.

Das Dokument einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der Nutzung ausschließlich für interne Zwecke ist jede Verwertung und Vervielfältigung ohne ausdrückliche Zustimmung der FIU Deutschland unzulässig. Dies gilt medienunabhängig insbesondere für Wiedergaben, Kopien, Mikroverfilmung, Übersetzungen sowie die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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© FIU Deutschland 1

1. Nutzung von Spielkasinos als Geldwechselstube

Ziel ist es, Bargeld in kleiner Stückelung in große Stückelung zu wechseln.

Hierzu werden kleine Banknoten in Spielmarken („Chips“) getauscht, um sie nach Spielteilnahme in möglichst große Scheine zurückzutauschen.

Tatsachen, die hier eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 die Stückelung der eingewechselten Summe ist ungewöhnlich (z.B. nur 5- und 10- Euro- Scheine)

 die Verweildauer im Kasino ist nur sehr kurz, teilweise nur wenige Minuten

 trotz großer getauschter Summe wird nur mit sehr geringem Einsatz gespielt

 trotz großer getauschter Summe nur kurze Verweildauer im Kasino, auch ohne Teilnahme am aktiven Spielbetrieb

 bei Rücktausch ausdrücklich geäußerter Wunsch nach großen Banknoten

 bei Rücktausch Beschwerde, wenn die zuvor abgegebenen kleinen Banknoten ausgegeben werden sollen

 Rücktausch von Marken wird verzögert, um Kontrollmechanismen zu umgehen

2. Echten Gewinnern werden die Gewinne für einen höheren Betrag abgekauft

Ziel ist es, an eine legale Erklärung für illegale Geldsummen zu kommen.

Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 plötzliche Kontaktaufnahme mit dem Gewinnspielanbieter durch einen anderen Gewinner als ursprünglich gemeldet

 Kontaktaufnahme von Dritten mit Gewinnern in einem Spielcasino, im Anschluss ggf.

Übergabe der Spielmarken an die dritte Person durch den Gewinner

3. Nutzung mehrerer Spielerkonten

Ziel ist es, bei Überprüfung durch elektronische Systeme nicht aufzufallen, dabei jedoch einen erweiterten Handlungsspielraum zu haben.

Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 durch Erzeugung von kleinen Abweichungen in den Kundendaten, z.B. durch Einfügen und Weglassen von Initialen, andere Schreibweisen, Zahlendreher, Abkürzungen, usw.

 häufiges Auf- und Abbuchen, ggf. sind Parallelen zu Konten erkennbar, die auf den ersten Blick unterschiedlichen Kontoinhabern zuzuordnen sind

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© FIU Deutschland 2

4. Nutzung eines “Strohmanns“

Ziel ist es, den wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern.

Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 gemeinsames Betreten des Casinos von zwei Personen, wobei nur eine Person spielt.

 in Datenverarbeitungssystemen fallen diese Personenkonstellationen immer wieder auf

5. Nutzung unterschiedlicher Spielkanäle für dasselbe Spielereignis, z.B. online, Filiale oder direkt bei der Veranstaltung

Ziel ist es, die eingesetzten Summen zu stückeln, um Schwellenwerte von Monitoring-Systemen nicht zu überschreiten.

6. Nutzung von Spielangeboten unter Minimierung des Verlustrisikos (auch gruppengestützt)

Ziel ist es, eine legale Erklärung für illegale Geldsummen zu erlangen.

Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 auffällig leichtfertiges Verlieren (auch mehrerer Personen) bei Onlinespielen zugunsten eines Mitspielers

 simultanes Wetten (auch mehrerer Personen) auf gegensätzliche Ergebnisse (z.B. rot/

schwarz, Sieg/ Niederlage, usw.)

7. Ausnutzung der Möglichkeiten der Manipulation und Korruption der Mitarbeiter des Verpflichteten

Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 auffallende Gewinnstrukturen mit Parallelen zum Dienstplan

 auffallende Verhaltensweisen von Mitarbeitern gegenüber Kunden (z.B. Distanzlosigkeit bzw. besondere Distanziertheit)

8. Nutzung von Spielbank-Depots

Depots werden mit Mitteln unbekannter Herkunft bestückt, die spätere Auszahlung gilt als legaler Gewinn.

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© FIU Deutschland 3 Tatsachen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Verpflichteten erzeugen sollten:

 die Einzahlungen auf das Depot erfolgen aus dem Ausland, ggf. aus bekannten

„Steueroasen“

 die Einzahlungen auf das Depot erfolgen ohne Herkunftshinweis, z.B. Nummernkonto

 die Auszahlung der Gewinne erfolgt auf ein anderes als das Ursprungskonto

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